Tote Briten engagieren sich für Urheberrechtsverlängerung

Der wirtschaftliche Sinn des Urheberrechts liegt im finanziellen Anreiz zur Kreation. Der Künstler möchte sich vor der Schöpfungleistung in Sicherheit wiegen, dass er auch deren Früchte ernten kann. Diese Sicherheit ­ so die Befürworter des Urheberrechts ist der wesentliche Schöpfungsanreiz. Soweit die gängige Theorie.

Etwas intellektuell kreativ kommt da doch die Idee daher, man könne die Vergangenheit ändern. Was in primitiven Kulturkreisen das Geschäft von Schamanen ist, versuchte jüngst die Regierung von Großbritanien. Dort sollte die Laufzeit des Urheberrechts verändert werden, allerdings auch rückwirkend für bereits geschaffene Werke. Praktisch bedeutet das einen Transport der Sicherheit (eine längere Laufzeit des Urheberrechts zu haben) in die Vergangenheit, um dort den Anreiz für den Schöpfungsakt zu erhöhen.

Kritiker von Vergangenheitsveränderungen mutmaßen, dass das nicht möglich sei und erklären, dass der Versuch auf etwas anderes abzielt: auf das finanzielle Wohl der Inhaber von Verwertungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken. Wie Lawrence Lessig in seinem Blog schreibt, gibt es sogar Künstler, die sich post mortum für eine Verlängerung des Schutzes ihrer Werke starkmachen. Die Erklärung wurde jedenfalls von ihnen unterstützt. Die Werbung in der Financial Times war eine Reaktion auf den sogenannten Gopher Report, der es als unsinnig ansah, dass Künstler in die USA auswandern würden, um eine Verlängerung des Schutzes für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre zu erreichen.

Aber jetzt mal im Ernst, lest folgenden Link und ihr wisst, wer was will und warum. Copyrightverlängerung ist ein Gefahr für ganz Europa, wenn es nach dem Willen der Musikindustrie geht.

Passend titelt auchd ie Futurezone: Dead can dance.

6 Ergänzungen

  1. „copyright equalisation“

    Bei der ganzen Diskussion um die internationale Harmonisierung (1998 haben die USA unter Hinweis auf die Rechtslage in der EU zuletzt die Copyright-Laufzeit verlängert) werden ganz wesentliche Unterschiede immer verschwiegen:

    In den USA gilt das NATIONALE (daneben gibt es noch eigenständige Copyrights der einzelnen Bundesstaaten) Copyright auf Phonorecords / Sound Recordings nur für Aufnahmen, die nach dem 15. Februar 1972 entstanden sind.

    Außerdem gibt es ein Kündigungsrecht für Urheber und Interpreten, die nach 35(?) Jahren die Verwertungsverträge (Verlage / Labels) kündigen können, um neu zu verhandeln.

    Und warum wird immer nur noch oben „harmonisiert“?

    Warum verzichten die europäischen Interpreten / Labels nicht auf die Aufführungsrechte gegenüber den Rundfunkanstalter? Ihre armen amerikanischen Kollegen und die US-Labels bekommen doch auch keinen Cent vom traditionellen Radio.

  2. Ich habe das Komponieren früh seinlassen, weil ich immer das Gefühl hatte 1. nichts wirklich neues dabei zu erschaffen und 2. dass das Urheberrecht selber gar keinen Schutz bietet, sondern nur die rechtliche Grundlage dafür darstellt. Die praktische Durchsetzung meiner Rechte gegenüber einem Major-Label, das meine Musik klaut, würde ich nicht bezahlen können. Die Theorie des Schöpfungsanreizes ist eben bloß eine Theorie. Überhaupt ist der Begriff „Schöpfungsanreiz“ ein Euphemismus, denn er suggeriert Kreativität. Passenderweise sollte man daher lieber von „Verwertungsanreiz“ sprechen.

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