KabinettsbeschlussAusweisung schon nach einem Like

Schon ein einzelner Kommentar oder Like soll reichen: Wer terroristische Taten im Netz billigt, soll leichter aus Deutschland ausgewiesen werden können. Das Kabinett beschließt einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser.

Eine Frau im hellen Blazer und drei Männer in dunklen Anzügen
Bei Ausweisungen einer Meinung: Nancy Faeser, Christian Lindner, Robert Habeck und Olaf Scholz im Bundestag. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Ausländerbehörden sollen künftig Menschen, die terroristische Taten „billigen“, leichter ausweisen und abschieben können. Einem entsprechenden Entwurf (PDF) von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes hat das Bundeskabinett heute zugestimmt.

Das gilt auch für Äußerungen im Netz: Anders als bisher soll dabei schon ein Kommentar oder Like ausreichen. „Künftig kann damit schon ein einzelner Kommentar, der eine terroristische Straftat auf sozialen Medien verherrlicht und gutheißt, ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“, schreibt das Bundesinnenministerium.

Zusätzlich wird ein neuer Passus in das Gesetz aufgenommen. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse des Staates liegt demnach vor, wenn eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine terroristischen Straftat laut Strafgesetzbuch belohnt oder öffentlich billigt. Die Ausländerbehörde darf dann ausweisen, ohne eine strafrechtliche Verurteilung abzuwarten.

Verbreitung nun „auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir’“

Das Billigen einer terroristischen Straftat im Netz in Form eines Kommentars oder Likes soll damit künftig in einer Reihe stehen mit Taten wie Zwangsheirat, Drogendelikten oder falschen Angaben zur Erlangung eines Aufenthalts. Auch in diesen Fällen können Ausländerbehörden ein schweres Ausweisungsinteresse geltend machen.

In der Begründung zum Entwurf (PDF) heißt es dazu: „Bislang war eine ähnliche Regelung für den Bereich der Schleusungskriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität vorgesehen und wird nunmehr wegen des hohen Allgemeininteresses an der Bekämpfung von Handlungen, die als Belohnung und Billigung von terroristischen Straftaten im Rahmen des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) einzustufen sind, ausgeweitet.“

Auch weitere Formulierungen im Gesetz werden angepasst. Aus der „Verbreitung von Schriften“ soll die „Verbreitung von Inhalten“ werden. „Unter Verbreitung eines Inhalts kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ‚Gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie You Tube, Instagram, TikTok etc. fallen“, heißt es im Begründungsteil des Entwurfs.

Der Entwurf bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichtes Meiningen aus dem Jahr 2022. Dieses hatte entschieden, dass auch ein gehobener Daumen unter einem Beitrag eine strafbare Äußerung sein kann, die sogar Hausdurchsuchungen rechtfertigt.

Mit Hausdurchsuchungen gegen Likes

Reaktion auf Messerangriff

„Auch in Deutschland wurden die barbarischen Terrorangriffe der Hamas auf Israel auf widerwärtigste Weise in sozialen Medien gefeiert“, sagte Faeser zum Kabinettsentwurf. Ebenso menschenverachtend sei, wie die „islamistische Messerattacke in Mannheim, bei der der junge Polizeibeamte Rouven Laur getötet wurde, im Netz verherrlicht wurde“.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung bereits Anfang Juni in einer Regierungserklärung angekündigt. In der Ankündigung war allerdings noch nicht klar geworden, dass eine „Billigung terroristischer Straftaten“ künftig schon mit einem „Gefällt mir“ in den sozialen Medien begründet werden soll.

Kritik und Lob

Kritik kommt von der rechtspolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger: „Dass Innenministerin Faeser nun offenbar plant, Menschen wegen eines Postings in den sozialen Medien auszuweisen“ sei der vorläufige Höhepunkt einer besorgniserregenden Entwicklung. „Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland geht, empören sich Politiker*innen hierzulande zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines ‚Likes‘ in den sozialen Medien verfolgt werden oder gar im Gefängnis landen können“, sagt Bünger.

