Aktion: Sprich dich gegen die Vorratsdatenspeicherung aus!

Die Bundesregierung berät zurzeit über einen Gesetzentwurf, der alle Internet-Zugangsanbieter verpflichten würde, neue Protokolle über unsere Internetnutzung zu führen, die den Behörden die Ermittlung der von uns besuchten Internetseiten und der von uns im Internet veröffentlichten Inhalte ermöglichen sollen. Dieser weitreichende Vorschlag einer neuen Vorratsdatenspeicherung behandelt jeden Internetnutzer wie einen möglichen Verbrecher und ist eine klare und gegenwärtige Gefahr für die Rechte Millionen unbescholtener Menschen in Deutschland auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre im Internet.

Fordere jetzt deinen Abgeordneten auf, diesen gefährlichen Gesetzentwurf abzulehnen, bevor die Koalition nach der Sommerpause eine Entscheidung darüber trifft.

Der Gesetzentwurf „zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“ würde eine große Zahl von Internet-Zugangsanbietern zur Führung neuer Aufzeichnungen über alle ihre Kunden verpflichten, allein für den Fall, dass die Polizei jemals gegen einen von ihnen ermitteln sollte. Konkret würde der Gesetzentwurf alle Anbieter „öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste“ ab einer bestimmten Größe verpflichten, sieben Tage lang Aufzeichnungen darüber aufzubewahren, welchem Internetanschluss zu welcher Zeit welche Netzwerkadresse (IP-Adresse) zugewiesen war.

Die Internet-Protokolladresse, die dein Internet-Zugangsanbieter deinem Computer zuweist, kann genutzt werden, um dich als Besucher bestimmter Internetseiten oder als Verfasser bestimmter Beiträge im Internet zu identifizieren, was dein Recht auf vertrauliches Surfen und auf anonymes Lesen und Schreiben im Internet gefährdet.

Ein Zwang zur Vorratsdatenspeicherung würde deinen Internet-Zugangsanbieter, deine Bücherei, deinen Coffee-Shop mit kostenlosem WLAN-Zugang und jede andere Person, die dir einen Zugang zum Internet anbietet, zwingen, große und teure, neue Datenbanken mit sensiblen Informationen über dich anzulegen. Diese Informationen sollen dann Behörden zur Verfügung stehen, zu geheimem und richterlich nicht genehmigtem Zugriff, auf der Grundlage schwacher und überholter Datenschutzregelungen.

Dieselben Daten könnten auch Rechteinhabern zugänglich gemacht werden, etwa der Musikindustrie zur Identifizierung von Tauschbörsennutzern, wobei niemand überprüft, ob jede einzelne abgefragte IP-Adresse tatsächlich zur Tauschbörsennutzung genutzt wurde oder ob Internetnutzer missbräuchlich zu ganz anderen Zwecken identifiziert werden. Die Datenbanken würden ein neues und verletzliches Ziel für „Black Hat“-Hacker bilden, seien es Kriminelle, die Identitäten stehlen wollen, oder ausländische Regierungen, die anonyme Regierungskritiker enttarnen wollen.

Die Bundesregierung will in Kürze entscheiden, ob und in welcher Form dieses gefährliche Vorhaben einer Massenspionage im Bundestag zur Abstimmung gebracht wird. Verlange jetzt, dass dein Abgeordneter deine Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit im Internet schützt und den Gesetzentwurf ablehnt.

Beispiel einer Nachricht (möglichst individuell abändern):

Betreff: Bitte lehnen Sie den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ab!

Sehr geehrte…,

ich gehöre Ihrem Wahlkreis an und fordere Sie dringend auf, den Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums eines „Gesetzes zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet“ abzulehnen. Dieser Gesetzentwurf würde eine große Zahl von Internet-Zugangsanbietern zur Führung neuer Aufzeichnungen über alle ihre Kunden verpflichten und dadurch die Rechte Millionen unbescholtener Deutscher auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre im Internet kompromittieren, aber auch Innovation und Wachstum der Telekommunikationswirtschaft gefährden.

