Vorschlag zum Besseren – die Tauschlizenz

Dies ist die Kurzfassung einer Replik von Volker Grassmuck auf den Vorschlag des Chaos Computer Club, als eine Lösung der Urheberrechtsfrage eine Kulturwertmark einzuführen. Die lange Fassung findet sich hier als 60-seitige PDF.

Ende April stellte der Chaos Computer Club (CCC) ein Vergütungsmodell für Kreative vor, die Kulturwertmark (KWM). Zunächst was mir daran gefällt: Urheber und Publikum werden ins Zentrum des Modells gestellt. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass Deutschlands Hacker-Club sich in die Debatte ums Urheberrecht einschaltet. Nicht so gut gefällt mir, dass er das nicht in seiner Kernkompetenz tut, sondern sich auf dünnes Eis begibt. Vor allem hat mich enttäuscht, dass das Papier offensichtlich als Reaktion auf die Kultur-Flatrate formuliert ist, es zu dieser aber nichts zu sagen weiß, als „Komplettüberwachung des Netzes, um korrekte Downloadzahlen … zu ermitteln.“ Genau zu der Frage: Erhebung der Downloadzahlen, hätte ich mir vom CCC kreativere, konstruktivere Beiträge gewünscht.

Tatsächlich unterscheiden sich die Kultur-Flatrate – für die ich den in Brasilien geprägten Namen „Tauschlizenz“ vorziehe – und die KWM im Grundsatz nicht. Beide sehen eine gesetzliche Erlaubnis zum privaten, nichtkommerziellen Tauschen und Mixen vor. Dafür bekommen Urheber und Künstler von allen Breitband-Internet-Nutzern eine Vergütung. Beide Modelle nehmen eine – noch näher zu bestimmende – Vergütungshöhe von monatlich € 5,- an, was einen Gesamtbetrag von € 1,5 Milliarden pro Jahr ergibt.

Wie dieser Topf ausgeschüttet werden soll, darin liegt der größte Unterschied. Üblich ist bei dieser Art von kollektiv verwalteter Umverteilung, dass der individuelle Anteil im Verhältnis stehen soll zur tatsächlichen Nutzung der eigenen Werke. Die wird z.B. über Abspiellisten von Radiostationen und Clubs erhoben. In der digitalen Welt geht das natürlich viel einfacher und genauer. Der CCC lehnt diese Verfahren ab, vor allem, weil man die real-existierenden Urheberkollektive, allen voran die GEMA, tatsächlich nur ablehnen kann. Stattdessen schlägt er vor, den Zahlungspflichtigen ihre € 5,- in Form einer Mikrowährung zurückzugeben. Jede Einzelne kann sie dann an Songs, Podcasts, Fotos usw. verteilen, die ihr gefallen haben.

Ich bin überzeugt, dass eine Auszahlung im Verhältnis zur Popularität dem Gerechtigkeitssinn der allermeisten Kreativen ebenso wie dem des Publikums entspricht, vom Urheberrecht ganz zu schweigen. Die Verwertungsgesellschaften müssen grundlegend reformiert werden. Darin sind sich alle Beteiligten einig. Sie zu ignorieren und – unsehenden Auges – eine neue aufzubauen, wie sich das der CCC vorstellt, ist nicht die Lösung. Ich halte eine individuelle, willkürliche, also nutzungsunabhängige Verteilung des Geldes für unplausibel. Andere sehen das anders. Wir werden nur wissen, ob diese Methode erfüllt, was sie leisten soll, wenn wir sie ausprobieren.

Daher schlage ich ein Pilotprojekt vor, in dem es vor allem um die Frage der Verteilungsgerechtigkeit gehen soll. Nach zehn Jahren Debatte über die Legalisierung des Tauschens und die vergeblichen, aber schädlichen Versuche es zu unterdrücken, ist es an der Zeit, das Modell endlich mal praktisch auszuprobieren.

Wer es genauer wissen will, kann das Ganze „in wissenschaftlich“, d.h. auf 60 Seiten, mit Fußnoten und mehr Quellen nachlesen auf vgrass.de.

Remix von Ideen

Dass es sich um einen „vollständig neuen Ansatz“ handelt, kann nur behaupten, wer die vorliegenden Ansätze ignoriert. Tatsächlich baut die KWM unverkennbar auf der Kultur-Flatrate oder besser: Tauschlizenz auf und ergänzt sie um Ideen aus dem Street-Performer-Protocol, dem Blur/Banff-Proposal und Flattr. Dazu kommt – um dem Übel GEMA etwas entgegenzusetzen – eine Stiftung, die einerseits als Bank fungiert, die ein Mikrozahlungssystem betreibt, die Transaktionen zwischen Kreativen und Publikum vermittelt und Geld verleiht, und andererseits als Registrar, Repositorium und möglicherweise Bibliothek für die betroffenen Werke.

Dass es sich um ein Großprojekt, um einen formidablen neuen New Deal handelt, da sind wir uns wieder einig. Es geht um Grundlageninfrastruktur, eines der Betriebssyteme der digitalen Kommunikations- und Wissensgesellschaft. Soviel ist klar. Nur wie?

Den Krieg gegens Tauschen können nur Urheber & Publikum beenden

Privates Kopieren, Tauschen, Remixen sind keine Probleme, sondern Lösungen. Einen Krieg gegens private Kopieren hat es, zumindest in Kontinentaleuropa, nie gegeben. Gleich am Anfang des medientechnologischen Umbruchs wurde es für zulässig erklärt und mit einer pauschalen Vergütung für die Urheber belegt. Eine Vergütung für individuelle Nutzungen war nicht möglich, die Lösung logischerweise eine kollektive.

Spätestens seit Napster ist tendenziell alles, was an kreativen Werken je veröffentlicht worden ist, im Netz frei verfügbar. Heute tobt ein Krieg gegens Tauschen (siehe dazu z.B. Richard Stallman). HADOPI, DPI, COICA, PIPA, IPRED, ACTA, TPP, IIPA – das ist der Buchstabensalat der Repression, den es zu entschlüsseln gilt, wenn man verstehen will, wie nach den Plänen der Kulturindustrie die Zukunft von Kultur und Internet aussehen soll.

Ich hätte daher erwartet, dass das Ende des Kriegs gegens Tauschen zumindest eine der zentralen Fragen ist, die der CCC mit der KWM beantworten will. Doch außer der ambivalenten Aussage zu DRM („wird sich nicht mehr durchgehend aufrechterhalten lassen“) und der äußerst vagen Hoffnung, durch die KWM eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes zu bewirken („die zivil- und strafrechtliche Verfolgung nicht-kommerziellen Filesharings wird eingestellt“) – und auch das nicht als erklärtes Ziel, sondern eher beiläufig –, findet sich dazu nichts.

Die Lösung um diesen Krieg zu beenden ist offensichtlich: Im Austausch für die gesetzliche Erlaubnis für das, was ohnehin geschieht, erhalten Urheber eine angemessene Vergütung. Diejenigen, denen das medientechnologische Glück des freien Austauschs zugute kommt, also wir alle Internet-Nutzer, zahlen einen pauschalen Betrag, der denen zugute kommt, die die kreativen Werke schaffen, die wir privat kopieren, tauschen und remixen. In dieser Zielvorgabe bin ich es mit dem CCC eins.

Übereinstimmung haben wir auch darin, dass Kreative und Publikum diese Lösung aushandeln und tragen sollen. Oft genug wird vorgeschlagen, das andere die Rechnung begleichen sollen: Werbetreibende, ISPs, Google, Apple, der Staat, – und dabei ausgeblendet, dass es in jedem Fall letztlich wir alle sind, als Internet-Nutzer, Konsumenten und Bürger, die bezahlen. Die Kulturnutzung wird ‚gefühlt kostenlos‘, tatsächlich aber werden die Kosten unsichtbar eingebettet in den Preis von Produkten und Dienstleistungen. Effekt dieser Ausblendung: Sowohl Urheber wie Publikum bleiben außen vor, wenn z.B. Musiklabels und ISPs oder Mobiltelefonhersteller hinter verschlossenen Türen ihre Deals über die Verwertung von Gesamtkatalogen machen.

Im Gegensatz dazu treten bei der KWM und bei der Tauschlizenz diejenigen, die Musik, Filme, Texte usw. schaffen und die, die sie genießen, in einen kreativen Austausch (Philippe Aigrain) miteinander. Nur die beiden, Kreative und Publikum, können kollektiv einen tragfähigen neuen Gesellschaftsvertrag über die Kultur, in der wir leben wollen, miteinander aushandeln.

Angemessene Vergütung, fünf Euro im Monat und 1,5 Milliarden im Jahr

„Im Kern geht es um eine angemessene Entlohnung schöpferischer Tätigkeit im Ausgleich für den Zugang zu den daraus entstandenen Werken.“ So definiert der CCC die Zielvorgabe für das KWM-System. Zugang gegen Entlohnung, das ist die Grundidee des Urheberrechts: Kreative schaffen Werke, um sie öffentlich zugänglich zu machen, auf dass ihr Publikum sich an ihnen erfreue. Doch einmal veröffentlicht, gibt es der Sache nach nichts, was verhindert, dass andere ihr Werk reproduzieren und ebenfalls öffentlich anbieten, was die Chance des Autors auf eine Entlohnung, wenn nicht zunichte macht, so doch arg schmälert. Wenn der Urheber keinen wirtschaftlichen Anreiz hat, kreativ zu sein, so die vorherrschende Logik, entstehen keine Werke, derer wir uns alle erfreuen können.

Die Antwort auf diese Herausforderung hat die Gesellschaft seit dem 18. Jahrhundert in einem Vertrag namens Urheberrecht formuliert. Der besagt: Die Gesellschaft spricht Kreativen ein zeitlich beschränktes Ausschlussrecht an ihren öffentlichen Werken zu. Oder in der Formulierung des Gesetzes: „Das Urheberrecht … dient … der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“ (§ 11 UrhG)

Klingt gut, aber was heißt „angemessen“? Eine naheliegende Vermutung ist, dass eine solche Vergütung eine Urheberin in die Lage versetzen muss, mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Kretschmer und Hardwick haben 2007 in der ersten umfassenden empirischen Studie zu Autoreneinnahmen in England und Deutschland festgestellt, dass das für die überwiegende Mehrheit der Kreativen nicht zutrifft und sich die Situation kontinuierlich verschlechtert.