Allerdings bewege sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung, so die Angeordnete der Linken. Präventivhaft für Klimaaktivist:innen, wochenlange Demonstrationsverbote, Hetze gegen Studierende und Lehrende, Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts – all das sieht Bünger als Anzeichen eines autoritären Staatsumbaus, der dringend gestoppt werden müsse.

„Ausweisungen lösen keine gesellschaftlichen Probleme. Das Ausweisungsrecht wurde in den letzten Jahren bereits etliche Male verschärft.“ Es gebe keine Belege dafür, dass dadurch Straftaten verhindert wurden. „Wenn Menschen Straftaten begehen, ist es Aufgabe der Strafjustiz, diese aufzuklären und die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen.“ Das solle für alle gelten, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

Rückenwind bekommt Faeser hingegen von Wirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne): Wer „die liberale Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben“, sagte Habeck. „Deshalb ändern wir das Aufenthaltsrecht“. Der Islam gehöre zu Deutschland, der Islamismus nicht.

Auch für Stephan Thomae, den parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, kann ein einzelner Post ein „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen“. Soziale Medien seien kein rechtsfreier Raum, und „wer online hetzt, der begeht keine Bagatelle, sondern stört den öffentlichen Frieden, gefährdet unser freiheitlich-demokratische Grundordnung und hat in Deutschland nichts verloren“, schreibt Thomae.

Die Regelung soll an ein bereits laufendes Gesetzesverfahren angefügt und schnellstmöglich im Bundestag beraten werden.

Hinweis: In einer früheren Version des Beitrags hatten wir geschrieben, die Regelung werde an ein bereits laufendes Gesetzesverfahren zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung angefügt. Richtig ist: Er kommt in einen Gesetzentwurf zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Wir haben den Fehler korrigiert.

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53 Ergänzungen

    1. Das gilt natürlich auch für eine Hochschulpräsidentin, wenn sie dem entsprechenden Passus des Aufenthaltsgesetz unterliegt.

    2. Es galt und gilt nicht „gleiches Recht fuer alle“.

      Fuer mich als deutschen Staatsbuerger gilt zB das deutsche Aufenthaltsgesetz („Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“) nicht, fuer Auslaender schon. Fuer mich als Deutschen im Sinne des GG gilt zB das Wehrpflichtgesetz, fuer Auslaender nicht.

      Der Rechtsgrundsatz ist „gleiches gleich zu behandeln und ungleiches ungleich“.

    3. Welche terroristische Tat genau hat sie denn geliket? Ach, keine? Na, dann fiele sie auch dann nicht unter das Gesetz, wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft hätte.

      X (die Plattform, deren Namen man nicht sagen darf) wird in Zukunft übrigens Likes unsichtbar machen. Man weiß also nicht mehr, wer welche Beiträge geliket hat. Datenschutz, Privatsphäre… wissenschon. Das hat Musk angeordnet… vielleicht, nachdem er vom tragischen Schicksal der Uni-Präsidentin erfahren hat?

      https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/likes-werden-versteckt-x-aendert-die-regeln-a-c5039b25-383b-4a44-ad0f-a074ed4c48fb

      Das wird auf jeden Fall dieses Gesetz konterkarieren… aber glücklicherweise gibt es auf anderen Plattformen ja auch noch Likes, die noch öffentlich nachvollziehbar sind ;-)

      1. Oh Shit:
        1. YouTube spült mir manchmal richtig eklige Nazi kacke rein
        2. Ich weiß nicht was ich mit meinen Wurst Fingern schon alles aus Versehen geliked und gedisliked habe.
        3. Gott sei dank bin ich in Deutschland kein Ausländer, sonst könnten obige Fakten bald zu meiner Abschiebung führen.

        1. > Oh Shit … Gott sei dank.

          Dank meiner Fähigkeiten sind meine Erfahrungen andere.

          1. YT „spült“ mir nichts rein (auch keine Werbung), denn das lasse ich nicht zu.
          2. Selbst wenn ich „Wurst-Finger“ hätte reicht mein Gehirn dafür, mich von „Like-“ und sonstigen unsocial-Buttons fernzuhalten.
          3. Dank meiner Bildung komme ich nicht in die Verlegenheit, einem „Gott“ danken zu müssen.

