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Urheberrecht, Creative Commons, freie Software, freies Wissen, Bildung, Informationsfreiheit.
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: Spannendes zu Bertelsmann
: Spannendes zu Bertelsmann Die Süddeutsche Zeitung bringt heute ein ausführliches Interview und wohl einen halbseitigen Abdruck eines Buches von Frank Böckelmann und Hersch Fischler namens „Bertelsmann. Hinter der Fassade des Medienimperiums“. Bertelsmann, nicht ganz unbedeutend, einerseits als Medienkonzern, andererseits auch als politischer Player, wird darin kritisch untersucht.
Hersch Fischler dazu:
Ich habe mich immer für das interessiert, was sozusagen im toten Winkel der öffentlichen Wahrnehmung stattfindet. Unerwarteter Weise ist Bertelsmann, trotz seiner Publizität in allen Medien, eine unbekannte deutsche und europäische Großmacht. Und zwar als Medienkonzern und als politische Großmacht.
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: Free Culture Präsentation
: Free Culture Präsentation Hier findet sich eine Flash-Präsentation von Lawrence Lessig´s Vortrag zu „Free Culture“ auf der O.Reilly Open Source Conference im vergangenen Juli. (Die Flash-Datei ist 8,4MB gross).
Die dazugehörige MP3-Datei ist ca. 30min lang und findet sich hier. Und das Transcript der Rede ist hier.
Natürlich alles steht alles unter den Creative Commons.
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: Jahrestag der Entscheidung des Europäischen Parlaments über Softwarepatente
: Jahrestag der Entscheidung des Europäischen Parlaments über Softwarepatente Heute vor genau einem Jahr am 24. 9. 2003 fand in Brüssel die legendäre Abstimmung des Europaparlaments zur Softwarepatente-Direktive statt, in der das Parlament eine stark eingeschränkte Einführung von Softwarepatenten beschloss und den Rahmen genau festlegte. Bleibt zu hoffen, dass das neu gewählte Parlament in diesem Herbst, bzw. Winter wiederum eine vergleichsweise weise Entscheidung gelingt.
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: Zypries rudert zurück
: Zypries rudert zurück Brigitte Zypries wurde mal wieder vollkommen falsch verstanden, zumindest rudert das Bundesjustizministerium zurück und möchte nicht falsch verstanden sein. Alfred Krüger schreibt darüber für Telepolis mit der Überschrift „Sollen Kazaa-Nutzer in den Knast“ und Stefan Krempl hat schon gestern für den Heise-Ticker die Computerbild-Meldung auseinander genommen: „Justizministerium: Keine 3 Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer geplant“.
Darin wird auch Till Kreutzer von IfrOSS zitiert, der auf die Probleme mit „offensichtlich oder nicht offensichtlich rechtswidrigen Quellen“ und anderen Formulierungen in Gesetzestexten hinweist, die selbst Frau Zypries gerade leicht verwirren:
„Der beste Ausweg aus dem Schlamassel bestehe darin, die geplante Einschränkung der Privatkopie wegzulassen. Ein weiterer Vorschlag Kreutzers: „Man könnte auch die strafrechtliche Verfolgung auf gewerbliche Urheberrechtsverletzungen beschränken.“
Dem bleibt nichts hinzuzufügen.
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: Zypries: Bis zu 3 Jahre Haft für Filesharing?
: Zypries: Bis zu 3 Jahre Haft für Filesharing? Die Computerbild bringt am kommenden Montag in ihrer neuen Ausgabe ein Interview mit Brigitte Zypries, in der sie Stellung zum Thema Filesharing nimmt. Dies berichtet Computerbild mit Auszügen aus dem Interview über den OTS-Ticker.
Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken (etwa Musik, Kinofilme) aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.
Für privates. unkommerzielles Tauschen von Musik oder für kommerzielles Kopieren?
Mit der Neufassung wolle man nicht „die Schulhöfe kriminalisieren“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). „Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor“, erklärte die Ministerin gegenüber dem Magazin. „Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadensersatzansprüchen rechnen.“
Nun mal langsam. Was ist denn bitte schön eine illegale Tauschbörse? Kazaa, eDonkey & Co. können dmait schlecht gemeint sein, denn selbst in den USA sind diese (noch) legal. Ausserdem geht das einzelne herunterladen vom neuen Robbie Williams-Song komplett an der Realität vorbei. Was ist denn bitte schön mit vielen Downloads aus legalen Tauschbörsen? Und was mache ich, wenn ich als rechtsschaffender Bürger zukünftig von lauter Kriminellen jungen Menschen umgeben bin? Muss ich dann den Kontakt zu diesen Menschen beenden, um nicht Teil einer Kriminellen vereinigung zu sein? Ist Filesharing dann zukünftig Organisierte Kriminalität? Und selbst Einzeldownloader des neuen Robbie Williams-Song dürften damit zukünftig den Repressionen der Musikindustrie ausgesetzt sein, was auch zur Überlastung der Justiz führen wird. Wofür? Für das unkommerzielle Tauschen von Musik zu privaten Zwecken?
