Staatstrojaner dürfen nicht wegen einfacher Straftaten eingesetzt werden, ansonsten hat das Bundesverfassungsgericht Gesetze zur heimlichen Überwachung durch die Polizei weitgehend für verfassungskonform erklärt. Die Kläger:innen von Digitalcourage geben sich zufrieden, doch auch die Gewerkschaft der Polizei frohlockt.