Regelmäßig berichten wir über die so genannte Bestandsdatenauskunft, bei der über 100 staatliche Stellen automatische Anfragen nach Telefonnummern und Anschlussinhabern stellen können. Dieses „Behördentelefonbuch“ wird von der Bundesnetzagentur verwaltet, die darüber regelmäßig Statistiken veröffentlicht: 2012, 2013, 2014.
Wir haben die Zahlen aus dem aktuellen Jahresbericht 2015 extrahiert und visualisiert:
Rufnummernersuchen: Wem gehört diese Telefonnummer?
Namensersuchen: Welche Telefonnummern gehören zu diesem Namen?
Unser bisheriger Tipp, dass man bei der Registrierung von Prepaid-SIM-Karten einen falschen Namen angeben kann, ist seit dem neuen Anti-Terror-Paket, das im Juni beschlossen wurde, leider nicht mehr möglich.
Preisfrage: Wem gehört diese IP-Adresse?
Noch spannender als die Abfragen von Telefonnummern dürften die Abfragen von IP-Adressen sein. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte 2013 die Bestandsdatenauskunft für IP-Adressen eingeführt und die schwarz-rote Bundesregierung hatte 2015 mit der geheimen Nebenabrede zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, dass diese Daten auch ohne Richterbeschluss abfragbar sind.
Letztes Jahr schrieben wir:
Diese Abfragen sind jedoch nicht „automatisiert“ nach § 112 TKG, sondern „manuell“ nach § 113 TKG. Das heißt, die Bedarfsträger stellen ihre Anfragen direkt bei den TK-Anbietern statt bei der Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund gibt es leider auch keine offiziellen Statistiken darüber. Ich würde ja wetten, dass die Zahlen für IP-Adressen weit über denen von Telefonnummern sind.
Das stimmt noch immer, wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigte:
Ihre Aussage zum automatisierten Auskunftsverfahren nach § 112 Telekommunikationsgesetz beziehungsweise zum manuellen Auskunftsverfahren nach § 113 Telekommunikationsgesetz sind weiterhin grundsätzlich zutreffend.
Weil die Behörden direkt bei den Providern nachfragen, wem eine IP-Adresse zugeordnet ist, gibt es nirgendwo eine zentrale Statistik wie bei Telefonnummern. Die Bundesnetzagentur bestätigt uns, dass dafür wohl ein Gesetz geändert werden muss:
Wenn die Einführung solcher Berichtspflichten für Unternehmen gewünscht wird, bedürfte dies sicherlich einer gesetzlichen Regelung.
Linke: „Statistik dringend notwendig, werden nachfragen“
Wir haben Vertreter aller Parteien im Bundestag gefragt, ob sie eine Statistik über Abfragen von IP-Adressen sinnvoll finden, und was sie dafür unternehmen. Nur die Linksfraktion hat uns geantwortet.
Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Selbstverständlich ist so eine Statistik nicht nur sinnvoll, sondern dringend notwendig, da ansonsten weder Regierung noch Öffentlichkeit die Möglichkeit haben das Ausmaß der behördlichen Praxis zu überprüfen.
Abfragen durch Behörden des Bundes können auch ohne gesetzliche Grundlage durch das BMI erstellt werden, das setzt lediglich politischen Willen voraus. Daneben wäre denkbar, entweder auch die Provider-Anfragen wie die TK-Bestandsdatenabfrage zentral über die Bundesnetzagentur laufen zu lassen oder eine Meldepflicht einzuführen.
Wir werden den Bundesminister des Innern mit dieser Problematik konfrontieren, wenn er im Januar den Innenausschuss aufsucht und eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung richten.
Über sieben Millionen Bestandsdatenabfragen 2015
Hier der komplette Abschnitt „Automatisiertes Auskunftsverfahren nach § 112 TKG“ von Seite 82 f. des BNetzA-Berichts (Hervorhebung von uns):
Das Auskunftsverfahren nach § 112 TKG trägt erheblich dazu bei, die öffentliche Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Gesetzlich berechtigte Stellen, meist Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, können bei der Bundesnetzagentur bestimmte Kundendaten wie Name, Anschrift oder Rufnummer ersuchen. Dies ist zulässig, soweit die Auskünfte zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur leitet die Ersuchen automatisiert als Abfrage an die TK-Diensteanbieter weiter und führt die Antworten zusammen. Derzeit sind 107 Behörden als berechtigte Stellen registriert, 116 Telekommunikationsunternehmen nehmen am Verfahren teil.
Im Jahr 2015 gingen insgesamt 7,62 Mio. Ersuchen bei der Bundesnetzagentur ein. Daraus resultierten im vergangenen Jahr zusammengenommen 34,83 Mio. Abfragen bei TK-Unternehmen.
Bei einem Namensersuchen erhalten Anfrageberechtigte die Rufnummer(n) oder die Information, dass es keine Rufnummer zu dem abgefragten Namen am angegebenen Wohnort gibt. Namensersuchen werden von der Bundesnetzagentur an alle teilnehmenden TK-Diensteanbieter weitergeleitet, da unbekannt ist, bei wem eine Person welche und wie viele Rufnummern innehat. Somit erzeugen verhältnismäßig wenige Namensersuchen (0,22 Mio.) eine große Anzahl Abfragen bei TK-Unternehmen (25,19 Mio.).
Bei einem Rufnummernersuchen erhalten Anfrageberechtigte Auskünfte zu Namen, Anschrift und Netzbetreiber/Service-Provider der abgefragten Rufnummer. Im Falle eines Rufnummernersuchens muss dieses an eine wesentlich geringere Anzahl von verpflichteten Unternehmen weitergeleitet werden, die Anzahl von Abfragen entspricht daher deutlich eher der Anzahl an Ersuchen. Durch das Nutzen von Filtermechanismen gab es im Jahr 2015 bei 7,4 Mio. Rufnummernabfragen von Sicherheitsbehörden lediglich 9,64 Mio. Abfragen an TK-Unternehmen.
