Tagung: Wie frei ist unsere Mediengesellschaft?

Am heutigen Freitag findet im Plenarsaal in der Akademie der Künste am Pariser Platz in Berlin die Tagung “Wie frei ist unsere Mediengesellschaft?” statt. Der Eintritt ist kostenlos und Brigitte Zypries wird um 10:00h den 2. Korb der Urheberrechtsreform vorstellen. Sicher dürfen Besucher der Tagung auch kritische Fragen stellen und den Abbau von Verbraucherrechten im Urheberrecht thematisieren.

Netzpolitik.org war da und hat sich die Beiträge von Brigitte Zypries (“Zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft”), Christian Sprang und Helge Malchow (“Entgegnungen”), Joachim Kersten (“Scannen, googlen und microsoften oder Wo bleibt das Urheberrecht im Netz?”) angehört und anschließend Mitschnitte zugespielt bekommen (Siehe Link hinter den Sprechern). Leider ist die Qualität dieser Kopien (War das Original kopiergeschützt?) etwas dürftig, aber sie sind verständlich.

Ein paar Notizen: Frau Zypries vertrat eingangs die These, dass “Open-Source-Literatur” zwar “frühen Ruhm begründen, aber Autoren nicht ernähren” könne. Sie wisse, wann der Kompromiss in Sachen Urheberrecht am Besten sei; nämlich dann, wenn es von allen Seiten am lautesten schreit. Eine “Kulturflatrate” sei mit europäischen Recht nicht vereinbar. Die Tatsache, dass die Bagatellklausel nicht ihren Weg in den neusten Entwurf fand, empfindet die Justizministerin als Beibehaltung der jetzigen Gesetzeslage: Wer einzelne Kopien macht, bleibt nicht belangbar, da das Prinzip der Staatsanwaltschaft gelte, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das mag wohl soviel heissen wie “Wir können uns um soviel Kleinvieh nicht kümmern, darum lassen wir es – und vielleicht kommt einmal der automatisierte Richter.” Die Höhe der pauschalen Abgaben sollen nach dem Entwurf die Verwertungsgesellschaften und Gerätehersteller aushandeln – “das ist dem Verfahren bei Tarifverträgen ähnlich”, bemerkt Frau Zypries. “Das funktioniert zwar nicht, aber wir sind frohen Mutes.” Kommt es nach 12 Monaten zu keiner Einigung entscheidet erst das Oberlandes- und bei Revision das Bundesverwaltungsgericht.

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4 Kommentare

  1. Erstellt am 22. März 2006 um 20:39 | Permanent-Link

    könnte man dazu eventuell einen audio-mitschnitt publizieren? für die, die nicht das glück haben, an dieser veranstaltung teil zu nehmen.

  2. Philipp
    Erstellt am 22. März 2006 um 21:05 | Permanent-Link

    daran wäre ich auch seh intersiert!!! wenn möglich bitte einen mitschnitt anfertigen

    danke im vorraus

  3. Erstellt am 23. März 2006 um 08:42 | Permanent-Link

    Kann einer von denen, die hingeht Frau Z. zur Strafanzeigenmaschinerie des Unternehmens Logistep befragen? Logistep hat mit 40000 Anzeigen gegen Tauschbörsennutzer die Staatsanwaltschaft Karlsruhe lahmgelegt. Frau Z. sagte auf einer Pressekonferenz nichts davon gewußt zu haben. Weitere Infos bei heise:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/71151

  4. nachalenok
    Erstellt am 24. März 2006 um 18:16 | Permanent-Link

    na suba. viel neues hatte frau zypries ja nicht zu berichten. von bahnbrechenden erkenntnissen keine spur. mein vertrauen in diesen "rechtsstaat" schrumpft von tag zu tag. vielleicht ist v for vendetta doch keine distopie sondern bald realität. :(
    empfehle dazu aforanarchy.com :)

Ein Trackback

  1. [...] Wolfgang Schneider in der FAZ (S. 40) über die PEN-Urheberrechtstagung: Des weiteren stellte er [Elmar Hucko vom Justizministerium] in Aussicht, daß man im Verlauf des üblichen parlamentarischen Verfahrens den Novellierungsentwurf noch nachbessern werde. Vieles werde erst einmal diskret behandelt und erst ganz am Ende in die Ausformulierung eines Gesetzes hineingenommen, um die Gegenkräfte nicht zu früh auf den Plan zu rufen. [...]

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