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Handy-RasterfahndungBundesgerichtshof weist freizügige Funkzellenabfrage in die Schranken

Funkzellenabfragen dürfen eigentlich nur für die Aufklärung besonders schwerer Straftaten eingesetzt werden. Dennoch haben Ermittler:innen in Hessen solche Daten angefordert, um gegen einen Einbruchdiebstahl vorzugehen. Damit sind sie beim Landgericht Frankfurt am Main durchgekommen, aber nicht beim Bundesgerichtshof.

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Jeder Mensch in Schleswig-Holstein gerät jedes Quartal in eine Funkzellenabfrage

Wie in anderen Bundesländern steigt auch in Schleswig-Holstein die Anzahl der Funkzellenabfragen mit jedem Jahr. Seit 2009 hat sich die Anzahl der Handy-Rasterfahndungen verfünffacht. Im letzten Jahr könnten so 13 Millionen Menschen ins Visier der Polizei geraten sein.

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Sachsen: Mehr als dreimal so viele Handy-Rasterfahndungen wie 2012

Funkzellenabfragen haben sich seit dem Jahr 2012 in Sachsen verdreifacht. Dabei wird für ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitpunkt erfasst, welche Handys – und damit Personen – sich darin aufhalten. Dass es keine umfassenden Statistiken darüber gibt, nennt die Opposition „unwürdig für einen Rechsstaat“.

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Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden findet Handy-Rasterfahndung Unschuldiger „notwendig und verhältnismäßig“

Mehr als eine Million Telekommunikationsverbindungen und 60.000 identifizierte Menschen sind verhältnismäßig für eine Polizei-Ermittlung. Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Dresden in einem Beschluss zur Funkzellenabfrage, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen. Daraus geht hervor, wie das LKA Sachsen die Rasterfahndung einer ganzen Stadt durchgeführt hat. Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden […]

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