Zugriff auf biometrische PolizeidatenEU-Kommission will mit USA geheim verhandeln

Die USA fordern automatisierten Zugriff auf biometrische Polizeidaten in EU-Staaten. Ein Anwalt äußert bei „Beck Online“ erhebliche Bedenken. Die Kommission beginnt trotzdem Verhandlungen mit hoher Geheimhaltung.

Flughafenhalle in Denver, im Hintergrund eine große US-Flagge
Visafrei in die USA einreisen? Daran sollen künftig neue Bedingungen geknüpft sein. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Andres Molina

Die US-Regierung verlangt von allen Teilnehmenden ihres Visa-Waiver-Programms (VWP), eine „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) abzuschließen. Das VWP ermöglicht Bürger*innen aus derzeit über 40 Ländern – darunter 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten – eine visafreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage. Künftig soll dieses Privileg jedoch an neue Bedingungen geknüpft werden: Die USA fordern einen direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von Teilnehmerstaaten.

Von derartigen Abfragen betroffen wären nicht nur Reisende, sondern grundsätzlich alle Personen, deren Daten im Zuständigkeitsbereich von Grenz- und Polizeibehörden der USA verarbeitet werden. Weigern sich Staaten, diese „Grenzpartnerschaft“ einzugehen, sollen sie aus dem VWP ausgeschlossen werden.

Kommission erhält Verhandlungsmandat

Selbst innerhalb der Europäischen Union existiert kein System, das Polizeibehörden anderer Mitgliedstaaten einen unmittelbaren Zugriff auf nationale Datenbanken erlaubt. In Deutschland allein könnten davon fast sechs Millionen Menschen betroffen sein, die im polizeilichen Informationssystem INPOL mit Gesichtsbildern und Fingerabdrücken gespeichert sind. Rund die Hälfte der erfassten Personen sind Asylsuchende oder ausreisepflichtige Personen.

Kurz vor Weihnachten 2025 erteilten die EU-Staaten der Kommission in Brüssel trotzdem das Mandat, über ein Rahmenabkommen mit den USA zu verhandeln. Dieses soll die Grundlinien für die US-Datenabfragen festlegen. Die konkreten technischen, rechtlichen und organisatorischen Details müssen anschließend in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden.

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Die Verhandlungsposition der EU bleibt jedoch geheim. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweigerte die Kommission den Zugang zu dem entsprechenden Dokument. Zur Begründung hieß es, eine Freigabe würde „die Position der Europäischen Kommission bei den Verhandlungen mit den USA schwächen“ und „den Schutz der internationalen Beziehungen beeinträchtigen“.

Erhebliche rechtliche Bedenken

Der Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Jens Ferner bewertet das geplante Rahmenabkommen mit der EU äußerst kritisch. Die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geforderten Standards – ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau, die Verhältnismäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen und effektiver Rechtsschutz – stünden in „deutlichem Spannungsverhältnis zu den in den USA bestehenden Überwachungsbefugnissen“, schreibt Ferner in einem Gastkommentar für das Magazin „Beck Online“.

Ferner verweist auf die „Schrems II“-Entscheidung des EuGH, in der das Gericht das EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt hatte, weil US-Überwachungsprogramme nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt seien und Betroffene keinen ausreichenden Rechtsschutz genössen. Eine EBSP, die US-Behörden „einen quasi unmittelbaren Online-Zugriff auf biometrische Polizeidaten von Millionen Menschen“ einräume, sei mit dem „tradierten europäischen Daten- und Grundrechtsverständnis“ nicht vereinbar.

Ein unionskonformes Modell müsste mindestens strikte Zweckbindungen vorsehen und sensible Personengruppen wie Zeug*innen, Opfer und Berufsgeheimnisträger ausnehmen, so Ferner. Außerdem müsse eine EBSP am Treffer/Kein-Treffer-Prinzip anknüpfen: Zunächst wird abgefragt, ob ein Datensatz vorhanden ist, danach kann unter engen rechtlichen Voraussetzungen eine Übermittlung beantragt werden. Würden diese Vorgaben nicht eingehalten, sei „mit rechtlichen Auseinandersetzungen vor den Verfassungsgerichten und dem EuGH zu rechnen“.

Berüchtigte US-Behörde ICE könnte Daten nutzen

Der Austausch im EBSP soll auch Personen betreffen, die in „Grenz- und Migrationskontexten“ angetroffen werden. Damit könnten die Daten auch der Einwanderungs- und Zollbehörde ICE zur Verfügung stehen. Unter Präsident Donald Trump wurde diese Behörde massiv ausgebaut. Mit einem zweistelligen Milliarden-Dollar-Budget sind pauschal eine Million Abschiebungen pro Jahr avisiert.

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Zum Einsatz kommen dabei unter anderem umstrittene Überwachungssoftware von Palantir sowie weitere fragwürdige IT-Werkzeuge. Ein direkter Zugriff auf europäische Polizeidaten würde diesen Überwachungs- und Abschiebeapparat erheblich stärken. Das hätte Folgen auch für linke politische Aktivist*innen, deren biometrische Daten nach erkennungsdienstlichen Behandlungen ebenfalls in nationalen oder europäischen Systemen gespeichert sind.