Das Urheberrechtsziel der Angemessenheit richtet sich zunächst an den Verwerter (einen Verlag oder ein Musik-Label), der ein Werk vermarktet. Nun musste auch der Gesetzgeber immer wieder feststellen, dass sich der Urheber regelmäßig in einer schwächeren Verhandlungsposition gegenüber dem Verwerter befindet. Deshalb hat der deutsche Gesetzgeber 2002 die vertragliche Stellung des Urhebers gestärkt und ihm – eigentlich nur logisch, tatsächlich aber einzigartig in der weltweiten Urheberrechtsgeschichte – einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an allen Nutzungen seines Werkes zugesprochen (§ 32 UrhG). Unangemessene Vergütungsvereinbarungen können nun nachträglich korrigiert werden. Auch der Bestsellerparagraph (§ 32a UrhG) ist gestärkt worden. Der Rechtsausschuss des Bundestages führt dazu im Januar 2002 aus: „Konkretisiert wird die Angemessenheit über gemeinsame Vergütungsregeln, die Verbände von Urhebern gemeinsam mit Verbänden von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern unter Nutzung der Fachkunde der jeweils Betroffenen selbst aufstellen (§ 36 UrhG). Auf diese Weise bestimmen die Beteiligten in einem konsensorientierten Verfahren selbst, was in den einzelnen, ganz unterschiedlichen Bereichen der Kulturwirtschaft angemessen ist.“

Als angemessen gilt hier, was „branchenüblich“ ist. Das lässt sich über Regelsammlungen oder über Sachverständigengutachten ermitteln. Wenn aber Urheber strukturell in einer schwächeren Position sind, kann das Übliche durchaus unangemessen sein. Deshalb wird als weiteres Kriterium die „Redlichkeit“ der Vergütung gefordert.

Klingt auch gut. Allerdings hat sich gezeigt, dass das mit dem Konsens ein frommer Wunsch war. Zehn Jahre nach der Neuregelung sind kaum gemeinsame Vergütungsregeln zustande gekommen. Zu den Ausnahmen gehören die für freie hauptberufliche Tageszeitungenjournalisten, beschlossen im Januar 2010 zwischen dem Deutschen Zeitungsverlegerverband, dem Deutschen Journalisten-Verband und ver.di.

Uns interessieren hier besonders die kollektiv wahrgenommenen Ansprüchen, z.B. aus der Privatkopievergütung. Wie bei der Tauschlizenz sammeln Verwertungsgesellschaften sie pauschal ein (auf Kopiergeräte und Leermedien), müssen sie aber individuell angemessen ausschütten: „Jedem Berechtigten steht ein angemessener Anteil an den nach den §§ 54 bis 54c gezahlten Vergütungen zu.“ (§ 54h Abs 2 UrhG). Angemessenheit ist hier definiert als Proportionalität zur möglichst genau erhobenen Nutzungshäufigkeit der eigenen Werke. Dazu gleich mehr.

Zunächst zu den Pauschaltarifen, die die Verwertungsgesellschaften einsammeln. Auch hier legt das Urheberrechtsgesetz eine Angemessenheit zugrunde: „Die Vergütung darf Hersteller von Geräten und Speichermedien nicht unzumutbar beeinträchtigen; sie muss in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder des Speichermediums stehen“ (§ 54a Abs 4 UrhG), darf nach gängiger Interpretation nicht mehr als 5% des Verkaufspreises betragen.

Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, das die Verwertungsgesellschaften reguliert, führt weitere Angemessenheitsforderungen ein. Demnach haben diese Gesellschaften jedermann zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte an den Werken einzuräumen, die sie kollektiv wahrnehmen (§ 11 UrhWahrnG). Zur Privatkopievergütung sieht dieses Gesetz im Normalfall vor, dass die Verwertungsgesellschaft „mit Vereinigungen, deren Mitglieder … zur Zahlung von Vergütungen nach dem Urheberrechtsgesetz verpflichtet sind, über die von ihr wahrgenommenen Rechte und Ansprüche Gesamtverträge zu angemessenen Bedingungen“ abschließen muss (§ 12 UrhWahrnG).

Wie bei den Autorenhonoraren ist Angemessenheit also Verhandlungssache. Immerhin nennt das Gesetz ein Kriterium: „Berechnungsgrundlage für die Tarife sollen in der Regel die geldwerten Vorteile sein, die durch die Verwertung erzielt werden. Die Tarife können sich auch auf andere Berechnungsgrundlagen stützen, wenn diese ausreichende, mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand zu erfassende Anhaltspunkte für die durch die Verwertung erzielten Vorteile ergeben.“ (§ 13 UrhWahrnG). Nun zeigt sich, dass der behauptete Normalfall einer „konsensorientierten“ Lösung in der Wirklichkeit nicht vorkommt. Normal ist, dass alle Tarife, z.B. die Privatkopievergütungen für Drucker oder PCs, durch alle Instanzen angefochten werden, bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof.

Der CCC hat also völlig recht, wenn er schreibt: „Darüber, was angemessen ist, kann man trefflich streiten.“ Das tut er jedoch nicht. Stattdessen beantwortet der CCC die Frage nach der Findung der Angemessenheit, wie auch der Gesetzgeber, prozedural: „Die Höhe des monatlichen Beitrags sollte durch das demokratisch gewählte Stiftungskomitee festgelegt oder per Abstimmung ermittelt werden.“ Kriterien für diese Festlegung oder Ermittlung der Angemessenheit nennt er nicht. Und dann macht er doch eine Ansage: Fünf Euro im Monat könnten es sein.

Dies „fünf“ stammen von William Fisher. Der fragt in seinem Buch Promises to Keep (2004) nach einer angemessenen Vergütung für die Legalisierung von Filesharing. Weder ein theoretisches Marktoptimum noch ein „gerechtes“ Honorar für kreative Leistung, – um dessen Bestimmung Naturrechtstheoretiker von John Locke bis Robert Nozick seit Jahrhunderten vergeblich gerungen haben – seien zielführende Kriterien. Stattdessen geht Fisher von einem praktischeren, wie er sagt, Kriterium aus: Das neue System solle Urhebern den Schaden kompensieren, den sie dadurch erleiden, dass ihnen die Möglichkeit genommen wird, ihre Urheberrechte in der digitalen Umwelt im vollen Umfang durchzusetzen. Kurz, das System solle vom Gesamtbetrag ausgehen, mit dem aktuell Kreative vergütet werden, und jeden feststellbaren Rückgang durch nun legalisiertes nichtkommerzielles Filesharing ausgleichen. Er errechnet dann – nur als Illustration, wie man vorgehen würde – die erwarteten Einnahmerückgänge in der Musik- und Filmindustrie. Eine Vielzahl von empirischen Studien zur möglichen Schadenshöhe hat zwar keine auch nur annähernde Einigung gebracht, wie eine Literaturübersicht zeigt, aber das ist, wie gesagt, nur ein Beispiel. Fisher legt dann den Gesamtschadensbetrag vor allem auf die Internet-Zugänge in den USA um, was eine monatliche Gebühr von 5,36 US$ ergibt.

Seither sind fünf US-Dollar oder Euro der gefühlt angemessene Wert für die monatliche Vergütungszahlung in der internationalen Debatte. Daraus errechnet der CCC: 5 Euro mal 12 Monate mal 25 Millionen Breitband-Internet-Nutzer in Deutschland, macht 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Derselbe Betrag wie bei der Tauschlizenz, da er aufgrund derselben Annahmen zustande kommt.

Theoretisches Marktoptimum oder philosophische Gerechtigkeit, Marktüblichkeit und Redlichkeit, geldwerte Vorteile für den Nutzer oder Schaden für den Urheber – keines der Kriterien für Angemessenheit erlaubt seine trennscharfe Bestimmung. Aber immerhin haben wir eine erste grobe Einigkeit bei einem gefühlt angemessenen Wert für den monatlichen pauschalen Einzahlungsbetrag. Der Hauptunterschied zwischen KWM und Tauschlizenz liegt in der angemessenen Auszahlung an die Urheber.

Auszahlung: komplexe Schlüssel und „Komplettüberwachung“

Wir haben also einen ansehnlichen Betrag von 1,5 Mrd. Euro eingesammelt, der nun gerecht – „angemessen“ – an die Urheber verteilt werden soll.

Nach geltendem Recht müssen die Verwertungsgesellschaften, wie wir gesehen haben, die pauschal eingesammelten Vergütungen zu einem individuell angemessenen Anteil an die Urheber ausschütten, also im Verhältnis zur möglichst genau erhobenen Nutzungshäufigkeit der eigenen Werke.

Diese Verhältnismäßigkeit fordert empirische Grundlagen. Praktisch werden für die Aufführungsrechte in Radio und Disko Abspiellisten zugrunde gelegt, die institutionelle Musiknutzer verpflichtet sind vorzulegen oder die per automatisierter Audio-Fingerprint-Überwachung aus terrestrischem und Internet-Radio erstellt werden. Für die mechanischen Vervielfältigungsrechte gibt es eine Meldepflicht der Presswerke, iTunes etc. Für die Aufteilung der Privatkopievergütung auf die einzelnen Verwertungsgesellschaften werden heute empirische Studien des Nutzungsverhaltens zugrunde gelegt. Für die individuelle Ausschüttung wird, da man nicht weiß, welche Werke auf die Speichermedien kopiert werden, ein Schlüssel aus Verkaufs- und Airplay-Zahlen verwendet. Das ist nur eine sehr grobe Annäherung an das tatsächliche Nutzungsverhalten, und sie diskriminiert systematisch alles, was nicht in die „heavy rotation“ oder gar nicht in den Rundfunk kommt, aber die Annahme, dass das, was viel verkauft und viel im Radio gespielt wird, wahrscheinlich auch viel kopiert wird, entbehrt nicht einer gewissen Plausibilität. In der digitalen Medienumgebung lässt sich das viel genauer machen

Ein Song, der doppelt so oft gespielt wird wie ein anderer, sollte doppelt so viel Vergütung erhalten. So zumindest die Theorie. Die Praxis ist komplizierter, unübersichtlicher und of ungenauer als zu rechtfertigen ist, z.B. wenn kleine Radiostationen gar nicht erst in die Rechnung eingehen. Dass der Anspruch auf Angemessenheit oft nur ungenügend erfüllt wird, macht aber den Anspruch nicht falsch.

