Rechtliche Frage beim Setzen falscher Links

Das Metronaut-Blog hat eine interessante Fragestellung gebloggt, auf die ich gerade auch keine passende rechtliche Antwort habe: Kinderschutzbund droht Metronaut mit rechtlichen Schritten wegen Setzen von “falschen Links”. Die Geschichte dahinter ist, dass man vor drei Jahren zum Safer Internet Day einen satirischen Artikel geschrieben hat und dort auch einige Organisationen genannt wurden. Hinter den Namen der Organisationen gab es Links, die aber nicht zur Webseite der Organisationen führten, sondern woandershin.

Im Artikel wurden die Phrasen “Kinderschutzbund Bayern” und “Deutscher Kinderschutzbund” mit der Google-Suche nach “Porn” und einem Sexshop verlinkt. Der Artikel verlinkte außerdem den “Interessenverband des Video- und Medienfachhandels Deutschland” mit piratebay.org, usw.

Die Pressestelle des Kinderschutzbundes ist heute auf den alten Artikel aufmerksam geworden und hat rechtliche Schritte angekündigt, wenn nicht bis Morgen die Links geändert werden. Nun die Frage an die mitlesenden Juristen:

* Kann das Blog Netzpolitik gegen mich vorgehen, wenn ich statt auf netzpolitik.org auf fefe verlinke?
* Muss ich Frank-Walter-Steinmeier mit seiner eigenen Homepage verlinken oder darf ich verlinken wohin ich will?
* Wie sollen Blogger die Rechtmäßigkeit eines Links beurteilen können, wenn die verlinkte Seite nicht strafbar ist, aber nicht den Erwartungen des Klickenden (oder Verlinkten) entspricht?
* Hat der Kinderschutzbund überhaupt etwas gegen uns in der Hand oder sind das hohle Drohungen?
* Ist die gesetzte Frist von nicht einmal 22 Stunden überhaupt rechtlich zulässig?

Wie ist denn dabei die rechtliche Lage?

42 Ergänzungen

  1. Letzendlich stellt sich doch die Frage, darf ich den link der laut Name auf ein Katzenvideo zu zeigt, auf ein Musikstück von Rick Astley zeigen?
    Oder anders gefragt, ist dies der Untergang des Rickrolling?

  2. Natürlich ist die gesetzte Frist zulässig. Schließlich müsste gar keine Frist gesetzt werden und es könnte direkt versucht werden dies vor Gericht durchzuboxen.

    Vermute das soetwas allerhöchsten ne Beleidigung oder ähnliches wäre. Bin aber auch kein Jurist.

  3. Ich denke die hängt stark von der speziellen Situation ab. Wenn Du eine seite „teletubbies.com“ hast und auf disney.com verlinkst, das Kind landet aber auf einer, äh, Erwachsenenseite, dann wirds wohl brenzlig. Aber bei anderer „linkverschmutzung“ würde ich schon gerne die gesetzliche grundlage genannt bekommen, die eine unterlassung rechtfertigt. Beim kinderschutzbund kann man wohl nicht ausschließen, dass auch ein (ja!) Kind die Seite findet und auf den Link klickt. Also den Link würde ich persönlich löschen und es nicht darauf ankommen lassen…

  4. In diesem Fall, wo es offenbar um Satire geht, vielleicht nicht ganz zutreffend, aber grundsätzlich zu berücksichtigen: Das Ziel eines Links kann sich ja jederzeit ändern. Wer vor längerer Zeit auf die offizielle IFPI-Seite gelinkt hat, dürfte sich zwischenzeitlich gehörig über die Werbung für The Pirate Bay gewundert haben… :-)

    Bedenken wir auch Google-Bomben und den Umstand, dass allein durch den Gegensatz zwischen Link-Text und Link-Ziel die Webseite des weißen Hauses eine Zeit lang Treffer #1 war für den Suchbegriff „Miserable failure“. War das damals illegal? Wenn nicht, hat sich die Rechtslage geändert? Oder wäre es schon damals illegal gewesen, wenn es sich um „völliges versagen“ und die Webseite der Bundeskanzlerin gehandelt hätte?

