Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf ab September Smartphones und Datenträger von Asylbewerbern auslesen, um deren Identität besser feststellen zu können. Das Gesetz war auf starke Kritik von Datenschützern und Juristen gestoßen, es ist eine Verfassungsbeschwerde dagegen geplant.
In der Zeit wird nun erläutert, wie das Verfahren ablaufen soll:
Die Chefin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Jutta Cordt, verteidigte die umstrittene Auswertung der Mobiltelefone gegen Kritik. Sobald die Asylbewerber das erste Mal Kontakt mit dem BAMF haben, würden ihre Telefone ausgelesen werden, sagte sie. Dann würden die Daten in einer Art technischem Safe gespeichert. Erst wenn in der Anhörung des Bewerbers klar werde, dass die Daten gebraucht werden, müsste ein Volljurist sie freigeben.
Im Klartext heißt das: Die Daten der Smartphones und Datenträger von Geflüchteten werden vom BAMF auf Vorrat gespeichert für den Fall, dass der Staat da irgendwann mal ran will.
Die entsprechende Änderung des Asylgesetzes gilt seit Ende Juli 2017 und nicht erst seit September.
Das macht die Behörde richtig und es reicht lange nicht.