Der „Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages“ erklärt in der aktuellen Ausgabe den Begriff „Softwarepatente“. Aber irgendwie hat der Dienst immer noch nicht wirklich die Debatte verstanden: „… Sie fordern offene Standards (sog. Open Source) bei der Entwicklungs- und Vertriebsform von Software und halten einen urheberrechtlichen Schutz von Software für ausreichend.“
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