Datenschutz
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: Von wegen europäische Standards für alle: Facebook ändert Vertragsbedingungen von 1,5 Milliarden Menschen
Facebook-Chef Mark Zuckerberg an der chinesischen Tsinghua Universität (Archivbild) : Von wegen europäische Standards für alle: Facebook ändert Vertragsbedingungen von 1,5 Milliarden Menschen Dem Geiste nach sollen auch Facebook-Nutzerinnen außerhalb der EU künftig von den europäischen Datenschutzregeln profitieren, hieß es bislang aus dem Unternehmen. Doch um sicherzustellen, dass sie sich dabei nicht auf die gleichen Rechte und Klagebefugnisse wie Menschen in der EU berufen können, ändert Facebook nun ihre Nutzungsverträge.
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: Facebook nutzt Anpassung an Datenschutzgrundverordnung, um Gesichtserkennung auch in Europa zu starten
: Facebook nutzt Anpassung an Datenschutzgrundverordnung, um Gesichtserkennung auch in Europa zu starten Im Rahmen einer Marketingkampagne kündigt Facebook weitere Mechanismen an, mit denen es sich den neuen europäischen Datenschutzregeln unterwerfen will. Tatsächlich aber bleiben die Veränderungen minimal. Mehr noch: Der Datenkonzern will die Gunst der Stunde nutzen und sich auch das Recht zum Einsatz von Gesichtserkennungssoftware einräumen lassen.
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: Wie Mark Zuckerberg den US-Kongress in die Irre führte
Die Woche danach: Die Anhörung Mark Zuckerbergs vor dem US-Kongress ist vorbei. Aber die Schlüsselfragen sind bei weitem nicht ausgeräumt. : Wie Mark Zuckerberg den US-Kongress in die Irre führte Der Facebook-Chef warf bei der Anhörung vorige Woche geschickt Nebelgranaten. Heikle Fragen zur Verwendung von Nutzerdaten blieben unbeantwortet. Der Datenschutzbeauftragte der EU wirft dem Internetkonzern indes vor, seine User in „Laborratten“ zu verwandeln. Die Antwort der europäischen Politik auf den Skandal kommt aber nur langsam ins Rollen.
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: Chronik der Entschuldigungen: Die Unglaubwürdigkeit des Mark Zuckerberg
Seit 14 Jahren bittet Facebook immer wieder um Entschuldigung. : Chronik der Entschuldigungen: Die Unglaubwürdigkeit des Mark Zuckerberg Vor dem US-Kongress gab Mark Zuckerberg sich demütig, bat um Verzeihung und gelobte Besserung. Nicht zum ersten Mal. Wir haben einige seiner inbrünstigsten Entschuldigungen zusammengetragen. Es bleibt die Frage: Wer soll dem eigentlich noch glauben?
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: Wie Facebook Betroffene über den Datenfluss an Cambridge Analytica (nicht) informiert
Microtargeting: Gezielte Beeinflussung von Klein- und Kleinstgruppen : Wie Facebook Betroffene über den Datenfluss an Cambridge Analytica (nicht) informiert Seit einigen Tagen können Facebook-Nutzer*innen prüfen, ob auch ihre Daten an die Anbieter eines Persönlichkeitstests gingen, die sie an Cambridge Analytica weitergaben. Statt vorbehaltlos zu informieren, flüchtet sich der Datenkonzern dabei jedoch wieder in schwammige Formulierungen. Echte Aufklärung sieht anders aus.
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: Österreichs Regierung will sensible Bürgerdaten an Wissenschaft weiterreichen
Bittere Pille für den Datenschutz: Neues Gesetz in Österreich könnte Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten erlauben : Österreichs Regierung will sensible Bürgerdaten an Wissenschaft weiterreichen Österreichs rechte Regierung zeigt sich freigiebig im Umgang mit den Daten von Bürger*innen: Personenbezogene Informationen sollen künftig anonymisiert zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen, selbst höchst sensible Gesundheitsdaten. Das sorgt bei Datenschützern für große Skepsis, Universitäten und Industrie applaudieren allerdings. Einen entsprechenden Vorschlag sandte die Regierung aus der konservativen ÖVP und der weit rechts stehenden FPÖ bereits an das Parlament in Wien, wo sie eine komfortable Mehrheit besitzt.
