Polizist*innen dürfen Menschen dazu zwingen, mit dem Finger ihr Handy zu entsperren, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Zu den Voraussetzungen gehört laut LTO eine richterlich angeordnete Durchsuchung. Zudem müsse der beabsichtigte Datenzugriff verhältnismäßig sein.
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