Niemand lehnt das Ziel des Schutzes von Kindern gegen Missbrauch ab, aber dieser Gesetzentwurf würde jeden Internetnutzer wie einen Verbrecher behandeln. Er würde ab einer bestimmten Größe meinen Internet-Zugangsanbieter, meine Bücherei, meinen Coffee-Shop mit kostenlosem WLAN-Zugang und jede andere Person, die mir einen Zugang zum Internet anbietet, verpflichten, sehendes Auges meine Privatsphäre im Internet zu untergraben. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Vorratsdatenspeicherung würde meine und jedermanns persönliche Daten übereifrigen Ermittlern, Hackern und versehentlichen Datenpannen preisgeben, Kindern jedoch kaum bis überhaupt nicht helfen.

Durch die geplante Pflicht öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste zur siebentägigen Vorratsspeicherung der Zuweisung von Netzwerkadressen gefährdet der Gesetzentwurf meine Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und freie Information im Internet. Zugleich würde er Internet-Zugangsanbieter mit neuen Kosten belasten, die zu Preiserhöhungen, zur Verhinderung von Innovationen und zur Erschwerung des Zugangs zum Internet führen könnten, indem die Kosten von gemeinnützigen Anbietern kostenfreier Internetzugänge erhöht würden.

Es handelt sich nicht um eine parteipolitische Auseinandersetzung. Abgeordnete aller Fraktionen haben sich in der Vergangenheit gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der gesamten Bevölkerung ausgesprochen. So sagte die Vorsitzende des CSU-Netzrates, Dorothee Bär, Anfang des Jahres: „Es wäre mir lieber, man würde das Ganze auf Verdacht machen und nicht verdachtsunabhängig von jedem Einzelnen“. Die FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte vor einem Jahr: „Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von […] Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar“. Ich hätte es nicht besser ausdrücken können.

Von Internet-Zugangsanbietern zu verlangen, ihre Systeme umzugestalten, um die behördliche Überwachung der Meinungsäußerung von Bürgern zu erleichtern, entspricht schlichtweg nicht unseren Werten. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes hätten dieses Ansinnen ebenso zurückgewiesen wie sonstige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis. Ich wende mich an Sie als meinen gewählten Abgeordneten, damit Sie meine verfassungsmäßigen Rechte schützen und dieses privatsphären-, meinungsfreiheits- und innovationsfeindliche Vorhaben zurückweisen.

Bitte schützen Sie meine digitalen Bürgerrechte, indem Sie den Gesetzentwurf ablehnen und jeden Vorschlag unterstützen, die darin vorgesehene, gefährliche und unseren Werten widersprechende anlasslose Vorratsdatenspeicherung zu streichen.

Mit freundlichen Grüßen,
(Name, Anschrift)

Handele jetzt:

Ermittle die Kontaktdaten deiner/deines Wahlkreisabgeordneten bei abgeordnetenwatch.de, um ihr/ihm zu schreiben
Finde mehr über die geplante IP-Vorratsdatenspeicherung heraus bei diesem Quiz des AK Vorrat

Quelle: Inspiriert von der EFF-Kampagne „Don’t Let Congress Order Internet Companies to Spy on You“

Dieser Text ist von daten-speicherung.de, steht unter der CC-BY-Lizenz und kann gerne weiterkopiert und verteilt werden.

48 Ergänzungen

  1. Und ich kann mir wie immer sparen, bei dieser Aktion mitzumachen. Mein Bundestagsabgeordneter ist unser allseits beliebter Bundesinnenminister Friedrich…und ich fürchte, dass ich bei ihm auf Granit beißen werde. -.-

    1. Eigentlich müsste gerade der Bundesfriedrich unter (ernsthaften) Dagegen-Briefen versinken.

      Dann kann er zumindest sich nicht mehr hinstellen und sagen, dass er die Interessen aller Bürger in seinem Wahlkreis vertritt (gut, wird er ggf. trotzdem machen, aber.. naja… )

    2. Ich finde du solltest es gerade deshalb machen.
      Diese Politiker sollen ruhig erfahren dass sie Gegenwind aus der Bevölkerung bekommen.

    3. Ha! Ich habe gerade festgestellt das Zensursula aus meinem Wahlkreis kommt! Zack, die bekommt auch eine Mail *g*. Ich habe zwar keine Hoffnung das wir die gleiche Meinung haben werden aber… naja, was soll´s?