Der CCC will ihn aufgeben. Aus zwei Gründen: „Die Künstler sollen dann entweder auf der Basis der (irgendwie) ermittelten Downloadzahlen und/ oder durch komplexe Aufteilungsschlüssel entlohnt werden. Wie schlecht letzteres bisher funktioniert, läßt sich am Beispiel der GEMA betrachten – ein im wesentlichen gescheitertes, verharztes Konzept. Die Alternative – eine Komplettüberwachung des Netzes, um korrekte Downloadzahlen für die Kulturflatrate zu ermitteln – ist ebenso keinesfalls erstrebenswert.“

Auf die verharzten Verwertungsgesellschaften komme ich noch zurück. Hier zunächst zur vermeintlich notwendigen Komplettüberwachung des Netzes. Wie alle in der bisherigen Debatte wies auch Fisher diese Vorstellung zurück. Da es um den relativen Wert gehe, den die Gesamtheit der Nutzer aus den betroffenen Werken zieht, sei weder eine umfassende Zählung noch eine perfekte Genauigkeit erforderlich. Ein System zur Ermittlung der relativen Popularität von Werken sei hinreichend. Dafür schlägt er ein repräsentatives Panel von Haushalten vor, die sich freiwillig bereit erklären, ihr Mediennutzungsverhalten messen zu lassen. Dieses Verfahren wird von Firmen wie Nielsen und GfK verwenden es, um TV-Einschaltzahlen zu produzieren, auf die sich Programmentscheidungen und Werbeschaltungen stützen. In einer digitalen Umgebung bieten sich, so Fisher, Plugins für einschlägige Software-Programme an, die das Nutzungsverhalten der freiwilligen Teilnehmer protokollieren. Datenschutz müsse selbstverständlich gesichert sein. Für eine faire Verteilung ist es irrelevant, wer welche Werke nutzt. Allein die aggregierte Zahl der Nutzungen in einer Auflösung, die auch den Long Tail erfasst, ist erforderlich. Da die Tauschlizenz Filesharing legalisiert hat, rechnet Fisher mit einer großen Bereitschaft freiwillig an einem solchen System teilzunehmen, führt es doch dazu, dass die Kreativen, die eine Nutzerin besonders schätzt, vergütet werden. Dass das Verfahren funktioniert, hat er mit Noank gezeigt. (Dass sein Pilotprojekt letztlich nicht durchgeführt wurde, hatte andere Gründe.)

Die Alliance public.artistes, die in Frankreich eine Tauschlizenz vorangetrieben hat, gab beim P2P-Marktforschungsunternehmen BigChampagne ein Machbarkeitsgutachten zum Monitoren und Identifizieren von P2P-Medien (2006) in Auftrag. Darin führt BigChampagne eine Reihe von Möglichkeiten zur Download-Zählung an. Dazu gehören auch hier Plugins für P2P-Clients, Webbrowser und andere Software, die für Downloads verwendet wird. Der Audioscrobbler auf Last.fm ist ein Beispiel für ein solches freiwillig verwendetes Berichterstattungsmodul. Die Funktionen von P2P-Netzen selbst erlauben es teilnehmenden Knoten, zahlreiche Informationen über die Tauschaktivitäten zu sammeln. Genau das macht BigChampagne für seine Kunden in der Medienindustrie. Schließlich wird auch hier ein Nielsen-artiges repräsentatives Panel von Freiwilligen vorgeschlagen. Nielsen gibt an, bereits heute über eine weltweites Panel von einer halben Million Internet-Nutzern zu verfügen. Mit freiwillig zu installierenden Plugins, an die möglicherweise eine Empfehlungsfunktion angeschlossen ist, lässt sich diese Zahl für die Tauschlizenz sicher erheblich ausweiten.

Der Wirtschaftswissenschaftler Philippe Aigrain setzt ebenfalls auf eine repräsentative Stichprobe von Haushalten, die freiwillig Plugins für die Nutzungsmessung installieren (Internet & Création, 2008). Wählt man das Sample groß genug, könne man nicht nur Werke erfassen, die selten heruntergeladen werden, sondern auch Betrugsversuchen entgegenwirken, die eine solches System ohne Frage auf sich ziehen wird. Dazu schlägt er vor, nur eine Zufallsauswahl von 5% aller teilnehmenden Haushalte für die Abrechnung zu verwenden. Großangelegte betrügerische Absprachen und automatisierte Erzeugung von Daten seien relativ einfach zu erkennen und würden, so Aigrain, abschreckende Sanktionen nach sich ziehen. Was der CCC besser weiß als diese Experten und ihn die Notwendigkeit einer Komplettüberwachung sehen lässt, war nicht in Erfahrung zu bringen.

Auszahlung: willkürliche Zuweisung

Stattdessen umgeht der CCC die Komplexität einer empirischen Erhebung von Nutzungen und wirft damit gleich den Anspruch auf angemessene Vergütung über Bord. „In Höhe dieses [monatlich erhobenen] Betrages erhält jeder Teilnehmer Einheiten einer kryptographisch gesicherten Micropayment-Währung, der Kulturwertmark“ und kann diese dann an Urheber seiner Wahl verteilen.

Für diesen radikalen Schritt nennt er zwei Gründe. Zum einen stimmten die Auszahlungsentscheidungen der GEMA „erfahrungsgemäß [nicht] mit den Vorlieben der Zahlungspflichtigen überein.“ Wie kann das sein? Die Zahlungspflichtigen (der Urheberrechtsgebühr für Privatkopien, öffentliche Aufführung und jetzt für die gesetzliche Erlaubnis des privaten Tauschens) lösen mit ihrer manifestierten Vorliebe (für die CDs und Downloads, die sie kaufen, die Radiostationen, die sie hören, die Up- und Downloads, die sie vornehmen, die Konzerte, Diskos usw., die sie besuchen) Zahlungen aus. Warum sollte eine an diese Konsumentscheidungen gekoppelte Auszahlung nicht mit den Vorlieben der Zahlungspflichtigen übereinstimmen?

Der Aufwand einer Zahlungszuweisung durch einen separaten Akt der Willensbekundung der Zahlungspflichtigen macht nur Sinn, wenn wir eine Abweichung vorsehen zwischen den Werken, die sie tatsächlich wahrnehmen und denen, denen sie ihre Zahlung zuweisen. Verschiedene Szenarien sind vorstellbar:

  • Ich höre zwar vor allem Lady Gaga, aber weil ich mit cre8radix befreundet bin, kriegt er mein Geld.

  • Ich bin Fan von NiN. Die sind aber nicht im System angemeldet. Also muss ich meine KWM jemand anderem geben oder sie verfallen lassen.

  • Die Zahlungsverpflichtung stinkt mir. Also melde ich einen Blogeintrag oder ein Flickr-Foto an und weise mir meine fünf Euro selbst zu. Falls das verboten sein sollte, gebe ich meine KWM meiner Freundin und sie mir ihre. Wir müssen zahlen, aber verlieren nichts. Und kriegen aus dem nicht zugewiesenen Geld anderer noch was oben drauf.

  • Mein Star ist in einen Sex-, Drogen- etc. Skandal verwickelt. Ich höre ihn immer noch, aber Geld kriegt der von mir keins mehr.

  • Ich schaue Pornos, aber will nicht, dass sie Geld von mir bekommen. Usw.

Das wäre so, als wenn ich im Supermarkt nur Billigprodukte kaufe, aber an der Kasse sage, dass mein Geld an Bioerzeugnisse gehen soll. Was ist daran gerecht?

Als zweiten Grund nennt der CCC das Starsystem: „Es geht nicht darum, den Britney Spears dieser Welt ihre zukünftigen Millionengagen zu sichern. Es geht um den Erhalt einer breiten, bunten, schöpferischen Kulturlandschaft mit möglichst großer Vielfalt.“ Die Ballung von Aufmerksamkeit und Zahlungen an wenige Stars ist in der Tat eines der verblüffendsten und hartnäckigsten Phänomene der Kulturlandschaft. Die Long-Tail-Theorie ließ uns hoffen, dass das Internet sowohl Angebots- wie Nachfrageseite diversifizieren würde. Die Demokratisierung von medialen Produktions- und Distributionsmitteln hat offenkundig zu einer Fülle neuer Werk geführt, doch auch hier finden sich jeweils die Stars und die Longtailer. Selbst in P2P-Netzen zeigt sich dies Konzentration. Layton/Watters (2010) fanden in ihrer Studie der größten BitTorrent-Tracker, dass 10% der Torrents von 90% der Seeder angeboten werden und umgekehrt 90% der angebotenen Werke keine Interessenten finden. Und auch bei Flattr, das der KWM am nächsten kommt, zeigt sich eine Ballung von Zahlungen an die üblichen Alpha-Blogger und -Podcaster.

Lässt sich dem durch den vorgeschlagenen Mechanismus beikommen? Der „Britney-Effekt“ brachte auch die Blur/Banff-Gruppe in ihrem Vorschlag von 2002 dazu, die Zahlungspflichtigen selbst entscheiden zu lassen, wer einen Teil ihres Geldes erhält. Der größte Teil soll auch hier proportional ausgezahlt werden. Weder der Blur-Banff-Workshop noch der CCC bringen Gründe dafür vor, warum eine willkürliche Zuweisung per se den Stareffekt verhindern würde. Wahrscheinlicher ist, dass ein Britney-Fan ihr Geld auch in diesem Verfahren Britney zuweist.

Offenbar erwartet der CCC gar nicht, das Starproblem mithilfe der willkürlichen Zuweisung zu lösen. Deshalb schlägt er die Einführung von Auszahlungskategorien vor, „so dass etwa nur zwanzig Prozent der Punkte in der Sparte Popmusik vergeben werden können.“ Und weiter? Maximal 10% für Podcasts, 30% an Hollywood-Filme, 5% an europäisches Kino, weil das eh schon öffentlich subventioniert wird, 15% an Klassik, 10% an E-Books, 10% an Ölgemälde? Und wenn ich meinen Anteil verteile, warnt mich das System alle Nase lang, dass ich die jeweilige Quote bereits überschritten habe und mir stattdessen etwas aus einer anderen Kategorie aussuchen soll: Wie wär’s mit einem Ölgemälde?

„Womöglich technisch einfacher“, sicher aber nicht konzeptionell, ist eine generelle Kappungsgrenze pro Werk oder pro Künstler. Ist die Diskussion über ein Mindesteinkommen schon schwierig genug, möchte ich mir die über ein Maximaleinkommen gar nicht erst vorstellen.

Ein zielführenderer Vorschlag stammt von Richard Stallman. In einem offenen Brief im Dezember 2010 gratulierte er der neuen brasilianischen Regierung zu ihrer Initiative zur Einführung einer Tauschlizenz. Und er schlägt einige Verbesserungen vor. Statt Künstler nach der relative Popularität ihrer Werke zu bezahlen, solle die Kubikwurzel ihrer Popularität verwendet werden. Superstars erhielten immer noch mehr als andere, aber nicht hundert oder tausend Mal mehr, und eine größere Vielfalt von Künstlern würden unterstützt. Die progressive Besteuerung ist etabliert und wird weithin als gerecht angesehen. Darauf aufsetzend ließe sich eine regressive Auszahlung der Urheberrechtsvergütung begründen.