          Kurzum ich kann YT in einer selbstbestimmten Weise nutzen, weil ich weiß was tue und ich lasse mich zu nichts, aber auch gar nichts verleiten.

          1. Ohne Account mit gesetzten Einstellungen?

            YT spült alles mögliche hinterher… 1. Autoplay einfach nächstes Video. 2. Glocken in der Nähe der play Buttons. Evtl. Ist saß das, was autoplay spielen will. Dieses passirt .IR mit einer Gamibgmaus öfters mal. 3. irgendwie Empfehlungen vor den Latz.
            Dazu die Auswahl anderer Videos, die irgendwo steht.

            Wurstfinger… Bedienweisen…

          2. „Dank meiner Fähigkeiten sind meine Erfahrungen andere. “

            Toll Magneto, dass du fliegen kannst. Wenn du den Helm andersherum aufsetzt, siehst du sogar NICHTS. NÜHÜCHTS! Das wäre noch viel geiler, denn dann kann man sich die 99% redundanten, aufgeblasenen, und weithin überflüssigen, dafür auch noch mit in-video-Werbung versehenen Inhalts gleich ganz sparen.

          3. „Dank meiner Fähigkeiten sind meine Erfahrungen andere. “

            Das ist der Rand der Münze, auf deren einer Seite steht, man habe nichts zu verbergen. Ein paar Nerds, die sich mithilfe von Projekten anderer Leute einem Teil des Trackings entziehen. Dabei ist man so spezifisch, dass Tracking allgemein vermutlich trotzdem funktioniert (anderes Thema).

            Das Problem bleint, dass diese Konzerne so handeln, und die Masse der Menschen damit konfrontiert ist. Überzeuge mal die anderen Wähler…

          4. Entgegen der drei Anons mit Schaum vor dem Mund hat „Magneto“ völlig recht. Werbung zu blocken ist angesichts von Malvertising als einer Hauptinfektionsquelle noch immer nicht verbreitet genug. Mindestens 90 % aller Leute mit einem Smartphone ärgern sich lieber.

            Und ich habe auch noch nicht davon gehört, dass eine gewisse, vorgeblich mit der Sicherheit von IT-Systemen befasste, Bundesbehörde endlich mal Behörden sowie Versicherungsgesellschaften (in *deren* Fall für die Policen gegen „Cyberschäden“) vorschreibt, dass auf allen Geräten mit Internetanschluss grundsätzlich ein Werbeblocker installiert zu sein hat und die Versicherungsgesellschaften bei fehlendem Werbeblocker dem Versicherungsnehmer nichts zu bezahlen brauchen. Gemäß der Devise „Wer nicht hören will, muss fühlen“.

          5. Ich bin stolz auf dich, aber diese Aussage zeigt wie tief du in deiner Bubble steckst.
            Gibt genug ungeschickte Menschen. Argumentativ hört sich das wie die Argumente der Chatkontrolle-Helden an „Also, ich versende ja nichts böses also warum der Aufschrei?“

            Ja, was ist denn alles „böse“ bzw. in diesem Fall „terroristisch“? Vlt. ein tolles Video geschaut und zur Mitte hin den Like gedrückt, aber am Ende kommt der übelste radikale Rotz diesen konnte man aber nicht sehen, weil man sich plötzlich um real life kümmern musste etc. pp? So welche Stelle im Video hat man nun wirklich geschaut, oder befürwortet?

          6. „Ich bin stolz auf dich“

            Es wird garantiert Fallen geben. Videos und umgewandelte (z.B. „gehackte“) Kanäle. Da wird dann der Inhalt umgemünzt. Ein Like ist eine Sache, aber ein Abonnement des Terrors mit 41 Likes?

            Dann noch hilfreiche Browser… z.B. die unterscheiden können, ob sie selbst ein Like gesetzt haben, oder der Nutzer.

            Und der Kontext mit Eltern, Kindern, Bekannten etc., die beim Aufsetzen des Gerätes helfen oder Hilfe brauchen.

  1. Dabei sollte auch immer die in Deutschland geltende Antisemitismus im Hinterkopf mitgedacht werden.
    „[…]Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
    Dieses Konzept ist so weit gefasst, dass Kritik am Zionismus (in der extremsten Ausführung wird ein jüdischer Gottesstaat angestrebt) in Israel als antisemitisch gewertet werden kann, während Antizionismus selbst stark jüdisch verwurzelt ist.
    Diese Kombination bietet sehr viel Raum für Willkür und Machtmissbrauch

      1. Etwas zugespitzt fuer Bundes- und Landesebene: entweder man waehlt Gruen oder man unterstuetzt den konservativ-neoliberalen Block aus CDU/SPD/FDP beim Verbrennen des Planeten und Abbau von Sozialstaat und Buergerrechten.

        Offensichtlich ist es fuer die meisten „linken“ Waehler akzeptabler, den konservativ-neoliberalen Block zu unterstuetzen als die Gruenen, nach dem Motto „lieber total scheisse als nicht perfekt“.

        1. Ich würde eher sagen: Wenn man Grüne wählt, wählt man bewusst Konservative, Neoliberale und Reaktionäre. Das sieht man ganz besonders auf Länderebene: Das seit über einem Jahrzehnt mehrheitlich grün regierte Ländle hilft begeistert beim Verbrennen des Planeten mit – mit Verbrennern von Daimler bis Porsche um genau zu sein.

          In NRW wurde das mit Beteiligung der Grünen wiederum durch das Abbaggern von Lützerath gezeigt. Und in Hessen wurden mit Grüner Beteiligung besonders eifrig die Bürgerrechte mit Hilfe von Palantir, made by Peter Thiel, geschliffen. Dies und der neoliberale Ansatz von grüngewaschenem Kapitalismus statt echtem Klimaschutz und diverse andere Nettigkeiten auf Bundesebene ließen die Grünen schon länger eher als eine Partei irgendwo knapp rechts der SPD und hauchdünn links von der CDU erscheinen. Mit dem jetzigen Grünen Bekenntnis zur offen rechten Migrationspolitik bzw. Flüchtlingsbekämpfung ist diese Partei eindeutig eher zwischen CDU und CSU zu verorten.

          Offensichtlich ist das aber für die meisten „privilegiert Bürgerlich-Liberalen“ völlig akzeptabel, das zu unterstützen und noch die Dreistigkeit zu besitzen, das Agieren der Grünen irgendwie nicht als konservativ-neoliberale Politik entgegen framen zu wollen. Hauptsache das teure neue E-Auto rollt und die Abschiebeformulare werden auf klimaneutralen Papier gedruckt, stimmt’s?

  2. Bei einem „Like“ finde ich das schwierig, ich meine einem kann ja auch mal der Mauszeiger ausrutschen. Wer aber Hamas oder Islamisten Propaganda regelmäßig teilt sollte auch sofort raus fliegen. Da müssen wir klare Kante zeigen. Denn Islamisten sind halt die Nazis des nahen Ostens und als Antifaschist bin ich da für klare Kante. Leider können wir die AfD bei uns nicht rauswerfen.

  3. Das wird dann sicher der nächste „Use Case“ für die EUDI-Wallet/“digitale Identität“, oder? EUDI-Anmelde- und Identifizierungspflicht für alle sozialen Netzwerke, Boards, Foren- und Kommentarbereiche. Und dann können die Behörden in ihrem unermüdlichen Kampf gegen „Hass und Hetze“ jedwede Aktivitäten noch leichter eindeutig Personen zuordnen, damit auch ja die „richtigen“ Menschen wegen eines „Daumen Hochs“ in den sIcheren Tod zu den Taliban oder ähnlich menschenfreundlichen Migrationspolitikpartnern der Bundesregierung abgeschoben werden können. Digitalisierung und rechte Politik (egal ob von der Ampel, der EU oder der AfD in spe) klingen jedenfalls nach einem Nightmaredream-Team, auch wegen sowas.

  4. Also verstehe ich das richtig? Wer sich auch nur EIN MAL verklickt, der wird sofort abgeschoben, ja? Ein Like ist ja nur ein Mausklick, da geht schnell was schief.

    1. > verklickt

      Ein Klick ist eine je nach Kontext rechtsverbindliche Zustimmung. Das sollte man als trainierte/r Konsument/in internalisiert haben.