Aber was sagte Brigitte nochmal am Anfang: „Wir wollen keine Kriminalisierung der Schulhöfe“.
Und die Jugend will anscheinend Musik interkulturell und zu nichtkommerziellen und privaten Zwecken tauschen, erleben, mixen, rippen und teilen. Und wird in die Kriminalität gedrängt.
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: Nächste Windows-Version mit eingebautem Kopierschutz für Musik
: Nächste Windows-Version mit eingebautem Kopierschutz für Musik Microsoft verhandelt mit der Musikindustrie über die direkte Einbettung von Kopierschutzsystemen in die nächste Windows-Version. Dabei handelt es sich wol um das schon länger vermutete DRM-System, welches mit TCPA geschützt werden soll. de.internet.com berichtet aktuell darüber:
Die Musikindustrie hatte sich mit der Einführung immer umfassenderer Kopierschutztechnologien bei zahlreichen Nutzern unbeliebt gemacht. So ist bereits ein großer Teil der von Major Labels veröffentlichten Musik durch die Restriktionen nicht auf den immer beliebter werdenden portablen Playern nutzbar. Die Schutzfunktionen sollen daher zukünftig von den DRM-Systemen des Betriebssystems übernommen werden, was eine flexiblere Gestaltung der Nutzungsrechte ermöglichen würde.
Das gute daran ist:
In der Linux-Community wird die Musikindustrie hingegen kaum eine Chance haben, ihre Kopierschutztechnologien zu verankern.
Damit dürfte der Run auf Linux spätestens mit der nächsten Windows-Version einsetzen, wenn die Nutzer kapieren, dass ihre ganze Musik nicht mehr abgespielt wird. Denn es gibt eine Alternative…
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: Schröder trifft Ifpi
: Schröder trifft Ifpi Die NeueMusikZeitung hat eine komplette Pressemitteilung des deutschen Phonoverbandes gedruckt, in der Gerd Gebhardt über ein Treffen mit unserem Bundeskanzler am heutigen Tage jubelt:
Gerd Gebhardt fasst das Gespräch zusammen: „Wir haben die Gelegenheit genutzt, dem Bundeskanzler unsere Sicht der Urheberrechtsgesetznovelle zu erläutern. Wir sind dem Bundeskanzler dankbar, dass er sich für das Recht von Kreativen und Produzenten ausgesprochen hat, ihre Leistungen zu schützen. Einem Anspruch auf die Privatkopie erteilte er eine deutliche Absage. Er sicherte seine Unterstützung für die notwendige Überzeugungsarbeit gegenüber dem Koalitionspartner zu.
Kein Recht auf Privatkopie mit unserem Bundeskanzler? Und wie wird wohl die „notwendige Überzeugungsarbeit“ gegenüber den Grünen ablaufen?
Mittlerweile gibt es bei Yahoo Nachrichten auch eine AP-Meldung dazu:
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Bedeutung des Urheberrechts für junge Künstler betont. Es gehe darum, eine Balance zwischen den Interessen der Künstler, der Unternehmen und der Verbraucher zu schaffen, sagte Schröder am Dienstag in Berlin bei einem Besuch der deutschen Zentrale des Musikkonzerns Universal.
Gut, fangen wir doch mal mit der Balance an und reformieren erstmal auf europäischer Ebene die European Copyright Directive, auf der der ganze Mist wie Umgehung von Kopierschutzmassnahmen sind verboten, gewachsen ist. Hier fehlt nämlich tatsächlich die Balance zwischen den Interessen der Künstler, Unternehmen und den Verbrauchern. Aber wird´s der „Genosse der Bosse“ lösen?
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: Debian – Release Party in Berlin
: Debian – Release Party in Berlin Das Debian-Projekt wird voraussichtlich am 15. September die Version 3.1 (Sarge) ihrer Linux-Distribution freigegeben. Aus diesem Anlaß veranstalten der Individual Network Berlin e.V. (IN-Berlin) und die Berliner Linux User Group (BeLUG) am Mittwoch, dem 15. September 2004 ab 18:00 die 3. Berliner Debian Release Party in den Räumen des IN-Berlin, Lehrter Str. 53 in Berlin Mitte.
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: Neue Studie zu „Linux auf dem Desktop“
: Neue Studie zu „Linux auf dem Desktop“ Die britische „Butler-Group“, ein Marktforschungsunternehmen, hat eine Studie namens „Linux in the Enterprise – A Viable Alternative for Server and Desktop Operating Systems?“ herausgebracht.
