Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute: Der strafrechtliche Schutz von Geheimnissen. (PDF)
Fazit:
Ob im aktuellen Kontext der WikiLeaks-Veröffentlichungen auf das Handeln einzelner Personen deutsches Strafrecht anwendbar ist und ob sie sich nach einer der vorstehenden Vorschriften strafbar gemacht haben, bedarf jeweils einer Prüfung im Einzelfall.