      Es gibt auch kein „wegklicken“ von AGBs. Das sind immer Zustimmungen.

      1. Du benutzt wohl kein Twitter auf dem Smartphone, oder? Es passiert ständig das ich ausversehen was like beim swipen, aber es dann manchmal merke und den like zurücknehme.

        Umso abenteuerlicher wenn man im Regen scrolled, denn da passiert das ständig.

      2. Ein Like ist aber kein Vertrag, und die exakte Wirkung intransparent. Im normalen Webinterface sind die Schaltflächen auch in der Nähe von anderen, auch kleinen Schaltflächen, und bewirken z.T. seltsame, aber unverbindliche Dinge. Es gibt mehrere Möglichkeiten ein Video zu überspringen und in gänzlich anderem Content zu landen, man muss nur versuchen irgendwie auf play/pause/Lautstärke/timeline zu clicken. Seltsame Latenzen für Steuerelemente, zufällige Pausen, oftmals als schwarzer Schirm vor der Werbung, spielen von Werbung oder Inhalten im Hintergrund, ohne sichtbare Schnittstelle. Und nein, da ist kein kleines Fenster im Fenster irgendwo unten rechts. Einfach zum Verrückt werden, deren QA.

        Das ist kein Vertrag. Was auch immer in den AGB steht. Da fehlen Abstände, Kontraste, Rahmen, Erklärungen, sowas. Nun hat die EU das bei Cookies derart verkackt, dass man denken könnte, es wäre egal, wie Clicks in Zustimmung für irgendwas umgewandelt werden.

  5. Technisch betrachtet hat ein Like (zumindest auf manchen Plattformen) die Bedeutung, dass der gelikete durch Algorithmen stärker verbreitet wird, d.h. eine höhere Reichweite erzielt. Insofern halte ich die Idee für schwierig, dass ein „Like“ immer eine Zustimmung zu den Inhalten ausdrücken soll, sondern kann auch bedeuten „ich empfehle anderen, dies zu lesen“. Vergleiche mit „Retweets“ auf Twitter/X. Beispiel: Eine Zeitung veröffentlicht im Netz dokumentierend-sachliche Beiträge zu einem terroristischen Akt, und jemand liket das auf Facebook (wo es keine Retweets gibt, richtig?), dann wäre es falsch, dem Geber des Likes zu unterstellen, er würde die Tat unterstützen, sondern es könnte auch bedeuten, dass er die journalistische Arbeit unterstützt oder die Meldung für wichtig erachtet.
    Wie/ob die geänderten Paragraphen in Grenzfällen angewendet werden, wird interessant sein.

  6. Es ist sowieso die Frage, wieviel Wert ein „Like“ hat, wenn der ursprüngliche Beitrag anschließend noch verändert wird… bei X ist das inzwischen ja problemlos möglich. Woher weiß denn dann die Polizei, welchen Inhalt genau man geliket hat? Zumal ja keineswegs offensichtlich ist, wann genau man geliket hat… und welchen konkreten Inhalt.

    Finstere Zeiten ziehen auf… in denen die Jurisprudenz frei von jeglichem Sachverstand munter freidreht. Da kann man nur hoffen, dass höhere Gerichte diese Entwicklung zügig stoppen!

    Gegen mangelnden Sachverstand in der Politik hilft das allerdings wenig… erinnert sich noch jemand an die virtuellen Stopp-Schilder, die Frau von der Leyen vor kinderpornographischen Inhalten aufstellen wollte? Die ist heute Präsidentin der Europäischen Kommission… so weit kann man es damit bringen. Eine Tragödie, die das anhaltende digitale Vollversagen der Politik deutlich sichtbar macht.

    1. > Woher weiß denn dann die Polizei, welchen Inhalt genau man geliket hat? Zumal ja keineswegs offensichtlich ist, wann genau man geliket hat… und welchen konkreten Inhalt.

      Aus der timeline von events auf dem Server und den zugehörigen client metadata.

      1. > Aus der timeline von events auf dem Server und den zugehörigen client metadata.