Was dabei u.a. herauskommt, ist u.a.: „Linux ist jetzt schon in vielen Fällen ein würdiger Konkurrent von Microsoft, wer von Unix woanders hin will, sollte Linux nutzen, Linux auf dem Desktop wird in den nächsten zwei Jahren durchstarten“…
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: Und mehr Gegenthesen, diesmal von Volker Grassmuck…
: Und mehr Gegenthesen, diesmal von Volker Grassmuck… Hier jetzt noch die Reaktion von Volker Grassmuck (Privatkopie.net) auf die „7 Thesen“ von Phonoverbands-Chef Gerhard Gebhard:
G: (Gerhard Gebhard)
V: (Volker Grassmuck)G:1. So wie niemand gegen seinen Willen gezwungen werden kann, sein Fahrrad zu verkaufen, entscheiden auch Musiker und Musikfirmen darüber, ob, von wem und zu welchen Bedingungen ihre Musik genutzt wird. Eine „Kulturflatrate“ wäre eine Enteignung der Rechteinhaber
V:1. Korrekt. Die Kulturflatrate wäre eine „Enteignung“, so wie die Privatkopierfreiheit, die Bildungsprivilegien, die Zwangslizenz für Tonträger oder das Kabelweitersendungsrecht es heute sind. Das ist also gar kein Skandal, sondern einerseits das, was das Grundgesetz mit der Gemeinwohlbindung des Eigentums vorschreibt und andererseits, was sich als pragmatische Lösung immer wieder bewährt hat. Natürlich können Musiker – oder bislang doch wohl eher Musikfirmen – weiter darüber entscheiden, wie ihre Musik genutzt wird, nur eben nicht schrankenlos. Und wer Fahrräder und Information in einen Topf wirft, will uns zu Verbrauchern machen, von etwas, das sich durch seinen Gebrauch ja gerade nicht verbraucht.
G:2. Für die Umsetzung einer „Kulturflatrate“ im Internet fehlt die Rechtsgrundlage. Künstler haben heute zum Glück ein Exklusivrecht, dessen Abschaffung langwierige Diskussionsprozesse und schließlich die Änderung aller nationalen Urheberrechtsregelungen voraussetzt – kaum durchsetzbar.
V:2. Über die Rechte der Künstler zu sprechen, wäre sehr notwendig. Die sollten dann aber selbst sprechen. Dass es keine Interessenidentität von Künstlern und Medienunternehmen gibt, wird klar wenn die rechtliche Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Urheber von den Verwertern bis aufs Letzte bekämpft wird, wenn BMG 80 % seiner Künstlerverträge kündigt, wenn die Majors in den verbliebenen Verträgen jetzt auch Einnahmen aus Konzerten und Merchandizing von den Künstlern beanspruchen und wenn sie von den Urhebern das Doppelte aus den Pauschalvergütungen fordern. Ein absolutes Exklusivrecht haben Rechteinhaber, wie gesagt, ohnehin nicht. Und, ja, die digitale Revolution erfordert selbstverständlich lanwierige Diskussionsprozesse. Ein technischer Quick-Fix, unlilateral verhängt und vom Gesetzgeber pauschal mit Sonderschutz versehen, ist auf jeden Fall nicht die Lösung.
G:3. Mit einer „Kulturflatrate“ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.
V:3. Von 20 legalen Musikangeboten in Deutschland sind 19 so schlecht, dass sie auch ohne Kulturflatrate keine Zukunft haben. Der einzige, der als Erfolg gefeiert wird, weil er aus dem Stand zwei Drittel des (Nicht-)Marktes holte, ist Apples iTunes Music Store. Es verwendet ein nominelles DRM, das nicht verhindert, dass Stücke in kürzester Zeit in Filesharing-Netzen auftauchen. Diese sind, wie die jüngsten
Gerichtsurteile zeigen, nicht zu verbieten. Das Tauschen wird also weitergehen. Ihre Industrie, Herr Gebhardt, kann also weiter auf die untaugliche aber gleichwohl schädliche und kostspielige Strategie von Technologie und Terror setzen oder sie kann beides sein lassen und für legalisiertes Filesharing Vergütung kassieren. Einen effizienteren Onlinedienst als 100 Millionen, die selbstorganisiert und ‑bezahlt Musik
vertreiben, kann es gar nicht geben. Was fehlt, ist die Zulässigkeit und die Vergütung.G:4. Eine „Kulturflatrate“ ist ungerecht. Erna Müller aus Mülheim nutzt ihren Internetzugang nur, um ihrer Enkelin Nadine in Stuttgart regelmäßig Grüße zu senden. Warum soll sie jedes Jahr 60 Euro für etwas zahlen, das sie nie nutzt? Mehr als 30 Millionen Internetnutzer in Deutschland haben nie Musik aus dem Internet gesaugt. Eine pauschale Vergütung nutzt nur den heutigen Musikpiraten und bittet unbeteiligte Bürger zur Kasse.
