Die Anzahl an Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein hat auch im Jahr 2016 zugelegt. Im letzten Jahr führten die Polizeibehörden des nördlichsten Bundeslandes insgesamt 866 massenhafte Funkzellenabfragen durch. Das ist eine Steigerung um 473 Prozent im Vergleich zu 2009, als die Landesregierung die erste Statistik veröffentlichte. Die Zahlen stammen aus der Antwort (pdf) der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein.
13 Millionen Betroffene
Bei einer Funkzellenabfrage ermittelt die Polizei, welche Mobiltelefone sich in einem konkreten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle befunden haben. Das Ziel dieser Überwachungsmaßnahme ist es, Tatverdächtige zu ermitteln. Auch in Schleswig-Holstein ist die Funkzellenabfrage mittlerweile zu einem Standardinstrument polizeilicher Ermittlungen geworden, wie die jährliche Statistik zeigt. Allein in den letzten zwei Jahren ist die Zahl der dortigen Funkzellenabfragen von 569 auf 866 gestiegen. Jüngst veröffentlichte Statistiken aus Niedersachsen und Sachsen weisen einen ähnlichen Trend auf.
Die Anzahl der Funkzellenabfragen von 2009 bis 2016 im Überblick:
Die Polizei würde ohne Aussicht auf Erfolg „ins Blaue hinein“ massenhaft unschuldige Menschen erfassen, kritisiert Uli König, Landtagsabgeordneter der Piratenpartei. Die Piratenfraktion fordert daher die komplette Abschaffung der Maßnahme. Laut Berechnungen von König gerieten im letzten Jahr durchschnittlich 15.000 Menschen pro Abfrage in das Raster der Handy-Überwachung:
Schätzungsweise 13 Millionen unverdächtige Menschen in Schleswig-Holstein geraten jährlich ins Visier der Polizei – alleine aufgrund ihres Aufenthaltsorts. Der steile Anstieg der Abfrage von Handynutzern ist nicht zu rechtfertigen, wenn man sich die etwa gleich bleibende Zahl von Straftaten ansieht.
Benachrichtigung wäre möglich
Über die Erfassung ihres Handys informierten die Behörden keinen der Millionen Betroffenen im Nachhinein – obwohl das im Gesetz so vorgesehen ist. Es gibt auch keine öffentliche Statistik über Zeit, Ort und Dauer aller durchgeführten Funkzellenabfragen. Die Staatsanwaltschaften rechtfertigen das damit, dass die Betroffenen kein Interesse daran hätten, über die Ortung ihres Handys informiert zu werden.
Wie eine automatisierte Benachrichtigung aussehen könnte, hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein auf Anfrage der Piratenfraktion in einem Gutachten dargestellt:
Dieser Überblick zeigt, dass den rechtlichen Anforderungen in datenschutzfördernder Art und Weise Genüge getan werden kann. Insbesondere sind datenminimierende Lösungsansätze denkbar, in denen Betroffene informiert werden können, ohne dass es einer umfangreichen zusätzlichen Datenerhebung über ihre Person bedarf.