    Ohne jeglichen juristischen Sachverstand *vermute* ich, dass es letztlich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit die Frage hinausläuft, ob es eine Beleidigung ist. Persönlich bin ich ja der Meinung, Unternehmen und Verbände kann man schlecht beleidigen, womit die Diskussion in diesem Fall hinfällig wäre, aber rechtlich wird das wohl anders gesehen.

    Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass hier das Recht auf Satire über die Verschnupftheit eines Verbandes siegt, doch sieht es im Moment so aus, dass allein die Drohung mit rechtlichen Schritten schon gereicht hat („Wir haben gerade keine Muße für einen Prozess und mussten deshalb der Aufforderung folgen.“)

  5. Na, wenn das nicht der neuste Shitstorm des Jahres 2011 wird – und dabei hat es doch so schön angefangen.

    War das ganze als Satire gekennzeichnet? Wenn ja, dann fällt das meines Erachtens unter Art. 5 GG, wobei mit Satire ja immer sehr sehr nah an der Persönlichkeits- und Ehrverletzung gearbeitet wird.

    Die Negativreaktion dürfte allerdings für den Kinderschm…äh….Kinderschutzbund jetzt schon auf der Hand liegen. Schade eigentlich, die sollten sich um weitaus wichtigeres kümmern.

  6. Als Satire (in Klammern hinter den Links?) kennzeichnen und gut ist.

    Dass Google das dann trotzdem genauso auswertet wie jeden anderen Link, ist ja „bekanntlich“ deren Sache.

  7. ist doch der verein, der in unna einen geschäftsführer hat, welcher in berlin ein haus besitzt.
    achja. weil die alten mieter nicht ganz freiwillig gehen wollten, hat er sie rausgeklagt.

    die drei kinder im wohnprojekt liebigstraße 14 sind dadurch auch wohnungslos.

    komischer kinderschutzbund… wieso haben lokale geschäftsführer in nrw genug geld, in berlin ein haus (mit) zu kaufen und zu sanieren? ich dachte, sozialarbeiterInnen verdienen nix? naja. vielleicht sind ja abmahnungen eine neue einnahmequelle^^

  8. Vorsicht ist geboten: Rechtsberatung darf hierzulande leider nicht jeder anbieten. Das kann richtig teuer werden für den Laien. :/

  9. @JK: Daher erteilt hier ja auch niemand eine Rechtsberatung. Wir diskutieren allgemein über die juristischen Fallen beim Setzen von Hyperlinks und echauffieren uns, wie schlecht die Welt doch ist.

  10. Freies Denken – und hier zählt ja auch die Satire dazu – ist wichtiger denn je. Doch auch die Freidenker von heute werden morgen die Welt mitgestalten. Vielleicht war es nur ein wenig unsensibel hinter den Kinderschutzbund einen „Porn“-Link zu setzen. Unklug allemal, denn man hätte sich die Reaktion ausmalen können im Vorfeld. Und moralisch wird hieraus nur einer als „Sieger“ hervorgehen und das wird nicht Metronaut sein. Wenn es vielleicht auch schwer fällt: Entlinken, darüber reden, Hände schütteln – Gut muss es dann sein. Und in Zukunft ein wenig sensibler vorgehen – was nicht bedeuten muss, dass eine Satire keine Satire mehr sein kann. Im Gegenteil.

  11. Hmmm, die uralte Frage … wo hört Spaß auf wenn es um „Ernst“ geht.

    Ich denke dass ist Auslegungssache und muss im Einzelfall gesamtheitlich betrachtet werden. Also jedesmal ausgehandelt werden, wenn sich einer daran stört. Die Grenze für „rechtlich einwandfrei“ und „beleidigend oder rufschädigend“ ist eine juristische Grenze.

