In den USA hat die Open Government Arbeitsgruppe bereits ende 2008 die 8 Open Government Data Prinzipien für offene Regierungsdaten formuliert. Um die deutsche Regierung und deutsche Behörden bei der Öffnung der Daten zu unterstützen haben wir die Argumente ins deutsche übersetzt und präsentieren euch in loser zeitlicher Abfolge, 8 Thesen zu den Open Government Data Prinzipien. In der vierten Ausgabe dieser Reihe „Open Government Data Prinzipien“ geht es diese Woche um die
These 4 – Zugänglich
Die Zugänglichkeit von Daten steht an vierter Stelle der Open Data Principles und somit in ihrer Mitte. Im Sinne der Priniciples bedeutet das Schlagwort zugänglich schlicht und ergreifend die Bereitstellung von Daten für möglichst viele Nutzer, zu möglichst vielen Verwendungszwecken. Ziel ist es, Daten für Jedermann, zu jedem Zweck zur Verfügung zu stellen, ohne eine Benachteiligung für eine bestimmte Person oder ein bestimmten Anlass nach sich zu ziehen.
Alleine die Tatsache, dass öffentliche Daten in Deutschland zum großen Teil nicht frei zugänglich sind, ist eine Benachteiligung per se. Sie verhindert das Daten, die oftmals nur durch die Nutzung von Steuergeldern erhoben werden konnten, von Dritten genutzt werden können.
Was Zugänglichkeit zu öffentlichen Daten bedeuten kann, ist vor allem in Großbritannien zu sehen. Der Zugang zu freiem Datenmaterial ohne Beschränkungen hat vielfältige Anwendungszwecke hervorgebracht. Von einer App über (a)soziales Verhalten in der Nachbarschaft bis hin zu Anwendungen über die Verteilung von Steuergeldern.
Zugängliche Daten bedeuten also in erster Linie eins: die Förderung und Umsetzung vorhandener Ideen. Einige weniger dienlich für die Allgemeinheit, einige mehr. In jedem Falle heißt dies aber eine bessere Nutzbarkeit von Daten als dies bisher der Fall ist.
1. Vollständigkeit
Alle öffentlichen Daten werden verfügbar gemacht. Als Öffentliche Daten werden hierbei Daten verstanden, die nicht berechtigten Datenschutz‑, Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen unterliegen.
2. Primärquelle
Die Daten werden an ihrem Ursprung gesammelt. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonstwie modifizierten Formaten.
3. Zeitnah
Daten werden so zügig, wie zur Werterhaltung, notwendig zur Verfügung gestellt.
4. Zugänglich
Daten werden so vielen Nutzern wie möglich für möglichst viele Verwendungszwecke bereit gestellt.
5. Maschinenlesbar
Daten werden zur automatisierten Verarbeitung strukturiert zur Verfügung gestellt.
6. Nicht diskriminierend
Daten sind für Alle verfügbar, ohne dass eine Registrierung notwendig ist.
7. Nicht proprietär
Daten werden in standardisierten Formaten bereit gestellt, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat.
8. Lizenzfrei
Daten unterliegen keinem Urheberrecht, Patenten, Markenzeichen oder Geschäftsgeheimnissen. Sinnvolle Datenschutz‑, Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen sind zulässig.
Die Einhaltung dieser Prinzipien ist überprüfbar.
Dieser Artikel ist zuerst erschienen im Blog des Open Data Network erschienen, der Autor ist Lucas Mohr.