Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute: Der strafrechtliche Schutz von Geheimnissen. (PDF)
Fazit:
Ob im aktuellen Kontext der WikiLeaks-Veröffentlichungen auf das Handeln einzelner Personen deutsches Strafrecht anwendbar ist und ob sie sich nach einer der vorstehenden Vorschriften strafbar gemacht haben, bedarf jeweils einer Prüfung im Einzelfall.
Das Fazit erinnert mich einfach nur an den Ballonfahrerwitz.
So wahr :D
Immerhin scheint es auf den ersten Blick mal eine (kurze) fundierte Auseinandersetzung zu sein. Mal etwas weniger Schwachfug als aus dem Munde der (USA-)Politiker.
„Das Gesetz stellt ausdrücklich fest, dass die Tat in der Regel kein angemessenes Mittel ist, wenn der
Täter nicht zuvor ein Mitglied des Bundestages um Abhilfe angerufen hat.“
Den Satz finde ich sehr schön.
Als ersts sagt man einem Mitglied des Bundestages: „Hey ich weiß etwas das so nicht in Ordnung ist“.
Daraufhin passiert NICHTS.
Dann veröffentlicht man die Geheimnisse und das MdB und alle anderen wissen sofort wer es war. Das ist ja eine sehr schöne Strategie.
ein kleiner aber feiner Nebensatz den man unbedingt stärker betonen sollte, weil er vor Gericht wohl zum Thema Wikileaks bedeutend sein könnte:
„[…]oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht,[b]
um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen,[/b][…]“
Den Nachweis zu führen dürfte relativ schwierig werden…und hier muss Wikileaks auch aufpassen -> Thema Eigentransparenz.
Tja, dann müssten sie jetzt erstmal die eigentlichen Maulwürfe zu fassen bekommen. Merkwürdig, daß man von den Recherchen in diese Richtung so gar nix hört…
Also ich bin jetzt nur drueber geflogen, aber es wurde doch nur geschaut welche Paragraphen in Frage kommen oder?
Mal schon vorhandene Rechtsprechungen auf BVG Ebene wurden feierlich ignoriert. Bzw die zitierten Gesetzestexte wurden nicht gelesen oder nicht verstanden.
Diensgeheimnis:
„d. h. eine Strafbarkeit
kommt hier grundsätzlich nur für einen besonderen Täterkreis in Betracht, wie etwa Amtsträger,
Soldaten und Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen.“
Ich weiss nicht welchen dieser Punkte wikileaks erfuellt.
*Kopfschuettel*
Die Analyse hier sollte man dazu auch mal gelesen haben:
http://www.internet-strafrecht.com/?p=345
Fazit dort: Locker bleiben.
Interessant finde ich diese Passage:
„Nach § 94 StGB ist wegen Landesverrats strafbar, wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit Deutschlands herbeiführt.“
Staategeheimnisse zu verraten ist also Ok solange die Bundesrepublik keinen Schaden nimmt bzw. andere Mächte keinen vorteil bekommen. Großartig.
Und wie bewertet man soetwas vor einer Veröffentlichung?
http://www.amazon.co.uk/gp/product/B004EEOLIU?ie=UTF8&ref_=sr_1_2&s=books&qid=1291847557&sr=8-2&linkCode=shr&camp=3194&creative=21330&tag=matstmeuk-21
Amazon hat wohl neuerdings kein Problem mehr, Geheimnisse zu … verkaufen.
@Oliver:
mal sehen wie lange die Rezensionen noch da sind. Da muss man ja wirklich laut loslachen – vermutlich verkauft sich das sogar ganz gut über Amazon!
Es macht aber deutlich, dass Amazon weltweit ordentlich Kritik von den Kunden erfährt und das mit Sicherheit in der Kasse merken wird…und wenn es nur 10-15% der Kunden sind die sich spontan für andere Anbieter entscheiden.
Bei allen Gutachten vermisse ich Ausführungen zum Thema Pressefreiheit. Das erscheint mir hier doch relevant zu sein.
@Kudo: stimmt. Im übrigen habe ich den subjektiven Eindruck, dass sich seit der Positionierung von Reporter ohne Grenzen die Medien doch deutlich wohlwollender gegenüber Wikileaks berichten:
http://www.heise.de/tp/blogs/6/148879
Wie seht Ihr das?
§353b: Wikileaks ist kein Amtsträger – keine Anwendung
§203StGB: Wikileaks hat kein vom Gesetz genanntes Vertrauensverhältnis oder sonstiges
Landesverrat: Es besteht kein Nachteil für die äußere Sicherheit Deutschlands
Vielen Dank Wissenschaftlicher Dienst, setzen 6.
Schäuble: „We now know better than before that we are very much in the focus of Islamist terrorists.“ #07BERLIN1767
Staatsgeheimnisse der USA sind nicht unsere Geheimnisse. Wir sind nämlich kein Bundesstaat der USA. Warum sollen „Verräter“ in Afghanistan, die mit Besatzungstruppen kooperieren, nicht enttarnt werden? Daran hat doch das afghanische Volk ein legitimes Interesse. Ist es nicht auch im deutschen Interesse wenn wir Murphys Maulwurf enttarnen? Ist es nicht im deutschen Interesse zu sehen wenn Minister wie Guttenberg, in deren Händen die Verteidigung des Rechts und der Freiheit der Bundesrepublik Deutschland liegt, mit fremden Mächten fraternisieren? Dürfen wir es tolerieren, dass militärische Bündnisparter Staatsbürger unseres Landes entführen und ihre Agenten der Strafverfolgung entziehen? Ich denke nicht.
Wahrheit ist staatsgefährdend!
Was sagt das über einen Staat aus?
Die Wahrheit kann Transparenz und Öffentlichkeit vertragen,
Lügen und Scheinfassaden halten dieses Umfeld nicht aus.
Wen wundern also die Bemühungen zur Unterbindung von
„Geheimnisverrat“!
Verstehe ich das jetzt richtig?
Da sind vielleicht Menschen in der Regierung, die möglicherweiseDinge tun, die nicht durch die Rechtsprechung gedeckt sind.
Dieselben Menschen erlassen Gesetze, die das öffentlich machen der illegalen Sauereien unter Strafe stellen.
Wer bitteschön kann denn dann erwarten, das sich die Öffentlichkeit an diese Gesetze hält?
Diese Erwartung ist schlichtweg lächerlich!
Strafbar oder nicht, ist in diesem Falle doch wohl vollkommen unerheblich.
Legal, Illegal, Scheißegal!
Hallo, der Link zur PDF-Datei ist nicht mehr korrekt, die Datei ist nun unter http://www.bundestag.de/blob/191640/ce12de254794ebc50f70aff846d9c685/schutz_von_geheimnissen-data.pdf zu finden. Kommentar kann gelöscht werden :)