Der Standard in Wien berichtet:
Geplant ist nämlich, dass persönliche Daten der Österreicher, die der Bund erhoben und abgespeichert hat, für Forschungszwecke abgefragt werden dürfen („Registerforschung“) – wobei die Namen der Betroffenen durch eine Kennzahl ersetzt werden, um die namentliche Zuordnung ihrer Daten zu verhindern. Voraussetzung ist, dass die zuständigen Minister der Öffnung „ihrer“ Datenbanken zustimmen. Zugriff erhalten sollen ab 2019 nicht nur Universitäten, Fachhochschulen und Museen. Auch Forschungsabteilungen von Industrieunternehmen und Einzelpersonen im In- und Ausland können beim Verkehrsministerium um eine Genehmigung ansuchen.
Heftige Kritik an der Maßnahme gibt es von der Datenschutz-Organisation epicenter.works. Die Namensangaben bloß durch Nummern zu ersetzen, stelle keinen ausreichenden Schutz dar, kritisiert die Organisation etwa in einer Stellungnahme an das Parlament. „Das kann dazu führen, dass die Information über den Gesundheitszustand von Menschen – etwa aus der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA – an die Wirtschaft fließen“, sagt die Juristin Angelika Adensamer.
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: NPP148: Facebook und der Fall Cambridge Analytica
: NPP148: Facebook und der Fall Cambridge Analytica Im Netzpolitik-Podcast Folge 148 sprechen Constanze Kurz, Ingo Dachwitz und Markus Beckedahl in 90 Minuten über den Facebook-Cambridge-Analytica-Datenskandal.
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: Was wir Herrn Zuckerberg gerne mal ganz naiv fragen würden
Wird Zuckerberg im US-Kongress den Märtyrer der Innovationsgesellschaft geben? Hier zu sehen: Ein Bildstock des Künstlers Gerhard Pilgram in Klagenfurt : Was wir Herrn Zuckerberg gerne mal ganz naiv fragen würden Heute sagte der Facebook-Gründer im US-Kongress zum Datenskandal aus. In Europa bleibt Mark Zuckerberg jedoch bisher viele Antworten schuldig. Wir haben darum eine Liste mit Dingen zusammengetragen, die wir gerne mal ganz unbedarft von dem 33-jährigen Konzernchef wissen wollen.
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: Telekom und Vodafone wollen keine Standortdaten mehr an Strafverfolger preisgeben
Mithilfe der Vorratsdatenspeicherung sollen Personen durchleuchtet und ausfindig gemacht werden. : Telekom und Vodafone wollen keine Standortdaten mehr an Strafverfolger preisgeben Im Sommer 2017 hatte die Bundesnetzagentur bekanntgegeben, dass sie Provider derzeit nicht zum Speichern von Vorratsdaten verpflichten will. Nun streiten sich Telekom und Vodafone mit deutschen Strafverfolgungsbehörden. Laut golem.de und eigener Erklärung wollen die Unternehmen keine Standortdaten von Handy-Nutzern mehr längerfristig speichern und an Strafverfolger herausgeben. Unter anderem der Detmolder Oberstaatsanwalt Christopher Imig droht nun mit Strafanzeige, denn Vodafone habe die Suche nach einem Straftäter behindert.
Die Lage ist juristisch offen, schreibt Friedhelm Greis:
Zwar müssen die Provider ihren aufwendigen Speicherpflichten laut Paragraf 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) derzeit nicht erfüllen, doch auch laut Paragraf 100g der Strafprozessordnung dürfen Verkehrsdaten erhoben werden, wenn dies für die Ermittlungen zur Tat oder zum Aufenthaltsort von Verdächtigen erforderlich ist. Zwar „dürfen“ die Provider laut Paragraf 96 TKG zu eigenen Zwecken neben Verbindungsdaten auch Standortdaten speichern, müssen es aber nicht.
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: Nach Datenskandal: Europäische Zivilgesellschaft fordert zügige Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung
Die EU darf bei der ePrivacy-Reform nicht noch mehr Zeit verlieren, warnen NGOs aus ganz Europa. : Nach Datenskandal: Europäische Zivilgesellschaft fordert zügige Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung Die ePrivacy-Reform könnte übergriffige Datensammler künftig schärfer regulieren. Doch die Reform hängt, der Widerstand scheint zu groß zu sein. In einem offenen Brief wenden sich nun mehr als 20 Nichtregierungsorganisationen aus der EU an die Regierungen der Mitgliedsstaaten: Sie sollen die Verordnung nicht weiter blockieren.
