T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

Holger Voss hat auch das Berufungsverfahren gegen T-Online gewonnen: T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern.

Allerdings ändert sich leider das Recht, wenn die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. Dann muss wieder neu geklagt werden.

Noch 303.559 Euro für digitale Freiheitsrechte.

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