    Was sichtlich nervt, ist die Einbeziehung der Angst es könnten Kinder anklicken. Kinder könnten auch an die elterliche Pornosammlung gelangen und die sich unbeobachtet ansehen. Mich würde mal interessieren, was die Leute, die dieses Argument immer wieder „vorbeten“, als Kinder erlebt haben?
    Haben die sich „einen abgelacht“, als der Klosterschwester beim Schneuzen die Brille verrutschte und das hat bis zur Volljährigkeit dann gereicht? Werden wir bald eine Klagewelle erleben, wenn Kinder Hunde beim Liebesspiel sehen? Die grausigen Bilder, wenn Opa zuhause den Stallhasen schlachtet, wird dann zum Juristenstreit, ob schädlich für die Kinder?

    Ein „Link“, der zu Seiten verlinkt die keinen technischen Schaden, direkt eine virenverwanzte Seite (Phishing) oder ähnlich gelagerte Seiten verlinkt, halte ich erst einmal nicht für abmahnwürdig.

  12. Ich empfehle für die betroffenen Links ein knackiges s/href/title/. Dann ist der beabsichtigte Zusammenhang weiterhin sichergestellt, aber es kann kein ahnungslos klickender Kleinprimat auf falsche Seiten gelangen.

  13. 1. Google ist scheissegal.
    2. Diese Links sind Scherze, jeder schnallt das.
    3. Spielt alles keine Rolle, die Richterin wird alles schlecht auslegen wenn sie nur will.

    1. Ob es nun jeder verstanden hat, das die Links Scherze sind, lassen wir mal dahin gestellt – ich widerspreche dem aber nicht in der Logik.

      Doch:

      Wir reden hier doch über Satire und einen satirischen Beitrag/Artikel. Die Satire versteht sich als Pranger von gesellschaftlichen Mißständen aufgrund mangelhafter Tugend verschiedener Auslöser oder Personen.

      Dann aber würde sich diese Satire selbst auflösen. Zumindest in dem Moment, wo sie selbst zu einer mangelhaften Tugend wird.

      Und nun sind wir halt in diesem Grenzbereich: Spricht es für die fehlende Tugend, wenn ich unter dem Kinderschutzbund einen „Porn“-Link (oder wie man es auch immer bezeichnen will) setze. Wirklich völlig Wertefrei denke ich: Ja!

      Wir wollen immer das freie Denken und die freie Meinung (ich denke wir beide unterscheiden uns hier nicht). Freies Denken und freie Meinung trägt aber auch Verantwortung in sich. Und um so mehr ich darüber nachdenke, denke ich hier wurde eine moralische Grenze überschritten.

      Es wäre Klug gewesen, wenn man mit einander gesprochen hätte. Diesen Vorwurf muss sich in erster Linie der Kinderschutzbund wohl gefallen lassen. Immer mit dem erhobenen Zeigefinger sofort „drauf zu schlagen“ fördert eben nicht das Miteinander, sondern vielmehr das Gegeneinander.

  14. Und wenn er statt der Änderung das Wort „Satire“ obendrüber gestellt hätte? – Metronaut hat inzwischen geupdatet, aber generell wäre das jetzt weiterhin interessant. Und: theoretisch darf man die Rechtslage schon erörtern, nur keine Beratung an einem konkreten Fall. Ich erkundige mich mal…

  15. @Frank, es sieht so aus, als ob viele hier einer anderen Meinung nahe stehen, als du. Ich für meinen Teil sehe weder etwas moralisch verwerfliches, noch etwas ethisch falsches solcherlei zu tun. Zum einen wird der Link in allen gängigen Browsern angezeigt, wodurch man nur intentionell den Links folgen kann und klar ist in meinen Augen auch, dass bei einem Artikel der so klar als Satire zu sehen ist, man von einem Mangel an Ernstlichkeit auszugehen hat.

