Deutsche Bank Research erklärt in einem aktuellen Report die Problematik des Urheberrechts in Zeiten einer entstehenden Remix-Kultur und erklärt dabei Creative Commons und diverse Communities wie Open-Design: Der Pirat in uns- In den Tiefen des Urheberrechts (PDF).
Bei der Analyse der bestehenden Urheberrechtsproblematik wird angemerkt, dass man die Interessen der Künstler und der Allgemeinheit mehr berücksichtigen sollte:
Ein Interessenausgleich muss her
Die Interessen zwischen den beteiligten Akteuren im Urheberrechtsstreit drohen weiter auseinander zu driften. Während die Rechteverwerter durch ihre kostenintensiven Lobbyanstrengungen um eine stärkere Durchsetzbarkeit des herrschenden Urheberrechts plädieren, um an ihren teils überholten Geschäftsmodellen festzuhalten, treten die Interessen der Kreativschaffenden sowie die der Internet-Nutzer in den Hintergrund. Eine erfolgreiche Urheberrechtsreform kann gelingen, wenn neben den Rechteverwertern, den Künstlern selbst auch die Interessen der Internet-Nutzer mit angehört werden. Die steigende Gleichgültigkeit vieler Internet-Nutzer gegenüber Urheberrechtsverletzungen spricht eine deutliche Sprache.
Wäre irgendwie angebracht gewesen, wenn ein solch flammender Beitrag für freie Lizenzen und eine modernisierung des Urheberrechts selbst nicht am Fuße folgendes stehen hätte:
Ein CC-BY-NC-SA hätte dem besser gestanden ;)
Das haben die aus dem programm der Piratenpartei kopiert – nett :)
@ Daniel Baulig
stimmt, hat mich auch gestört. Aber es ist nicht einfach in einem grossen Konzern von heute auf morgen Publikationen unter CC zu veröffentlichen. Schritt für Schritt…
Ich finde es schon einmal einen sehr guten Ansatz. Jetzt müssen nur noch die Gesetzesmacher auf den Zug aufspringen.
Die Chance, daß dies passiert, sehe ich, nachdem der Report von einem rennomierten (besser: bei Politikern geschätzten), Institut stammt, durchaus gestiegen.
Dum spiro spero.
– Cicero –
Naja…..
Interessant dass DBresearch sich mit dem Thema auseinandersetzt, das alleine kann man natürlich als Schritt in die richtige Richtung deuten.
Aber mir gefällt die Darstellung dort nicht – aus meiner Sicht wird zuwenig zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht differenziert. Weiterhin wird von \Raubkopien\ gesprochen ohne auf die Paragraphen 53 und 54 des UrhG einzugehen(Recht auf Privatkopie und Vergütung durch Abgabe auf Geräte und Speichermedien).
Und wenn man das Thema schon aufgreift, wäre hier auch der richtige Platz gewesen um die Bemühungen für ein \Leistungsschutzrecht\ ins richtige Licht zu stellen.
Bin mal gespannt ob sich der Autor zu diesen Kritikpunkten äußert…
…Leistungsschutzrecht…
Ich bin mir nicht sicher, was hier geschützt werden soll. Der Journalismus oder die Verlage? Bedeutet ein Leistungsschutzrecht in seiner Extremform, dass die Redefreiheit beschnitten wird? Weiterhin bin ich nicht sicher, ob der Leser im Netz zukünftig bereit sein wird für reine Informationen Geld zu bezahlen. Die Bereitschaft für Informationsinterpretation zu bezahlen ist eher vorhanden, vermute ich. Also zählt weiterhin die Qualität des Journalismus, weniger die Quantität.