Sachsen: Mehr als dreimal so viele Handy-Rasterfahndungen wie 2012

Funkzellenabfragen haben sich seit dem Jahr 2012 in Sachsen verdreifacht. Dabei wird für ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitpunkt erfasst, welche Handys – und damit Personen – sich darin aufhalten. Dass es keine umfassenden Statistiken darüber gibt, nennt die Opposition „unwürdig für einen Rechsstaat“.

Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben. Bild: Michael Coghlan unter CC-BY-SA-2.0 Lizenz

In Sachsen hat sich die Anzahl der Funkzellenabfragen im zweiten Jahr in Folge erhöht. Im letzten Jahr stellten die sächsischen Polizeibehörden in 371 Ermittlungsverfahren Funkzellenabfragen, elf mehr als noch 2015. Damit setzt sich ein jahrelanger Trend fort: Seit Bekanntwerden der ersten vollständigen Zahlen aus dem Jahr 2012 hat sich der Einsatz der umstrittenen massenhaften Handy-Überwachung und Rasterfahndung in Sachsen um rund 257 Prozent erhöht. Damit wurden im letzten Jahr bei mehr als drei Mal so vielen Ermittlungen Funkzellenabfragen gestellt als noch im Jahr 2012.

Die nachträgliche Erfassung von Handydaten sei ein massenhaft eingesetztes Ermittlungsinstrument geworden – ohne Rücksicht auf die hohe Zahl unschuldig Betroffener, kritisiert der Grünen-Politiker Valentin Lippmann. Der sächsische Landtagsabgeordnete hatte die Zahlen mittels einer Kleinen Anfrage (pdf) bei der Landesregierung erfragt.

Was ist eine Funkzellenabfrage?

Bei einer nicht-individualisierten Funkzellenabfrage ermittelt die Polizei, welche Mobiltelefone sich in einem konkreten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle befunden haben, weil sie gerade eingeschaltet waren. Diese Daten speichern Telekommunikationsunternehmen vor allem zu Abrechnungszwecken. Im Gegensatz dazu wird bei einer individualisierten Verkehrsdatenabfrage ermittelt, in welchen Funkzellen ein bestimmtes Mobiltelefon war.

Jede Anfrage steht unter Richtervorbehalt, muss also von einem Richter genehmigt werden. Ziel einer Funkzellenabfrage ist es, Tatverdächtige zu ermitteln. Es geraten jedoch bei jeder Funkzellenabfrage viele Unschuldige ins Raster, deren Mobiltelefon in dieselbe Funkzelle eingewählt war. Die Betroffenen erfahren davon nichts.

Routineinstrument der Polizei

Im Jahr 2016 nutzte die sächsischen Polizei in 371 Ermittlungsverfahren Funkzellenabfragen, um an Informationen über mögliche Tatverdächtige zu gelangen. Im Rahmen dessen wurden 438 Beschlüsse zu Funkzellenabfragen beauftragt. Eine Aufschlüsselung über die Deliktsbereiche gibt es nicht. Hier die Zahlen im Vergleich mit den letzten Jahren:

Des Weiteren fragte Lippmann nach Funkzellenabfragen in drei öffentlich bekannten Ermittlungsverfahren. Infolge der flüchtlingsfeindlichen Ausschreitungen in Bautzen im letzten Herbst kam es zu keiner Funkzellenabfrage. Anders bei den Ermittlungen gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“, die unter anderem mehrere Anschläge auf Flüchtlingsheime verübt haben soll. Die Behörden erfassten mittels Funkzellenabfragen 9.822 Rufnummern, von denen 42.441 Verkehrsdaten erhoben wurden. Verkehrsdaten geben Auskunft darüber, wer wann wie lange wo und mit wem kommuniziert hat oder im Internet gesurft hat. Zu den Rufnummern stellten die Ermittler zudem noch Name, Vorname und Adresse des Anschlussinhabers fest.

Keine Benachrichtigung von Betroffenen

Das Ausmaß der Grundrechtseingriffe in die Rechte Unschuldiger bei Funkzellenabfragen verdeutlicht ein weiterer Fall aus Dresden. Nach den Sprengstoffanschlägen auf eine Moschee und das Kongresszentrum ICC in Dresden führte die Polizei ebenfalls Funkzellenabfragen durch. Dabei wurden 75.219 Verkehrsdaten von 19.581 Rufnummern erfasst. Auch hier ermittelte die Polizei die Angaben der Anschlussinhaber. So gerieten die sensiblen Daten von 20.000 Menschen in das Raster der Polizeifahndung – ohne, dass die Betroffenen jemals darüber informiert wurden.

