Generalbundesanwalt
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: Gutachten der Bundesanwaltschaft: Keine Rechtsgrundlage für Quellen-Telekommunikationsüberwachung
: Gutachten der Bundesanwaltschaft: Keine Rechtsgrundlage für Quellen-Telekommunikationsüberwachung Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung darf derzeit nicht eingesetzt werden, da es keine erforderliche Rechtsgrundlage gibt. Das ist das Fazit einer rechtlichen Analyse des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, die wir hier veröffentlichen. Die Infiltration eines Rechners per Staatstrojaner verletzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen.
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Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ: Generalbundesanwalt hält Einsatz von Staatstrojaner für illegal
Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ: Generalbundesanwalt hält Einsatz von Staatstrojaner für illegal Für den Einsatz eines Staatstrojaners existiert derzeit keine erforderliche Rechtsgrundlage. Das ist das Fazit des Generalbundesanwalts zum Einsatz von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ. Die Bundesregierung sieht gewichtige Gründe für diese Auffassung, teilt sie aber nicht. Das Zollkriminalamt kauft sogar weiterhin Soft- und Hardware von DigiTask.