V:4. Korrekt. Jede Pauschale bedeutet, dass einige weniger zahlen als sie nutzen, andere mehr. Das ist so bei Rundfunkgebühren, Monatskarte oder all-you-can-eat. Mit geeigneten Staffelungen läßt sich der Effekt abfedern. Ein System, bei dem jeder exakt das bezahlt, was und in welchem Umfang er es nutzt, ist vorstellbar. Doch um welchen Preis? Datensammelei ungekannten Ausmasses, Kontrollverlust über Endgeräte, Beschränkung von technologischer Innovation und Wettbewerb. Warum sollen 30 Millionen Internetnutzer, die nie Musik gesaugt haben, unter technischen
Einschränkungen leiden? Gerechtigkeit läßt sich nicht allein in Euro aufrechnen. Legt man andere Werte, wie die informationelle Selbstbestimmung und die Potentiale einer offenen Wisseninfrastruktur mit in die Waagschale, sieht die Gerechtigkeitsbalance ganz anders aus.G:5. Zur Verteilung der pauschalen Vergütungen schlägt der Harvard-Professor Terry Fisher eine gigantische supranationale Behörde vor, die in jedem Staat über Marktforschung feststellt, was überhaupt herunter geladen wird, damit anschließend auch gerecht verteilt werden kann. Dass die Anarchie des Netzes nun ausgerechnet durch eine Superbehörde heute noch ungekannten Ausmaßes transparent werden soll, sieht eher nach einem Treppenwitz von Bürokraten als nach einer praktikablen Lösung aus.
V:5. Fishers Modell ist eines von mehreren vorgeschlagenen. Dafür stand ihm mit dem US-Copyright Office eine Behörde Pate. In Kontinentaleuropa wäre eine Verwertungsgesellschaft naheliegend. Die Electronic Frontier Foundation hat den Rechteinhabern vorgeschlagen, sich freiwillig zusammenzuschließen, um ihre Rechte kollektiv wahrzunehmen. Fisher schlägt nicht Marktforschung, sondern Messung von Downloads und Nutzungen vor. Das wäre ein ungleich präziseres Verfahren für eine Verteilung als heute. Die systematische Verzerrung zugunsten der Top-Titel, die im Radio gespielt werden, wäre beseitigt. Überläßt man der Anarchie des Marktes das Feld, kommen andere Werte als der Profit unter die Räder. Selbstverständlich
wird es ohne eine Sicherung der öffentlichen Interessen, ohne „Bürokraten“ nicht gehen.G:6. Welche Höhe die pauschalen Vergütungen haben sollen, ist völlig offen. Im Internet ist Musik nicht das einzige urheberrechtlich geschützte Gut; Filme, Fotos, Texte und weitere Werke kommen hinzu. Sollen die auch alle pauschal vergütet werden? Welche Höhe ist dafür angemessen?
V:6. Korrekt. Alle Urheberrechtsvergütungen sind derzeit offen. Nicht nur die für den PC und die anderen Tarife, die gerade vor der Schiedsstelle liegen, sondern das ganze System, nach dem Vergütungstarife ausgehandelt werden. Das neu zu regeln, ist eines der Hauptziele des zweiten Korbs. Gleich, welches Verfahren dabei herauskommt, es wird alle betroffenen Parteien und hoffentlich auch die Nutzer einbeziehen, es wird Verhältnismäßigkeit, empirisch erhobene Nutzungsgewohnheiten, Praktikabilität und Gerechtigkeit berücksichtigen müssen und es wird schwierig werden. Nicht anders würde auch die Kulturflatrate ausgehandelt werden.
G:7. „Tauschbörsen“ im Internet enthalten fast ausschließlich illegale Musikangebote. Anstatt vorzeitig zu kapitulieren, muss der Kampf gegen Musikpiraterie im Internet mit allen rechtlichen und technischen Mitteln geführt werden. Und er ist keineswegs aussichtslos; erste positive Wirkungen sind schon eingetreten.
V:7. Auf dem sinkenden Schiff, umgeben von lauter „Piraten“ wähnen Sie sich also in einen „Kampf mit allen Mitteln“. Mit den positiven Wirkungen meinen Sie vermutlich den Anstieg der CD-Absätze in UK und USA und den rasanten Zuwachs des Online-Musikmarkts in Deutschland um 25 Prozent pro Woche. Interessanterweise steigen gleichzeitig auch die Zahlen der Filesharer und der CD- und DVD-Brenner. Das wirft in der Tat ein interessantes Licht auf Ihre Behauptung, Brennen und Tauschen seien schuld an den vorangegangenen Einbußen. Wenn Sie die Kriegsfantasien vom „Kampf mit allen Mitteln“ gegen Ihre Kunden, bei dem nur Verlierer geben kann, aufgeben und sich stattdessen in einen sachlichen Dialog mit ihnen begeben, werden Sie feststellen, dass eine Kulturflatrate für alle eine faire Sache ist.