Die KWM-Zuweisung kann die Form einer Spende annehmen, offenbar aber auch die einer Bezahlung für einem Kauf à la iTunes. „Es steht dem Künstler natürlich frei, beispielsweise für den Download eines Werkes von seiner Seite einen bestimmten Betrag der Kulturwertmark festzusetzen.“ Bedingung für den Download ist die Bezahlung. Falls das tatsächlich so gemeint ist, ist damit zu rechnen, dass KWMs nicht etwa als Spenden verteilt werden für das, was ohnehin schon frei verfügbar ist, sondern für das verwendet werden, an das man ohne echtes Geld, jetzt in Form der Online-Währung KWM, nicht rankommt. Das System würde also gerade keinen Anreiz für Zugang schaffen, sondern im Gegenteil für die Schaffung von Zugangsbeschränkungen. Viele werden sich an diesem Geschäftsmodell versuchen. Die Pornoindustrie (KWM ist anonym) wird sicher ihren Anteil einfahren.

Eine willkürliche Zuweisung, wie der CCC sie vorschlägt, läuft dem Sinn für Verteilungsgerechtigkeit von Urhebern und Publikum sowie dem bisherigen Angemessenheitsprinzip des Urheberrechts entgegen. das schreibt vor, dass Verwertungsgesellschaften ihre Einnahmen nach den festen Regeln eines öffentlichen Verteilungsplans aufteilen müssen, „die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung ausschließen“ (§ 7 UrhWahrnG).

Bei der Tauschlizenz löst jede Interessenbekundung an einem Werk, also jeder Download, automatisch eine Zahlung aus. Bei der KWM ist die Zuweisung von Zahlungen von der tatsächlichen Nutzung entkoppelt. Jeder Teilnehmer soll bewusst entscheiden, wie viele Eurocent ihm jedes Musikstück, jeder Film, jedes Foto, das er aus dem Netz gezogen hat, wert ist. Verzichtet er darauf, wird sein Anteil automatisch im Verhältnis zu den Zuweisungsentscheidungen derjenigen verteilt, die von ihrem Zuweisungsrecht Gebrauch gemacht haben. Dieser sonderbare Mechanismus soll dazu dienen, einen „garantierter Mindestumsatz“-Effekt zu erzielen. Dieser Effekt ist für den CCC das Schlüsselargument, um eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes zu begründen. Dazu gleich mehr.

Das KWM-System bietet somit große Freiheit für Verbraucher und große Unsicherheit für Urheber. Auf die Schwierigkeiten bei der Bestimmung von Angemessenheit antwortet es, indem es den Anspruch auf angemessene Vergütung schlicht über Bord wirft. An seine Stelle setzt sie die Hoffnung, dass sich durch individuelle Belohnungsentscheidungen ein faires Verhältnis zwischen Popularität und Ertrag einstellen möge.

Gesetzliche Lizenz und Freikaufen

„Als Gegenleistung für diesen de facto garantierten Mindestumsatz wird das bisherige Urheberrecht deutlich zugunsten der Rezipienten geändert.“ Weil mindestens € 1,5 Mrd. im Jahr an Kunst und Kultur verteilt werden, soll nichtkommerzielles Filesharing legalisiert und die Schutzfristen deutlich verkürzt werden. Remixen erwähnt der CCC nicht. Man darf aber vermuten, dass es ebenfalls erlaubt werden soll. Auch die Zahlungsverpflichtung, die gesetzlich verankert werden muss, unterschlägt er verschämt.

Alle Breitband-Internet-Nutzer müssen jeden Monat fünf Euro zahlen und können diese an Urheber verteilen, müssen es aber nicht. Wenn sie darauf verzichten, wird ihr Anteil gemäß den getätigten Zuweisungsentscheidungen anderer verteilt. „Mindestumsatz“ scheint sich also auf den Gesamtbetrag zu beziehen, der dadurch wachsen kann, dass Menschen KWM hinzukaufen. Doch dann ist da der Satz: „Nur in dem seltenen Fall, daß kein einziger Punkt an einen Künstler verteilt wurde, wird auch kein Mindestumsatz erreicht.“ „Mindestumsatz“ scheint hier zu springen von der Gesamtsumme, die – an wen auch immer – ausgeschüttet wird, und einer Mindestsumme, die an einen individuellen Künstler ausgezahlt wird. Aber, wenn ich 1 € direkt zugewiesen bekomme und noch 2-3 € Verfallsgeld oben drauf, was heißt für mich dann „Mindest“?

Urheber können solche Zahlungen erhalten, wenn sie sich selbst und ihre Werke beim KWM-System angemeldet haben. Musikurheber werden sich allerdings entscheiden müssen, ob sie Mitglied in der GEMA oder im KWM-System sein wollen. Die gesetzliche Einschränkung ihrer Urheberrechte erleiden sie, wie alle anderen Urheber, in jedem Fall.

Melden sie ihre Werke beim KWM-System an, müssen sie darüber hinaus einwilligen, auf weitere Rechte zu verzichten, sobald ein festgelegter Betrag dafür eingegangen oder eine zeitliche Schwelle überschritten worden ist, die noch unter der dann verkürzten gesetzlichen Schutzfrist liegt. Dann tritt eine von drei möglichen Folgen ein: das Werk wird gemeinfrei, es fällt unter eine CC-Lizenz oder es kommt in die digitale Allmende. Hier geht einiges durcheinander. Was gemeinfrei ist, kann nicht mehr CC-lizenziert werden. CC-Lizenzen erlauben es, verschiedene Freiheiten zu gewähren, die Allmende ist aber eine spezifische Form.

Vor allem: Wenn nichtkommerzielles Filesharing und Remixen per Gesetz erlaubt wird, was braucht es dann noch die schwellenwertgebundene Freilizenzierung? Es bleibt nur die Entscheidung, auch kommerzielle Nutzungen freizugeben, d.h. den Anspruch auf angemessene Vergütung ganz aufzugeben. Das, was bei der KWM über die gesetzliche Regelung hinausgeht, was teilnehmende Urheber verpflichtet, ihren Werken weitere Freiheiten zu geben, dient somit weder dem Zugang der Allgemeinheit noch der Vergütung der Urheber, sondern Dritten, die dann mit diesen Werken Geld verdienen können, ohne die Urheber beteiligen zu müssen. Die können nach der Freilizenzierung zwar noch Spenden entgegennehmen, aber nicht verhindern, dass globale Medienkonzerne ihre Werke umfassend verwerten und sie dabei leer ausgehen.

Kurz: Auch die Gesetzesänderung, die für das KWM-System in jedem Fall notwendig ist, und die freiwillige vertragliche Einwilligung in Freiheitserteilung mit Schwellenwert-Voodoo passen nicht zusammen. Allerdings haben die CCC-Autoren auf diesem Terrain eingestandenermaßen geringe Bodenhaftung.

Urheber sollen von einem System, das eine Vergütung im Verhältnis zu Nutzungen anstrebt, umstellen auf eines, von dem völlig unklar ist, wie die „Crowd“ ihr Geld verteilt. Dass es einen Mindestumsatz für Kultur insgesamt gibt und dass irgendjemand etwas davon bekommt, kann dem egal sein, der 100.000 Downloads im Monate hat, aber nichts auf dem Konto.

Ist das ein Anreizangebot, das auch nur eine Kreative, die heute mit ihrer Kunst Geld verdient, dazu bewegen könnte, ihre Werke bei der KWM anzumelden? Wohl kaum. Von denen, die heute nichts verdienen, ist dem CCC dagegen die Unterstützung gewiss. Sie hätten schließlich nichts zu verlieren, aber Geld zu gewinnen. Für eine Urheberrechtsänderung wird das aber nicht langen.

Ohne Urheberrechtsänderung ist das KWM-System aber nichts als ein weiteres allseits freiwilliges Street Performer Protocol plus Flattr, mit anderen Worten überflüssig. Die Ziele Zugang und Ende des Kriegs gegens Tauschen werden verfehlt. Das Ziel einer angemessenen Vergütung ist mit einer ausschließlich willkürlichen Zuweisung ohnehin nicht zu erreichen.

Mikrozahlungssystem

Tatsächlich ging es dem CCC anfangs gar nicht um Urhebervergütung. Wie Constanze Kurz dem Dradio sagte, haben die Überlegungen zur KWM „ihren Ursprung im technischen Bereich, wie man Micropayment machen könnte.“ Genauer geht es um David Chaums eCash, „dessen Basispatente 2005 ausgelaufen sind“. Und man wird den Eindruck nicht los, dass die Überlegungen auch nicht weit über diesen Ursprung hinausgehen: Habe Hammer, also ist jedes sich stellende Problem ein Nagel.

Die Stiftung, die der CCC an die Stelle einer Verwertungsgesellschaft setzt, soll ein solches eCash-System aufbauen und betreiben. Dazu müssen Euro in KWM und zurück konvertiert werden. Für die Freilizenzierung eines Werkes muss außerdem mitgezählt werden, wie viel Geld dafür bereits eingegangen ist.

Wir haben heute PayPal, Paysafe, Amazons CheckOut (Kickstarter verwendet es), Flattr, BitCoin und mehrere Dutzend weiterer Online-Zahlungsverfahren. Braucht die Welt wirklich ein neues Zahlungssystem? Für das meiste, was das KWM-System machen soll, ist ein eCash-artiges Zahlungssystem nicht einmal erforderlich. Alle Zahler und alle Zahlungsempfänger müssen eh am selben System angemeldet sein. Es reicht also, Bits von einem Konto auf ein anderes zu verschieben, bis aus Mikro- Makrozahlungen geworden sind, wie bei Flattr. Anonymität und Schutz vor Betrug (Versuche, dieselbe eCash-Münze mehrfach auszugeben), auf die hin eCash optimiert ist, sind hier nicht vorrangig. Selbst wenn die Stiftung, wie heute Flattr, weiß, wer wem wieviel Geld zugewiesen hat, darf sie diese Information nach geltendem Datenschutzrecht nur für den Zweck verwenden, zu dem sie erhoben worden ist. Dass die Einhaltung des Datenschutzes ein sine-qua-non einer jeden Tauschlizenz ist, versteht sich von selbst.

Chaum hat es in den 1990ern mit Partnern wie der Deutschen Bank nicht geschafft. Dem CCC sei Glück gewünscht beim zweiten Anlauf. Klar ist, dass die Sache nicht einfacher wird, wenn man zwei Großprojekte, eine Mikrozahlungssystem und ein System zur Urhebervergütung, gleichzeitig auf die Beine stellen will.

Die Stiftung soll noch eine weitere Bankfunktion erfüllen. „Der Verwaltungs-Overhead sollte aus den Zinsgewinnen des Stiftungsvermögens gedeckt werden, so daß eine hundertprozentige Auszahlungsquote der erhobenen Beiträge an die Künstler erreicht wird und keine Transaktionsgebühren erhoben werden müssen.“ Das Stiftungsvermögen soll initial vom Staat finanziert werden.

Der CCC will also die Kosten für die Transaktion zwischen Urhebern und Publikum an die Geldmärkte auslagern. Die sind natürlich böse, mit hässlichen Rating-Agenturen, die ganze Nationen und Währungen in den Abgrund treiben, und Zockereien mit Funny Money, die das gleiche mit der ganzen Weltwirtschaft tun. Aber um eine hundertprozentige Auszahlungsquote zu erreichen, kommen sie gerade recht.

Die ‚ursprüngliche Akkumulation‘ des Stiftungskapitals will er an den Staat auslagern. Ein Überschlag zeigt, um welche Dimension es geht. Gehen wir, wie Fisher, konservativ von Verwaltungskosten von 20% aus. Die GEMA hat ca. 14%. Ein online-only Modell lässt sich natürlich viel effizienter und kostengünstiger organisieren, aber in der Anfangszeit bedeutet das hohe Entwicklungskosten. 20% von €1,5 Mrd. sind €300 Mio. Bei 2,5% Zinsen braucht es 12 Milliarden Euro, die der Staat initial in die Stiftung einlegen soll. Zum Vergleich: Im aktuellen Bundeshaushalt entspricht das in etwa dem gesamten Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Stiftung oder doch Verwertungsgesellschaft?

Die KWM-Stiftung, die sich paritätisch aus den Internet-Nutzern und den teilnehmenden Urhebern zusammensetzen soll, hat neben diesen Bankfunktionen noch eine Reihe weiterer Aufgaben. Dazu gehören Selbstverwaltungsorgane wie Exekutivgremien und Schiedsgerichte. Ein weiterer sehr aufwendiger Bereich ist die Werkeverwaltung. Urheber müssen sie registrieren und eine digitale, DRM-freie Kopie hinterlegen. Ist die geldliche oder zeitliche Schwelle eines Werkes überschritten, entlässt die Stiftung es in die Freiheit. Von Mitgliederdemokratie und Werkeverwaltung bis Vergütungseintreibung und Zahlungsabwicklung erfüllt die Stiftung Funktionen einer Verwertungsgesellschaft, die sie aber nicht sein will.

Die Kritik des CCC an den Verwertungsgesellschaften ist ebenso grundlegend wie nichtssagend: „im Wesentlichen gescheitert und verharzt“. Das muss genauer gehen. Denn: 1. Wer nicht sagen kann, was im Einzelnen bei der GEMA und bei den anderen schiefgelaufen ist, läuft Gefahr, die gleichen Fehler in der eigenen neuen Kollektivstruktur zu wiederholen. 2. Werden wir die Verwertungsgesellschaften, so böse sie sein mögen, nicht einfach ignorieren oder abschaffen können. Sie sind fester Bestandteil unserer Urheberrechtslandschaft, und im digitalen Zeitalter wird ihre Bedeutung nur noch zunehmen. Angefangen mit den Aufführungsrechten, die sich nicht individuell durchsetzen lassen, über die mechanische Vervielfältigung und Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Sendung, Filmvorführung, die gesetzliche Vergütung für Privatkopien, das Klingeltonrecht usw., und inzwischen natürlich auch die Werknutzung im Internet als Streams und Downloads sind sie unentbehrlich. Und auch bei vielen aktuell anstehenden Herausforderungen, wie vergriffenen und verwaisten Werken und der in der WIPO verhandelten Blindenschranke ist klar, dass die Lösung nur eine kollektive sein kann. Hinzu kommt, dass, wie Reto Hilty betont und Kretschmer/Hardwick empirisch festgestellt haben, die kollektive Rechtewahrnehmung oft die einzige Quelle ist, aus der Kreative Einnahmen erzielen. Eine Abschaffung der Verwertungsgesellschaften ist also weder praktisch vorstellbar, noch im Interesse der Urheber wünschenswert.

Gleichzeitig haben Verwertungsgesellschaften, insbesondere diejenigen, die für Musikrechte zuständig sind, eine miserablen Ruf, nicht nur bei den zahlungspflichtigen Werknutzern, sondern auch bei ihren Mitgliedern (Klagen über andere wie die VG Wort und die VG Bild-Kunst hört man in der öffentlichen Debatte kaum). Die jüngsten Verhaftungen der Führungsriege der spanischen Musikverwertungsgesellschaft SGAE unter dem Vorwurf von Betrug, Steuerhinterziehung und Veruntreuung bestätigen wieder einmal die schlimmsten Befürchtungen. Sie müssen also reformiert und ins 21. Jahrhundert gebracht werden.

Wenn die KWM-Stiftung Funktionen einer Verwertungsgesellschaft erfüllt, ist sie möglicherweise selbst eine? Ohne Frage nimmt die Stiftung, wie es im Gesetz heißt, die Vergütungsansprüche aus der gesetzlichen Tauschlizenz gegenüber den Internet-Nutzern für Rechnung der registrierten Urheber und ausübenden Künstler wahr. Da sie, sagen wir, etwas unorthodox mit dem eingesammelten Geld verfährt, könnte man argumentieren, dass sie zwar einerseits den Anspruch auf Vergütungszahlung organisiert, andererseits den Anspruch auf Erhalt einer angemessenen Vergütung aber gar nicht erst formuliert. Mit sehr viel gutem Willen könnte man also sagen, die KWM-Stiftung stellt nur die Infrastruktur bereit, die es Internet-Nutzern erlaubt ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber Urhebern ihrer Wahl nachzukommen. Damit wäre sie ein Zahlungsdienstleister und keine Verwertungsgesellschaft. Ich gehe aber davon aus, dass es in der Frage größere Interpretationskonflikte geben wird.

Sind die realexistierenden Verwertungsgesellschaften Teil des Problems oder Teil der Lösung? So lässt sich die Frage, wie gesagt, nicht stellen. Wir brauchen Verwertungsgesellschaften. Als Nutzer brauchen wir sie, weil sie Freiheiten wie Privatkopie und Tauschlizenz sichern. Als Urheber brauchen wir sie, weil sie uns Einnahmen sichern. Ebenso sicher müssen sie andere werden.

Tim Renner zitierte auf Netz.Macht.Kultur ein ungenanntes GEMA-Vorstandsmitglied im privaten Gespräch mit der Aussage: „Die GEMA ist ohne politische Intervention nicht reformierbar.“ Auch in dieser Einschätzung sind sich alle Beteiligten einig, von Mitgliedern und Musiknutzern über die GEMA-Führung selbst bis hin zur EU-Kommission. Diese hat 2004 mit ihrer Intervention begonnen. Zunächst ging es ihr vor allem um binnenmarktweite Online-Lizenzierung von Musik. Inzwischen ist für 2012 eine umfassende Rahmenrichtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung angekündigt.

Diese Debatte über eine europarechtliche Neuordnung der Verwertungsgesellschaften findet weitgehend unterhalb des Radars derjenigen statt, die am unmittelbarsten betroffen sind, der Verbraucher, die bezahlen müssen, und der Urheber, die diese Zahlungen bekommen sollen. Musiker und DJs immerhin haben sich in Younison auf europäischer Ebene organisiert, um auf Besserung zu drängen. Eine Initiative aus der CC-Welt arbeitet an der Gründung einer Creative Commons Collecting Society (C3S). Wenn wir die Verwertungsgesellschaften weder abschaffen noch ignorieren können, müssen wir uns an dieser Intervention beteiligen. Die Zeit dafür ist jetzt.

Vorschlag zum Besseren – ein Pilotprojekt

In mehr als zehn Jahren Diskussion über die Legalisierung von Filesharing ist eine Fülle von Literatur entstanden, es hat eine Reihe von Gesetzesinitiativen gegeben (in Frankreich, Italien und Belgien) und verschiedene Versuche, Pilotprojekte auf den Weg zu bringen (auf der Isle of Man, von Fishers Noank in China und Hongkong, an der Berkeley Universität). Praktisch erprobt wurde eine Tauschlizenz bislang noch kein einziges Mal. Dafür ist es höchste Zeit, und mit dem neuen Impuls, den der CCC in die deutsche Debatte gebracht hat, ist die Zeit reif.

Also ein Pilotprojekt. Ein Proof-of-concept, das alle haarigen Fragen von Gesetzesänderung, Zahlungsverpflichtungen, Skalierbarkeit und globaler Anschlussfähigkeit ausklammert und allseits freiwillig ist. Ziel ist es vor allem, die zentralen Fragen der Verteilungsgerechtigkeit zu überprüfen. Darin unterscheiden sich Kulturwertmark und Tauschlizenz. Drei Modelle sind vorgeschlagen: eine Ausschüttung im Verhältnis zur gemessenen Popularität der eigenen Werk, eine solidarische Umverteilungen von 10-20% (und bis zu 50% in Finnland) der Gesamteinnahmen an besonders Förderwürdige und -bedürftige (wie beim Kulturwerk der VG Bild-Kunst und dem Förderungsfonds der VG Wort) und eine willkürliche Zuweisung durch die Internet-Nutzer wie Blur/Banff und CCC sie vorschlagen. Alle drei sollen erprobt werden. Dazu werden die Beteiligten über die konzeptionellen und praktischen Fragen der Umsetzung ins Gespräch gebracht, vorhandene Technologie getestet und, wo nötig, neue entwickelt und Abläufe implementiert, an denen sich Erfahrungen gewinnen lassen über Nutzungsverhalten und Resultate, über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen und über Problemfelder, in denen weitere Arbeit erforderlich ist.

Es geht um einen Machbarkeitsnachweis mit eingebauter Lernerfahrung, das der Internet-Philosophie von „rough consensus and running code“ folgt. Natürlich muss genau definieren werden, was die Konzepte sind, die geprüft werden sollen und unter welchen Bedingungen die Prüfung bestanden wurde. Nach einer Projektlaufzeit von vielleicht drei oder vier Monaten gibt ein Abschlussbericht Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Um einen optimalen Erkenntnisgewinn zu sichern, soll unabhängige Begleitforschung das Pilotprojekt unter die Lupe nehmen.

Im Zentrum stehen natürlich auch hier die beiden Kollektive Urheber und Publikum. Auf Seiten der Kreativen bin ich zuversichtlich, dass wir Musiker, Filmemacher, Autoren, Game-Designer, Verlage und Labels und vielleicht auch Verbände gewinnen können, die sich beteiligen. Sie stellen für den begrenzten Zeitraum drei Dinge zur Verfügung: 1. Metadaten, idealerweise mit Audio- und Video-Fingerprints, die eine Identifizierung der Werke und eine Zuordnung der Transaktionen erlauben. 2. Eine Kontonummer der jeweiligen Urheber und Künstler. 3. Eine rechtsverbindliche Zusage nicht zu klagen, also keine Rechteübertragung, keine Lizenz. Filesharing bleibt so illegal als wie zuvor. Die beteiligten Urheber erklären lediglich einen befristeten Waffenstillstand. Da diejenigen, die wir für eine Teilnahme gewinnen können, sehr wahrscheinlich eh keine Abmahnunternehmen beschäftigen, wäre es eine symbolische, als solche allerdings sehr wichtige Geste.

