In der EU dürfte die Nutzung von Krypto-Währungen, die über einen Dienstleister abgewickelt werden, bald nicht mehr ohne Ausweiskontrolle möglich sein. Die EU-Kommission und Mitgliedstaaten haben sich bereits für Sorgfaltspflichten in dem bislang weitgehend unregulierten Bereich ausgesprochen. Nun zieht das EU-Parlament nach.
In einem gemeinsamen Berichtsentwurf zweier Ausschüsse fordern die beiden Berichterstatter:innen, der grüne Ernest Urtasun und die rechtskonservative Assita Kanko, strengere Auflagen. Demnach sollen Krypto-Dienstleister keine anonymen Überweisungen mehr vornehmen dürfen, keine anonymen Krypto-Geldautomaten betreiben und besonderes Augenmerk auf Techniken richten, welche die Herkunft von Krypto-Überweisungen verschleiern sollen.
Gesetzespaket gegen Finanzkriminalität
Mit den Vorschlägen reagieren die Abgeordneten auf ein Gesetzespaket gegen Finanzkriminalität, das die EU-Kommission im Sommer vorgestellt hat. Damit will sie gegen Geldwäsche, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung vorgehen. Im Blick hat sie dabei auch Krypto-Währungen wie Bitcoin oder Ether – und vor allem Dienstleister, die sogenannte Wallets bereitstellen, also virtuelle Geldbörsen für Kund:innen. Für diese soll künftig eine Registrierungspflicht gelten, um verdächtige Transaktionen besser identifizieren und gegebenenfalls blockieren zu können.
Der Vorschlag der Kommission sieht allerdings eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro vor, die auch der Rat der EU-Staaten befürwortet. Dem halten die Abgeordneten entgegen, dass sich illegale Transaktionen leicht in kleinere Beträge aufspalten lassen. Zudem würde Kryptowährungen ihre „hohe Volatilität“ auszeichnen, ihr Wert könnte innerhalb kürzester Zeit „signifikant schwanken“. Die Schwelle könnte die Implementation und den Vollzug des Gesetzes unnötig verkomplizieren und solle deshalb nicht gesetzt werden.
Ins Visier der Abgeordneten geraten auch „kriminelle Aktivitäten und Marktplätze im Darknet“. Dienstleister sollten hierbei „risikobasierte Verfahren“ einsetzen, um verdächtige Transaktionen aufzuspüren. Dazu zählen Verfahren, die eine bessere Anonymität beim Gebrauch von Krypto-Währungen bieten sollen. Zudem sollen in der EU tätige Dienstleister ihre Geschäfte mit Anbietern einstellen, die sich außerhalb der EU befinden und die Auflagen nicht umsetzen.
Greifen würden die Regeln nur, wenn ein Dienstleister an den Transaktionen beteiligt ist. Transaktionen zwischen Wallets, in denen sich beispielsweise selbst geschürftes Krypto-Geld befindet, blieben davon unberührt.
„Dual Use“ von Krypto-Geld
Noch handelt es sich nur um Vorschläge der beiden federführenden Parlamentarier aus den Ausschüssen für Wirtschaft und Währung (ECON) sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), In beiden Ausschüssen lassen sich noch Änderungsanträge zu dem Entwurf einbringen. Anschließend verhandeln Kommission, EU-Länder und das Parlament im Trilog-Verfahren über das geplante Gesetz.
Der Piratenabgeordnete Patrick Breyer hat schon seinen Widerstand angekündigt. Die Vorschläge seien „nur ein Vorwand, um mehr Kontrolle über persönliche Daten von EU:Bürgerinnen zu erhalten“, heißt es in einer Pressemitteilung. Ein Verbot anonymer Zahlungen hätte Breyer zufolge „keine nennenswert senkenden Effekte auf die Kriminalität“, stattdessen würde unbescholtenen Bürgern die finanzielle Freiheit genommen.
In den letzten Jahren mehrte sich die Zahl von Finanzverbrechen, bei denen Kryptowährungen eine Rolle spielten. Zuletzt beschlagnahmten US-Behörden in einem Aufsehen erregenden Fall Bitcoin im Wert von rund fünf Milliarden US-Dollar, die aus dem Hack der Krypto-Börse Bitfinex stammen sollen. Beliebt sind Krypto-Währungen auch bei Ransomware-Attacken, um Lösegeld zu erpressen. Zugleich dokumentieren die Fälle jedoch, dass Krypto-Währungen oft keine vollständige Anonymität gewähren, den Aufwand für Ermittlungsbehörden jedoch erheblich steigern.
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