US-amerikanische Medien berichten, aufgebrachte Hockey-Fans hätten in Los Angeles eine kleine Kameradrohne zum Absturz gebracht. Als Beleg gilt ein Video, das zeigt wie ein Quadrokopter niedrig über einer Menge schwebt, mit einem Kleidungsstück beworfen wird und sofort zu Boden geht. Auf einem anderen Video ist das Gerät zwar nicht zu sehen, jedoch rufen die Fans „Wir haben die Drohne! Wir haben die Drohne!“.
Mittlerweile ist bei Youtube ein weiteres Filmchen aufgetaucht, in dem die zuvor ergebnislosen Versuche zum Herunterholen der Drohne zu sehen sind:
Vermutet wurde, das Gerät sei von der Polizei betrieben worden, denn das zuständige Los Angeles Police Department (LAPD) habe kürzlich zwei Drohnen Polizeibehörden aus Seattle erhalten.
Jedoch wurde die Angabe bislang nicht bestätigt und scheint auch deshalb unglaubwürdig, da es sich offensichtlich um einen Kopter der Marke „Phantom“ handelt. Der Hersteller versucht zwar, auf dem semi-professionellen Markt Fuss zu fassen, Polizeien nutzen die Geräte aber bekanntlich nicht.
Der Vorfall erinnert an die Gezi-Proteste vom letzten Jahr in der Türkei. Damals hatten AktivistInnen über dem Taksim-Platz in Istanbul ebenfalls eine fliegende Kamera des Typs „Phantom“ aufsteigen lassen und beeindruckende Bilder online gestellt. Der türkischen Polizei gefiel das gar nicht: Der Kopter wurde kurzerhand mit Schüssen aus einer Pistole gegroundet:
Deutsche Länderpolizeien nutzen fliegende Kameras seit rund sechs Jahren, den Anfang machte (wie bei der öffentlichen Videoüberwachung) das Bundesland Sachsen. Seitdem wird viel in Foren diskutiert, wie die Geräte gestört werden könnten. Vorschläge reichen vom Einsatz von Steinschleudern über Jammer zum Überlagern der Funkfrequenz bis hin zum Blenden der Kamerasensorik mit Lasern. Effektiver wäre wohl der zweifellos ebenfalls nicht legale „Luftkampf“ mit eigenen Drohnen, die im Elektronik- oder Spielzeughandel inzwischen ab 100 Euro erhältlich sind und leicht zu steuern sind. Doch auch „friedliche“ Gegenmaßnahmen werden verfolgt: Das Bedecken von Gesichtern wiederum gilt der Polizei als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und zieht weitere Zwangsmaßnahmen nach sich.
Die schwächste Stelle beim Einsatz einer fliegenden Kamera scheint die steuernde Einheit. Bilder einer Häuserräumung in Amsterdam zeigen, dass der mit Videobrille agierende „Luftfahrzeugfernführer“ von allen störenden Einflüssen abgeschirmt werden muss: Denn würde er abgelenkt, geriete die Drohne womöglich außer Kontrolle. Zwar können die Quadrokopter mit Notlandeverfahren programmiert werden; unter Umständen sinkt das Gerät dann aber an Ort und Stelle langsam zu Boden. Damit riskiert die Polizei, dass Investitionen von mehreren 10.000 Euro verlustig gehen.
Ein Video am Rande eines Fußballspiels zwischen Hansa Rostock und Dynamo Dresden dokumentiert, dass die sächsische Polizei den Piloten ebenfalls räumlich vom Geschehen abkoppelt und inmitten geparkter Einsatzfahrzeuge positioniert:
Im Gegensatz zu Amsterdam kümmert sich die Polizei aber nicht um den Schutz des „Luftfahrzeugfernführers“. Dementsprechend brüsk wird die Person des Platzes verwiesen, die das Ganze gefilmt und bei Youtube hochgeladen hat. Die Überwacher lassen sich bekanntermaßen ungern überwachen.
Mittlerweile müssen sich übrigens auch die deutschen Bundes- und Landespolizeien mit vermehrt auftauchenden Quadrokoptern befassen. Bekanntlich werden diese wie beim Protest am Dagger-Komplex bei Griesheim bei politischen Versammlungen genutzt. Die Behörden sind genervt und suchen jetzt ebenfalls nach Möglichkeiten, die missliebigen Geräte vom Himmel zu holen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundesinnenministeriums heißt es dazu:
Die Verfolgung von Verstößen gegen luftrechtliche Bestimmungen liegt im Zutändigkeitsbereich der Länder. Unabhängig davon prüft das Bundeskriminalamt die technischen Möglichkeiten zur Abwehr von UAV.
Welche „technischen Möglichkeiten“ ausgelotet oder ausprobiert werden, ist bislang allerdings unbekannt.
Warum denke ich gerade an Ballons an gaaaaanz langen Nilonfäden? Ich weiss auch nicht… ;)
Aber jetzt mal Ernst: Das „Herunterholen“ fremder Drohnen ist auf jeden Fall ein strafbarer Eingriff in den Luftverkehr und kann für verurteilte Täter Konsequenz haben, lebenslang in keinem Land mehr einen Flieger betreten zu dürfen.
