Mario Sixtus, vielen evtl. besser als Elektrischer Reporter mit 8bit-Krawatte bekannt, twittert gerade, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) die Löschung von 4 Episoden des „Elektrischen Reporters“ bei Vimeo veranlasst haben sollen.
Spaßige Sache, zumal es die Urheberrechtsschützer nicht für nötig hielt, beim Urheber (Mario) nachzufragen. Zudem stehen die Episoden auch unter Creative-Commons-Lizenz, können und sollen also für die nichtkommerzielle Nutzung verbreitet werden.
Während Mario gerade versucht, eine funktionierende Mailadresse der GVU zu finden („Die, die ich habe, bouncen alle.“), witzelte ich, dass man bei der GVU evtl. der Meinung ist, sich auf eine Regelung analog zur GEMA-Vermutung berufen zu können.
Nur für den Fall, dass die jemand nicht kennt. Es handelt sich um eine der absurdesten Ideen im deutschen Urheberrecht:
Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Notwendig sind nach der bisherigen Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und gegebenenfalls des Verlags, die an dem Werk beteiligt waren[2], auch dann, wenn es sich um ausländische Musik handelt[3]. Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind.
PS: Offenbar ist nicht nur der „Elektrische Reporter“ betroffen. Auch Alexanders Lehmanns herausragende Animation „Du bist Terrorist“ wurde auf Veranlassung der GVU gelöscht.
hihi, jetzt haben wir parallel gebloggt. Aber auch kein Problem. Bei Dir ist ja noch der Mehrwert mit dem GEMA-Vermutung dabei.
https://www.xing.com/profile/Matthias_Leonardy;key=2cf9b5b02dfaa759.0
Ich bezweifle, dass sich ein einfacher eingetragener Verein ohne irgend eine darüber hinaus gehende staatliche Legitimation auf so eine Regelung berufen kann. GVU e.V. ist schließlich nur eine Lobby-Gruppe, die GEMA ist da doch etwas anderes.
So, gleich nochmal ein backup vom „Du bist Terrorist“ Video gezogen :).
Sollte das mit dieser GEMA-Klausel stimmen… Unschuldsvermutung, anyone?
Unschuldsvermutung gilt nur im Strafrecht… nicht im Zivilrecht…
bouncende mailadressen? kein problem! http://www.gvu.de/35_Hinweise.htm
Wow! Das ist unglaublich absurd.
Im Video von Du bist Terorrist läuft doch ein Abspann mit Angabe von Autor, Musik etc. reicht sowas für die GEMA & GVU nicht?
@Mithos/Modgamers: Das war auch mehr als Scherz gedacht. Bzw. als Anspielung, mit welchem Anspruch/Selbstverständnis Organisationen wie die GVU agieren.
De facto haben wir es hier mit Mechanismen einer Selbstregulierung zu tun, die sich staatlicher Kontrolle zunächst entziehen. Das ist von der Politik auch durchaus so beabsichtigt. Vereinfacht gesagt: Die Politik ist froh, wenn die Privatwirtschaft solche Dinge untereinander auf dem kleinen Dienstweg regelt.
Rechtsstaatliche Verfahren bleiben da aussen vor, es würde auch schlicht an Ressourcen fehlen (vgl. Filesharing bzw. das Umbiegen auf den zivilrechtlichen Weg nach Instrumentalisierung der Behörden). Wo kein Kläger ist auch kein Richter, Kollateralschäden werden in Kauf genommen (Notfalls bleibt ja der Rechtweg …).
@Björn: Warum sollte man sorgfältig arbeiten, wenn man keine Konsequenzen für unsaubere Arbeit befürchten muss?
Sieh es aus Sicht der GVU: Angesichts von Phantastilliarden an Rechtsverstößen kann man auf Feinheiten keine Rücksicht nehmen. Es ist ein dreckiger Job, aber einer muss ihn tun!