    4. Naja, ich kenn den ja sogar persönlich (über seinen Sohn) und hatte auch schon die ein oder andere Diskussion mit ihm. Hat aber leider bisher nicht gefruchtet…

      Ein kleines Anekdötchen hab ich aber noch: Ich habe vor zwei bis drei Jahren bei den Friedrichs die Telefonanlage und den Internetanschluss repariert (okay, mittlerweile werden die bestimmt was super toll Abhörsicheres haben). Auf jeden Fall ging schnurloses Telefon gar nicht wegen der STRAHLUNG!!!! Nach Wlan hab ich dann gar nicht mehr gefragt. xD

  2. Was ist das denn für eine olle Kamelle? Die Provider dürfen das auch jetzt schon. Und sie machen es alle, mehr oder weniger öffentlich, aber durch die Bank.

    1. Manche Provider wie z.B. Unitymedia ordnen sogar jedem Modem (oder Anschluss? Kommt in dem meisten Fällen ohnehin auf’s Gleiche raus) eine feste IP zu, die dauerhaft bestehen bleibt. Da ist in der Hinsicht ohnehin schon Hopfen und Malz verloren.

      1. JEDER Provider ordnet JEDEM Anschluss EINE FESTE IP zu, die sogenannte „öffentliche“ IP-Adresse, die es nur einmal auf der ganzen Welt gibt (wie bei vielen techn. Geräten die MAC-Adresse), um den Anschluss eindeutig zu identifizieren zu können. (Deshalb gibt es IPv6, weil IPv4 die öffentlichen Adressen ausgehen; nebenbei: Microsoft hat viele verbleibende IPv4-Adressen aufgekauft und dafür Millionen hingelegt) An sich ist die Vergabe dieser festen IP-Adressen kein Problem und vereinfacht den technischen Aufwand, jedoch ist die Speicherung der Daten, wann welcher Anschluss was macht, ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre und sollte unterbunden werden. Wenn die Provider diese Daten ohnehin schon speichern, werden sie dies sicher nicht öffentlich (oder nur unverständlich) bestätigen, würde ja die Kunden verärgern. Die Provider werden es mit Sicherheit begrüßen (wenn auch wieder nicht öffentlich), da sie so sogar eine rechtliche Grundlage dafür haben und eine einflussvollere Stellung im politischen Geschehen haben.

        So long…

  3. Kann meinem Vorredner nur zustimmen. Sieben Tage speichert nahezu jeder größere Service-Provider. Plötzlich soll es auch so im Gesetz stehen und plötzlich macht Mate-Tee wach und inspiriert zu Spam-E-Mails an Abgeordnete, die zu überwiegenden Teilen sagen: Nett, aber warum soll ich mir keine Vorräte anlegen.
    Vielleicht sollte man darüber nachdenken, ob solche Aktionen nicht eher zu einer Abwendung des Adressaten führen?

  4. Ich habe an die zwei Bundestagabgeordneten aus meinem Landkreis nun geschrieben. Dazu dann gleich noch als Kopie ins Büro gefaxt.

  5. Erneut vors Verfassungsgericht ziehen, welches die VDS bereits 2009 für verfassungswidrig erklärt hat (in ganz gleich welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen auch immer) – eine neue Iteration dürfte demnach ebenso scheitern?!

  6. Wichtig ist vor allem, daß man sich später einer Klagegemeinschaft anschließt, wenn es wieder mal zum Bundesverfassungsgericht geht. DANN wird es wichtig. Vorher sollte man sich über ungelegte Eier keinen Kopf machen. Es wird auf jeden Fall wieder geklagt. Zahlreiche Juristen sind stets am Ball. Wenn es soweit ist, wird hier eine Info gegeben.

    1. @CP: Ist ja schön, dass Du hier schon einen Ausblick auf weitere Artikel in ferner Zukunft gibst. Aber meinst Du nicht auch, dass es kurz- und mittelfristig erstmal sinnvoller sein könnte, eine Vorratsdatenspeicherung erstmal zu verhindern, um dann zur Not immer noch als Worst-Case-Szenario wieder vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und zu hoffen, dass die wieder beim Gesetz geschlampt haben?

