Bei der Rechtsanwaltskanzlei Wilder & Beuger gibt es den Verwertungsvorschlag einer Staatsanwaltschaft zu lesen, was man denn mit dem beschlagnahmten Rechner eines Tauschbörsennutzers machen kann. Die kreative Idee: Wo eine gültige Lizenz schonmal dabei ist und der Rechner schneller als das eigene Inventar ist, könnte man ihn doch selbst nutzen.
Verwertungsvorschlag:
Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich – sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab – quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen
Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb [der Staatsanwaltschaft, Anmerk. d. Verfassers] wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.
Die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher dürfte keinen wirklich nennenswerten Erlös erbringen, da zwischenzeitlich entsprechende Systeme bei Medion im Neuzustand mit Garantieleistungen als Ausverkaufsware zu beziehen sind.
Ich rege daher an, die Zuweisung der vorgelegten Geräte an das Polizeipräsidium […], Dezernat 4.2 zu beantragen. […]
Das ist es ja kaum verwunderlich, wenn manche Staatsanwaltschaften sehr gerne mit den Privatdetektiven der Musikindustrie zusammenarbeiten, wenn es im Anschluss neue Rechne rgeben könnte.