Da begeht die GVU ganz klar mindestns Urheberrechtsverletzungen.
Ich wünsche denen ja so einen fetten Prozess an den Hals…
Wie wäre es mit einer Abmahnung und/oder strafbewehrten Unterlassungserklärung für die GVU (eben das, was die Content-Mafia immer so gern verschickt)? Wäre so etwas in diesem Fall möglich bzw. erfolgversprechend?
@15,Micha:
Warum nicht? Es ist ja hier offensichtlich, dass die von der GVU vorgaben, Rechte an den nun gelöschten Werken zu besitzen oder den Rechteinhaber zu vertreten, während das nicht der Fall war.
Ob sie damit „nur“ Urheberrechte verletzt haben oder das evtl sogar noch Betrug war, sollte ein Anwalt wissen.
Aber ich sehe schon, dass die das mit einem „Versehen“ abtun und dann nichtmal dafür bluten müssen…
@Micha: Hatte ich nebenan auch schon vorgeschlagen. Die Frage ist natürlich, wem sowas nützt, bzw. ob sich der Aufwand rechnet.
Ich schätze mal, dass Mario nun erst einmal herausfinden möchte, was genau gelaufen ist. Über weitere Maßnahmen kann man immer noch nachdenken. So groß ist Düsseldorf ja nicht ,)
Nachtrag: RA Stadler denkt öffentlich über eine Unterlassungserklärung nach.
@gant: Vergiss es, wir reden über Peanuts und selbst um die müsste man vsl. noch kämpfen. Denkbar ist allenfalls ein moralischer Denkzettel, „bluten“ wird die GVU sicher nicht.
Schon geil, wie sich hier alle wegen 5 Videos aufgeilen und den 7 Minuten vorher geposteten Beitrag über das Ende der Netzneutralität keines Kommentares würdigen.
Ihr seit so wunderbar moment-gesteuert, dass Politik & Wirtschaft mit euch Netz-„Engagierten“ machen wird, was sie will.
DA!
Ein gelöschtes Video auf veoh! Schnell hinterher.
@Jens Best (19): Hä? Was hat das Reagieren auf das eine mit dem (vermeintliche) Nicht-reagieren auf das andere miteinander zu tun?
Dass die Amerikaner die Netzneutralität immer mehr untergraben ist bekannt. Über den Verizon/Google-Deal wird auch auf anderen Blogs berichtet. Das ist also 1. ein bekanntes Thema und 2. in 50 Blogs zu finden. Warum kommentieren?
Das hier ist etwas komplett Neues, ein Scoop, eine noch entwickelndes Thema. Es ist zivilrechtlich, eine private Organisation gegen andere Privatpersonen. Da kann man noch was dreichseln, erreichen. Wenn Google was mit Verizon macht ist das weder zugänglich noch veränderbar.
Aber ich bin mir sicher das weißt du und wolltest einfach nur ‚anti‘ sein.
Und inwiefern kann die GVU für die GEMA tätig werden?
die GEMA schützt oder verfolgt urheberrechtlich rein überhauptnichts, die macht nur inkasso.
@Jens Best: Das kommt nur manchmal so rüber. Es gibt auch Leute die sich mit anderen Sachen beschäftigen – hier ist es eben das Thema.
Und es ist auch so, das wenn etwas in den USA passiert, es nicht sofort so relevant erscheint, auch wenn es das ist – und so kommt es vor das man erstmal hier postet, weil der Elektrische Reporter ja eine deutsche Serie ist ;)
http://www.gvu.de/18_Kontakt.htm
Deren Kontaktformular ist flash. Ja, das Kontaktformular. Flash.
