Polizei will Rechner von Tauschbörsennutzer

Bei der Rechtsanwaltskanzlei Wilder & Beuger gibt es den Verwertungsvorschlag einer Staatsanwaltschaft zu lesen, was man denn mit dem beschlagnahmten Rechner eines Tauschbörsennutzers machen kann. Die kreative Idee: Wo eine gültige Lizenz schonmal dabei ist und der Rechner schneller als das eigene Inventar ist, könnte man ihn doch selbst nutzen.

Verwertungsvorschlag:

Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich – sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab – quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen

Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb [der Staatsanwaltschaft, Anmerk. d. Verfassers] wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.

Die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher dürfte keinen wirklich nennenswerten Erlös erbringen, da zwischenzeitlich entsprechende Systeme bei Medion im Neuzustand mit Garantieleistungen als Ausverkaufsware zu beziehen sind.

Ich rege daher an, die Zuweisung der vorgelegten Geräte an das Polizeipräsidium […], Dezernat 4.2 zu beantragen. […]

Das ist es ja kaum verwunderlich, wenn manche Staatsanwaltschaften sehr gerne mit den Privatdetektiven der Musikindustrie zusammenarbeiten, wenn es im Anschluss neue Rechne rgeben könnte.

30 Ergänzungen

  1. Einfach ein paar Raubkopierer mit dem Bundestrojaner aufspühren, die über hochwertige Hardware verfügen.
    Zum Schurkenstaat ist es nicht mehr weit.

  2. Frage an die hoffentlich mitlesenden Rechtsverdreher: Unter welchen Vorraussetzungen darf der Staat überhaupt Eigentum entwenden ?

  3. Und Pistolen, mit denen einer erschossen wurde, sollen dann nach ihrer Verwendung im Gerichtsprozess als Dienstwaffen für Polizisten weiterverwendet werden, oder wie?

  4. Wie schreibt Herr Solmecke von Wilde und Beuger so schön:

    Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff “Beschaffungskriminalität” bald neu definiert werden.

  5. (an Vorrednern)

    Hier geht es nicht darum Rechner, die man zurückgeben sollte zu behalten, sondern Rechner die die Polizei seit eh und je verkaufen würde (an Polizeiversteigerungen) zu verwenden (also quasi an sich selbst zu verkaufen).

    „Die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher dürfte keinen wirklich nennenswerten Erlös erbringen,“

    Problematisch ist das trotzdem, da ein Interessenkonflikt entsteht, da die ermittelnden Polizisten von den neuen Rechnern einen Vorteil hat, im Gegensatz zu der ansonsten anfallenden Füllung der Staatskasse.

  6. @blauebirke (6) oder jeden anderen, der da näheres weiß:
    Dürfen die wirklich einfach so das Privateigentum des Täters verkaufen? Ich dachte immer, das Eigentum am beschlagnahmten Gegenstand bliebe bestehen, sofern es sich nicht um Illegales oder gestohlene Gegenstände handelt, und würde zurückgegeben, wenn es für die Ermittlung nicht mehr benötigt wird.

    Bitte um Aufklärung, Links oder sowas.

  7. @ 8 (und nahezu alle anderen)

    Die Einziehung ist dann möglich, wenn der Gegenstand, um den es geht, Tatwerkzeug war und die Einziehung verhältnismäßig ist. Das Eigentum geht dann an den Staat über, der ihn verwerten darf, was normalerweise durch Versteigerung geschieht.

    Das geht übrigens auch bei noch wertvolleren Sachen als Computern. So soll schon der eine oder andere Drogendealer seinen Ferrari, den er zum Transport seiner Ware benutzt hat, auf diese Weise verloren haben.

    Und ganz ehrlich: Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

  8. wie koennen die ganze rechner beschlagnahmen? das geht doch weit ueber das notwendige hinaus? nichtmal die ganze festplatte zu kopieren waere legal, eigentlich nur die die straftat betreffenden daten hat den staat zu interessieren, der rest ist teil der persoenlichkeit und besonders geschuetzt. den krempel dann auch noch behalten zu wollen nur noch dreist. nehmen die herren die gesetze eigentlich noch wahr die es zum schutz vor so uebereifrigen staatsanwaelten und polizisten gibt?

  9. @12 (WhiplashWilli): Wenn Menschen, die Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung leben, ihrer Werkzeuge von staatlicher Seite beraubt werden, dann findet das nicht dein Mitleid?

    Ich finde, das ist ein Skandal. Ich habe es zuerst für einen Scherz gehalten.

  10. @ 16:

    Filesharing ist also Ausdruck des Lebens von Informationsfreiheit und freier Meinungsäußerung. Aha. Vielleicht sollte das mal bei Gelegenheit auch jemanden den diversen Grundgesetz-Kommentatoren mitteilen, als ich zuletzt nachgeschaut habe, konnte ich das jedenfalls in keinem GG-Kommentar so finden.

