An der abschliessenden Diskussionsveranstaltung der Digitalen Allmend in Zürich informierte Werner Stauffacher, Leiter der Rechtsdienstes von Pro Litteris über die Möglichkeit ihrer Mitglieder ihre Werke unter Creative Commons zu veröffentlichen. Pro Litteris ist die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst.
Pro Litteris ermöglicht es ihren Mitgliedern einzelne Werke auszunehmen. Das heisst die Mitglieder können selber bestimmen, ob und wie die Rechte für einzelne Werke geregelt werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder von der Pro Litteris die Creative Commons Lizenzen verwenden können.
Das ist insbesondere deshalb interessant, weil Mitgliedern anderer Verwertungsgesellschaften diese Möglichkeit noch nicht geboten wird, wie z.B. den Mitgliedern der in der Schweiz für musikalische Werke zuständigen SUISA.
Frage dazu: Bedeutet das konkret, dass Werke, die unter CC lizensiert werden, auch von der Geldausschüttung ausgenommen werden, also dass der jeweilige Künstler nur für die Werke, die nicht unter CC stehen, Geld bekommt?
Denn eigentlich müsste man ja fordern, dass es genau andersrum läuft: Wer zum kopieren seiner Werke animiert (etwa durch eine CC-Lizens), sollte von den Ausschüttungen, die ja durch Gebühren auf Waren entfallen, die Kopien ermöglichen, besonders viel erhalten. Insofern ist die Tatsache, dass bspw. die GEMA ihren Mitgliedern CC-Lizensen verwehrt, doppelt widersinnig.