    1. @Sthenes: Das ist ja auch gut so, dass viele Menschen viele Meinungen haben. Habe das Recht (und auch das Links) nicht für mich gepachtet.

      „…dass bei einem Artikel der so klar als Satire zu sehen ist, man von einem Mangel an Ernstlichkeit auszugehen hat.“

      Aber hier will ich einfach nicht diskutieren: Satire darf niemals einen inhaltlichen Mangel an Ernsthaftigkeit haben. Es wäre eben keine Satire mehr! Sie darf beschwingt sein, zuweilen auch lustig – aber sie geht immer ernst mit einem Thema um. Ein Link ist aber eben ein Inhalt und keine Begleiterscheinung.

      Die Satire will letztlich ja auch ernst genommen werden!

  16. Beim Kinderschutzbund etc. auf Pornseiten zu verlinken ist unterste Schublade und alles andere als Satire.
    Das ist ganz klar bewusst betriebenes Negavives-SEO und schadet dem Ansehen der Betreffenden.
    Satire schön und gut, aber so eine planlose Verlinkung ist unakzeptabel, beleidigend und Rufschädigend.

  17. @Troll: Der Kinderschutzbund hat eine unrühmliche Hardliner-Rolle in der Zensursula-Diskussion gespielt, aber das soll hier nicht Thema sein.

  18. Also um das vielleicht noch mal auf ner simplereren Ebene zu betrachten. Wenn es auch heißt den politischen Faktor auszuklammern. Meiner Ansicht nach, kann und muss es einem/einer Internetbenutzer/benutzerin zugemutet zu werden die Standarddienste eines Internetbrowsers zu kennen, zu beachten und zu benutzen. Eine Beachtung der Anzeige der tatsächlichen Adresse eines links in der Statusleiste (gilt dann für cloakingversuche via javascript ggf nicht). Dass müsste allein dadurch gegeben sein, dass durch die große Verbreitung von Phisihingversuchen ohne dieses ein Selbstschutz schon auf dieser Ebene nicht mehr möglich wäre.
    Weiter fände ich beachtenswert ob durch die „falsche“ Verlinkung eine (ggf. politische/künstlerische) Aussage getroffen werden soll, oder eine (aber tatsächlich einfach zu entlarvende, daher unwirksame) arglistige Täuschung zu Geschäftszwecken, oder Täuschung zur Erschleichung von persönlichen Daten, beabsichtigt wird.
    Das Internet und die technische Grundlage bietet durchgängig andere Möglichkeiten als nicht dynamische Medien und damit auch andere Varianten Aussagen zu treffen.

    1. @tasha: Es geht doch nicht um einen Link selbst – sondern in diesem konkreten darum, was dieser Link den letztlich aussagt. Und das ist nun einmal daneben… wenn es denn eine Satire sein soll.

  19. Ich verstehe nicht wie sich dieser Kinderschutzbund überhaupt über so was Gedanken machen kann. Haben die nix besseres zu tun?!

    Niemand, niemand, niemand wird beim folgen des Links annehmen er sei tatsächlich beim diesem Kinderschutzbund gelandet. Es steht oben drüber wo er gelandet ist!

    Niemandem, niemandem, niemandem wird irgendetwas zu leide getan der diesem Link folgt.

    Wenn man so einen Link nicht mehr von sich geben darf, per Gesetz, in was für einer Welt leben wir den dann?

    Kunst und Kultur gerne, aber nur wenn’s allen (oder denen die was zu sagen haben) gefällt. – Schöne Welt.

  20. Klicken etwa immer noch Leute auf Links ohne zu schauen wohin sie verlinken?
    Also ich finde Metronaut tut damit seinen Teil zur Medien-kompetenten Bildung.

