Das Bundeskabinett hat heute die Ausweitung der Videoüberwachung, die Einführung von Systemen zur Kfz-Nummernschilderfassung und von Bodycams für Polizisten beschlossen. Insgesamt handelt es sich um vier Gesetzentwürfe, mit denen das federführende Bundesinnenministerium (BMI) eine „Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ erreichen will.
Beim Beschluss zur Videoüberwachung handelt es sich um das so genannte Videoüberwachungsverbesserungsgesetz. Hierbei werden im Bundesdatenschutzgesetz Bestimmungen gelockert, um den Einsatz von Videoüberwachung an Sportstätten, Einkaufszentren und auch Diskotheken zu erleichtern. Das geplante Gesetz wurde von Datenschützern scharf kritisiert.
Mit dem Gesetzentwurf zum Einsatz mobiler Videotechnik soll die Bundespolizei „eine Befugnis zum Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen erhalten“. Damit soll die Fahndung nach „Fahrzeugen und deren Insassen“ verbessert werden. Ob es sich dabei um eine automatische Gesichtserkennung handelt, wie Tagesschau.de schreibt, bleibt derzeit unklar. Eine Antwort auf unsere Anfrage an das BMI steht derzeit noch aus.
Die Ausweitung der Videoüberwachung ist Teil der Überwachungsoffensive des Bundesinnenministers. Er hatte diese im August unter dem Titel „Geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ vorgestellt.
Eine Übersicht über alle relevanten Maßnahmen im Bereich Überwachung haben wir im „Jahresrückblick: Der Ausbau des Überwachungsstaates 2016“ zusammengestellt.
Update:
Eine Sprecherin des BMI sagt gegenüber netzpolitik.org, dass im Gesetzestext eindeutig nicht die Rede von „intelligenter Videotechnik“ sei.
Hier das Video der Regierungspressekonferenz zum Thema:
