Matthias Thieme und Thomas Steinmann haben ihren Capital-Artikel Spionage-Ziel Deutschland aus dem November 2014 geupdatet:
Der Einsatz von deutscher Spähsoftware durch den bahrainischen Geheimdienst gegen Ziele in Deutschland beschäftigt jetzt die Justiz. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag bestätigt, hat der Generalbundesanwalt deshalb einen Beobachtungsvorgang angelegt. Es geht dabei um den Einsatz der in Deutschland hergestellten Überwachungs-Software Finfisher durch ausländische Dienste gegen mindestens eine infizierte IP-Adresse in Deutschland.
[…] Die Bundesanwaltschaft prüfe nach Medien-Hinweisen, „ob ein Anfangsverdacht einer geheimdienstlichen Tätigkeit zu bejahen ist“, heißt es nun in der Antwort der Bundesregierung, die Capital vorliegt. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
„Ich begrüße, dass nun immerhin der Generalbundesanwalt Vorermittlungen aufgenommen hat“, sagte Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion der Linken. „Wir brauchen endlich eine rückhaltlose und vollständige Aufklärung über die Machenschaften ausländischer Geheimdienste gegen Oppositionelle hier in Deutschland.“ Die Bundesregierung müsse ihrer Schutzpflicht gegenüber den Menschen in Deutschland nachkommen und sie vor Zugriffen ausländischer Geheimdienste schützen, so Korte. „Wenn sich herausstellen sollte, dass die Käufer deutscher Überwachungstechnik diese auch hierzulande gezielt gegen Menschenrechtsaktivisten und Oppositionelle eingesetzt haben, wäre dies ein handfester Skandal.“
Grundlage sind wohl die Support-Anfragen von Bahrain bei FinFisher, die durch den Hack im August öffentlich wurden und anhand derer die Nutzung durch Bahrain belegt wurde. Auch die Strafanzeige von Privacy International wird thematisiert.
Weitere Details gibt’s, sobald wir die Antwort selbst haben.