        Es sollte darauf ankommen, was auf dem Client auf dem Bildschirm sichtbar ist zu dem Zeitpunkt, an dem der Nutzer das Like gedrückt hat. Und das ist davon abhängig, wie genau Server als auch Client implementiert sind; es kann auch Zwischenspeicher (Caches) geben, sodass nicht immer die aktuelle Version angezeigt wird. Außerdem können aufgrund der Unzuverlässigkeit des Internets immer Requests fehlschlagen, sodass die Aktualisierung des Beitrags verhindert wird.

        Andererseits: Meistens ist es ja so, dass Beiträge über die Zeit durch Bearbeitungen eher abgeschwächt werden. Meistens könnte also der Zeitverlauf der Bearbeitungen und der Zeitpunkt des Likes auf dem Server genügen…

      2. Dieser ganze Aufwand für sowas? Wo man früher noch die Türkei für solche Vorgehensweisen kritisiserte bedient man sich nun selbst solcher Methoden.

          1. Na na na, das Gesetz kommt von Faeser und dem Bundeskabinett, das ist genuin deutsch.

            Und natürlich genuin SPD, innenpolitisch immer rechts der Union. Aber Esken hat ja angekündigt, für die Partei weiterhin links zu blinken.

  7. Die Opposition verschiebt, was gesagt werden darf, und die Regierungsparteien, was gemacht werden darf. Das ist parteiübergreifende Zusammenarbeit an einem gemeinsamen Ziel: Der Demontage einer offenen Gesellschaft.

  8. Ein Like und eine Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde darf einen Ausländer, der hier arbeitet und Steuern zahlt, In die Duldung und Arbeitslosigkeit schicken? Und Deutsche dürfen ungestraft (?) weiter liken? Was für eine Art Rechtsstaat soll das sein?

      1. Rechtstaat heißt also das man das rechtstaattliche Grundprinzip der Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit vernachlässigt? Sehr law and order!

      2. Ich beziehe mich hierauf (https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/R/rechtsstaat-245518):

        Service
        Rechtsstaat
        In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet außerdem die Teilung der Gewalten (> Gewaltenteilung), die Garantie von Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Gegensätze zum Rechtsstaat sind beispielsweise ein Polizeistaat oder eine Diktatur.

  9. Wenn ein like Billigung von terroristischen Taten ausdrückt, dann muss ja der gelikte Beitrag selbst irgendwie illegal und verboten sein, oder nicht? Wird dann in solchen Fälleb auch gegen die Poster vorgegangen?

    Jetzt könnten ja ausländerfeindliche Menschen Beiträge verfassen, die gezielt ausländische Menschen dazu verleiten sollen, diese Beiträge zu liken und die unter diese neue Regelungen fallen könnten, damit diese Abgeschoben werden, … Ich könnte mir vorstellen, dass dies so ähnlich word wie die „gemeinnützigkeits-anschwärz-Welle“ über die ja gerade in den Medien berichtet wird.

  10. Ich hab mit Sicherheit schon mal ausversehen irgendeinen Beitrag „geliked“, dem ich 0 zustimme. Vielleicht ging sogar die Benutzung vom „dislike“ schief. In meinen youtube likes hab ich schon regelmäßig aussortieren müssen, nachdem so Müll im algorithmus gelandet ist.
    Das ist doch viel zu dünn, um einen Menschen zu bestrafen, dass der Finger auf dem Display einmal geklickt hat. Wenn da kommentiert wird, ist es was anderes.

  11. Damit ich das richtig einordne: Ein in Deutschland lebender Ausländer like’d einen Artikel in dem z.b. berichtet wird das eine Palästinensische Terrororganisation (die zugleich da so was wie Regierung ist) Israel angreift… und schwupps, Hinaus mit ihm. Kommt das so hin? Und was ist wenn der Palästinenser ist? Oder Ukrainer und einen Artikel liked in dem Russische Desinformation und Terror angeprangert würde… Man sollte die Poster illegaler Inhalte erst mal verfolgen und zum Schweigen bringen dann erübrigt sich diese Merkwürdige Finte auch.
    Komisch ist daran das die ÖR ältere Medien depublizieren müssen, aber Illegale Posts depubliziert wer nun gleich noch genau??? Finde den Fehler!

