Der Generalbundesanwalt Harald Range hat seine Verweigerung, gegen die Totalüberwachung der digitalen Kommunikation zu ermitteln, laut Süddeutsche so begründet: Der Spiegel, der die Abhöraktion gegen die Kanzlerin publik gemacht hatte, verweigerte unter Berufung auf den Quellenschutz die Herausgabe von Unterlagen aus dem Snowden-Archiv. Vergeblich versuchte Karlsruhe, über Vertraute des Whistleblowers Dokumente oder eine schriftliche Stellungnahme […]