Der Gesetzentwurf des US-Senats zur Geheimdienstreform, der sogenannte „USA FREEDOM Act“ (PDF), könnte das erste US-amerikanische Gesetz seit 30 Jahren werden, das die Befugnisse der NSA einschränkt. Der US-Senat hat vor wenigen Tagen eine neue Version präsentiert, die im Vergleich zum Vorgängerentwurf des Repräsentantenhauses einige Verbesserungen beinhaltet. Das hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) dazu bewogen, das Gesetzesvorhaben zu unterstützen.
Erste Schritte gegen Totalüberwachung
Der USA FREEDOM Act würde in seiner jetzigen Form einige zentrale Regelungen des „PATRIOT Act“ einschränken: anlasslose Überwachung von Inlands-Telefonverbindungen wäre verboten. Und ein neuer „Privatsphäre-Beirat“ soll geschaffen werden, der vor dem FISA Court (FISC) – dem Geheimgericht, das NSA-Überwachungsmaßnahmen genehmigt – Bürgerrechtsbelange vertritt. „Bedeutende“ Entscheidungen des Geheimgerichts sollen künftig öffentlich gemacht werden können. Außerdem sollen neue Auskunftspflichten die NSA zwingen, offenzulegen wie viele Menschen von ihr überwacht werden. Das schreibt die EFF in ihrer Analyse zu dem Gesetzentwurf.
Nur ein Reförmchen: Was in dem Gesetzentwurf fehlt
Die EFF hatte die erste Fassung des USA FREEDOM Act scharf kritisiert, hat sich aber nun dazu entschlossen die neue Version von Senator Patrick Leahy zu unterstützen, obwohl auch er Schwächen hat. So wird etwa die gesamte Problematik des PRISM-Programms (die Weitergabe von Daten großer Internetfirmen wie Google oder Yahoo an die NSA) ignoriert. Die massenhafte Überwachung von Nicht-US-Bürgerinnen und ‑Bürgern bleibt leider auch ausgeklammert, wie in allen bisherigen Entwürfen. Zentrale Bedeutung für eine wirksame Eingrenzung der NSA-Überwachung auch außerhalb der USA hat „Sektion 702″ des FISA Amendment Acts, der aber von den Reformbemühungen bisher ausgeschlossen bleibt. Sektion 702 wird von der NSA zur Massenüberwachung von Kommunikationsinhalten und Metadaten genutzt und ist auch Grundlage für PRISM. Hier müsste angesetzt werden um der anlasslosen Massenüberwachung die rechtliche Grundlage zu entziehen. Ob Sektion 702 überhaupt mit der US-Verfassung konform ist, wird von der EFF stark angezweifelt.
Trotzdem kann der neue Entwurf des Gesetzes als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden, hin zu weniger Überwachung und reduzierten Geheimdienstaktivitäten – auch wenn der Weg bis zu einer umfassenden Reform noch lang ist.
Da es sich bei dem FREEDOM Act um eine US-amerikanische Reform handelt, wird sich in Deutschland und Europa grundsätzlich nichts verändern. Die Auslandsspionage soll nicht eingegrenzt werden, dadurch bleiben wir hierzulande alle überwacht. In Deutschland sind wir von gesetzgeberischen Initiativen zur Geheimdienstreform aber sogar noch weiter entfernt als der US-Kongress, da die Aufklärung im Bundestag bekanntlich so extrem schleppendgründlich läuft. So gründlich, dass Glenn Greenwald schon von einer „Illusion von Aufklärung“ spricht.
