Das von der UNESCO im Oktober 2005 beschlossene „Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ hat am 18. Dezember die Schwelle von mehr als 30 Ratifizierungen erreicht, nachdem 12 Mitgliedstaaten der EU ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben. Sie wird daher am 18. März 2007 in Kraft treten. Viele Gruppen aus der Open-Culture-Bewegung hatten sich für die Konvention eingesetzt, da sie als ein Schutz vor der kommerziellen Ausbeutung des kulturellen Wissens von Entwicklungsländern durch Patente und ähnliches angesehen wird. Zum Schutz kultureller Vielfalt und lokaler Kulturen darf z.B. nun auch eine unterschiedliche Behandlung von kulturellen Gütern im grenzüberschreitenden Handel – entgegen den WTO-Regeln – durchgesetzt werden. Deutschland fehlt bislang auf der Liste der Unterzeichner.
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