Zu verlieren haben diese Urheber nichts. Wir gehen davon aus, das ihre Werke eh frei zirkulieren und sich daran durch das Pilotprojekt auch nichts Wesentliches ändern wird. Zu gewinnen hätten sie einiges. Nicht primär das Geld, das sie aus dem Pilotprojekt bekommen werden, das sehr wahrscheinlich auch ehr von symbolischem Ausmaß sein wird. Sondern Erkenntnisse darüber, ob eine Tauschlizenz der richtige Weg sein kann.

Auf Seiten des Publikums bieten sich ebenfalls die üblichen Verdächtigen an (Verbraucherverbände, CCC, Digitale Gesellschaft usw.). Unter den freiwillig Einzahlenden werden sich sicher ebenfalls Einzelne finden, die sich aktiv an der Konzipierung und Durchführung des Projekts beteiligen. Auch sie haben nichts zu verlieren, außer die Repression, und einiges zu gewinnen, nämlich die Freiheit, das zu tun, was sie ohnehin tun. Da die fünf Euro freiwillig gezahlt werden, können sie nicht als Verlust wahrgenommen werden, sondern, wie der Eintritt für ein gutes Konzert, als ein fairer Beitrag.

Für die Einzahlung der fünf Euro reicht ein schlichtes Bankkonto, auf das das Geld per Überweisung, Bareinzahlung, Kreditkarte, Paypal etc. eingehen kann. Die Etablierung einer Chaumschen Kryptowährung ginge weit über die Möglichkeiten eines solchen Pilotprojekts hinaus und ist auch gar nicht erforderlich.

Ziel des Projekts ist es, ein Betriebssystem für die Tauschlizenz zusammenzuhacken. Dafür bieten sich Arbeitsgruppen an, die sich in Auseinandersetzung mit bestehenden Systemen und aktuellen Initiativen beschäftigen mit:

1. Konzeptionelle Fragen, z.B.: Nach welchen Kriterien und Verfahren wird die Höhe der Pauschalvergütung bestimmt? Wie läßt sich Verteilungsgerechtigkeit außer in den drei zu überprüfenden Modi noch herstellen (Preise, Lotterie etc.)? Wie sind grundlegende Grenzziehungen zwischen kommerziell und nichtkommerziell, privat und öffentlich neu zu bestimmen? An wen wird die Vergütung ausgeschüttet, nur an Urheber und aufführende Künstler oder auch an Verwerter?

2. Datenschutz und Betrugsverhinderung.

3. Kollektive Organisationsformen, Meinungsbildung und Entscheidungsfindung: Verwertungsgesellschaft 2.0 – volldigital, so peer-to-peer wie möglich, offen, demokratisch unter öffentlicher Aufsicht.

4. Registrierung und Erkennung von Werken.

5. Popularitätsmessung: Entwicklung von Plugins für Firefox, Miro, Vuze, Mixd.tv usw. Möglicherweise kann auch Technologie von Noank oder aus der P2P-Forschung recycelt werden.

6. Kuratorien: welche Modelle (von Experten bis zu den Förderempfängern selbst) haben sich bislang bewährt? Wie kann P2P-Kulturförderung aussehen?

7. Willkürliche Zuweisung: Hier würde sich eine Kooperation mit Flattr anbieten, möglicherweise mit einer Markierung, die erkennen lässt, dass es sich um eine Transaktion im Rahmen des Pilotprojektes handelt.

Zehn Jahre Ideen warten darauf, in der Praxis erprobt zu werden. Am Ende werden wir weder die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest beantwortet noch die Welt gerettet haben, aber im Idealfall einen Weg aufgezeigt haben, um die Welt zu einer besseren zu machen für Urheber und Publikum. In jedem Fall werden wir alle klüger sein.

Wie wär’s?

41 Ergänzungen

    1. 1. ???
      2. Der Text ist angeteasert, und zwar dort, wo es sein muß, auf der Startseite;
      3. Die Länge eines Textes hat — bei ordentlicher Verwendung von Absätzen, wie hier (fast) vorbildlich geschehen — nichts mit Lesbarkeit zu tun;
      4. Womöglich hast Du es nur nicht so mit qualifizierten, längeren & detailierten Texten?

  1. Die Reform des Urheberrechtes und die Vergütung von Kulturschaffenden muss zusammen mit dem bedingungslosen Grundeinkommen diskutiert werden.
    Das Grundeinkommen beantwortet die Frage, wovon denn der Künstler leben solle. Die weitere Frage, wie denn darüber hinaus mit Kultur Geld verdient werden könne kann dann viel befreiter und kreativer diskutiert werden. Es sollen ja nicht alle Künstler dazu verurteilt werden, nur vom Grundeinkommen leben zu müssen.
    Ich kann mir aber vorstellen, dass es überhaupt kein Problem ist, mit Kultur auch zusätzliches Geld zu verdienen, wenn man nur die Sicherheit hat, dass man nicht tiefer als ins Grundeinkommen fallen kann.

    1. Ja, das bedingungslose Grundeinkommen ist eine wichtige Forderung. Nur sehe eine größere Chance, die Tauschlizenz in absehbarer Zeit umzusetzen als das Grundeinkommen. Und vor allem wird das Grundeinkommen den Krieg gegens Tauschen nicht beenden. Da sehe ich die größte aktuelle Dringlichkeit.

      1. Ich habe den Text gelesen, fand ihn total gut und mir ist e… wahrscheinlich habe ich Euch auch schon verloren. ;-)

  2. Ein erfolgreiches Pilotprojekt, bei der die Ausschüttung durch das Surfverhalten der User gesteuert wird, läuft bereits seit 2008: nämlich das Crowdfunding-Netzwerk Kachingle. Anders als bei Flattr-Buttons wird durch das einmal vom User aktivierte Kachingle-Medaillon gezählt, wie oft man pro Monat eine bestimmte Website besucht. Danach richtet sich dann auch die Ausschüttung.

    Probleme mit nachlassender Button-Klick-Lust wie bei Flattr entstehen dadurch zum Glück nicht, das Ergebnis ist dauerhaft repräsentativ für die tatsächliche Mediennutzung. Die 5 Dollar Monatsgebühr, die jedes Mitglied des Kachingle-Netzwerks entrichtet, passen im übrigen perfekt zum Stand der Diskussion um individuelle Vergütungszahlungen.

    Was mir aber am allerbesten am Kachingle-Modell gefällt: statt sich über komplexe staatliche, halbstaatliche oder durch Stiftungen getragene Mess-, Sammel-, Verteilungs- und Vergütungssysteme den Kopf zu zerbrechen, kann man sich einfach anmelden und mitmachen. Alles, was noch fehlt, sind mehr Teilnehmer… Wie wär’s!?

    1. Ja, Kachingle ist interessant, nicht nur als Vorläufer von Flattr. Gibt es irgendwo Zahlen zu Nutzern und verteilten Beträgen? Ich konnte bislang nichts finden.

  3. “Komplettüberwachung des Netzes, um korrekte Downloadzahlen … zu ermitteln.” Genau zu der Frage: Erhebung der Downloadzahlen, hätte ich mir vom CCC kreativere, konstruktivere Beiträge gewünscht.

    …und damit erübrigt es sich für mich, den Artikel zu lesen. Es sollte jemandem, der sich mit dem Thema beschäftigt, bekannt sein, dass sich Downloadzahlen niemals korrekt ermitteln lassen werden, ohne das Netz komplettzuüberwachen (was ist daran so schwer zu verstehen oder ist es irgendwie unklar formuliert?), dass außerdem darüber hinaus – selbst wenn man sie ermitteln könnte – nichts, aber auch GAR NICHTS darüber aussagen, wie oft die Stücke gehört, abgespielt oder nachgespielt werden.

    Obwohl starker Urheberrechtskritiker ( siehe http://musikdieb.de ), bin ich auch gegen die Vorschläge der Piratenpartei, weil diese sich meiner Meinung nach zu sehr gegen die Urheber richten und zu stark am Wohl großer Konzerne wie Google, Amazon etc. orientieren. Ich bin aber vor allem erstmal gegen die „Kulturflatrate“, weil diese absolut hirnverbrannt ist.

      1. Damit es nicht so kurz angebunden wirkt noch ein paar Fragen zur Anregung:

        – Wie soll bei einer Kulturflatrate (oder ähnlichem Modell) unterschieden werden zwischen den Beteiligten an einer Produktion, also Komponist, Interpret, Produzent, Übersetzer, etc.? Zur Info, aktuell ist es im Bereich Musik so: Die GEMA vergütet nur die Komponisten! Interpreten, Studiomusiker etc. müssen theoretisch an die GVL wenden, was sie aber meist nicht tun, soweit ich weiss. Schon jetzt ist eine „gerechte“ Verteilung der Pauschalabgaben in weiter Ferne. Wie soll das erst werden, wenn es noch komplizierter wird?
        – Wie soll verhindert werden, dass die Downloadzahlen mit betrügerischen Mitteln erhöht werden?
        – Wie können die Daten vor Manipulation geschützt werden?
        – Wie soll die tatsächlich Nutzung (nicht die Downloads) ermittelt werden?

    1. Es gibt keine Erhebung der Downloadzahlen. Es werden lediglich die kryptographisch gesicherten Marken, welche die Urheber abgeben zusammengezählt. Wer mehr Marken hat, bekommt mehr vom Kuchen.

      1. Hä? Von welchem Modell sprichst du? Wann geben Urheber wem wo was für Marken ab? Wann werden die wo von wem gezählt und warum? Kryptographisch kommt mir vor allem deine Aussage vor …

  4. Vor allem: Wenn nichtkommerzielles Filesharing und Remixen per Gesetz erlaubt wird, was braucht es dann noch die schwellenwertgebundene Freilizenzierung? Es bleibt nur die Entscheidung, auch kommerzielle Nutzungen freizugeben, d.h. den Anspruch auf angemessene Vergütung ganz aufzugeben. Das […] dient somit weder dem Zugang der Allgemeinheit noch der Vergütung der Urheber, sondern Dritten, die dann mit diesen Werken Geld verdienen können, ohne die Urheber beteiligen zu müssen. Die können nach der Freilizenzierung zwar noch Spenden entgegennehmen, aber nicht verhindern, dass globale Medienkonzerne ihre Werke umfassend verwerten und sie dabei leer ausgehen.

