Heise berichtet – quasi in eigener Sache – über den erfolglosen Versuch, Einblick in die Details von Wahlautomaten zu nehmen:
Die schon gleich nach dem Inkrafttreten Anfang des Jahres umstrittene Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes ist jetzt um eine weitere Variante bereichert worden: der Ablehnung eines Antrags auf Aktensicht unter Berufung auf das Urheberrecht.
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