  12. Und wer entscheidet, was als „terroristischer“ Inhalt gilt? Nach welchen Kriterien subsumiert man etwas unter diesen Begriff? Geht es nach Politik und Behörden, scheint das irgendwie alles zu sein, was ihnen selbst gefährlich werden könnte. Wer wurde denn die letzten Jahre überproportional mit Lauschangriffen, Präventivhaft, Polizeigewalt und Strafverfahren drangsaliert? Rechte Querdenker oder linke Jugendliche? Bauern oder Klimaaktivistinnen? Geht es nach dem Hamburger Innensenator, ist es schon ein terroristischer Akt, ihn auf Twitter als den P. zu bezeichnen, als der er sich erwiesen hat. Und die Leipziger Polizei hat auch sehr klare Vorstellungen davon, gegen welche Art Demonstranten sie mit besonderer Härte vorgehen muss. Immer sagen sie „Kinderf***er und Terroristen“, und immer meinen sie Kritiker und Journalisten.

    Und wieder einmal sind die Linken die Einzigen im Bundestag, die hier Klartext sprechen, vor dem sich ausbreitenden Autoritarismus warnen und die Bigotterie der Bundesregierung hinsichtlich ihrer „wertebasierten“ Außenpolitik gegenüber totalitären Staaten beim Namen nennen. Warum wählt die eigentlich immer niemand?

  13. Oh je, oh je. Da geht also die Bundesregierung hin und kriminalisiert (sicher dumme, falsche oder miese) Meinungsäußerungen im Netz, um Ausländer abschieben zu können.

    Gut. Doch ich frage mich, was denn gegen solche Meinungsäußerungen, die offensichtlich geeignet sind, einen Like zu kriminalisieren denn im Netz bei X, Meta oder sonstwo zu suchen haben? Warum löscht man die nicht (einfach nach den AGBs der Betreiber)? Warum wird der Ersteller bei „Volksverhetzung“ nicht belangt? Wenn die Seite weg ist, dann kann auch niemand „liken“.

    Aber das will man offensichtlich gar nicht. Es geht nicht um Terror. Es geht darum, Ausländer abzuschieben. Deshalb läßt man solche Inhalte wie einen Honigtopf für „Ausländerfliegen“ bestehen, um das wirkliche Ziel besser erreichen zu können.

    „Ausländer raus“ heißt die Parole?

    Die EU meint, es seien terroristische Straftaten u.A wenn die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise eingeschüchtert wird. Hmm, wenigstens Ausländer dürfte das Gesetz so einschüchtern, dass sie auf keinen Like mehr klicken. Das beschädigt die für alle Menschen geltende Meinungsfreiheit. Mich schüchtert das so ein, dass ich an dieser Regierung zweifel.

    Ist dieses Gesetz also ein terroristischer Akt?

    1. > Warum löscht man die nicht (einfach nach den AGBs der Betreiber)? Warum wird der Ersteller bei „Volksverhetzung“ nicht belangt? Wenn die Seite weg ist, dann kann auch niemand „liken“.

      Das Internet ist ein weltweites Netz. Das deutsche Strafrecht hat aber keine weltweite Gültigkeit. Sehr viel(!) von dem was in Deutschland strafbar wäre ist in Ländern wie den USA erlaubt, da „free speech“. Nicht alles(!), aber sehr viel. Platformen sperren darum solche Beiträge manchmal nur über Geoblocking in der jeweiligen Region, z.B. Deutschland.

      1. Hallo? Kindesissbrauch und Terror werden nirgens in der Welt akzeptiert. Die AGBs der Anbieter sind dazu schärfer als alle Gesetze. Wir haben das ausprobiert. Miese Inhalte lassen sich durch Privatpersonen binen weniger Stunden löschen. Die Hoster sind doch keine Monster. Und wenn doch, dann kann man immer noch das große Besteck auspacken. Geht doch mit Urheberrechtsverletzungen schließlich auch. Aber he, wer denkt schon an Kinder…

        1. „Kindesissbrauch und Terror werden nirgens in der Welt akzeptiert.“

          Nur werden sowohl „Kindesmissbrauch“ als auch „Terror“ durchaus sehr unterschiedlich definiert. Die extrem weitgehende deutsche Definition von „Kinderpornografie“ ist global nicht haltbar, und des einen Terroristen sind bekanntlich des anderen Freiheitskämpfer.

