Heute Morgen versuchte Wolfgang Bosbach im Deutschlandfunk, die Diskussion um den Staatstrojaner etwas zu entschärfen, indem er den Chaos Computer Club aufforderte, Beweise vorzulegen.
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Bosbach, hat den Chaos Computer Club aufgefordert, Vorwürfe zu belegen, wonach Bundesbehörden heimlich Überwachungssoftware einsetzen. Derartige Behauptungen seien nicht zulässig ohne konkrete Beweise, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. Sollten sich die Vorhaltungen bewahrheiten, sei dies ein ernst zu nehmender Vorgang
Der CCC hatte bisher darauf verzichtet, um die eigenen Quellen zu schützen, bzw. den Quellen selbst die Möglichkeit zu geben, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Nun ist der Rechtsanwalt Patrick Schladt mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen und erklärt, dass einer seiner Mandanten in Bayern betroffen war und er den Rechner samt Trojaner an den CCC übergeben hätte.
Einer der vom CCC dokumentierten „Staatstrojaner“ wurde auf der Festplatte eines meiner Mandanten gefunden, die ich im Einvernehmen mit dem Mandanten an einen öffentlich bekannten Vertreter des CCC habe übergeben lassen. Es handelt sich dabei um den Fall des „Screenshot-Trojaners“, der bereits im Frühjahr diesen Jahres Gegenstand der öffentlichen Diskussion war, siehe http://ijure.org/0zapftis. Die Beweiskette von mir zum CCC ist dabei lückenlos dokumentiert.
(Da der Server gerade zu schnell zu oft verlinkt wurde, ist der jetzt tot. Hier gibts den Google-Cache mit der PM.)
Über genau diesen Fall hatten wir übrigens bereits gestern spekuliert. Beim CCC sollen aber noch mehr Festplatten von mehr Betroffenen, auch aus anderen Bundesländern eingetroffen sein.
Am besten ihr nehmt den Cache:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:http://ijure.org/wp/archives/727&hl=de&strip=1
Dazu gab es von den bayerischen Grünen auch schon im April eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung
http://webevangelisten.de/wp-content/uploads/2011/10/Trojaner-I-16_0008125.pdf
bzw, weil die Antworten nicht ausreichend waren, hier die Nachfrage von Susanna Tausendfreund:
http://webevangelisten.de/wp-content/uploads/2011/10/Trojaner-II-16_0008747.pdf
Bundestrojaner ist doch Schnee von gestern, heute gehts nur noch um den vereitelten Terroranschlag auf den Berliner HBF.
/ironie
Wenn es sich hier um den „Bayerntrojaner“ handelt, verstehe ich die Aufregung zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Wer jetzt „Skandal“ schreit, hätte auch schon im Zuge des Verfahrens gegen Schladts Mandanten „Skandal“ schreien müssen. Gab es damals irgendwelche Konsequenzen wegen des rechtswidrigen (?) Einsatzes der Software?
Als Pastebin: http://pastebin.com/eFefpnkd
@Irritierter.
„Verfahren gegen Schladts Mandanten“: Ich vermute, damals lag das Ding noch singulär vor, d.h. mit der Analyse und Veröffentlichung wäre man direkt beim Mandanten angelangt. Mit mehr vergleichbaren 0zapftis.dll konnten in der Analyse vom CCC die Teile des Trojaners anonymisiert werden („Schwärzen“ einzelner Passagen“), die typische Kennungsmerkmale aufwiesen. Damit konnte an die Öffentlichkeit gegangen werden, ohne die Bereitsteller auffliegen zu lassen. Siehe Addentum http://www.ccc.de/de/updates/2011/addendum-staatstrojaner
Aber es war doch damals schon bekannt, dass das LKA Bayern im Zuge einer richterlich angeordneten Quellen-TKÜ eine Software einsetzt, die eben mehr zu bieten hat als eine reine Überwachung der Telekommunikation. In diesem Fall ging es um die Übermittlung von Screenshots, deren Rechtswidrigkeit dann erst nachträglich festgestellt wurde. Das ist doch derselbe Sachverhalt, den der CCC jetzt bemängelt (abgesehen von den Sicherheitsproblemen). Aber mit Bezug auf die öffentliche Empörung gilt wohl: besser spät als nie.
Ärgerlich ist allerdings, dass rechtswidriges Verhalten von Behörden in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht mir irgendwelchen Konsequenzen verbunden ist. Das ist geradezu eine Aufforderung, auch weiterhin mit rechtswidrigen Methoden zu arbeiten.
Wenn der Staat zum Dealer wird:
Der “ Hackerparagraf“:stellt die Beschaffung und Verbreitung von Zugangscodes zu zugangsgeschützten Daten sowie auch die Herstellung und Gebrauch von Werkzeugen, die diesem Zweck dienlich sind, als Vorbereitung einer Straftat unter Strafe.
Das bestätigt eigentlich meinen Verdacht. Bzw war ich mir sicher, daß der Trojaner, falls es sich bei ihm um kein Bundes“eigentum“ handelt, entweder auf bayrischem oder sächsischem Mist gewachsen sein muß. Die Polizeibehörden beider Länder waren ja in der Vergangenheit schon regelmäßig weit in Führung, wenn es um das bedarfsgerechte Ignorieren ..äh.. Auslegen des Grundgesetzes oder der Befugnisse der Exekutive ging.
Der weitere Verlauf: Die Wellen schlagen so lange ans Ufer, bis die Spuren verschwunden sind.
Was soll sonst passieren?
@Bosbach
Sie möchten immer BoSSbach genannt werden, mit scharfem SS. Das haben Sie Plasberg gesagt, er hat es in die Sendung gebracht.
Doch sie heißen Bosbach, besprochen Boooosbach. Wie boooshaft.
Gehen Sie zum Standesamt, anonsten kommt Bosbach von boshaft.
Bossbach ist was anderes. Rechtschreibung ist Ihnen wichtig, Ausprache auch, also bitte. lernen Sie Deutsch.
Ich kann auch nicht Me i er genannt werden möchten, nur weil mir Meier auf die Eier geht. Sie haben keine Sonderkonditionen.
Sie sind BOOOsbach. (boshaft dito)
Edit: Lernen mit großem L und auch AuSsprache. Die Flüchtigkeit.
Tja, Booosbach, so geht es. Edit eben. Man sollte es nur merken.
Sie merken gar nichts.