Nach unserem Artikel über die Gewährleistung beim Rooten und Flashen bekamen wir die Rückmeldung eines Lesers, bezüglich einer Anfrage bei 1&1, in der sich auf unseren Artikel bezogen wurde. In der Antwort bestätigt 1&1, dass die Gewährleistung erhalten bleibt. Hier der ausführliche Schriftwechsel:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FSFE (Free Software Foundation Europe) hat vor kurzem geprüft, ob das Rooten/Flashen eines Smartphones gegen die EU-Richtlinie 1999/44/CE hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche eines Kunden verstößt. Das juristische am kam zu der Ansicht das dem nicht so ist. Somit müssten sie als Anbieter auch bei einem gerooteten/geflashen Gerät einer Gewährleistung stattgeben.
Zitat von Netzpolitik.org: „Das juristische Team der FSFE hat dazu nun eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese kommt zu dem Ergebnis: Die EU-Verordnung 1999/44/CE schreibt vor, dass die Gewährleistung auch im Falle des Rootens oder Flashens erhalten bleibt. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der Defekt durch das Rooten oder Flashen verursacht wurde – was laut Carlo Piana und Matija Šuklje nur in Ausnahmefällen gegeben ist – kann der Hersteller die Gewährleistung verweigern.“
Quellen:
http://piana.eu/root
https://netzpolitik.org/2012/garantieanspruch-auch-nach-rooten-und-flashen-von-geraten/
http://www.androidnext.de/news/root-flash-eu-richtlinie/Ich würde sie bitten dies zu Prüfen und mich über das Ergebnis schnellstmöglich zu informieren da ich nun seit Februar 2012 auf das ICS-Update für mein Galaxy S2 von 1&1 warte und langsam nicht mehr warten möchte, wegen dem Restart-Bug und dem erhöhten Akkuverbrauch unter Android 2.3.
Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort von 1&1:
Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre E-Mail zu Ihrem Samsung Galaxy S2. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Die Gewährleistung bleibt auch nach dem Flashen Ihres Gerätes erhalten. Die Gewähleistung wird durch den vom Hersteller autorisierten und zertifizierten Reparaturdienstleister übernommen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Also weiterhin viel Erfolg beim befreien Eurer Telefone, Tablets und anderen Geräten.
Die Antwort hört sich eher so an, als hätte der Support-Mitarbeiter die E-Mail nicht richtig gelesen, sondern gedacht es geht um einen normalen Flash-Vorgang.
wäre interessant zu erfahren, ob das auch für die von 1&1 gelieferten »kastrierten« FritzBoxen gilt :-o!
Das gilt für alle Computer. Wir hatten ein Verfahren mit AVM zur Verletzung der GNU GPL, dort hatten wir ja auch immer wieder erklärt, dass ein kleiner Computer dennoch ein Computer ist.
Frag doch bitte mal bei 1&1 nach. Wir sind bei der FSFE sehr an Fällen interessiert, bei denen die Gewährleistung wegen Rooten und Flashen verwert wird. Bitte dann an die FSFE melden.
Habs grad erst durch Zufall gefunden aber bin erfreut, dass meine Korrespondenz mit 1&1 von euch veröffentlicht wurde… (Y)