Derzeit wird ein gemeinsames Schreiben verschiedener Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) verbreitet, in dem die Bedenken von Softwareentwicklern und Unternehmen gegen die drohende Einführung von Softwarepatenten als ungerechtfertigt abgetan werden. Ohne Umschweife und Begründung werden die Forderungen des Europäische Parlaments bezüglich der Ausgestaltung der Patentrichtlinie abgelehnt. Entgegen anderslautender Ergebnisse zahlreicher (auch vom Studien BMWA initiierter Studien), beharrt die Regierung auf dem Standpunkt „ein Verzicht auf die Erteilung breiter Monopole für Verfahren der »zeit- oder speicherplatzsparenden Anordnung von Daten« wäre »innovationsschädlich«“. Damit wird auch die Forderung des Bundestages nach einem engeren Definition des Technikbegriffs per se abgewiesen.
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