Am Freitag wird das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Am vergangenen Dienstag erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, dem Evangelischen Pressedienst, die große Koalition reagiere auf die Kritik aus Netzgemeinde und Wirtschaft mit Änderungen am Gesetzentwurf. Das klingt gut, doch was steckt dahinter? Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass es keine Änderungen am Gesetzestext selbst gibt, sondern nur in den Begründungen des Gesetzes.
Ein Beispiel: Im Gesetzestext steht eine Ermächtigung zum Erlass einer Verwaltungsrichtlinie. In der Begründung wird nun ergänzt, dass beispielsweise die Bußgelder nur bei „systematischen Verstößen“ verhängt werden sollen. Das Problem ist jedoch, dass das Bundesjustizministerium eine solche Richtlinie jederzeit einseitig und ohne weitere parlamentarische Beratung ändern kann. Auf Grundlage des unveränderten Gesetzestextes.
Genauso verhält es sich mit der viel kritisierten, weiten Definition, wer vom NetzDG betroffen ist. In der Begründung werden E‑Mail-Anbieter und berufliche Netzwerke wie Xing nun ausgenommen, im Gesetzestext werden diese aber weiterhin erfasst.
Die Probleme des Gesetzes bleiben
So sind die angekündigten „Klarstellungen“ nicht einmal kosmetische Veränderungen, sondern eine Beruhigungspille für die Kritiker – kurz bevor das Gesetz im Bundestag beraten wird. Denn die minimalen Ergänzungen ändern nichts am schädlichen Potenzial des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes: die Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit und eine privatisierte Rechtsdurchsetzung.
Gegen das NetzDG laufen Wirtschaftsverbände gemeinsam mit netzpolitischen Vereinen und Bürgerrechtsorganisationen in einer „Allianz für die Meinungsfreiheit“ seit Wochen Sturm. Das ungewöhnlich breite Bündnis wandte sich heute noch einmal in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie an den Vizepräsidenten der EU-Kommission und warnte vor dem gesetzgeberischen Schnellschuss. Kritik gibt es auch daran, dass die Bundesregierung die Zivilgesellschaft in der Phase der Beratung überging.
Dabei gibt es gute Ansätze, wie das Phänomen von strafbarer Hassrede bekämpft werden kann: Es ist eine wirksame Strafverfolgung nötig, damit sich die Täter nicht sicher fühlen können und verurteilt werden. Über die Zahl der Verurteilungen gibt es nicht einmal deutschlandweite Statistiken. Um eine wirksame Strafverfolgung umsetzen zu können, bräuchten Ermittlungsbehörden und Gerichte eine bessere fachliche wie personelle Ausstattung. Doch das kostet Geld.
Trotz der strategischen Beruhigungspille bleiben die fünf großen Probleme des geplanten Gesetzes bestehen:
- Eine schwammige Definition sozialer Netzwerke, die E‑Mail oder WhatsApp einschließen könnte und auch hinsichtlich der Nutzerzahlen Spielraum für Interpretationen lässt
- die Hinwendung zu privatisierter Rechtsdurchsetzung, bei der Plattformen zu Ermittlern, Richtern und Henkern werden
- die Einführung von Inhaltefiltern, die aufgrund des digitalen Fingerabdrucks Dateien plattformweit erkennen und löschen können, samt des Overblocking-Problems durch fehlende Kontextualisierung der betroffenen Dateien
- ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, der von Stalkern und Gewalttätern missbraucht werden könnte
- Widersprüche zu rechtlichen Voraussetzungen in Europa
Wer noch einmal eine Zusammenfassung will, wo die Probleme beim NetzDG liegen und welche Alternativen es zum Gesetz gibt, dem empfehle ich meinen kurzen Vortrag auf der diesjährigen re:publica:
