Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche die Entscheidung mitgeteilt, dass der sogenannte Hackerparagraph §202c verfassungskonform ist: Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig. (Danke für den Hinweis in den Kommentaren: „Das BVerfG hat nicht mitgeteilt, dass der “Hackerparagpraph” verfassungskonform ist, sondern entschieden, dass der Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzt ist, weil nach […]