  21. Wegen einiger Vorschläge oben: Eine Satire mit dem Warnhinweis „Satire“ zu versehen ist ungefähr so sinnvoll, wie eine Razzia im Vorfeld anzukündigen.
    Die Satire soll ja gerade auf dem falschen Fuß erwischen, erschrecken, verwirren – und beim Leser damit einen neuen, anderen Blick auf die Sache provozieren.
    Ob das im hier diskutierten Fall gelungen ist, lasse ich mal offen. Grundsätzlich sollte man den Kinderschutzbund aber nicht von satirischen Bearbeitungen ausnehmen. Danke für die Inspiration.

  22. Zunächst habe ich mal eine grundsätzliche Anmerkung, weil das kaum bekannt ist oder gerne mal in Vergessenheit gerät:

    Die Verlinkung einer Webseite auf einer anderen Plattform bedarf grundsätzlich der Genehmigung des „Verlinkten“. Beschwerden kommen „im normalen Betrieb des Internets“ zwar kaum vor, das ändert aber nichts an der Faktenlage.

    Zur Verlinkung selber ist zu schreiben, daß aus dem Link hervorgehen muß, wohin die Reise geht. Auch „Linkverkürzer“ sind statthaft, wenn mittels Rechtsklick die Webseite ermittelt werden kann.

    Wer allerdings in betrügerischer Absicht einen Link so fälscht, daß dem Interessenten nicht klar sein kann, auf welche Webseite er gerät, wird sicherlich juristische Schwierigkeiten bekommen.

    Das ist ein klarer Straftatbestand. Nicht nur, daß es dem User unmöglich ist, die Webseite hinter dem Link in Erfahrung zu bringen, nein, es soll ja die wahre Webseite verschleiert werden. Der User kann sich daher nicht schützen. Ausschließlich in solchen Fällen wird man Ärger bekommen. Da braucht man kein Jurist zu sein, um die Strafbarkeit zu erkennen.

    MfG

    1. „Die Verlinkung einer Webseite auf einer anderen Plattform bedarf grundsätzlich der Genehmigung des “Verlinkten”“

      Blödsinn, weil andere Ansicht der Bundesgerichtshof in Sachen Paperboy.de

      „Das ist ein klarer Straftatbestand.“

      Blödsinn. Es ist keinerlei Straftatbestand ersichtlich, der auch nur halbwegs auf die Konstellation passen könnte.

      „Da braucht man kein Jurist zu sein, um die Strafbarkeit zu erkennen.“

      Ich bin Volljurist und s.o. Es gibt keinen Straftatbestand, der halbwegs passen würde.

  23. @Nichtjurist Ie D

    1. Wer ohne Genehmigung des Seitenbeteibers dessen Seite verlinkt, ist schadenersatzpflichtig für alles, was den „Verlinkten“ betrifft. Strafrechtlich und zivilrechtlich.

    2. Die Verlinkung auf eine Seite mithilfe von Verschleierungssoftware etc. ist ein Straftatbestand. Hier liegt der Anfangsverdacht eines vorsätzlichen Betruges vor.

    3. Du bist kein Jurist. Ich bin es, also halte Dich zurück.

  24. Aber für Dich mache ich es ein Beispielen fest:

    1. Geht Oma hin, hat ihr Strickforum. Und dann Du, der Du auf Deiner Pornoseite einen Link setzt auf Omas Seite, von dem Oma nichts weiß, dann bist Du fällig.

    2. Du gehst auf Omas Seite, sie gestattet Dir einen Link zum Seniorentreff, Du aber codierst den Mist, die Omas werden auf Pornoseiten geleitet, dann bist Du fällig.

    743 Typen habe ich im letzten Jahr abgemahnt.
    743 erfolgreich.

    Noch Fragen??

    1. „Wer ohne Genehmigung des Seitenbeteibers dessen Seite verlinkt, ist schadenersatzpflichtig für alles, was den “Verlinkten” betrifft. Strafrechtlich und zivilrechtlich.“

      Aus welchen Normen denn? Und nochmal: lies BGH Paperboy und BGH Session-ID. In den beiden steht drin, wann eine Verlinkung zivilrechtlich unzulässig sein könnte.