Im Herbst hatte die Trump-Administration eine vermeintliche deutsche „Antifa Ost“ auf eine Terrorliste gesetzt. Möglicherweise unter Befolgung damit verbundener Sanktionen kündigte die GLS Bank daraufhin der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe ihre Konten. Ein EBSP-Abkommen könnte in diesem Gefüge auch Einzelpersonen bei der US-Reise Repressalien bescheren.

Frist läuft Ende 2026 ab

Bislang hat nach öffentlich bestätigten Informationen lediglich Bahrain ein EBSP-Abkommen mit den USA abgeschlossen. Laut dem Heimatschutzministerium in Washington umfasst es den „automatisierten“ Austausch biometrischer Daten zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Drogen- und Migrantenschmuggel.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie einen solch weitgehenden Datendeal unterzeichnen wollen, um den visafreien Reiseverkehr im Rahmen des Visa-Waiver-Programms fortzuführen – oder daraus auszusteigen. Die von den USA gesetzte Frist endet am 31. Dezember 2026.

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7 Ergänzungen

  1. Da ich niemals in die USA reisen werde, wäre es Verletzung meiner Grundrechte, wenn die USA unabhängig davon, ob jemeand in die USA einreisen will oder nicht, polizeiliche Daten abfragen könnte. Ich bezweifle auch, daß ich eine vollstängie Auskunft darüber bekomme, ob oder ggf. was in der Datei über meine Person gespeichert ist. Insofern sehe ich das als grundrechtswidrig an. Warum nur macht die EU ständig solche Abkommen, die dann der EU Gerichtshof wider kassiert und warum passiert den Verantwortlichen nichts (Verlust des Mandats und Verlust des passiven Wahlrechts).

  2. Fuck the USA. Dann sind wir halt raus. Die einzige Frage die sich mir als EU Bürger stellt, ist: Warum müssen wir eigentlich immer unsere Interessen gegen den Staatsmoloch selber durchsetzen? Wo ist die Volksvertretung? Oder handelt es sich am Ende doch nur um Herrschaft?

  3. Unter diesen Umständen wird es Zeit für „Schrems III“.

    Die Geheimhaltung erinnert an die TTIP-Verhandlungen vor ca. 10 bis 15 Jahren, bei denen selbst die Bundestagsabgeordneten keine Einsicht in die Verhandlungsprotokolle bekommen hatten („Leseverbot“). In einer Demokratie mit Bildungsanspruch unvorstellbar, aber dennoch geschehen.

    Damals und dagegen gingen in Berlin inklusive meiner Wenigkeit fast 500000 Menschen auf die Straße, die Verhandlungen scheiterten glücklicherweise.

    Hoffen und tun wir alles dafür, dass es hier auch dazu kommt.

  4. Allgemeiner Zugriff nach Gusto? Sollte die EU aus dem Alter herausgewachsen sein, sowas mitzumachen?

    Unter der derzeitigen Verwaltung können Sie davon ausgehen, dass die Daten überall landen. Was bei ICE landet ist sowieso überall.

  5. Guten Tag!

    Warum muss man zur Kenntnis nehmen, dass unsere Politiker, selbst Europäer(!), hier überhaupt einen geheimen Verhandlungsraum öffnen. Haben die kein Schamgefühl beim „gebrauch“ unserer zu tiefst persönlichen Daten und Informationen?
    Der Bürger, der seine Vertreter wählen soll, muss wieder und wieder festzustellen, dass genau jener Vertreter erst versucht, sich der Überwachung durch Intransparenz und Geheimniskrämerei zu entziehen, um dann die Grundrechte seines Wählers in einem Omnibus zu „verschachern“.

    Woran mag es liegen, dass in der Politik soviel Angst und Misstrauen gegen die eigenen Wähler herrscht, dass man es als das kleinere Übel betrachtet, diesen Weg zu gehen? Alternativ sind die Verlockungen des Überwachungskapitalismus so groß, dass wirklich das Gewissen abgeschaltet wird. In beiden Fällen drängt sich mir die Einsicht auf, dass die Antwort so unangenehm ist, dass man lieber nicht fragt und sich später über Wahlergebnisse wundert.

    Allenthalben wird „Politikverdrossenheit“ und die unsägliche Akzeptanz extremer Positionen konstatiert. Die Erkenntnis, auch die breite Masse der Menschen mit solchen
    (Un-)Taten der (immerhin gewählten) Vertreter genau dorthin zu treiben, braucht nicht einmal eine KI-Analyse.

  6. Da dieses Vorhaben allen europäischen Datenschutzrechten widerspricht gibt es nichts zu verhandeln. Dann gibt es halt keine Reisen in die usa mehr. Die geplanten Vorgaben der usa hinsichtlich social media machen das Land eh zur no-go-area.

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