      1. Selbstverständlich, @Markus, können die Leute ihre vermeintlichen Entscheidungsträger anschreiben, anrufen, anmailen, nerven bis zum geht nicht mehr. Ich denke aber, das ist wenig hilfreich oder sogar schädlich. Denn diese Leute sind auch nur Menschen, die igendwann mal die Nase voll haben. Dann erwirkt man das Gegenteil von dem, was man erreichen wollte.

        Ich habe auch nicht geschrieben, man solle es nicht machen. Sollen sie. Es nutzt nur nichts, wie die Vergangenheit bereits gezeigt hat. Die Entscheidungen werden ganz woanders getroffen. Glaube es mir unbesehen. Das Stimmvieh macht, was es zu machen hat.

  7. Ich frage mich, was der Schutz von Kindern mit der VK zu tun hat. War das nicht das Ansinnen von Websperren? VK soll doch zur Terrorismusabwehr von fundamentalen Islamisten (und neuerdings auch Christen, Amokläufern und anderen Quartalsirren) dienen. Oder habe ich da was falsch verstanden?

    MfG Chris

    1. Nein, sie hilft ja auch gegen Kinderschänder, Kinderporno-Ringe und „Raub“kopierer. Sagen zumindest die Politiker.

  8. Echt Leute, mach doch mal die Augen auf. Die Überwachung ist schon längst hier! Ob man es nun in Gesetzesform gießt oder nicht interessiert nachher keine Sau!

    Mobilfunk-Profile, Facebook/Google+ oder Twitter, Girokarte und Kontodaten, wer wohnt mit wem wo, Arbeitgeber, usw.

    Es braucht nur EINEN Fakt zu jemandem, z.B. eine Mobilfunknummer und es kann ALLES ermittelt werden. Wenns mehr als 7 Tage dauern soll, dann eben per Überwachung.

    Präventive Polzeibesuche, Nachbarn fragen oder Hausdurchsuchung alles auch schon ohne Verdacht. Fingerabdruck und DNS Proben bei allgemeinen Verkehrskontrollen.

    Und was passiert, wenns illegal war? NIX, die Verantwortlichen werden auch noch befördert. Und nicht nur in Dresden, auch in ganz DE deckt man sich gegenseitig, Polizei und Politik (Kennzeichnungspflicht anyone?), Politik und Medien (inverstigativ, haha), Medien und Polizei, so schließt sich der Kreis.

    Verabschiedet euch von eurer kruden Vorstellung von Anonymität und/oder Freiheit. Das war mal. Privatsphäre gibts nur noch aufm Klo, wenn der Handyakku tot ist.

    Dabei ist nach Swift und ACTA bald mit INDECT der nächste Streich am Start. Die Totalüberwachung inkl. Denunzieren (der Nachbar hat krude Gedanken…) ist schon fast da, da wird hier noch gegen ein bissle Vorratsdaten gewettert. Lachhaft, nachdem heute schon die Polizei Profile und zentrale Datenbanken schalten und walten kann wie sie will. Man ist ja jetzt schon Störer, wenn man an einer Demo teilnimmt und demnächst auch goodbye Nutzernamen und Geldanonymität.

    Alles für Sicherheit, gegen Andersdenkende. Wär hätte was anderes gedacht?

    Greetz,
    GHad

    1. Nur weil im digitalen Zeitalter dies alles Möglich ist, muss man es noch lange nicht gutheissen.

      Wenn jeder so denkt und alles einfach so hinnimmt, dann passiert es sehr schnell, dass sich keiner mehr traut seine Gedanken zu äußern, wie es bereits in diversen Regimen der Fall ist. Man sieht aber auch, dass es anderen Orts gelingt sich freizuschaufeln.
      Mit ironischen Äußerungen wäre dann auch Schluss, dann gibt es nur noch wenig zu lachen.

      Wir sollten, auf Grund unserer Geschichte in Deutschland, gelernt haben, wohin es führt, wenn alle konform gehen. Hierbei ist jeder einzelne gefordert sich nicht einfach anzupassen, nur weil es alle tun, sondern zu seiner Meinung stehen. Leute die sich anpassen und dafür befördert werden sollte man nicht neidisch anschauen, weil sie nun mehr verdienen, sondern ihnen seine Meinung klar machen ohne sich zu bücken.

      Alternativlosigkeit? Mit ein bisschen Phantasie geht alles.

  9. Done. Abgeordneter ist angeschrieben. Der ist zwar von der CSU und hat auch erst vor kurzem Stellung pro VDS bezogen – aber schon alleine um den Frust loszuwerden ..

  10. Gut so. Aber denkt immer daran:

    Wenn es um die Klage beim Bundesverfassungsgericht geht, benötigen wir nicht nur die Neinsager, die Abgeordnetenanschreiber, die Jammerer, wir benötigen dann zahlreiche Leute, die eine Klage mittragen.

    Falls es also hart auf hart kommt, dann werden hier alle Links mit Zipp und Zapp eingestellt. Bitte beteiligt Euch dann daran. Wer sich an Kosten nicht beteiligen möchte, wird ebenfalls davon freigestellt.

    Danke.

  11. Solangsam wäre ein Straftatsbestand „Aushöhlung des Grundgesetzes durch Parlamentsmitglieder“ nötig…

  12. Ich bin sicherlich kein Rechtsgelehrter, aber ich denke mal die Frage sollte berechtigt sein: Verdammt nochmal, welchen Teil des Urteils gegen die VDS haben DIE nicht verstanden?

  13. Ich habe selber mal in einem Abgeordnetenbüro gearbeitet, deshalb aus dieser Sicht noch ein paar Tipps zu der Aktion:

    1. Nicht den Text oben verwenden, sondern selbst einen entwerfen und dabei den Text oben nur als Inspirationsquelle benutzen. Dabei keine Wörter oder Formulierungen abschreiben, die man selbst nie verwenden würde, solche Stolpersteine fallen beim lesen oft auf. Auf allgemeine Höflichkeit und Umgangsformen achten.
    Wichtig: Die Postanschrift(!) nicht vergessen. Die macht gleichzeitig auch besser deutlich, dass man im Wahlkreis wohnt, als eine blosse Behauptung im Text (bei der ausserdem gerne mal die leere Drohung „ich wähl Sie auch beim nächsten Mal nicht“ mitschwingt).

    2. Den fertigen Brief ausdrucken(!), von Hand unterschreiben(!) und mit der Briefpost verschicken oder im Wahlkreisbüro einwerfen.

    In individueller Brief, bei dem man etwas Zeit, Mühe und eine Briefmarke investiert hat, ist viel aussagekräftiger als eine mit drei Klicks verschickte Massenmail. Die Chance ist auch viel höher, dass die/der Abgeordnete das Schreiben auch persönlich zu Gesicht bekommt. Ein Bündel ähnlicher Briefe macht ausserdem mehr Eindruck als eine ausgedruckte Mail mit dem Hinweis, dass sie von zehn verschiedenen Leuten geschickt wurde.

    1. Andi, ich darf Dir auch sogleich mitteilen wo es landet:

      AP

      Ablage Papierkorb.

      Und das weiß ich besser, als Du es jemals erfahren wirst.

  14. @Horst

    Ich plädiere ja eher für ein direktes Misstrauensvotum gegenüber Parlamentariern als plebiszitäres Element.

    -> ABWAHL!

  15. @ Markus: Deine Idee über abgeordnetenwatch zu gehen finde ich gut. Im Gegensatz zum Vorschlag von Andi, die Abgeordneten direkt per Brief anszuschreiben, kann nichts unbemerkt im Papierkorb verschwinden. Denn keine Antwort (auf abgeordnetenwatch) ist auch eine Antwort.

    Zwei Punkte zu deinem Vorschlag:

    1.) Dein Beispieltext ist zu lang; Fragen an Politiker dürfen maximal 2000 Zeichen enthalten (was i.d.R. ausreicht).

    2.) Wie gesagt: Es dreht sich bei abgeordnetenwatch um Fragen, nicht um reine Appelle. Dies ist aber kein Nachteil, denn das zwingt unsere Politkaste, öffentlich Farbe zu bekennen.
    Grundsätzlich erlaubt sind Meinungsäußerungen und leichte Appelle, wenn sie mindestens eine Frage enthalten: „Wie stehen Sie dazu?“ reicht als Abschlussfrage völlig.

  16. Da schau her, Annette Widmann-Mauz (CDU) aus meinen Wahlkreis bzw. ihre Schreiberlinge haben sogar geantwortet und auf drei Seiten dargelegt, warum sie das anders sehen. Nunja.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.