Vorauseilende AblehnungInnenministerkonferenz attackiert Überwachungsgesamtrechnung

Im Januar begannen Forschende mit der Überwachungsgesamtrechnung. Doch bevor die Ergebnisse vorliegen, machen die Innenminister:innen der Länder klar: Wir lehnen die Maßnahme aus dem Bundeskoalitionsvertrag ab – egal, was rauskommt.

Eine quietschbunte Taschenrechner-App zeigt "Error" an
CC-BY 2.0 r. nial bradshaw

Seit Januar arbeitet das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (MPI) an einer Überwachungsgesamtrechnung. Der Grund: SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen zu untersuchen, wie etwa polizeiliche und geheimdienstliche Befugnisse sich auf Grundfreiheiten auswirken. Die Annahme: Grundrechtseingriffe können nicht allein isoliert betrachtet werden, es kommt auch auf die Gesamtauswirkung an. Das MPI bekam den Zuschlag.

Die Wissenschaftler:innen am MPI wollen „die Überwachungslast nach einem einheitlichen Maßstab messen“, sodass die Ergebnisse auch für künftige Gesetzesvorhaben nützlich und erweiterbar bleiben. Doch vor Abschluss des Projekts schießt die Innenministerkonferenz (IMK) gegen die „Trendumkehr hin zu einer grundrechtsorientierten und evidenzbasierten Innen- und Rechtspolitik“, die sich das Bundesinnenministerium einst vorgenommen hatte.

In einem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 57, der Ende Juni auf dem halbjährlich stattfindenden Treffen der Innenminister und -senatoren der Länder getroffen wurde, heißt es: „Die IMK stellt fest, dass die Überwachungsgesamtrechnung keine geeignete Grundlage für eine sachgerechte und verantwortliche politische bzw. gesetzgeberische Entscheidung für die Gestaltung sicherheitsbehördlicher Befugnisse sein kann.“

Konkrete Ergebnisse, mit denen die IMK diesen Schluss untermauern könnte, liegen indes nicht vor. Ein erster Zwischenbericht des MPI ist ein halbes Jahr nach Start der Untersuchung fällig, also in Kürze. Das wird ein „interner Arbeitsbericht, der nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist“, so das MPI auf Anfrage.

Ablehnung, bevor das Ergebnis feststeht

Warum die Innenminister:innen bereits jetzt wissen, dass mit der Überwachungsgesamtrechnung nichts anzufangen sei? Der Beschluss des Potsdamer Treffens beschwört erneut eine Zeitenwende, die nicht nur in der Außenpolitik zu sehen sei. Das Land sei etwa mit terroristischen Bedrohungen, internetbasierter Kriminalität und Spionage konfrontiert.

Eine Überwachungsgesamtrechnung sei rechtlich „nicht geboten“ und fuße auf einem „eindimensionalen Freiheitsverständnis“. Damit meinen die Minister:innen, dass „ Freiheit und Sicherheit als Gegensätze“ betrachtet würden. Dabei bemühen sie dieses Bild der vermeintlichen Pole selbst gern. So sagte just Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen, der diesmal den IMK-Vorsitz übernahm, in seinem Statement: „Das beste Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit muss individuell abgewogen werden.“

Abgesehen davon greife die Überwachungsgesamtrechnung in föderale Strukturen ein, „wenn der Bundesgesetzgeber sich Überwachungsmaßnahmen der Länder vorhalten lassen müsste und umgekehrt“. Vereinfacht mit einem fiktiven Beispiel dargestellt: Wenn der Bund keine Vorratsdatenspeicherung einführen soll, weil die Überwachungslast der Telekommunikation durch Landesgesetze schon auf Anschlag steht, finden die Innenminister:innen das unangemessen.

Innenminister:innen wollen „Sicherheitsgesamtrechnung“

Statt einer Überwachungsgesamtrechnung fordern sie nun eine sogenannte Sicherheitsgesamtrechnung. Die solle unter anderem Schutzlücken analysieren und Ermittlungsbefugnisse auf Praxistauglichkeit abklopfen. Ob diese für jeweils einzelne Länder und Bund getrennt werden soll, um föderale Strukturen zu berücksichtigen? Dazu schweigt sich der Beschluss aus.

Teil der IMK ist neben den Ländervertreter:innen auch das Bundesinnenministerium (BMI) unter Nancy Faeser (SPD). Gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium verantwortet das Haus die kritisierte Überwachungsgesamtrechnung. Daher gibt das BMI als Notiz zu Protokoll, dass diese „auch die positiven Auswirkungen der Sicherheitsgesetze auf Demokratie und Ausübung individueller Freiheit“ umfassen werde. Der Beschluss berücksichtige das nicht ausreichend. Man ist offenbar nicht ganz einverstanden mit der Ablehnung der Landesminister:innen.

Was das BMI in der Notiz nicht erwähnt: die in Kombination mit der Überwachungsgesamtrechnung geplante Freiheitskommission. Hier ist das Bundesjustizministerium federführend. Damit die Überwachungsgesamtrechnung nicht nur ein einmalig erstelltes Papier bleibt, soll diese Kommission Gesetzesvorhaben „auf eine grundrechtsfreundliche und verhältnismäßige Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse“ hin bewerten.

Kommt die Freiheitskommission noch?

Laut einem Bericht des Spiegel hatte Marco Buschmanns (FDP) Ressort dazu bereits im Herbst 2023 Eckpunkte ausgearbeitet. Doch es gab Unstimmigkeiten mit Nancy Faesers Innenministerium. Strittig ist etwa, welches Gewicht der Kommission zukommen könnte. Soll sie beraten, ohne dass ihre Einschätzung zwingend berücksichtigt werden muss? Oder darf es ein bisschen mehr Kontrolle sein, vielleicht sogar eine „formale Integration in den Gesetzgebungsprozess“?

Auf eine Anfrage von netzpolitik.org zum aktuellen Status der Freiheitskommission antwortet eine Sprecherin des BMJ, die Einrichtung des Gremiums sei „dem Bundesjustizminister ein wichtiges Anliegen“. Angaben zum Zeitplan könne man allerdings keine machen. Regierungsinterne Abstimmungen „dauern noch an“. Mit der selben Begründung hatte das Bundesjustizministerium schon Anfang des Jahres eine IFG-Anfrage abgelehnt.

Obwohl wie bei den Ergebnissen der Überwachungsgesamtrechnung also alle Details offen sind, sagt die IMK erneut im Voraus, was sie von einer Freiheitskommission hält: gar nichts. Sie lehnt das unabhängige Fachleutegremium „grundsätzlich“ ab, kritisiert den vermeintlich „einseitigen und einschränkenden Blickwinkel“ und verbittet sich jede weitere Einmischung in die Gesetzgebung.

Auf unsere Anfrage, ob das BMI diesem Teil des Beschlusses zustimmt, haben wir bisher keine Antwort bekommen. Aber auch so zeichnet sich ab: Ob die Überwachungsgesamtrechnung jemals als Grundlage für gesetzgeberisches Handeln genutzt und ob sie nach dieser Legislaturperiode jemals berücksichtigt wird, ist mehr als unsicher.

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13 Ergänzungen

  1. 2021 meldete Heise:

    “ Bundesregierung: Überwachungsgesamtrechnung ist überflüssig
    Eine Gesamtrechnung, die alle zur Verfügung stehenden Überwachungsmaßnahmen aufzeigt, sei weder nötig noch praktikabel, so das Innenministerium. “
    https://www.heise.de/news/Bundesregierung-Ueberwachungsgesamtrechnung-ist-ueberfluessig-6004760.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.atom.beitrag.beitrag

    Obwohl das BVerfG bereits 2010 den Gesetzgeber angemahnt hatte.

    2022 schrieb CILIP:

    In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP auf die Erhebung einer „Überwachungsgesamtrechnung“ verständigt. Der Begriff geht auf die rechtswissenschaftliche Debatte um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von 2010 zurück. Das Gericht hatte angemahnt, dass der Gesetzgeber bei der Einführung neuer Datenspeicherungspflichten seinen Blick „auf die Gesamtheit der verschiedenen schon vorhandenen Datensammlungen“ zu richten habe (1 BvR 256/08, Rn. 218).

    Innerhalb der Koalition ist die Aufstellung einer „Überwachungsgesamtrechnung“ ein zentrales Projekt der FDP, um bürgerrechtliches Profil zu zeigen. Die FDP-nahe „Friedrich-Naumann-Stiftung“ hat viel Geld in die Hand genommen, um das Max-Planck-Institut in Freiburg eine umfassende Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen.[1]Hierin werden Eingriffsbefugnisse und Speicherpflichten mit Punkten versehen und ein quasi betriebswirtschaftliches Benchmark-System entwickelt, um am Ende sehen zu können, wann der Maximalwert für Überwachung erreicht ist, der noch mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
    https://www.cilip.de/2022/07/22/ueberwachungsgesamtrechnung-sucht-ministerium/

    1. Der Antrag des Max-Planck-Instituts zur Erstellung eines „theoretisch und empirisch unterlegtes Konzept zur Entwicklung eines Instrumen-
      tariums zur Erfassung der realen Überwachungslast in Deutschland“ stammt aus dem Jahr 2020. dazu wurde auch eine 1. Überblickstabelle vorgelegt.

      https://www.freiheit.org/sites/default/files/2021-03/uberwachungsbarometer_sachstandsbericht_rev_feb2021_final.pdf

      https://www.freiheit.org/sites/default/files/2021-03/uberblickstabelle-uberwachungsszenarien_dez2020.

    1. Aber ich habe beim Lesen eigentlich eher gedacht: ach, schau mal, wenn die jetzt schon nervös werden, dann kann die Geamtüberwachungsrechnung womöglich mehr sein, als ein Stück Papier ?!

  2. Die IMK: „Die IMK stellt fest, dass die Überwachungsgesamtrechnung keine geeignete Grundlage für eine sachgerechte und verantwortliche politische bzw. gesetzgeberische Entscheidung für die Gestaltung sicherheitsbehördlicher Befugnisse sein kann.“
    Richtig: Die IMK und deren Gelaber ist keine ggeignete Grundlage für eine sachgerechte und verantwortliche politische bzw. gesetzgeberische Entscheidung für die Gestaltung sicherheitsbehördlicher Befugnisse!

    1. Ist halt irrelevant. Innenminister können es auch nicht, da fachlich offensichtlich nicht kompetent genug. Gerade Wissenschaft guckt sich nun mal die Parameter an, und gibt uns da nicht immer den fertigen Pudding. Abwägung ist das Like für Innenminister, Nebelfassade für Interpretation nach Gusto.

  3. Man wundert sich: Den Innenministern sollte doch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bekannt sein: Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit; Angemessenheit; Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne sind Voraussetzungen, damit eine Grundrechtseinschränkung überhaupt in Erwägung gezogen werden darf.
    https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/

    Um die Erforderlichkeit nach zu weisen, braucht es schon mehr als die Behauptung von terroristischen Bedrohungen, internetbasierter Kriminalität und Spionage. Ohne, dass etwa Verurteilungen oder erfolgreiche Anschläge eine Zunahme oder eine Gefährdung unseres Staates belegen. Es reicht nicht, ein paar großmäulige Teenager zu verhaften und diese zum nächsten Bin Laden hoch zu schreiben.

    Bei der Internetkriminalität stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit von Maßnahmen. Die neuen EU-Verordnungen oder die Fluggastdatensammlungen, bei denen auf hunderttausende Verdachtsfälle eine (vorläufige) Verhaftung folgt, wecken jedenfalls erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit.

    Und zu den finanziellen Kosten? Da gab es aus den USA mal eine Rechnung, wonach die Beschlagnahme und Untersuchung des Handys eines Amokläufers durch das FBI 800000 Dollar gekostet hat. Die erwarteten Hinweise auf Mittäter gab es nicht – der Amokläufer war alleine unterwegs. Was auch die parallelen polizeilichen Ermittlungen ergeben hatten.

    Eine – nicht nur auf Finanzen beschränkte – Kosten-Nutzen – Rechnung ist dringend erforderlich.

    Die Opposition der Innenminister zeigt auch, weshalb: Weil die Herren genau wissen, dass die von ihnen geforderten Überwachungs- und Zensurmassnahmen teuer und wirkungslos sind. Trotzdem sollten sich die Herren an ihren Amtseid erinnern und an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

  4. Handelt es sich bei den Leuten des Max-Planck-Instituts nicht um Wissenschaftler? Doch doch! Aber wer braucht schon Wissenschaft oder gar Objektivität, wenn es um Politik geht. Hat ja auch mit der Klimakatastrophe schon gut geklappt. Und mit den Grenzen des Wachstums und … und … und.

    Erinnert an den alten Witz: Meint der Ingenieur zum Politiker, „die Idee von dieser Stromleitung, die geht nicht. Wegen der Kirchhoffschen Gesetze“. Antwortet der Politiker: „Na dann ändern wir die eben“.

    Das liebe Politiker war Ironie (weil das merkt ja heute nicht immer jeder)

  5. Verstehe ich das jetzt richtig?
    Anstatt durch die Überwachungsgesamtrechnung zu ermitteln, ob diese ganzen Überwachungspraktiken überhaupt einen Nutzen für die Sicherheit haben, macht man jetzt eine 180 Grad-Wende und will jetzt quasi analysieren, wie viel Überwachung / bzw welche (grundrechtswidrigen) Überwachungspraktiken noch nötig sind um größtmögliche „Sicherheit“ (in saftigen Anführungszeichen!!!) zu erreichen??
    Was die Ausweitung von Überwachung mit sich bringt, sieht man ja immer wieder, bestes Beispiel Chatkontrolle

    https://netzpolitik.org/2024/chatkontrolle-zahl-der-falschen-verdaechtigungen-stark-gestiegen/

    und zig andere.

    Und wenn sie dann zu dem Ergebnis kommen sollten, dass noch mehr Überwachung nötig ist? Wollen sie dann dazu übergehen, es überall so zu machen, wie es der Koalitionsvertrag der hessischen CDU und SPD vorgesehen hat, oder was?

    https://netzpolitik.org/2023/koalitionsvertrag-einmal-alles-fuer-hessens-hardliner/

    Also auch noch den letzten Fitzel an Privatsphäre zerstören?

    Dieses „Talent“, permanent die falschen Entscheidungen zu treffen und Wahrheiten sowie jegliche Kritik durchgängig zu ignorieren, ist wirklich unfassbar…

    1. Die Innenminister sollen nach meiner Meinung gerne eine Sicherheitsgesamtrechnung anstoßen – wenn dabei mit untersucht wird, wo die Bevölkerung vor den Übergriffen des Staats nicht ausreichend geschützt ist. Siehe Kriminalisierung von Klimaaktivisten, Verhalten von Ausländerbehörden, Diskriminierung von dunkelhäutigen (etc.) Menschen bei Polizeikontrollen, Datenmissbrauch durch die / mittels der Polizei (https://de.wikipedia.org/wiki/NSU_2.0#Drohmails_nach_polizeilichen_Datenabfragen). Und auch die Überwachungsgesamtrechnung sollte konsequenterweise einen Teil darstellen. Sehr sinnvoll und dringlich wäre es auch zu untersuchen, ob die Gesetze des Staates der Bevölkerung genug Schutz vor der Exekutive bieten, wenn womöglich demnächst die AfD Innenministerien übernimmt. Ein wesentlicher Teil der Betrachtung sollte auch auf organisierter Wirtschaftskriminalität liegen, die jedes Jahr Milliarden kostet und die zum Großteil nicht in der Kriminalstatistik erfasst ist.

  6. > Abgesehen davon greife die Überwachungsgesamtrechnung in föderale Strukturen ein, „wenn der Bundesgesetzgeber sich Überwachungsmaßnahmen der Länder vorhalten lassen müsste und umgekehrt“. Vereinfacht mit einem fiktiven Beispiel dargestellt: Wenn der Bund keine Vorratsdatenspeicherung einführen soll, weil die Überwachungslast der Telekommunikation durch Landesgesetze schon auf Anschlag steht, finden die Innenminister das unangemessen.

    Genau umgekehrt wird ein Schuh draus. Es ist unangemessen von Innenministern, wenn man sie um 3 Uhr nachts aus dem Bett klingeln könnte und sie sogar im Halbschlaf davon schwafeln, dass noch mehr Überwachungsgesetze nötig seien.

    > Statt einer Überwachungsgesamtrechnung fordern sie nun eine sogenannte Sicherheitsgesamtrechnung. Die solle unter anderem Schutzlücken analysieren und Ermittlungsbefugnisse auf Praxistauglichkeit abklopfen.

    Genau umgekehrt wird ein Schuh draus. Eine „Überwachungsgesamtrechnung“ wäre deshalb biased, weil die Innenminister immer irgendwelche „Schutzlücken“ sehen werden und die Polizeigewerkschaften immer nach der irrationalen Prämisse agieren werden, dass sich Polizisten alles vom Schreibtisch aus zusammenklicken können müssen. Aber die Ermittlungsarbeit ist keine Tätigkeit, die sich zu 100 % im „Home Office“ erledigen lässt.

  7. Bei der aktuellen Entwicklung sind VPN & Verschlüsselungsverbote höchstens eine Frage der Zeit. Chatkontrolle kommt eventuell nicht in der Form, aber dafür in anderer, vielleicht umformuliert. Auch Ausweis- und Klarnamenpflicht überall im Netz wären für die R̶e̶a̶k̶t̶i̶o̶n̶ä̶r̶e̶n̶ Konservativen keine neue Forderung. Hoffnungen in die Politik stecken? Welcher Staat und welcher Politiker würde mehr gewonnene Macht jemals freiwillig wieder hergeben?

  8. Für die IMK ein Vorschlag zur Einsparung:

    Jeder moderne PKW hat schon eine SIM. Damit lassen sich folgende
    Maßnahmen realisieren:

    Jedes Auto wird beim Start des Motors bei der Zentralstelle ZSt abgefragt, ob
    Vergehen oder unbezahlte Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Ist das der Fall,
    startet der Motor nicht. Bis zur verbindlichen Umstellung auf Fingerabdruckleser wird
    der im Fahrzeugschein angegebene Halter als Verantwortlicher abgefragt.
    Dass die Leser inkorrekt funktioniert ist unwahrscheinlich, gegenteilige Tests ein neuer Straftatbestand.
    Angriffe auf die ZSt sind Terrorismus (StGB erweitern!)
    und durch geeignete Maßnahmen (Stopschild) zu unterbinden.

    Die Abfragepflicht wird durch Verbindungsprobleme zur ZSt
    nicht geheilt. Die IMK-Konferenz erwartet,
    dass der Druck der Fahrer auf TKI-Betreiber hoch
    sein wird und die Netzabdeckung steigt.

    Wenn mit dem Auto eine OWi – Falschparken, überhöhte Geschwindigkeit –
    begangen wird, dann wird automatisch das Konto des Halters belastet und falls
    erforderlich, ein Eintrag im Fahreignungsregister druchgeführt.
    Einsprüche gegen die automatisch vergebenen Fahrsperren sind nicht möglich. Die
    Anstrengung einer gerichtlichen Prüfung gegen automatische Verwarnungen
    führen zur Anwendung des Motorstartverbots bis zur endgültigen gerichtlichen
    Klärung.

    Die IMK plant demnächst die Einführung eines Scan-All-Prinzips für alle Mitfahrer,
    um das Motorstartverbot auszuweiten.
    Der Versuch, die Scaneinrichtung zu umgehen, wird als Betrug gemäß §263 StGB
    gewertet, wobei der Begriff des Vermögensvorteils entsprechend anzupassen ist.

    Die dadurch gewonnenen Mehreinnahmen werden reinvestiert, etwa zur
    Geschwindigkeitsmessung vor Schulen oder Ministerien.

    Damit wird die Polizei von Bagatellen im Verkehr befreit.

    Diese Maßnahmen werden nach Ansicht der IMK dazu führen, dass das Vertrauen der
    Bürger durch höhere Aufklärungsraten in die staatliche Maßnahmen gestärkt werden.

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