Hurra, bald ist es soweit, die Machtergreifung naht. Hat man da noch Worte. Sind die Herrschaften tatsächlich so unfähig oder ist das Absicht? So ein schöner Streifen, sollte doch jedem Politiker zu denken geben. Das stinkt doch nach Zensur durch die Hintertür. Und hier noch der satirische Ausblick auf die Geschehnisse nach dem Sommerloch, wenn sich die „Einheizpartei“ zur Machtergreifung formiert. Ich denke mal soweit sind wir davon nicht mehr entfernt … http://qpress.de/2010/08/09/uber-grose-koalition-fur-notstands-regierung/
RA Stadler findet auch, dass die GVU damit gegen das Urheberrecht verstößt:
http://www.internet-law.de/2010/08/verletzt-die-gvu-selbst-das-urheberrecht.html
Ich habe soeben alle CDs von U2 unter Creative-Commons-Lizenz gestellt, sie können und sollen also für die nichtkommerzielle Nutzung verbreitet werden.
Anders gesagt: Man kann nicht etwas unter Creative-Commons-Lizenz stellen, was einem nicht gehört…
@Cloudius: Ja. Und?
PS: Ich hasse dieses dämliche Captacha!
Cloudius:
[ ] Du hast verstanden, dass Mario Sixtus der Urheber ist und er diese Videos unter CC gestellt hat.
[ ] Du hast den Artikel gelesen.
@Mithos: nein & nein. Vielleicht ist er ja der GVU-Praktikant, der das veranlasst hat und bald mächtig Ärger bekommt … :-)
Die Videos von sixtus kenne ich nicht im Detail, aber den Beitrag habe ich mir angesehen (in der Fassung mit englischen Untertiteln). Es könnte (könnte!) zum Beispiel sein, dass die hinterlegte Musik in „Du bist Terrorist“ nicht lizensiert wurde für die Veröffentlichung im Internet (sondern nur für Veranstaltungen, Vorträge in geschlossenen Räumen…). Wie gesagt „könnte“. Ich weiss es nicht. Dasselbe gilt auch für die Verwendung von 3D-Elementen in den Animationen. Sind vielleicht auch nicht lizensiert… Deshalb mein Hinweis: Mit dem Stellen unter Creative-Commons-Lizenz ist es eventuell nicht getan.
„Deshalb mein Hinweis: Mit dem Stellen unter Creative-Commons-Lizenz ist es eventuell nicht getan.“
Mit dem Stellen unter CC-Lizenz ist es garantiert nicht getan.
Mir ist völlig unverständlich, was der Hinweis auf die CC-Lizenz in diesem Zusammenhang überhaupt soll.
Für die Frage, ob die GVU rechtmäßig gehandelt hat oder nicht, ist es jedenfalls völlig unerheblich, unter welcher Lizenz die gelöschten Videos standen.
Oder habe ich die neuesten Entwicklungen in der Copyright- bzw. Urheberrechtsgesetzgebung verpasst?
>Mir ist völlig unverständlich, was der
>Hinweis auf die CC-Lizenz in diesem >Zusammenhang überhaupt soll.
Sixtus und seine Produktionsfirma sind nicht Mitglied der GVU. Also hat die sich auch nicht um die angebliche Verteidigung seiner Urheberrechte zu kümmern. Dass Sixtus Profi genug ist in den Filmen selbst keine Materialien zu verwenden, die Urheberrechte Dritter verletzen, kann man einfach mal unterstellen.
Sowas könnte es auch bei sixtus‘ Videos sein: Irgendeine Hintergrundmusik, Benutzung von Markenzeichen, Fotos… was weiss ich… Mit der Angabe, er sei der Urheber, (durch die CC-Lizenz) ist es dann nicht getan.
@DieterK:
Das erkläre ich gern.
Ausgehend von der Annahme, dass Mario die Rechte an Material Dritter geklärt (da gibt es sonst spätestens bei der Abnahme durch das ZDF ein Problem) und seine eigenen Werke legal verbreiten darf, bliebe die Möglichkeit, ein unbekannte Dritter würde dies ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (Mario, bzw. ZDF) tun.