      „Die Verlinkung auf eine Seite mithilfe von Verschleierungssoftware etc. ist ein Straftatbestand.“

      Wo denn Verschleierungssoftware?

      „Hier liegt der Anfangsverdacht eines vorsätzlichen Betruges vor.“

      Und wo soll da die Vermögensverfügung des Getäuschten sein (Stoffgleichheit mal ganz außen vor [und die Täuschung über eine Tatsache (welche Tatsache?) auch]).

      „Du bist kein Jurist. Ich bin es, also halte Dich zurück.“

      Ich bin Volljurist, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht.

      Ich habe meinerseits ganz erhebliche Zweifel daran, dass Du Jurist bist: denn sonst hättest Du Dir das vorsätzliche vor dem Betrug gespart, denn Betrug ist immer nur dann strafbar, wenn er vorsätzlich begangen wird. Fahrlässigen Betrug gibt’s bekanntlich nicht.

  25. @Ie D

    Ich habe mein Statement sonnenklar und juristisch fundiert aufgezeigt.

    Wenn Du also was zu reklamieren hast, mein lieber Nichtjurist, dann wird es so erfolgen:

    1. Ein Jurist wird Unterlassungsklage einreichen.

    2. Diese wird unterschrieben oder nicht.

    3. Bei „nicht“ wird ein Gericht den Sachverhalt beleuchten.

    Da ich bisher immer richtig lag, darfst Du mir gerne gratulieren. Deine Erfolge sind mir noch nicht offenbar geworden. Sicher nicht, bei Deiner Rechtsauffassung.

    Ich jedoch mahne nur ab, wenn ich Erfolgsaussichten sehe. Und ich habe Adleraugen.

    Natürlich wecke ich immer Aggressionen bei Betroffenen, aber damit kann ich leben. :-D

    MfG

    1. Alleine schon das „profunde“ Aufzeigen des denkbaren weiteren Ablaufes zeigt mir, dass Du nicht ansatzweise durchschaust, was in einer solchen Konstellation prozessual passiert (auch schon sprachlich: 1+2 in Alternative 2: eine nicht unterschriebene Klageschrift ist wegen Verstoß gegen § 130 Nr 6 ZPO keine Klageschrift, weil diese ein bestimmender Schriftsatz ist und deren Unterschrift nach ständiger Rechtsprechung [seit RGZ 151, 82]) ein zwingendes Wirksamkeitserfordernis ist).

      Und „juristisch fundiert“ zu behaupten ohne auch nur eine einzige Norm zu nennen hat Chuzpe.

      Also Kurzansage: hör auf FUD zu verbreiten klau mir im Weiteren nicht meine Zeit.

  26. :D :D :D

    …klau mir nicht meine Zeit??? Warum antwortest Du denn?

    Du kleiner Flachflieger.

    Dann werden eben die Richter das letzte Wort haben, wo wir beide uns sicher nicht mal in der Mitte treffen können. Dafür werden diese bezahlt. Also bitte.

    Was Dich betrifft, so trinken wir mal einen Kaffee zusammen. So eine Kneifzange möchte ich persönlich kennenlernen.

    Bis dahin
    ;-)

    1. Flachflieger?

      Wie unkultiviert. Also, wenn Anwalt – dann Abmahn-Anwalt… wie arm!

      Würde dir nicht schlecht bekommen mal einige BGH Beschlüße zu lesen, nicht das du irgendwann vor Gericht von einem Nicht-Juristen wie mir in die Ecke gepackt wirst. Schön schämen. *lol*

      Ach ja, und die Gegenklage wegen falscher Verdächtigung ist nicht nur Standard sondern dir dann in so einem Fall natürlich auch sicher.

      Danach lade ich dich von deinem Geld zum Kaffee ein… ;)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.