Achso, hätten wir das nur vorher gewusst: Internetrechtler: Vorratsdatenspeicherung dient dem Schutz der Menschenwürde.
„Die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung dienen auch dem Schutz des Menschen, der Privatsphäre“, sagte der Staats‑, Sicherheits- und Internetrechtler aus Bayern am gestrigen Montagabend. Zur Begründung seiner These verwies Heckmann, der auf dem Wissenschaftsforum „Vertraue niemand“ der Wochenhzeitung Die Zeit in Berlin sprach, auf ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses kritisiert die finnische Regierung in einem Fall mit kinderpornographischen Hintergrund, dass sie nicht schon 1999 ein Rahmenwerk zur Aufdeckung der Nutzer hinter einer IP-Adresse in Kraft gesetzt habe. „Die Vorratsdatenspeicherung als europäische Vorgabe ist ein Instrument, das dem Menschenrechtsschutz dient“, folgerte das Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Beschluss. Die Datensammlung müsse aber rechtsstaatlich eingeschränkt werden. In diesem Sinne plädierte Heckmann für eine Selbstbegrenzung aller Akteure einschließlich des Staates, „um Vertrauen zurück zu gewinnen“