Rassismus in der PolizeiSensibilisierungskampagne mit Holzhammer

Eine Kampagne der Polizei Baden-Württemberg soll deutlich machen, dass Rechtsextremismus und Diskriminierung in den eigenen Reihen keinen Platz hat. Ein strukturelles Problem gebe es aber nicht, beteuert das Landesinnenministerium.

Die Polizei Baden-Württemberg will braune Umtriebe zerschlagen. – Vereinfachte Pixabay Lizenz stevepb

Das Adolf-Hitler-Meme ist verpixelt, der Rest des rassistischen Trommelfeuers aber nicht. Vermutlich ist es nicht die beste Idee, ausgerechnet ein Video, das dem grassierenden Rassismus innerhalb der deutschen Polizei entgegenwirken soll, mit verletzenden Begriffen zu füllen.

Mit der Sensibilisierungskampagne „Nicht bei uns!“ will die Polizei Baden-Württemberg auf rechtsextreme Umtriebe in den eigenen Reihen reagieren. Dort sind, wie in anderen Bundesländern auch, im vergangenen Jahr rechtsextreme Netzwerke aufgeflogen.

Gegen 17 Polizeibeamte aus Baden-Württemberg wurde etwa ein Disziplinarverfahren eingeleitet, sieben Polizeischüler:innen vom Dienst suspendiert. In geschlossenen Chatgruppen hatten sie rassistische und nationalsozialistische Inhalte ausgetauscht oder dies kommentarlos hingenommen.

Polizei will nicht länger wegschauen

„Wegschauen? Nicht bei uns!“, heißt es in dem Videoclip, dem ersten von vier, die in den kommenden Monaten folgen sollen. Es zeigt einen Beamten, der eben nicht auf den Alltagsrassismus seiner Kolleg:innen reagiert oder zumindest unschlüssig ist.

Dies sei die „zentrale Botschaft des Clips“, sagt Renato Gigliotti aus dem Innenministerium Baden-Württemberg: Disziplinar- beziehungsweise beamtenrechtliche Maßnahmen würden nicht nur denjenigen drohen, die solche Mitteilungen verschicken, so Gigliotti.

Folgen habe es auch, wenn rechtsextremes, antisemitisches, gewaltverherrlichendes Gedankengut in Chats kritik- und kommentarlos ohne aktives Distanzieren hingenommen werde. „Unsere Botschaft lautet: Auch ein Wegschauen hat Konsequenzen“, sagt Gigliotti.

Insgesamt 49 Fälle wurden im vergangenen Jahr in dem Bundesland bekannt, denen der Verdacht einer rechtsextremistischen Gesinnung zugrunde lag, so Gigliotti. In einigen Fällen laufen die Untersuchungen noch, in einigen hat sich der Verdacht nicht erhärtet, in anderen schon: Die sieben Polizeianwärter:innen wurden inzwischen aus dem Dienst entlassen, die Verfahren sind rechtskräftig abgeschlossen, sagt Gigliotti.

Streit um NRW-Polizeischülerin

Nicht weggeschaut hat eine Polizeischülerin aus Nordrhein-Westfalen – oder eben doch, zumindest anfangs. Monatelang gehörte sie mehreren einschlägigen Chatgruppen an. In diesen hatten Polizist:innen unter anderem rassistische Sprüche geklopft, Anne Frank verspottet und Hitler-Bilder getauscht.

Als im Herbst rechtsextreme Chatgruppen bei der NRW-Polizei öffentlich bekannt und anschließend „Sensibilisierungsgespräche“ durchgeführt wurden, sah die angehende Polizistin ihr Smartphone durch. Dabei will sie erstmals die rassistischen Nachrichten bemerkt haben.

Der Meldung an ihren Vorgesetzten folgte eine Suspendierung, obwohl sie Innenminister Herbert Reul (CDU) zuvor in einem Telefonat für ihr Verhalten gelobt hatte. Mit einem Eilantrag wehrte sich die Polizeianwärterin, blitzte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf aber ab. Ihr könne nicht geglaubt werden, dass sie die Nachrichten so lange übersehen hätte, beschied ihr das Gericht.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht sah dies anders, letzte Woche hob das Gericht die Suspendierung auf. Angesichts der erheblichen Zahl von WhatsApp-Nachrichten und Bilddateien auf ihrem Smartphone könne ihr auch geglaubt werden, dass sie die acht inakzeptablen Nachrichten erst wahrgenommen habe, nachdem sie ihr Smartphone durchsucht habe, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Konsequenzen erst auf Nachfrage

Das Perfide dabei: Unmittelbare Konsequenzen gab es nur für die meldende Polizeianwärterin, die Versender:innen der rassistischen Nachrichten blieben zunächst unbehelligt. Erst auf Nachfrage des Senats im Beschwerdeverfahren habe das Polizeipräsidium erklärt, nunmehr Disziplinarverfahren eingeleitet zu haben, schreibt das Gericht.