V:Fazit
Die Zukunft des Musikgeschäfts liegt darin, dass – wie bisher auch – für Musik gezahlt wird. Wer hört, zahlt – wer nicht hört, zahlt nicht. Digitale Technologien bieten ja gerade die Möglichkeiten individueller Abrechnung, die es zu nutzen gilt. Pauschale Vergütungen sind nur da nötig, wo individuelle Abrechnungen unmöglich sind, wie z.B. bei der analogen Kopie aus dem Radio.… oder der digitalen Kopie aus dem Filesharing-Netz.
Sie sehen, Herr Gebhardt, auf alle Fragen gibt es Antworten. Das Wichtigste ist, dass das Gespräch über Alternativen zu digitalem Stacheldraht und Kriminalisierung begonnen hat. -
: Antwort auf Gerd Gebhardt wegen Musikflatrate
: Antwort auf Gerd Gebhardt wegen Musikflatrate Fairsharing hat Gegenthesen zu Gerd Gebhardts „Antithesen“ (Ich berichtete) aufgestellt und Spiegel hat das ganze veröffentlicht: „Antwort auf Phonoverband – Sieben Thesen zerlegt.“.
Tonspion hat dankenswerterweise die ganzen Thesen übersichtlich gegeneinandergestellt und endet mit dem Fazit:
Die öffentliche Auseinandersetzung verschafft einen Einblick in die Argumente beider Interessensvertreter. Zur Zeit scheinen alle Beteiligte – vor allen Dingen auch die Konsumenten – mit der Situation unzufrieden, und allein dieser Umstand rechtfertig es mit Sicherheit, über neue Systeme wie beispielsweise eine Musikflatrate nachzudenken.
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: Post von den „Piraten-Jägern“
: Post von den „Piraten-Jägern“ Spiegel bringt einen Artikel über die „Jäger der Internet-Piraten“. Das soll eine Firma namens BayTSP sein, die in den USA sitzt, das Internet nach Dateien durchsucht und Warnmails verschickt. Das sind diese Mails, die man bekommt, auch wenn man kein Filesharing macht, wo einem dann eine IP-Nummer präsentiert wird, über die man irgendein Filesharing-Netzwerk genutzt haben soll. Und verbunden mit der Warnung, dass man schnell aussteigen soll (und natürlich alles Urheberrechtliche geschützte sofort beseitigen soll. Das ganze sieht dann so aus, zumindest wurde diese Mail an einen Freund verschickt, bei dem laut Mail ein Film auf seinem Server liegen sollte:
Notice Date:8 Sep 2004 23:17:58 GMT
Dear Sir or Madam:
BayTSP, Inc. („BayTSP“) swears under penalty of perjury that Paramount
Pictures Corporation („Paramount“) has authorized BayTSP to act as its
non-exclusive agent for copyright infringement notification. BayTSP’s search
of the protocol listed below has detected infringements of Paramount’s
copyright interests on your IP addresses as detailed in the attached report.BayTSP has reasonable good faith belief that use of the material in the
manner complained of in the attached report is not authorized by Paramount,
its agents, or the law. The information provided herein is accurate to the
best of our knowledge. Therefore, this letter is an official notification to
effect removal of the detected infringement listed in the attached report.
The Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works, the
Universal Copyright Convention, as well as bilateral treaties with other
countries allow for protection of client’s copyrighted work even beyond U.S.
borders. The attached documentation specifies the exact location of the
infringement.We hereby request that you immediately remove or block access to the
infringing material, as specified in the copyright laws, and insure the user
refrains from using or sharing with others Paramount’s materials in the
future (see, 17 U.S.C. §512).Further, we believe that the entire Internet community benefits when these
matters are resolved cooperatively. We urge you to take immediate action to
stop this infringing activity and inform us of the results of your actions.
We appreciate your efforts toward this common goal.Please send us a prompt response indicating the actions you have taken to
resolve this matter. Please reference the Notice ID number above in your
response.Nothing in this letter shall serve as a waiver of any rights or remedies of
Paramount with respect to the alleged infringement, all of which are
expressly reserved. Should you need to contact me, I may be reached at the
following address:Mark Ishikawa
Chief Executive Officer
BayTSP, Inc.
PO Box 1314
Los Gatos, CA 95031v: 408–341‑2300
f: 408–341‑2399
paramount-picture@copyright-compliance.com*pgp public key is available on the key server at ldap://keyserver.pgp.com
Note: The information transmitted in this Notice is intended only for the
person or entity to which it is addressed and may contain confidential and/or
privileged material. Any review, reproduction, retransmission, dissemination
or other use of, or taking of any action in reliance upon, this information
by persons or entities other than the intended recipient is prohibited. If
you received this in error, please contact the sender and delete the material
from all computers.This infringement notice contains an XML tag that can be used to automate the
processing of this data. If you would like more information on how to use
this tag please contact BayTSP.Der Film lag natürlich nciht auf seinem Server, wieso sollte der auch „Rat Race“ online stellen… Ist das jetzt Spam, kann man die deswegen dran kriegen? Oder üble Nachrede? Was passiert mit den Daten Unschuldiger, die nichts getan hatten, aber Opfer von automatisierten Scripts wurden, die sie nun beschuldigen?
