Funkzellenabfragen dürfen eigentlich nur für die Aufklärung besonders schwerer Straftaten eingesetzt werden. Dennoch haben Ermittler:innen in Hessen solche Daten angefordert, um gegen einen Einbruchdiebstahl vorzugehen. Damit sind sie beim Landgericht Frankfurt am Main durchgekommen, aber nicht beim Bundesgerichtshof.