Dank CC-Lizenz wäre ihm dies gestattet. Wenn GVU/GEMA Lizenzverstöße sehen, wo keine sind, haben sie diese bitte nachzuweisen – oder zunächst erst einmal bei den Rechteinhaber nachzufragen.
Selbst wenn da im Hintergrund kurz urh. geschützte Inhalte zu sehen sind: Das wäre immer noch in einem satirischen Kontext und damit für die Urheber nicht anfechtbar.
Genau deshalb hat die Initiative „Du bist Deutschland“ damals auch nichts gegen „Du bist Terrorist“ unternehmen können. Solche Rechte müssen an dieser Stelle hinter die Meinungs- und Presse-freiheit gestellt werden.
@Cloudius: Mario und Alexander kennen die Rechtslage recht gut. Ihr guter Ruf und nicht zuletzt ihre Existenz hängen davon, in diesem Bereich keine Fehler zu machen.
Soweit ich weiß, sichern sich beide bei der Verwendung aktueller CC-Werke auch zusätzlich durch Rückfagen ab, bzw. produzieren gleich selber.
Ich halte es bereits für extrem unwahrscheinlich, dass da etwas durchgerutscht sein soll. Dass das dann _ausgerechnet_ von der GVU entdeckt wird, halte ich für ausgeschlossen.
Schlechtes Beispiel, da du vermutlich nicht die entsprechenden Rechte zur Freigabe hast. Besseres Beispiel:
Die GVU lässt 4 U2-Alben vom Markt nehmen, weil sie der Ansicht ist, U2 würden auf Ihnen Uhrheber Dritte verletzten, z.B. durch ungeclearte Samples.
Wenn du findest, dass das ein Unding wäre, weil, immerhin U2 und so, hast du das Problem bereits zum Teil erfasst.
@Jörg-Olaf Schäfers (46)
Ok, ich glaube, ich verstehe, was Du meinst:
Die GUV mahnt nicht wegen irgendwelcher im Beitrag verwendeten urheberrechtlich geschützer Inhalte Dritter ab, sondern wegen des gesamten Beitrags, also quasi im Auftrag von ZDF und/oder Mario.
Nutzt das ZDF die Dienste der GUV?
@Dieter: ZDF steht jedenfalls nicht auf der Netzwerkliste: http://www.gvu.de/28_Netzwerk.htm
@Rainer, DieterK: Mario Sixtus hat gebloggt, dass die Firma http://www.opsecsecurity.com/ mit ihren „führenden Anti-Piraterie-Produkten“ die Videos gefunden und gemeldet hat. In den Kommentaren findet sich noch diese Info:
„mit ihren “führenden Anti-Piraterie-Produkten” die Videos gefunden und gemeldet hat.“
Schön! :-) Also ist Sixtus doch pöse: „führende Anti-Piraterie-Produkte“ irren nicht!
Boah, wieso gibt es eigentlich hier jetzt so viele Kommentatoren, die davon ausgehen, dass das Vorgehen der GVU berechtigt sei? Nur zur Info, das ist es nicht:
http://sixtus.cc/in-sachen-gvu
„… Leonardy, Geschäftsführer der GVU (…) erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen „Irrtum“, die Sperre sei von einem Dienstleister (…) initiiert worden …“
Fazit: digitaler Vandalismus
@Jörg-Olaf Schäfers (48) Ich hoffe, dass es genau so ist.
Und lese jetzt zufrieden, dass es so wirklich ist: http://sixtus.cc/in-sachen-gvu
@ Mithus (54) & @ Markus (53)
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass die GVU rechtmäßig gehandelt hat, sondern habe mich darüber gewundert, was die Erwähnung der CC-Lizenz mit dem Fall zu tun hat.