    Weniger polemisch ausgedrückt: Wir sprechen hier nicht von einem willkürlichen staatlichen Enteignungsakt gegen einen nichts böses ahnenden Staatsbürger. Es geht vielmehr um jemanden, der eine Straftat begangen hat (und das ist File-Sharing nun einmal, auch wenn es sicherlich gravierendere Delikte gibt), und der Einziehung als (gesetzlich festgelegter) staatlicher Reaktion hierauf. Dass das ganze repressiv ist, liegt nun einmal im Wesen des Strafrechtes.

    (Dass das ganze so außergewöhnlich auch nicht ist, sieht man übrigens auch daran, dass der Anwalt, von dem das Ursprungsposting stammt, die Einziehung selbst gar nicht weiter thematisiert, sondern lediglich die außergewöhnliche Art der Verwertung zum Gegenstand seines Postings gemacht hat.)

  11. @12 (WhiplashWilli):
    Filesharing ist also Ausdruck des Lebens von Informationsfreiheit und freier Meinungsäußerung. Aha.

    Ganz recht. Filesharing ist keine Straftat (noch nicht einmal formal, soweit freie Daten getauscht werden), sondern liegt in der Natur des Menschen. Sprache als Ausdrucksform neu zusammengesetzter, frei kopierter und distributierter Informationen.

    Wir gehen offenbar von unterschiedlichen Prämissen aus. Ich halte s.g. „geistiges Eigentum“ für nicht existent. Das Urherrecht ist eine Erfindung um Geld zu verdienen, um es mit den Worten von Peter Sunde zu sagen (zuender.zeit.de/2008/15/interview-peter-sunde). Eine Idee ist niemandes Eigentum, ein Werk ist immer ein Remix, dessen Existenz auf der kreativen Arbeit anderer beruht. Informationsaustausch ist die Grundlage von Neuschöpfungen. Unterbinden wir Informationsaustausch, halten wir die Evolution an und indem wir das tun, sterben wir.

    Aber selbst wenn einem das nicht einleuchten mag, so müsste man zumindest zur Kenntnis nehmen, dass Intellectual Property (Copyright, Patente, Urheberrecht, …) Fortschritt unterbindet und Monopole ausbaut und zementiert. Selbst wenn ich eine Idee habe, darf ich meinen Geist nicht nutzen, wenn sie das „geistige Eigentum“ eines anderen ist. Dabei bedienen sich bspw. die Major Label, den Ideen und der Kultur der Allgemeinheit.

    (Major Label sind die Musikkonzerne, die die Schulhofterroristen in den Ruin abmahnen / verklagen, die es wagen, eines ihrer Produkte zu raubmordhören.)

  12. copy + paste Fluch … es müsste heißen „@17 (WhiplashWilli):“. bitte ändern und löschen. Danke.

  13. *….Straftat…..und das ist File-Sharing nun einmal…*

    @16
    Du laberst ganz schöne polemische lügenpropagandascheisse,
    wohl gekaufter Lakai der Content-Mafia oder was!

    „File-Sharing“ ist weder eine Straftat noch ein Vergehen oder
    ähnliches, ob privates nichtkomerzielles tauschen von
    urheberrechtlich geschützter Daten das ist, ist nach wie vor
    umstritten, ausser vieleicht für die gelgierige Content-Mafia
    und zund Ihren gekauften Lakaien aus der Politik und anderen Bereichen.

  14. @17:

    kurze (formale) Feststellung: File-Sharing ist überhaupt keine Straftat (jedenfalls noch).
    Erst, wenn gegen Urheberrechte verstoßen wird, ist es eine Straftat.
    Aber vermutlich hast du das ja gemeint. Außerdem denke ich, dass der PC in Relation zu der restlichen Strafe eher nicht so bedeutend ausfällt.

    Meiner Meinung soll man nicht jammern, wenn man dabei erwischt wird, wenn man was kriminelles tut (was Urheberrechtsverstöße offensichtlich sind). Dann heißt es nämlich auch nur, dass man gegen die ganzen neuen Überwachungsmechanismen für die MI nur ist, weil man selber weiterhin kriminell handeln möchte, und nicht weil man unsere Demokratie gefährdet sieht.

    Ich finde es ist viel sinnvoller, die Künstler zu unterstützen, die ihre Musik unter CC veröffentlichen, also ordentlich bei Jamendo zu saugen und CD’s zu kaufen, die es wirklich verdienen!

  15. Erst Internet Sperren dann Rechner wegnehmen vor was haben die Angst(oder einfach nur Geisteskrank)? Oder geht ihnen nur die Harware aus(man weis es nicht,..). Möchte mal sehen was sie dann so alles Erfahren wenn man Verschlüsselungs Programme benutzt(True Crypt).Wahrscheinlich haben sie mein E-mail meiner bestellten Hardware gesehen(am Samstag)und dachten sich dann daß wollen wir auch und zwar umsonst;)

    @Arne es gibt in Deutschland seit dem Euro keine Demokratie mehr(meine Meinung)oder hast du das Gefühl das alles auf Rechtstaatlicherbasis basiert also ich nicht.Ich glaube das ist erst der Anfang von denen Sachen die sie fordern wo das Volk sagt das gibts nicht.Sie werdens trotzdem machen mit oder ohne Rechtsstaatlicherbasis.Frag mich was unsere Politiker vom Grundgesetz halten es wird ja mit solchen Forderungen immer dagegen verstoßen.Bald werden sie zu Zensieren beginnen(jede Wette nimm ich an).