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: Chaosradio: Der Problemfall Facebook
Microtargeting: Gezielte Beeinflussung von Klein- und Kleinstgruppen : Chaosradio: Der Problemfall Facebook Die Datenpraxis des Werbeunternehmens Facebook ist im Zuge des Skandals um Cambridge Analytica ein Dauerthema in den Medien. Für mehr als ein paar kurze Sätze und steile Thesen ist dabei eher selten Raum. Das ist beim Chaosradio auf dem Berlin-Brandenburger Radiosender Fritz naturgemäß anders: Gemeinsam mit Moderator Marcus Richter erörterten Netzaktivistin Katharina Nocun und unser Kollege Ingo Dachwitz den Problemfall Facebook dort vergangene Woche ziemlich umfassend.
Nach einer Zusammenfassung des aktuellen Geschehens und der grundsätzlichen Problematik von Facebooks Datenmacht ging es in der zweiten Hälfte der zweistündigen CCC-Sendung um Konsequenzen und Alternativen zu zentralisierten sozialen Netzwerken. Fazit: Auch über den aktuellen Skandal hinaus hörenswert!
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: Ob Nutzer oder nicht: Facebook legt Schattenprofile über alle an
Auch wer nicht auf Facebook ist, hinterlässt häufig einen digitalen Fußabdruck auf der Plattform. : Ob Nutzer oder nicht: Facebook legt Schattenprofile über alle an Der Internetkonzern saugt viele Informationen aus Geräten von Nutzern ab und sammelt Daten auch über Nicht-Nutzer. Deutsche Datenschützer halten diese Praxis bei mangelhaftem Einverständnis der Betroffenen für bedenklich.
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: Kämpferisch, ignorant, hilflos: Wie die Politik auf den Facebook-Skandal reagiert
Durchaus unterschiedlich in ihren Reaktionen auf den jüngsten Facebook-Skandal: Innenminister Seehofer, Kanzlerin Merkel, Justizministerin Barley. Fotos: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Angela_Merkel_Juli_2010_-_3zu4.jpg">Armin Linnartz</a> unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">CC BY-SA 3.0 DE</a>, <a href="https://www.flickr.com/photos/tk_presse/7205580464/">Techniker Krankenkasse</a> unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0 </a> & <a href="https://www.bmjv.de/DE/Pressestelle/Pressebilder/Pressefotos_node.html">Bundesregierung / Steffen Kugler</a>, alle Rechte vorbehalten. : Kämpferisch, ignorant, hilflos: Wie die Politik auf den Facebook-Skandal reagiert Wie umgehen mit den Auswüchsen des Datenkapitalismus? Auch in Woche zwei des jüngsten Skandals um Cambridge Analytica und Facebook streitet Deutschland über die Konsequenzen. Nur einer äußert sich gar nicht: Der zuständige Innenminister.
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: Sidewalk Labs Toronto-Projekt: Immer noch keine konkreten Aussagen zum Datenschutz
: Sidewalk Labs Toronto-Projekt: Immer noch keine konkreten Aussagen zum Datenschutz Das Smart-City-Tochterunternehmens von Alphabet möchte der Welt in Toronto zeigen, dass es auch in der Digitalisierung von Städten vorne mitspielt. Als ein Bürger nach dem Speicherort der vielen durch das Projekt erzeugten Daten fragte, blieb das Unternehmen aber stumm.
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: SPD-Politiker Ulrich Kelber soll neuer Bundesdatenschutzbeauftragter werden
Ulrich Kelber : SPD-Politiker Ulrich Kelber soll neuer Bundesdatenschutzbeauftragter werden Der SPD-Politiker Ulrich Kelber soll neuer Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden. Er würde die CDU-Politikern Andrea Voßhoff beerben, von der man leider kaum etwas hört.
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: OpenSCHUFA: Mehr als 15.000 Auskunftsanfragen in einem Monat
Mehr als 15.000 Menschen haben seit Beginn der Kampagne OpenSCHUFA ihre Daten bei dem Scoring-Unternehmen angefordert. : OpenSCHUFA: Mehr als 15.000 Auskunftsanfragen in einem Monat Scoring-Unternehmen wie die SCHUFA wissen viel über uns, arbeiten selbst aber intransparent. Mit einer Datenspende-Aktion will die Initiative OpenSCHUFA die Bewertungs-Blackbox knacken. Wir haben Mitinitiator Lorenz Matzat zum ersten Monat seit dem Projektstart, dem weiteren Vorgehen und grundsätzlichen Problemen des Scorings befragt.