  14. Die Sprecherin der Linken im Bundestag hat recht: Verschärfungen im Ausweisungsrecht bringen nichts, wenn selbst die Umsetzung der bereits geltenden Regeln die Behörden überfordert.

  15. Vielleicht kann das Innenministerium ja mal erklären, wie es die Computer der mutmaßlichen Täter samt denen der Plattformen und (a)sozialen Netzwerke sowie die Kommunikation zwischen diesen rechtsverbindlich absichern will. Leute, die sich seit Jahrzehnten für Computer- und Netzwerksicherheit einsetzen wie der CCC würden bestimmt gebannt lauschen, wenn den Spezialexperten des Bundes da jetzt eine gerichtsfeste und langfristig nachhaltige Lösung – denn das Gesetz soll ja wohl mehr als ein paar Wochen Bestand haben? – eingefallen sein sollte.
    „Es gibt keinen Kopierschutz. Nur einen Kapierschutz“, sagte Andy Müller-Maguhn vom CCC schon vor gut zwei Jahrzehnten. Und wenn man auf einen Computer Zugriff hat, um etwas kopieren zu können, dann kann man meistens auch Daten darauf manipulieren. Apropos: Dieses fantastische supersichere System wird dann bestimmt auch auf den Computern eingesetzt, die das Ministerium und seine Behörden für die Dokumentation und Verfolgung dieser Delikte nutzen wollen, oder…?
    Na, da bin ich ja mal gespannt …
    PS: Erinnert sich noch jemand an den Witz, der in verschiedenen Varianten die Runde machte?
    „Mein Computer ist sicher. Und außerdem hab ich nichts zu verbergen…“
    „Hast Du Kinderpornographie auf Deinem Computer?“
    „Natürlich nicht!“
    „Willste welche drauf haben …?“

  16. Noch eine Frage an das Ministerium – nein: zwei.
    1. Wenn ein Ministerpräsident eines Landes öffentlich mehrfach gesagt hat, dass er und seine Regierung die ausgewiesene Terrororganisation Hamas unterstützen, um die Palästinenser zu spalten: Wird man dann auch ausgewiesen, wenn man Israel und Netanyahu „liked“?
    2. Bisher betrifft das Gesetz ja nur Ausländer, die dann entsprechend ausgewiesen werden. Ist geplant, es auch auf Inländern auszudehnen? Und was passiert dann mit denen: Werden die eingewiesen? Gustl Mollath kann da bestimmt aus dem Nähkästchen plaudern …

    1. Naja, Strafbares ist strafbar und geht irgendwie nach Katalog. Terror Liken soll nun dazu führen, dass der Anspruch verwirkt werden soll, in Deutschland Asyl zu bekommen, gegenüber der z.B. politischen Verfolgung im Land, woher auch immer die Kommen.

      Wäre das dort ein islamistischer (Terror-) Staat, wäre das sogar logisch. Leider gibt is diese Beziehung im Allgemeinen nicht, daher gehe ich davon aus, dass dieses Gesetz-chen verfassungswidrig ist, wenn es sich denn wirklich darauf stützt. Tatsächlich erlaubt es vielleicht „nur“ das Ermitteln der Umstände, dann eben mit Chance auf Ausweisung. Es geht also um das Durchwühlen der Social Media.

  17. Knackpunkt:

    > Die Ausländerbehörde darf dann ausweisen, ohne eine strafrechtliche Verurteilung abzuwarten.

    Das heißt: Leute könnten sich schnell in einem Flugzeug befinden, selbst wenn die Schlussfolgerung der Behörden keiner rechtlichen Überprüfung standhält. Und was wollen die Leute noch bewirken, wenn sie einmal in ihrem Herkunftsland sind?

    Das ist umso bedenklicher, wenn man die (Zitat) „kontrafaktisch[en]“ Bestrebungen des Innenministeriums berücksichtigt, dass die Verwendung bestimmter allgemeiner Phrasen pauschal kriminalisiert werden soll:
    https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/antisemitismus-216.html

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