  16. Der feine Unterschied zwischen Recht und Gesetz. Bei dem einen heißt es Einbruch und Diebstahl, bei dem anderen Hausdurchsuchung und Einziehung. Der eine hat das Gesetz hinter, der andere gegen sich. Unrecht tun beide.

  17. Für mich gibts da keinen Unterschied entweder ich halte mich an Gesetzte oder nicht für was gibt es denn ein Grundgesetz ?

    Zum Spaß oder wie,der die Gesetze macht hält sich am aller wenigsten drann.Ich möcht mal sehn wie viel unschuldige es da trifft dann ist das Geschrei wieder groß.
    Ich glaub die mögen kein Linux;)

  18. Da spricht man einmal verkürzt und lässt einen Nebensatz weg, schon wird es einem von allen Seiten unter die Nase gehalten.

    @ Conrad:
    Wir werden da in der Tat nicht zusammenfinden. Wenn ich als Jurist von einer Straftat spreche, meine ich damit das geltende Strafrecht, und de lege lata ist Filesharing, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Dateien handelt, genau das. Und wie Arne (Nr. 22) schon meint: Jeder, der des trotzdem tut, weiß, dass er das Gesetz bricht, und muss daher auch damit rechnen, dass dieses Verhalten Konsequenzen für ihn zur Folge hat.

    Natürlich kann man in Frage stellen, ob die konkrete Ausgestaltung des Urheberrechtsschutzes in Deutschland angemessen ist oder nicht, und ach wenn ich selbst durchaus meine Zweifel habe, muss ich doch auch gestehen, dass mir die geltende Rechtslage deutlich näher ist, als das, was Dir vorschwebt. Wer das Urheberrecht als ganzes in Frage stellt, entzieht damit nämlich nicht nur Deinen Major Labels, sondern auch und vor allem den Kreativen selbst die Existenzgrundlage. Und wenn ein Schriftsteller (Musiker/Filmemacher) auf einmal nicht mehr von dem, was er erschafft, leben kann, weil es ihn in dem Moment, in dem er es zu Papier bringt, schon nicht mehr ihm gehört (und er es daher noch nicht einmal vorab einem Major Label verkaufen kann, damit er davon leben kann), haben wir auf einmal wieder Zustände wie bis zum 19. Jahrhundert, als es fast nur die Sprosse wohlhabender Familien waren, die es sich leisten konnten, einen künstlerischen Beruf auszuüben.

  19. Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben. Aristoteles

    Ich bin unschuldig, so lange meine Schuld nicht bewiesen ist!

  20. wieso werden dann die Netztbetreiber nicht belangt und ausgenommen? die ermöglichen ja erst das file-sharing… ;)

    ps: lasse ich eine internet-seite anzeigen, so wird diese automatisch heruntergeladen. ist diese seite ‚urheberrechtlich‘ geschütz bin ich also somit automatisch illegal…?

    Solche Logiken können auch wirklich nur (in dem Geist) von realitätsfremden Büro-Gängstern (im allg. Volksmund auch als Politiker bekannt) entwickelt werden… sollten also auch mit einem urheberrecht belegt werden – oder nicht WhiplashWilli?

  21. Wurde vor kurzem auch Opfer unseres tollen Staates!

    Es geht hier im größten Sinne nicht um eine Tat zu bestrafen sondern den Bürger zu Schikanieren, Demütigen, Abzocken (wie üblich).

    Mir wurde PCs und Hardware im Wert von 5000 € beschlagnahmt. Mein Anwalt meine ich soll der Einziehung der Sachen zustimmen das würde mir mehr Ärger sparen. Aber ich sehe das nicht ein.

    Das Gericht hat sogar meine Tastatur, Maus, Boxen, Webcam, Laptop, etc. beschlagnahmt. Ein Rechner bekam ich wieder Frei, sie wollten sogar meine Router beschlagnahmen die ich freiweilig nach der Durchsuchung noch rausgegeben habe.

    Auf Nachfrage bei dem Vorsitzen was eine WEbcam und Boxen als Tatmittel zutun haben kam folgende Antwort: „gehört halt zum PC dazu“

    Meine Gegenstände werden versteigert durch die Versteigerung werden geschätze 2000 € eingenommen, dieses Geld wird mir nicht mal gutgeschrieben um meine Gerichtskosten zu tilgen auch in den Strafzumeßung findet dies keine Berücksichtigung!!

    Es müssen in Sachen Beschlagnahme eindeutige Rechtssprechungen her, diese haben wir nicht. Denn es geht nicht nur um den finanziellen Verlust sondern auch um die Daten auf den Medien.

    Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wäre mal sinnvoll.
    Den in der heutigen Zeit hat nicht jeder mehr das Geld um sich PCs o.ä. leisten zu können.

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