Eine superhelle infrarot LED, für wenige Cent aus dem Elektronikgeschäft mit Batterie als Stirnband getragen, ist keine Vermummung nach dem Demogesetz. Die eingeschaltete infrarot LED strahlt unsichtbar ein sehr helles Licht nach vorne aus, das die moderne Chipcam überstrahlt. Die Gesichtszüge werden bis zur Unkenntlichkeit überbelichtet Das Videobild des Gesichts wird von der „Infrarotmaske“ unsichtbar gemacht. Das lässt sich leicht mit einer Handycam im Selbstversuch testen und ist zur Zeit nich völlig legal.
Gilt das nur für die Drohnen oder auch für Demokameras, die noch manuell gehalten werden?
Handykamera ok, aber gilt das auch für teurere Kameras mit besserem Infrarotfilter?
Danke für die Info….wird morgen vorboten! ;)
Moderne Handykameras (z.B. in smartphones) filtern diese Frequenzen i.d.R. raus. Kann man recht einfach mit einer normalen Fernbedienung selbst überprüfen. Einfach Kamera auf die LED halten und mal wild Knöpfe drücken.
Kann mir nicht vorstellen, dass die Kameras in UAVs in diesem Bereich noch auf einem älteren Stand wären.
Nur mal so als Anmerkung…
Das mit dem Rausfiltern funktioniert nur, wenn die Kamera nicht „überstrahlt“ wird. Wenn die Leuchtkraft der LED hoch genug ist, wird alles in der Umgebung unerkennbar. Da hilft dann keine Software-Korrektur mehr.
Das Video von der ferngesteuerten „Drohne“ (kein UAV!) am Dagger-Complex gibt es übrigens hier:
https://www.youtube.com/watch?v=SOjJ3BM1pt0
Drohnenjagd,das wäre aber mal ein schönes Ersatzhobby für alle mangels Wild untätigen deutschen Jäger.So eine Drohne an der eigenen Wand macht doch auch deutlich mehr her,als das Tiegerfell vor dem Kamin,oder das Elchgeweih über der Couch.Das ganze wäre garantiert unblutig und statt die Beute dann zu verzehren,könnte man aus den erjagten Drohnenkadavern ja noch möglicherweise etwas nützliches basteln.Zudem könnte man auf diese Weise die eher wenig IT- und internetaffinen Jagdfreunde (meist Generation 50+++) an die digitalen Medien heranführen.
Sollte es dann Schonzeiten für vom Aussterben bedrohte Drohnen geben ?
Hallali !!!
Ein kleines Gewicht (Gazesäckchen mit ein paar Erbsen drin) mit einem möglichst langem Nylonfaden (Angelschnur) mittels Zwille in die Rotorblätter geschossen (anderes Ende der Schnur festhalten, damit die Drohne nicht „verloren geht“ :-)
Wer schon mal mit einer Angelschnur ein Motorboot mit 200 PS-Motor lahm gelegt hat, weiß, wie so was funktioniert :-)
Eine (legalere) Alternative könnten die „Fallschirmspringer“ sein, die es als Kinderspielzeug gibt. Das sind kleine Plastikfiguren, die in einen „Fallschirm“ eingewickelt werden, und die daran, wenn in die Luft geworfen, langsam zu Boden gleiten.
Bei Bedarf kann man sie wiederum mit einer Zwille recht hoch in die Luft katapultieren, und die Fäden daran dürften auch recht einfach die meisten Rotorblätter lahm legen…
Und wer kann schon etwas gegen Kinderspielzeuge sagen…? :-)
Übrigens: mittels großer Mengen Fesselballons (bis 100m über Grund legal und Anmeldefrei) haben ein paar Gemeinden in Süddeutschland unsere amerikanischen Freunde „überredet“, ihre Kampfjet-Trainingsflüge doch lieber wieder in Arizona durchzuführen… nur so als Tipp :-)
Man könnte normale Luftballons steigen lassen. Wenn man nicht mehr als 500 nimmt und der Aufstieg nicht in der Nähe eines Flughafens passiert, dürfte es erlaubt sein. Eine Bündelung (Ballontrauben) ist nicht gestattet. Ich habe keine Ahnung, wie es aussieht, wenn man nur zwei Ballons miteinander verbindet (über eine möglichst lange Schnur). Wenn man davon jetzt einige Hundert Ballons aufsteigen lässt, deren Verbindungsschnüre sich kreuzen, aber nicht miteinander verbunden sind, dürfte sich trotzdem ein schönes Netz bilden, in dem sich eine Drohne verfangen kann. Diese dürfte dabei nicht beschädigt werden und am Ende des Fluges, wenn den Ballons die Luft ausgeht, langsam zu Boden gleiten, oder?
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport%20&%20Freizeit/Aufstieg%20von%20Kinderluftballons/