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: Eckpunkte zum neuen Urheberrecht
: Eckpunkte zum neuen Urheberrecht Gestern wurde im Bundesjustizministerium in Berlin ein Eckpunktepapier zum „2. Korb“ der Urheberrechtsnovellierung vorgestellt. Beim Pressehintergrundgespräch mit Justizministerin Brigitte Zypries gabs kleine Croissants und Kaffee, dazu eine gute Stunde Unterhaltung. Die Lobbyisten der Gerätesteller (Bitkom & Co) waren ebenso da, wie die Film- und Musiklobbyisten und auch wir hatten einige Fragen. Meine Frage war ja, was ich denn als Konsument machen könnte, um an die neue Madonna-CD zu kommen. Also schilderte ich meine Erlebnisse mit Kopierschutz und kommerziellen Angeboten. Auf den Hinweis, dass ich die kopiergeschützten CDs nicht in meinem Computer abspielen könnte, ich also keine kopiergeschützten kaufen würde (Was will ich denn sonst damit), aber trotzdem vielleicht Madonna hören wollen würde, erklärte mir Frau Zypris, ich könne mir ja einen CD-Player kaufen. Aber was will ich mit einem CD-Player, wenn ich gute Boxen an meinem PC habe? Als ich dann meinte, dass ich als Linux-Nutzer keine kommerziellen Shops aufsuchen könnte, weil für Linux die DRM-Software jeweils nciht angeboten würde, meinte sie, dass ich mir das doch dnn selber programmieren könnte, worauf ich sie hinweisen musste, dass das wegen der Urheberrechtsgesetzgebung leider unter Strafe stehen würde. Helfen konnte mir da keiner vom BMJ und ich wurde an die Wirtschaft verwiesen.
(Hallo Wirtschaft, eventuell will ich mir das nächste Madonna-Album anhören, ich mag aber keinen Kopierschutz und ich habe Linux – tut was. Übrigens mag ich auch keine verkrüppelte DRM-Dateien, die keinen offenen Standards entsprechen.)Der Ablauf zum „2. Korb“-Verfahren sieht nun so aus, dass nächste Woche der Referentenentwurf erstmal ins Kabinett soll und dann durch die Ministerien zirkuliert. Das Justizministerium will seine Gesprächsreihe „Geistiges Eigentum im Gespräch“ in München im Dezember fortsetzen und dann auch die parlamentarische Debatte eröffnen. Beschlossen werden soll vor „Zweites Halbjahr 2005“ nichts und dann steht auch schon der „3. Korb“ an, vermutlich ist damit die Umsetzung der umstrittenen „IP Enforcement Directive“ gemeint, die das Europäische Parlament im Frühjahr beschlossen hat.
Das vorgestellte Ecpunktepapier enthielt erwartungsgemäss keine positiven Überraschungen, bis auf die Tatsache, dass auf ein Auskunftsrecht verzichtet wurde, was Rechteinhabern erlauben würde, ohne die Hürde „Staatsanwalt“ direkt an die Daten von Filesharing-Nutzern heran zu kommen. Das wäre unverhältnismässig, man wolle auch keine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ – ganz meine Meinung. Wir werden Frau Zypris nochmal bei der Umsetzung der „IP Enorcement-Richtlinie“ daran erinnern. Dieselbe Kritik hatten wir schon bei der Verabschiedung vorgetragen, die genau das enthält.
Das Recht auf Privatkopie bleibt erhalten, aber nur auf dem Papier. Wenn Kopierschutz dabei ist, gibts keine Privatkopie. Das konnte natürlich nicht ohne Kritik bleiben, denn nur ein durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie stärkt Verbraucherrechte und muss nicht unbedingt schlecht für die Wirtschaft sein. Zufriedene Kunden gleich zahlende Kunden. Und unzufriedene Kunden weichen gerne in die komfortablen und leicht zu bedienenden Filesharing-Börsen aus. Was zu dem Thema im Eckpunktepapier drinne steht, ist umstritten, Frau Zypries und ihr Ministerialdirigent waren sich darüber bei der Pressekonferenz auch nicht ganz einig. Hier wird man mal schauen müssen, wie der genaue Wortlaut des Referentenentwurfs sein wird.Im übrigen fordert die CDU-Fraktion in Person des Abgeordneten Krings genau das Gegenteil von uns. Nämlich ein Auskunftsrecht und gar kein Recht auf Privatkopie. Zum Glück sind die nicht an der Macht, wenngleich durch den Bundesrat leider nicht unbeteiligt.
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: Das Musikimperium schlägt zurück
: Das Musikimperium schlägt zurück Gerd Gebhard, Präsident des deutschen Phonoverbandes, hat in einem eigenen Artikel auf Spiegel-Online den Vorschlag von Oliver Moldenhauer von der Attac AG Wissensallmende zur Einführung einer Kulturflatrate geantwortet. (Das Konzept wurde mittlerweile in „Film- und Musikflatrate“ umgenannt, um Missverständnisse auszuräumen.) Dabei stellt Gerd Gebhard sieben Antithesen auf und antwortet pauschal mit „Nein“ auf den Vorschlag.
Amüsant sind dabei viele der Antithesen, wenn das Thema nicht so ernst wäre. Z.B. die Nummer 3:
Mit einer „Kulturflatrate“ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.
Da noch keines der legalen Musikangebote annähernd benutzer- / verbraucherfreundlich ist oder gar Offene Standards verwendet (Ausnahme: Finetunes mit OGG Vorbis - aber dort leider ganz üble Benutzerführung), werden diese Angebote auch ohne einer Film- und Musikflatrate in den nächsten zwei Jahren schliessen. Bestes Beispiel hierfür ist Phonoline, worüber ich schonmal berichtet hatte.
Das Konzept von Pauschalabgaben auf Internetzugänge zur Kompensation von Künstlern und der Legalisierung von Filesharing wurde erstmals im Mai von der Grünen Jugend im Rahmen ihrer „copy4freedom- Für eine freie Digitalkultur“ – Kampagne gefordert. Im Juni wurde auf der Wizards of OS – Konferenz die „Berliner Erklärung zu kollektive verwalteten Online-Rechten: Kompensation ohne Kontrolle“ vorgestellt, die eine Musik- und Filmflatrate fordert. Gleichzeitig präsentierte ein Netzwerk von deutschen Nichtregierungsorganisationen ein Positionspapier zum laufenden 2. Korb Urheberrechtsgesetzgebungs-Prozess namens „Kompensation ohne Kontrolle“, welches sich den Forderungen anschliesst.
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: Film über Londoner GNU/Linux Community veröffentlicht
: Film über Londoner GNU/Linux Community veröffentlicht Unter einer Creative Commons-Lizenz wurde ein Film über die Londoner Linux-Community namens „GNU – London“ veröffentlicht. Die Datei ist 128 MB gross und liegt im Apple Quicktime-Format .mov vor.
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: Nachrichten aus der Linux-Welt
: Nachrichten aus der Linux-Welt Während SuSE zwei Lecks im 2.6er Kernel stoppft, hat RedHat einen neuen Chief-Finance-Officer (in Neu-deutsch CFO) und beruhigt damit nach eigenen Angaben seine Investoren. Und Lindows heisst jetzt endlich Linspire. Dachte, das wäre schon lange passiert. Hoffentlich hören die Medien jetzt auf, diese Distribution zu hypen und ständig wegen des Namens in den Medien zu halten.
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: Tempelhof-Schöneberg erwägt Migration zu Linux
: Tempelhof-Schöneberg erwägt Migration zu Linux Der Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg erwägt laut Computerwoche den Umstieg auf Linux. Grund ist die Einstellung des Supportes von WindowsNT durch Microsoft. Die alten Rechner laufen halt nicht unter WindowsXP, 90% laufen allerdings noch unter Linux. Da Berlin pleite ist, können auch keine neuen Rechner gekauft werden. Das ganze entscheidet sich endgültig im Herbst, da noch viele Dinge geklärt werden müssen. Zu hoffen bleibt, dass die Entscheidung pro-Linux ausfällt und damit ein Erdrutsch für die 25.000 städtischen Computer hin zu Linux eingeleitet wird.
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: Der Countdown zum LinuxTag 2005 läuft
: Der Countdown zum LinuxTag 2005 läuft An den Erfolg des diesjährigen LinuxTag, der einen neuen Ausstellerrekord zu verzeichnen hatte, wollen die Veranstalter auch im nächsten Jahr anknüpfen. Die Planungen für den LinuxTag 2005, der vom 22. bis 25. Juni stattfinden wird, laufen bereits auf Hochtouren, wie die Freie Software Presseagentur berichtet.
Der LinuxTag gilt seit vielen Jahren als wichtigste und etablierteste Veranstaltung zum Thema Freie Software und GNU/Linux in Europa. Kennzeichnend dafür ist das breite Publikumsspektrum, die der LinuxTag jedes Jahr aufs Neue anzieht. Auch in 2005 wird es darum neben dem Freien Kongress auch wieder den Business- und Behördenkongress geben.
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: Präsident der US-Filmindustrie im Interview zu Fair Use
: Präsident der US-Filmindustrie im Interview zu Fair Use Im Netz bin ich über ein aktuelles Interview mit Jack Valenti, Präsident der US-amerikanischen Filmdindustrie MPAA gestolpert. Und da ich die besten Antworten irgendwo abspeichern wollte, da man sie sicherlich nochmal verwenden kann, mache ich es gleich mal hier.
Frage: Do consumers have a fair use right to remix a few seconds of a Hollywood movie into a home movie project?
There is no fair use to take something that doesn’t belong to you.
