Hakenkreuze, rassistische Memes und Holocaustverharmlosung: Immer wieder fliegen menschen- und verfassungsfeindliche Messenger-Gruppen von Polizist:innen auf. Der Bundesrat will nun die Hürden für eine strafrechtliche Ahndung senken.
Frankfurter Polizist:innen schickten sich in einer Messenger-Gruppe Hakenkreuze und machten sich über Minderheiten lustig. Es könnte sein, dass sie nicht strafrechtlich belangt werden, denn die Hürden dafür sind hoch. Wir erklären die Rechtslage.
Der Verfassungsschutz hat Zahlen zu Fällen von rechten Verfassungsfeinden in deutschen Sicherheitsbehörden veröffentlicht. Viele in den Fokus geratene Beamte waren Mitglied in entsprechenden Chatgruppen.
Eine Kampagne der Polizei Baden-Württemberg soll deutlich machen, dass Rechtsextremismus und Diskriminierung in den eigenen Reihen keinen Platz hat. Ein strukturelles Problem gebe es aber nicht, beteuert das Landesinnenministerium.