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: Studie: Kurzfassungen von Datenschutzerklärungen nutzen wenig
: Studie: Kurzfassungen von Datenschutzerklärungen nutzen wenig Kurzfassungen von Datenschutzerklärungen helfen Nutzern kaum dabei, zu verstehen, wie Unternehmen ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. So fasst Christiane Schulzki-Haddouti bei heise.de eine Wirksamkeitsstudie [PDF] zu Datenschutz-One-Pagern zusammen. Auf Initiaitve des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz werden diese seit kurzem von Firmen wie Zalando oder der Telekom eingesetzt.
Das Forschungsinstitut Con Policy hatte für seine (nicht repräsentative) Untersuchung zwei Experimente durchgeführt, unter anderem mit Nutzern des Onlinehändlers Otto.de. Das Ergebnis: Zwar werde der Onepager mehr gelesen als die klassische Formen der Datenschutzerklärung. Zu einem besseren Verständnis der Datennutzung und ihrer Konsequenzen führe das aber nicht.
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EU-Kommission: Datenschutz in Freihandelsabkommen nicht verhandelbar
EU-Kommission: Datenschutz in Freihandelsabkommen nicht verhandelbar Bereits Ende Januar hat die EU-Kommission beschlossen, den Transfer und den Schutz personenbezogener Daten künftig von Freihandelsabkommen ausklammern zu wollen. In einer Presseerklärung hielt die Kommission fest: „Da der Schutz personenbezogener Daten in der EU ein Grundrecht ist, kann er nicht Verhandlungsgegenstand im Kontext von EU-Freihandelsabkommen sein.“ Für die Regelung transnationaler Datenflüsse gebe es geeignetere Instrumente, etwa das Mittel der Angemessenheitsentscheidung.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Anlass zur Sorge, dass europäische Datenschutzstandards über den Umweg von Freihandelsabkommen ausgehebelt werden. Die EU-Kommission folgt mit ihrer Entscheidungen dem Drängen des EU-Parlaments und von Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft.
European Digital Rights (EDRi), die Europäische Verbraucherschutzorganisationen BEUC und der Transatlantic Consumer Dialogue begrüßten den Schritt dementsprechend. Gleichzeitig fordern sie von der Kommission eine baldige Publikation des tatsächlichen Beschlusstextes und mehr Informationen darüber, wie die Entscheidung sich im Detail auf Freihandelsabkommen auswirken wird.
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: Vorwurf gegen Telekomanbieter A1 in Österreich wegen Sammelwut bei Kundendaten
Bei jedem Anruf, jeder SMS und jedem Webseiten-Aufruf fallen Verkehrsdaten an. : Vorwurf gegen Telekomanbieter A1 in Österreich wegen Sammelwut bei Kundendaten Das österreichische Telekommunikationsunternehmen A1 soll über Jahre hinweg Telefon- und Internetdaten von Kunden illegal gespeichert haben. Das berichtet die Tageszeitung Kurier unter Berufung auf den Anwalt Ewald Scheucher. Dieser hat den Fall bei der österreichischen Datenschutzbehörde angezeigt. Von der Speicherung könnten Tausende Privatpersonen und Unternehmen betroffen sein.
A1 speicherte demnach Verbindungsdaten, besuchte Internetseiten und Standortdaten von Kunden, die sich über die Höhe ihrer Rechnungen, zu schnell verbrauchtes Datenvolumen oder zu langsame Verbindungen beschwerten, schreibt der Kurier:
Der Kurier konnte in eine Datei mit insgesamt 14.328 Bearbeitungsfällen einsehen. Besonders pikant ist dabei, dass offenbar auch der Senderstandort des Handykunden abgefragt wird. Auch die Internetadressen der Kunden werden gespeichert, sprich alle Homepages, die der betroffene Kunde angesurft hat und wie lange er dort verweilte. Im Bearbeitungsfall einer namhaften Druckerei (aus dem Jahr 2013) ist zum Beispiel ersichtlich, dass jemand Internet-Pornoseiten aufgesucht hat.
Zwar sieht das Telekommunikationsgesetz in Österreich eine längere Speicherung im Falle von Rechnungsanfechtungen vor, diese muss aber auf das Nötigste begrenzt werden, heißt es in dem Bericht. Beschwerden über die Rechnungshöhe oder das Datenvolumen seien zudem kein ausreichender Grund für solch eine Vorratsdatenspeicherung, sagte Anwalt Scheuer dem Kurier.