That’s not fair use. If you’re a professor in a classroom, you show ‘Singing in the Rain’ to your class. You can fast forward it, and there’s no performance fee for that. That’s fair use. Now, fair use is not in the law.Um das ganze nochmal auf deutsch zu wiederholen: Lehrer, die Filme oder Bücher ihren Schülern zeigen, um ihnen Allgmeinwissen und Fachwissen zu vermitteln, dürfen dies nach Herrn Valenti gerne legal tun, wenn sie den Film oder das Buch schnell vorlaufen lassen. Dabei kommen auch sicherlich die besten Lern-Resultate raus. Alles andere ist schon nicht mehr legal.
Frage: What would you say to a mom who wants to make a backup of her kids’ DVD movies?
When you go to your department store and you buy 10 Cognac glasses and two weeks later you break two of them, the store doesn’t give you two backup copies. Where did this backup copy thing come from? A digital thing lasts forever.
Wenn ein Cognac-Glas kaputt geht, habe ich immer noch den Cognac. Wenn ich eine DVD kaufe, dann will ich den Film darauf haben und nicht den physikalischen Träger, der schnell verkratzt. Und wenn der physikalische Träger kaputt geht, möchte ich einen neuen haben, da ich den Film schauen möchte. Und wenn Herr Valenti mal die Lebenszeiten von Cognac-Gläsern und DVDs vergleichen würde, dann würde er feststellen, dass er auch noch in tausend Jahren aus dem Glas Cognac trinken kann und die DVD nur noch Umweltmüll ist. Und wenn ich in den USA ein Cognac-Glas kaufe, dann kann ich es auch in Deutschland mit einem deutschen Cognac trinken (wenn es den gibt?) Mit einer DVD würde das nicht klappen, weil die Filmindustrie die Erde in Länderregionen eingeteilt hat und Deutschland eine andere Länderzone ist als die USA.
Aber was soll man dazu sagen? Armer alter Mann, der es nicht verstanden hat? Oder kann man die Filmindustrie des Diebstahls von Bürgerrechten und Freiheiten bezichtigen? Leider plappern Politiker gerne solche Phrasen nach, vor allem, wenn ihr Wahlkämpfe von Hollywood finanziert werden, was nicht gerade unüblich in den USA ist.
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: Studien von Unternehemensberatungen und wirre Berichterstattung darüber
: Studien von Unternehemensberatungen und wirre Berichterstattung darüber Und wieder eine neue Studie einer Unternehmensberatung, diesmal der Bostoner Yankee Group. Während Yahoo.de die Ergebnisse mit „Jeder zehnte Windows-User will Plattform wechseln“ und ZDNet mit „Unternehmen sind bei Linux-Migration vorsichtig“ betiteln, berichtet Heise.de „Marktforscher warnen vor voreiligem Wechsel des Betriebssystems“. Ergebniss der Studie, die irgendwie Unternehmen befragte, ist, dass 10% der Unternehmen in den nächsten zwei Jahren von Windows-Servern auf Linux-Server migrieren wollen. Wie Yahoo und viele andere zu dem Ergebniss kommen, dass jeder zehnte Nutzer wechseln will und wer überhaupt befragt wurde, bleibt unlogisch. Liegt vielleicht daran, dass der Content einer gekauften Pressemitteilung bei Pressetext.de entstammt mit dergleichen Überschrift. Gut möglich auch, dass nur Unternehmen in den USA gefragt wurden oder nicht sehr viele. Auf jeden Fall sind Nutzer etwas anderes als Unternehmen mit Nutzern.
Ansonsten prognostiziert die Yankee Group Linux weiterhin zweistellige Wachstumsraten. Allerdings können sie auch rechnen und haben festgestellt, dass damit Linux Unix und Windows nicht verdrängen wird. Zumindest nicht bald, was ja auch bei zweistelligen Wachstumsraten nicht möglich ist, das müssten dann schon eher hohe dreistellige oder gar vierstellige sein die nächsten zehn bis zwanzig Jahre, was wiederum unrealistisch ist. Insofern auch keine wirklich neue News. Silicon.de kommentiert das ganze dann auch richtig: „Der Pinguin nimmt Fahrt auf, langsam aber sicher“.
Die 10% wechselwilligen Windows-Server Nutzer-Unternehmen werden auch gleich von der Yankee Group gewarnt, sich den Wechsel genau zu überlegen. Abgesehen davon, dass jede unternehmerische Entscheidung genau überlegt sein sollte, kommen mir gleich wieder Gedanken an gekaufte Studien. Die Yankee Group ist übrigens auch eine Verteidigerin der SCO-Linie gegen Linux…
Update: Langsam wird es immer verwirrender von den Schlagzeilen. Während PC-Magazin mit „Wenige Firmen wechseln zu Linux“ darüber berichtet, bringt der Börsenreport „Immer mehr Firmen wollen zu Linux wechseln“ und nun die Computerwoche „Zwei von drei Firmen wollen zu Linux wechseln“.