Bislang wurden keine Anschläge aufgrund von Videoüberwachung verhindert. Das hat die Bundesregierung der Linkspartei in einer kleinen Anfrage geantwortet.
Das Bundesinnenministerium hatte den Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Videoüberwachung (PDF), dem so genannten Videoüberwachungsverbesserungsgesetz, zuvor mit der Verhinderung von Anschlägen begründet. In der Begründung des Gesetzes heißt es:
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die Sicherheit bei öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen (z. B. Einkaufszentren) sowie bei Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen‑, Schiffs- und Busverkehrs, der in Privatrechtsform betrieben wird, zu erhöhen und Anschläge wie in Ansbach und München im Sommer 2016 zu verhindern.
Abgeordnete der Linkspartei haben deswegen bei der Bundesregierung in einer kleinen Anfrage nachgefragt, inwiefern Videoüberwachung in München und Ansbach geeignet gewesen wäre, die Anschläge zu verhindern. Die Antwort: „Die Bundesregierung nimmt zu spekulativen Fragen keine Stellung.“
Weiterhin fragen die Abgeordneten, ob denn Videoüberwachung bislang Terroranschläge verhindert habe:
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Terroranschläge in Deutschland maßgeblich durch Videoüberwachungssysteme verhindert worden, und wenn ja, welche, und welche konkrete Wirkung hatte die eingesetzte Videoüberwachung dabei?
Auch hier muss die Bundesregierung passen (schränkt die Frage aber auf islamistischen Terrorismus ein):
Die bisher in der Bundesrepublik Deutschland verhinderten Anschläge, die von Tätern des islamistisch-terroristischen Spektrums geplant und vorbereitet wurden, sind nicht maßgeblich aufgrund von Videoüberwachungssystemen vereitelt worden.
Das Bundeskabinett hatte eine Ausweitung der Videoüberwachung vor Weihnachten beschlossen. Das geplante Gesetz wird von Datenschützern stark kritisiert.