    Danke, dass das mal jemandem aufgefallen ist!

  5. Warum so kompliziert?
    Jeder kann im Internet seine Gedanken veröffentlichen. Darunter sind auch einige Hobbykünstler.
    Einige veröffentlichen kostenlos. Wenn ihr also mit den Urheberrechtssystem nicht einverstanden, warum nehmt ihr nicht deren Dienste in Anspruch und macht diese bekannt?
    Ruhm ist eine andere (schwächere) Zahlungsform, bzw. gegen Spenden wären diese sicher auch nicht abgeneigt.
    Spätestens mit dieser Konkurrenz müssen die Etablierten umdenken.

    Was mir auch ein bisschen fehlt, ist „Werbung“ für flattr.
    Das Problem mit Spenden im Internet ist, dass die potentiellen Spender (zumindest ich) stinkfaul sind; sie möchten einfach nur auf einen Knopf drücken müssen.

  6. Igitt – E-Books…. – bäh – sowas kommt mir nicht ins Haus… – und selbst wenn… – oft lese ich Stunden am Stück – was mache ich denn wenn der Akku des Smartirgendwas alle ist ? – oder er runterfällt ? – kann ich einen smartxxx – einfach so offen am Strand liegen lassen und Baden gehen ??? – Ebooks lohnen sich nur zur eigenen Gepäckminimierung in den öffentlichen Verkehrsmitteln…

    Zu dem Rechteblabla…
    Man stelle sich einmal vor, – die Menschen wären schon immer so gewesen… – wir leben heute doch insgesamt nur durch Kopieren von Dingen, Inhalten, u.s.w
    – Ich habe auf jeden Fall nicht den „Urlöffel“, oder sonstiges, sondern alle meine Haushaltsgegenstände sind „Plagiate“ von etwas, das es schon früher gab ! – Wenn ich ins Kino gehe, – sehe ich auch oftmals immer wieder dieselben Geschichten, – teil sehe ich sogar oftmals keine Einzige eigene Idee in diesen Filmen… – bei Büchern verhält es sich genauso… – und auch diese Worte hier, mit denen ich Schreibe – sind die Idee eines anderen – genau wie die Sprache… – alleine wäre ich vielleicht nie über Ugh !!! hinausgekommen…. – wenn man so sehr gegen Kopien ist, – sollte man seinen Gesamten Haushalt auflösen, – auf nen Baum ziehen, und sein Gehirn löschen lassen – und selbst dann muß man aufpassen, das man sich nicht das Nahrungssuchen von Vögeln und Eichhörnchen abguckt…

  7. Dafür schlägt er ein repräsentatives Panel von Haushalten vor, die sich freiwillig bereit erklären, ihr Mediennutzungsverhalten messen zu lassen.

    Und nun alle Netzpolitik Leser melden, die freiwillig ihr Surfverhalten überwachen messen lassen. (Es ist auch für einen guten Zweck ;)
    Das Problem bei solchen Panels ist eben, dass sie systematisch falsche Zahlen liefern, weil verschiedene Websites (und wahrscheinlich auch verschiedene Künstler) unterschiedlich datenschutzaffine Leser haben.

    Allerdings wäre so ein Pilotprojekt sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.

    1. Wäre sehr interessiert an dem Ergebnis einer solchen Umfrage. Auch: wieviele Leserinnen und Leser verwenden Audioscrobbler? Oder Genius?

  8. Interessanter Text, würde ich flattrn wenn ich mich denn endlich durchringen könnte ein MoneyBookers-Konto zu erstellen (die AGB sind nur soooo öde, ich komme einfach nicht durch).

    Der Appell nach einem Pilotprojekt ist gut und richtig, allerdings hatte ich mir nach dem Teaser im ersten Absatz irgendwie mehr versprochen :(
    Zwischenzeitlich ist der Text etwas ermüdend, aber nungut, man kann nicht alles haben.

    Das Problem bei jedem voll-freiwilligen System ist tatsächlich, dass unterschiedliche Nutzer unterschiedlich freiwillig an soetwas teilnehmen. Also aus der Luft gegriffen sagen wir:
    Technofans wollen sich auf keinen Fall irgendwie überwachen lassen
    Schlagerfans wollen unbedingt, dass die, die sie konsumieren angemessen Entlohnt werden und
    Metalfans ist das alles scheißegal hauptsache es rockt!
    Nein, ich schätze diese Gruppen nicht wirklich so ein, aber jedes freiwillige System hat dieses Problem, ein unfreiwilliges will ich oder wollen wir aber auch nicht.
    Vielleicht wäre ein Zwischending angebracht, wenn ich alle Jubeljahre zufällig dazu auserwählt werde mich einen Monat überwachen zu lassen und ich weiß davon und die Plgins/Trojaner auf meinen Rechnern, Routern, Telefonen, eBookReadern etc. lassen sich auch wieder sauber entfernen… ja, damit könnte ich wohl leben.
    Rechtlich durchsetzen sollte man sowas freilich nicht, wer sich vehement wehrt der soll auch nicht müssen, aber grundsätzlich verpflichten (ohne Ftrafandrohung eben) ginge imho schon.

    Ach und noch was zu dem Text: Manche beklagen sich hier er sei zu lang und ich muss gestehen, dass ich nun keine Lust habe auf 60 Seiten „in wissenschaftlich“. Aber dennoch danke für’s zur Verfügung stellen ♥

  9. Vollkommen richtig ist die Kritik von Grassmuck an dem unausgegorenen, ja lächerlichen Vorschlag „Kulturwertmark“. Positiv ist auch, dass er den unsäglichen Begriff der „Kulturflatrate“ über Bord geworfen hat.

    Die diversen „Kulturflatrate“-Modelle sind eine Scheinlösung für ein Scheinproblem:
    Sogar die Inhalteindustrie hat inzwischen erkannt, das Filesharing nur von einer Minderheit (5 Prozent der Deutschen) betrieben wird (vgl. DCN-Studie 2011 http://www.vprt.de/thema/medienordnung/urheberrecht/piraterie/content/dcn-studie-2011-fernsehen-und-musik-werden-millio?c=0).
    Es gibt keine Belege dafür, dass Filesharing negative Auswirkungen auf die Verkaufszahlen hat.
    Außerdem werden Industrie und Urheber über diverse Urheberrechtsabgaben, zum Beispiel auf Leermedien, längst für potenzielle Einnahmeausfälle durch private Kopien entschädigt.

    Wozu braucht es eine „Tauschlizenz“? Niemand wird daran gehindert, seine (selbst produzierten) Werke zum Tausch freizugeben, z. B. durch die Verwendung einer CC-Lizenz.

    Das Ziel, Urheber und Publikum/Konsumenten in einen direkten Kontakt zu bringen, mag zwar richtig sein, aber solange wir in einer kapitalistischen Gesellschaft leben, kann man nicht so tun, als ob es die Kulturindustrie nicht gäbe.

    Und wozu ein extra Pilotprojekt? Man braucht doch nur zu untersuchen, wie YouTube das Problem der Entlohnung der Kreativen löst – oder auch nicht. (Ein im Vergleich zur Entlohung im gesamten „Kulturmarkt“ triviales Problem).

    Grassmuck: „Ziel ist es vor allem, die zentralen Fragen der Verteilungsgerechtigkeit zu überprüfen.“

    Was ist denn eine „gerechte“ Verteilung? Wie wird dieses Ziel genau definiert?

    Wie repräsentativ für die Gesamtbevölkerung / die Gesamtheit aller „Kreativen“ werden die freiwilligen Teilnehmer eines Pilotprojekts „Tauschlizenz“ sein? Welchen Wert soll das Ergebnis des Feldversuchs haben?
    Und was ist überhaupt das Ziel: Eine freiwillige Tauschlizenz als zusätzliche Einkommensquelle oder eine Tauschlizenz als Ersatz für (alle) andere(n) Einkommensquellen?

    1. Das Problem, das die Tauschlizenz vor allem lösen soll, ist der Krieg gegens Tausch. Da helfen weder die fehlenden Belege für Schaden noch CC-Lizenzen. Das muss gesetzlich aus der Welt geschafft werden.

      Re: DCN-Studie. Wir werten gerade eine ähnliche Umfrage aus. Nur soviel vorab: Die Mehrheit spricht sich für eine monatliche Pauschale aus und auf einem deutlich höhern Level als 5 Euro.

      Re: YouTube. Das geht Busines-to-Business unter Geheimhaltung. Wir wissen nur, das die Majors mit dem, was sie von Google bekommen, ganz zufrieden zu sein scheinen, die GEMA nicht. Was die Kreativen kriegen, wenn überhaupt, weiß niemand. Genau deshalb ist es so wichtig, Urheber und Publikum ins Zentrum zu stellen. Das tut nicht so, als gäbs die Industrie nicht, sondern sagt, dass der Schwanz nicht länger mit dem Hund wedeln kann.

      1. „Das muss gesetzlich aus der Welt geschafft werden.“

        Die Gesetze, die die Privatkopie verbieten, wurden vor kurzem erst eingeführt. Jetzt noch kompliziertere Gestze erfinden, um den „Krieg gegens Tausch“ zu verhindern? Was soll der Schwachsinn?

      2. Die Änderung der Urheberrechtsgesetzes, die privates Kopieren gegen Vergütung zulässig gemacht hat, erfolgte 1965. Sie gilt im Wesentlichen unverändert bis heute. Deshalb gab es keinen Krieg gegens Tauschen. Die Tauschlizenz bewirkt dasselbe in Bezug aufs Tauschen.

        Text gelesen? „Was genau verstehst du nicht?“ „Was soll der Schwachsinn?“

      3. „Die Änderung der Urheberrechtsgesetzes, die privates Kopieren gegen Vergütung zulässig gemacht hat, erfolgte 1965. Sie gilt im Wesentlichen unverändert bis heute. Deshalb gab es keinen Krieg gegens Tauschen. “

        Sorry, ich hatte mich falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich die Urheberrechtsovelle 2006, die die Privatkopie faktisch aushebelte.

        > Text gelesen?

        Nein, sag ich doch. Sehe ich gar nicht ein, weil ich mich nicht auf so ein Geschwurbsel einlasse. Klar, jetzt kann man mir vorwerfen, ich wäre zu blöd um ihn zu kapieren oder zu faul oder ungebildet um ihn zu lesen. Ähnliche hochnäsige Kommentare sind ja hier zu hauf zu finden. Ist mir aber egal. Ich bilde mir selber meine Meinung, welche Texte ich zu lesen habe, um mich zu bilden und dieser gehört aufgrund der Einleiteung nicht dazu.

      4. @vgrass:
        „Das Problem, das die Tauschlizenz vor allem lösen soll, ist der Krieg gegens Tausch. Da helfen weder die fehlenden Belege für Schaden noch CC-Lizenzen. Das muss gesetzlich aus der Welt geschafft werden.“

        OK. Wo kein Schaden, da braucht es auch keine Entschädigung. Der Krieg gegen das Tauschen kann also ohne die Einführung einer Tauschlizenzgebühr legalisiert werden (womit schon mal das Problem der Verteilungsgerechtigkeit gelöst wäre). Aber: Der Tausch wird legalisiert bzw. der private, nicht-kommerzielle Tausch wird legalisiert. Problem: Wie wird privater, nicht-kommerzieller Tausch definiert?

        Außerdem: Ihr ursprünglicher Vorschlag (Kulturflatrate) galt ja (wenn ich es richtig verstanden habe) nur für den Tausch über P2P-Systeme. Gilt die Tauschlizenz auch für Tausch, der über Rapidshare und ähnlich Systeme erfolgt? Wie ist der rechtliche Status der Plattformen, über die der dann legalisierte Tausch stattfindet? Können diese Plattformen (wie viele heute schon), Geld verdienen (z.B. über Werbung oder Nutzungsgebühren für besonders schnelle Downloads / Speicherplatz etc.) oder nicht? Ist vorgesehen, dass diese Plattformen einen Teil ihren Einnahmen in den Topf für die Urheber einzahlen? Falls nicht, warum nicht?

        Re: Studie
        Die Höhe der Pauschale ist das geringste Problem. Worauf ich hinaus will, ist die Frage nach der Verteilung bzw. der Verteilungsgerechtigkeit: Wieviel ist der Download eines Films im Vergleich zum Download eines Musikalbums, eines Buchs, einer Zeitung, einer Zeitschrift usw. Wert? Um dies zu entscheiden, braucht es keine Studie, sondern Verhandlungen. Aber wer soll mit wem verhandeln? Kann es auf dieser Ebene überhaupt eine „Verteilungsgerechtigkeit“ geben? Und dann geht es weiter, mit der gerechten Verteilung innerhalb der einzelnen „Content“-Kategorien, z. B. im Musikbereich: Wieviel sollen Komponisten, wieviel Interpreten erhalten? Bekommen die Produzenten auch etwas? Und was ist mit Interpreten, die bei einem Label unter Vertrag sind? Erhält das Label ebenfalls einen Anspruch auf Gebühren aus der Tauschlizenz? Wer soll innerhalb der einzelnen „Content“-Kategorien über die gerechte Verteilung verhandlen/entscheiden?

        Re: „Urheber und Publikum ins Zentrum stellen“
        Klingt ja irgendwie gut. Aber wie soll das funktionieren? Was machen Urheber und Publikum, wenn sie mal im Zentrum stehen? Was ist dieses Zentrum? Der Markt, auf dem alles automatisch zum Ausgleich kommt (jedenfalls in den naiven Annahmen vieler Wirtschaftswissenschaftler)?

        Sollen Urheber und Publikum irgendwie direkt miteinander verhandeln oder sollen deren Interessen von anderen vertreten werden? Wenn ja, von wem? Wie soll verhandelt werden? Wie wird Verteilungsgerechtigkeit definiert? Wer überprüft wie, ob die anvisierten Ziele erreicht werden?

        Re: YouTube „Wir wissen nur, das die Majors mit dem, was sie von Google bekommen, ganz zufrieden zu sein scheinen, die GEMA nicht.“
        Sehr richtig. Obwohl die GEMA (und andere kollektive Verwertungsgesellschaften) angeblich so mächtig ist (sind), hat sich im Internet bislang nichts daran geändert, dass die Labels die Urheber mit Almosen abspeisen. (Im Fall von YouTube sollte der Hinweis nicht fehlen, dass Universal Music und Sony Music gemeinsam mit YouTube/Google VEVO betreiben) Dabei sind die Urheber im Vergleich mit den Interpreten sogar noch gut gestellt. Könnte dies damit zusammenhängen, dass die Rechte der Urheber kollektiv wahrgenommen werden und die Interpreten einzeln mit den Labels verhandeln? In diesem Zusammenhang erscheint mir Ihre Kritik an der / Polemik gegen die GEMA (im Ursprungstext) als falsch (und dabei berufen sie sich auch noch auf einen Phonomanager).

        Also: Wer soll die Interessen der Künstler bei den Verhandlungen zur Verteilung der Einnahmen aus der Tauschlizenz vertreten? Wer soll die Interessen des Publikums vertreten?

  10. Ich finde den Text/Vorschlag sehr interessant und denke, dass die beste Lösung tatsächlich eine Zwangsabgabeeiner Pauschale für Internetnutzerder ist (z.B. 5€)
    Wer an diesem Geld partizipieren möchte, muss sein Werk quasi anmelden, ansonsten kann es „legal schwarz“ gehandelt werden, wodurch die 5€ ja nicht verschwinden.
    Der Verteilungsschlüssel sollte so aufgemacht sein, dass die Grenzeinnahmen für Aufrufe/Nutzung der Angebote sinken. Dass ein Künstler für den ersten Aufruf also z.B. 3€ bekommt, den zweiten 2,50€ und den Millionsten vllt. noch 1 cent (natürlich keine fixen Beträge sondern abhängig vom Geldpool und Anzahl aller aufgerufenen Titel).
    So bekommen selbst recht erfolglose Künstler noch ordentlich etwas, es bekommt aber niemand etwas, der auch nichts leistet und nur Alibi-mäßig Künstler ist, um irgendwelche Fixbeträge zu erschleichen.

    Problematisch wird es bei der Ermittlung dessen, was ein Kunstwerk ist und wie das gewichtet wird. Wenn ich einen 10-Sekunden-Clip erstelle, der 1mio mal geklickt wird, darf er natürlich nicht so vergütet werden, wie ein Kinofilm, der 1mio Mal geschaut wird.
    Da müssen mehrere Kategorien erstellt werden.

    Über die Ermittlung der Anzahl der Aufrufe müsste quasi für Zugriffe auf benutzte Werke nur eine anonymisierte Verbindung zu einer Datenbank der gesammelten Werke erstellt werden, die die Anzahl und evtl. auch Dauer der Nutzung (anonym!) erfasst. Das Geld wird nicht jedem einzelnen von seinem 5€ Konto abgezogen, sondern dem Gesamt-Geldpool.
    Jeder Song darf kopiert und legal verfielfältigt/verbreitet werden, so entzieht sich ein Teil zwar der offiziellen Zählung, jedoch sollten tendenziell schwarz hoch gehandelte Werke auch relativ häufig offiziell aufgerufen werden.
    Bei Remixen muss ein signifikanter Unterschied zum Original bestehen bzw. geht für die Nutzung der Orginale in Plagiaten ein Teil der Einnahmen an den Urheber des Originals. Plagiate müssen als solche gekennzeichnet angemeldet werden, ansonsten drohen hohe Strafen.

    Künstler können natürlich weiter Verträge mit Marketingagenturen, Labels, Vertreibern und Verlagen abschließen und diese am Erfolg koppeln, um weiter in großem Umfang vermarktet zu werden. Genauso kann man komplette Verwertungsrechte verkaufen.

    Ich weiß, dass das Konzept noch einige Lücken aufweist, aber es ist für einige Kunstformate ein relativ einfach zu errichtende Plattform, wo einfach erstmal die Kohle vom Staat eingezogen wird, kopieren legalisiert und sich dann schon zeigen und regeln wird, wer wie an dem Geldpool partizipiert wird.

    1. Zusatz:

      Natürlich müssten Titel nicht angemeldet werden und dürften eben auch nebenbei gehandelt werden, von mir aus auch per Kopierschutz geschützt, zu selbst fesgelegten Preisen, jedoch dürfte die z.B. Musik legal kostenlos verbreitet werden und auch der Kopierschutz geknackt.
      Hierbei sollte auch weiterhin ein Urheberrecht erhalten bleiben, sodass nicht ein fremder die Kopie im offiziellen System oder sonstwo kommerziell verwerten dürfte.

  11. ab in die Lesezeichen. für wenn mal mehr Zeit ist…
    wirklich ein kurzes abstract wär fein, aber vielleicht geht das nicht weil zu komplex.

  12. @DieterK:
    ja genau, das sind die Fragen, um die es bei dem Pilotprojekt gehen soll. Auf viele gibt es bereits Antworten, die es gilt zu überprüfen und ggf. zu verbessern. Z.B. haben die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, Bild usw.) einen Schlüssel für die Aufteilung unter den Werkarten. Oder Schlüssel für die Aufteilung zwischen Urhebern und Interpreten oder unter den verschiedenen Urhebern eines Films. Andere Fragen (Unterscheidung privat/öffentlich, kommerziell/nicht-kommerziell) stellen sich hier auf neue Weise. Z.B. Infrastrukturanbieter für privates Tauschen: Filehoster und ISPs profitieren vom Tauschen und sollen deshalb zahlen, fordert die Industrie. Aber: nicht sie tauschen, sondern ihre Kunden. Genauso wie Geräte- und Leermedienhersteller nicht privatkopieren, sondern deren Kunden. Die müssen dafür bezahlen. Das sieht auch der Gesetzgeber so. Weshalb seit 1.1.2008 die Urhebervergütung auf den Endkundenrechnungen ausgewiesen werden muss. Anders verhält es sich mit Streaming-Platformen, die selber Inhalte anbieten. Ob auch die Verwerter etwas von der Tauschlizenzgebühr bekommen sollen oder nur die Urheber und aufführenden Künstler, ist sicher eine weitere schwierige Frage.

    Re: “Urheber und Publikum ins Zentrum stellen”
    Der CCC hat eine Stiftung vorgeschlagen, in der beide Seiten Mitglieder sind und paritätisch entscheiden. Die Urheber sind bereits u.a. in den Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen. Die Verbraucher erhalten nach Gesetzeslage aber erst Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn Gesamtvertragsverhandlungen gescheitert sind. In Frankreich dagegen wird zur Tariffindung eine Kommission einberufen, in der Urheber, Verwerter, Gerätehersteller und auch Verbraucher sitzen und die vom Kulturmininsterium geleitet wird. Auch hier können wir also auf Erfahrungen mit bestehenden Modellen zurückgreifen.

    Ich bin überzeugt, wenn wir unsere Köpfe zusammenstecken und jede dieser Fragen konstruktiv angehen, werden wir Lösungen entwickeln können. Daher möchte ich Sie und alle Interessierten einladen, sich zu beteiligen, sobald die Arbeitsgruppen des Pilotprojekts starten. Netzpolitik wird darüber berichten.

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