Dass die Funkzellenabfrage ein hilfreiches Instrument bei solch schweren Straftaten wie den offenbar rechtsextremen Anschlägen in Dresden sein kann, steht für Grünen-Politiker Lippmann außer Frage. Sie sollte jedoch erst dann eingesetzt werden, wenn die anderen Ermittlungswege ausgeschöpft sind. Aufgrund der hohen Anzahl unschuldig Betroffener sollten Funkzellenabfragen zudem nicht für mittelschwere Delikte eingesetzt werden, fordert Lippmann:

Funkzellenabfragen gehören offenbar immer mehr zum Standardrepertoire der Ermittlungsbehörden, obwohl sie eigentlich nur eingesetzt werden sollen, wenn andere Mittel ausgeschöpft sind. Schon die schiere Menge der Ermittlungsverfahren lässt aber Zweifel daran aufkommen, ob sie tatsächlich nur dann eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Rückblick: „Handygate“ 2011

Sachsen steht seit dem „Handygate“ besonders im Fokus von Kritikern der Funkzellenabfrage. Bei der bislang bekanntesten Funkzellenabfrage erfassten die Behörden rund um den 13. Februar 2011 die Handydaten von Zehntausenden Demonstranten, Journalisten und Anwohnern. Nach einem öffentlichen Aufschrei musste der Dresdner Polizeichef zurücktreten. Die Richter am Landgericht Dresden erklärten eine der Funkzellenabfragen zwei Jahre später für rechtswidrig.

Sächsische Datenschützer kritisierten in einem ausführlichen Bericht (pdf) schon damals die massenhafte Erfassung von Unschuldigen. Trotzdem setzen die Behörden weiterhin auf das Ermittlungsinstrument. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat grundsätzliche Bedenken, wie ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org mitteilte:

Die Funkzellenabfrage ist aus Sicht meiner Behörde deshalb problematisch, weil von ihr stets auch Unbeteiligte betroffen sind. Sie ist eine breit streuende Ermittlungsmethode. Es werden personenbezogene Daten auch von Betroffenen, die keinen Anlass zu staatlicher Erhebung und Speicherung ihrer Kommunikationsdaten gegeben haben, erhoben und gespeichert. Die Speicherung dauert in der Regel an, bis das anlassgebende Ermittlungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Ausführliche Statistik 2013 abgeschafft

Bis zum Jahr 2013 gab zumindest eine ausführliche Statistik mit aussagekräftigen Zahlen zu der Anzahl Betroffener. Die Landesregierung stellte sie jedoch ein, zum Ärger der Datenschützer. Grünen-Politiker Lippmann kritisiert die Einstellung gegenüber netzpoltitik.org als „unwürdig für einen Rechtsstaat“:

So ist es weder für das Parlament noch für die Öffentlichkeit möglich, nachzuvollziehen, ob die Ermittlungsverfahren tatsächlich Delikte betrafen, in denen Funkzellenabfragen zulässig sind. Diese Intransparenz ist – zusammen mit der Nicht-Benachrichtigung der Betroffenen – absolut unbefriedigend und eines Rechtsstaates unwürdig. Eine solche Statistik muss in Sachsen dringend wieder geführt werden.

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2 Ergänzungen

  1. Keine Benachrichtigung durch die Ermittlungsbehörden, ah ha! Das heißt dann wohl, sich als möglicherweise Betroffener eines derartigen Grundrechtseingriffs, mittels schriftlicher Nachfrage festzustellen ob man betroffen ist und wenn ja, eine Strafanzeige gegen die Behörde stellen. Ich stelle mir gerade vor, in jedem Landkreis laufen dort täglich 2.000 Auskunftsersuchen auf, von denen nur 1% zu einer Strafanzeige wegen widerrechtlichem Grundrechtseingriff erfolgt. Das Chaos stelle ich mir auch gerade vor. Letztlich halte ich ein das beschriebene Vorgehen für einen nicht zu verachtende Maßnahme der Bevölkerung die Betroffenen Behörden zu gesetzeskonformen Verhalten zu erziehen. Ein juristisch fundiertes und formuliertes Musterschreiben wäre hilfreich. Vielleicht findet sich hier ein Jurist der sich hierfür bereit findet.

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