Ein Sprecher der Polizei Düsseldorf bestätigt das gegenüber netzpolitik.org, wollte zu laufenden Verfahren aber keine weiteren Angaben machen. Zudem sei der Fall der Polizeischülerin keineswegs abgeschlossen, betont der Sprecher.

Das Gericht habe lediglich den Eilantrag bewertet und dabei die sofortige Suspendierung aufgehoben, die Beamtin wird ihre Ausbildung in der Polizei jetzt fortsetzen. Aber „alles andere in der Sache wird noch verhandelt“. Dazu zähle die potenzielle strafrechtliche Bedeutung ihres Handelns sowie ein davon unabhängiges Disziplinarverfahren.

Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen teilt wiederum mit, die Ermittlungen hätten ergeben, dass die meisten der einschlägigen Nachrichten in den Chat-Gruppen nicht durch Bedienstete der Polizei veröffentlicht wurden.

„Lediglich zwei Nachrichten wurden durch einen Kommissaranwärter versendet, der jedoch 2019 bereits aus dem Dienst ausgeschieden ist, sodass dienstrechtliche Maßnahmen obsolet waren“, sagt eine Sprecherin. Einen Zusammenhang zu einem anderen aktuellen Fall, bei dem sechs Kommissaranwärter:innen wegen rechter Polizei-Chats entlassen wurden, gebe es nicht.

Strukturelles Problem umstritten

Die Fälle reißen nicht ab, ein flächendeckendes Problem mit Rechtsextremismus und Rassismus gebe es bei der Polizei aber dennoch nicht, beteuerte NRW-Innenminister Reul Anfang März bei der Vorstellung eines Lagebildes. Eine eigens eingerichtete Stabsstelle Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW untersucht dort einschlägige Vorfälle, zwischen Anfang 2017 und Ende 2020 soll es nur 186 Verdachtsfälle gegeben haben.

Auch Baden-Württemberg streitet ein systemisches Problem ab, trotz der nun offensichtlich notwendig gewordenen Sensibilisierungskampagne. „Unsere Polizei hat kein strukturelles, generelles Extremismus- oder Diskriminierungsproblem“, sagt der Innenministeriumssprecher Gigliotti.

Etwas mehr Fingerspitzengefühl werden wohl die weiteren Videoclips der Kampagne benötigen. Die dargestellten Bilder und Begriffe wurden durchaus bewusst ausgewählt, Ziel des Clips sei aber zu keinem Zeitpunkt gewesen, „Personengruppen bloßzustellen oder gar zu verletzen“, sagt Gigliotti.

Zu spät, könnte man sagen. Ob die Kritik vieler Twitter-Nutzer:innen wirklich angekommen ist, die dem Clip unter anderem eine achtlose Reproduktion rassistischer Begriffe vorwerfen, bleibt vorerst offen. Dabei müsste das Social-Media-Team der Polizei Karlsruhe bloß die zugehörige Pressemitteilung lesen, in der es heißt: „Wertschätzendes und respektvolles Verhalten fängt mit der Sprache an! Umso wichtiger ist es, dass wir – unsere eigene Kommunikation stets reflektieren und kritisch hinterfragen“.

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Eine Ergänzung

  1. Innerhalb der Polizei Baden-Württemberg sei seither die Sensibilität für solche Fälle noch höher geworden, sagte Hinz. Angesprochen auf die bekanntgewordenen 87 Fälle sexueller Belästigung, sagte die Landespolizeipräsidentin: „Es sind 87 Fälle und jeder einzelne davon ist einer zu viel – und das gilt erst recht für den Inspekteur der Polizei.“

    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.polizei-affaere-in-baden-wuerttemberg-polizeipraesidentin-hinz-haelt-ihr-vorgehen-fuer-konsequent.0f5a8dc1-fbae-42f5-8f5d-1e1b0e0c50bb.html

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