Dadurch wurde die Problematik (unnötig) verkomplizier, wie z.B. die folgende, von Turi.de verbreitete Background-Information beweist:
Urheberrechtspanne: Die Urheberrechtsorgansiation GVU hat auf Vimeo mehrere Videos des Elektrischen Reporters Mario Sixtus sowie Alexander Lehmanns Clip Du bist Terrorist sperren lassen – obwohl diese unter Creative-Commons-Lizenz stehen und somit nicht dem klassischen Urheberrecht unterliegen. Die GVU entschuldigt sich und spricht vom Irrtum eines Dienstleisters.\n
CC-Lizenzierte Werke stehen nicht unter dem klassischen Urheberrecht. Behauptet Turi.de.
Richtig ist (natürlich) das Gegenteil: Ohne klassisches Urheberrecht gäbe es keine CC-Lizenzen.
Und eine CC-Lizenzierung ist kein Gütesiegel dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
@DieterK: Ich denke nicht, dass Turi2.de ein Maßstab ist, an dem man sich orientieren sollte. Und das ist jetzt nicht einmal Arroganz. Netzpolitik.org setzt als Nischenblog einfach ein gewisses Vorwissen auf der Leserseite voraus (Wenn Ralf über Europathemen schreibt, bin auch ich regelmäßig überfordert ,).
Hin und wieder machen wir auch Fehler und formulieren ungenau. Sorry, aber bei einem Blog, das mehr oder weniger nebenbei gefüllt wird, kommt das nun einmal vor.
Wir sind allerdings nicht dafür verantwortlich, wenn die Autoren bei Turi2.de Unsinn schreiben. Unsinn wohlgemerkt, der ggf. durch eine simple Recherche vermeidbar gewesen werden. Menschen, die Turi2.de für eine ernstzunehmende Nachrichtenquelle halten, können wir leider auch nicht retten (vgl. Bildblog). Zumindest nicht nebenbei (Willkommen sind sie natürlich trotzdem).
Fakt ist: Die Verbreitung durch Dritte wurde von beiden Urhebern explizit gewünscht. Bei Vimeo finden sich daher nicht nur ElRep-Clips, die von Mario selber eingestellt wurden, sondern auch welche von Dritten.
Manche dieser Einsteller, wie z.B. Fiete Stegers, waren an der Produktion beteiligt und nutzen die Clips als Referenzen, andere nicht. Das muss die GVU angesichts der CC-Lizenz aber weder wissen noch interessen, solange es keinen konkreten Verdacht auf einen Rechtsverstoß gibt. Genau diese Art der Verbreitung gehört zum Konzept. Beim Elektrischen Reporters ebenso, wie bei Alexander Lehmann.
Ich glaube, wir müssen auch nicht lange diskutieren, auf welcher Seite der Fehler zu suchen ist, wenn die GVU automatisiert Clips löschen lässt, nur weil sie angeblich auf einem schlecht beleumundeten Streaming-Portal _verlinkt_ waren, oder?
Nochmal, es gab nicht einmal einen konkreten Verdacht, dass Rechte Dritter, die von der GVU vertreten werden, betroffen waren. Und selbst wenn ein solcher Verdacht im Raum steht, stellt sich Angesichts der Art und Weise, wie Blinkenlichten und Lehmann mit dem Material Dritter arbeiten, zunächst wohl die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, mit der in die Rechte Dritter eingegriffen werden soll.
Das aber hat die GVU offenbar nicht im geringsten interessiert. Offenbar nicht einmal, was sie da alles haben löschen lassen. Und genau das ist der Vorwurf an die GVU. Großflächig verbrannte Erde zu hinterlassen, nur weil man irgendwo Unkraut ausgemacht hat, kann wohl keine Lösung sein.
Na ja, wenn’s öfter vorkommen sollte, können sie einfach ihren Namen in Gesellschaft für die Verfolgung Unschuldiger ändern lassen. Der Vorfall erinnert mich doch sehr an die wie von Geisterhand vom Amazon Kindle verschwindenden Bücher George Orwells. Manchmal ist die Realität eben unglaublicher als jede Fiktion.