Videoanalyse für die BundespolizeiBahnhofs-Kameras sollen Menschen und ihr Verhalten erkennen

Exzess bei KI-Befugnissen: Nun soll die Bundespolizei auch noch Videobilder in Echtzeit analysieren. Per Änderungsantrag erweitert die schwarz-rote Koalition die geplante automatisierte Überwachung massiv. Das Gesetz soll schon am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

  • Martin Schwarzbeck
Ein belebter Bahnhof, eine Person ist mit einem roten Rechteck markiert.
Software soll auf Bahnhofs-Kameras Menschen identifizieren, ihr Verhalten einordnen und sie über mehrere Kameras hinweg verfolgen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Preston Foster, Montage netzpolitik.org

Zahlreiche Bundesländer haben ihren Polizeien bereits Software-gestützte Echtzeit-Videoanalyse erlaubt, nun zieht die Bundesregierung nach. Die Bundespolizei soll künftig automatisiert die Bilder von Kameras prüfen. Software soll nach bestimmten Gesichtern suchen und identifizieren, wer gerade was tut. Die Bundespolizei könnte die Technologien an Bahnhöfen, aber auch an Häfen und Flughäfen einsetzen.

Das geht aus einem Änderungsantrag zur Reform des Bundespolizeigesetzes hervor. Diese Reform, die neben weiteren drei Sicherheitsgesetzen gerade durch den Bundestag gedrängt wird, erweitert nun die geplanten KI-Überwachungsbefugnisse massiv. Bislang beinhaltete das „Sicherheitspaket“ die Erlaubnis, im Internet nach bestimmten Gesichtern zu suchen und Datenanalysen nach Palantir-Art durchzuführen. Nun kommt noch die automatisierte Auswertung von Videobildern hinzu. Der Antrag wurde gestern eingereicht und wird am heutigen Mittwoch im Innenausschuss debattiert. Das entsprechend reformierte Bundespolizeigesetz soll bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Mit zwei verschiedenen Technologien soll die Bundespolizei künftig die Live-Streams von Videokameras untersuchen dürfen. Eine wird aktuell bereits in Frankfurt am Main getestet. Dabei werden die Gesichter aller Passant*innen vermessen und mit einer Liste von gesuchten Gesichtern abgeglichen. Stimmt ein Gesicht im videoüberwachten Areal mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einem gesuchten Gesicht überein, schlägt die Software Alarm.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Alles, was erlaubt ist

Die KI-Verordnung der EU setzt derartiger Live-Gesichtserkennung enge Grenzen. Sie darf nur in bestimmten Fällen angewendet werden. Die Bundespolizei soll beinahe alle diese Verbotslücken ausnutzen. Sie soll mit der Technologie nach Menschen suchen, die das Leben einer Person oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, nach Menschen, denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, nach Menschen, die mutmaßlich Opfer von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung sind oder vermissten Personen, die sich in Lebensgefahr befinden. Die Maßnahme muss richterlich angeordnet werden, Treffer müssen von zwei Polizist*innen geprüft werden. Mit der Begrenzung glaubt die Bundesregierung, sich noch innerhalb des Rahmens der KI-Verordnung zu bewegen.

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Die andere Technologie, mit der die Bundespolizei Videostreams durchsuchen soll, prüft automatisiert, was die abgebildeten Menschen gerade tun. Derartige Software wird bereits in der Mannheimer und der Hamburger Innenstadt erprobt. Berlin bereitet den Einsatz vor. Sie ordnet menschliche Bewegungen in Kategorien ein wie: „Tanzen“, „Rennen“ oder „einander Umarmen“. Findet sie etwa Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten, weist sie die wachhabenden Beamt*innen auf die Situation hin. Auch die Wahrnehmung mutmaßlich hilfloser Menschen führt zu einer derartigen Alarmierung. Die Hilflosigkeit wird dann wohl mindestens bei liegenden Tätigkeiten angenommen. Kritiker*innen weisen darauf hin, dass dieser polizeiliche Fokus zu einer Diskriminierung von obdachlosen Menschen führt.

Außerdem soll die Software selbstständig Waffen detektieren und Personen, die einer Straftat verdächtig sind, automatisiert über mehrere Kameras hinweg verfolgen. Laut Gesetzesbegründung ist es auch möglich, Personen zu identifizieren, die sich ungewöhnlich lange in einem Bereich aufhalten. So sollen potenziell suizidale Menschen von der Umsetzung des Suizids abgehalten werden.

Laut dem Gesetzespaket dürfen die beiden Programme dann auch mit den Gesichtern und dem Verhalten von Bürger*innen trainiert werden. Nach zwei Jahren soll es eine Evaluierung der Befugnisse geben. Die wird „im Zusammenwirken mit“ einer wissenschaftlichen Einrichtung, also nicht unabhängig, erstellt.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042

    Foto: Darja Preuss


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10 Kommentare zu „Bahnhofs-Kameras sollen Menschen und ihr Verhalten erkennen“


  1. ulif

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    Danke für die Warnung! Kleine Korrektur: der Änderungsantrag betrifft so weit ich sehe nicht die drei Gesetzentwürfe des Überwachungspakets 2.0, sondern noch eine weiteres Überwachungsgesetz, die „Modernisierung“ des Bundespolizeigesetzes. Zusätzlich liegen aktuell im Bundestag (Liste überhaupt nicht vollständig): Vorratsdatenspeicherung, komplette Umgestaltung der Geheimdienste, Komplett-Überwachung ohne jeden (Richter-)vorbehalt für Geflüchtete, komplette Umgestaltung der Zollbehörden (Zoll etc., auch hier Palantir, KI- und BigData-Befugnisse).


  2. Irene Latz

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    Bei der Unterschriften-Übergabe gegen das Sicherheitspaket heute vor dem Bundestag (https://www.instagram.com/reel/DaSb9wcke8M/) an Konstantin von Notz und Clara Bünger, erinnerte Konstantin von Notz daran, dass die Ampel im Herbst 2024 ja auch schon einmal an einer ähnlichen Gesetzgebungsstelle stand,
    – dort aber wenigstens als Legislative noch einbauen konnte, dass es eine vorab Prüfung mit der Bundesdatenschutzbeauftragten geben müsse, darüber wie eine Umsetzung verfassungsrechtlich einwandfrei funktionieren kann – ohne dies kein Start der Umsetzung! Und so etwas sollte nun mindestens wieder erreicht werden, um Verfassungsgrundrechte nicht zu verlieren.
    Aber dafür wird es wohl keine Mehrheit geben im aktuellen Bundestag, und es gibt ab Oktober ja auch nur noch einen Bundesdaten„Nutz“-Beauftragten (den Moritz Hennemann, der sich als künftiger BfDI nicht zum drohenden Verlust des IFG äußerte) …
    Trotzdem bleibt der Hinweis auf jede Form von VORAB-Normenkontrolle wichtig.
    Die Ampelformulierung von 2024 habe ich noch hier wiedergefunden:
    https://maik-aussendorf.de/2024/10/persoenliche-erklaerung-zum-sicherheitspaket/ :
    „… muss die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung, bei deren Erstellung auch die Bundesdatenschutzbeauftragte beteiligt sein muss, detailliert darlegen, wie ein verfassungs- und europarechtskonformer Einsatz möglich ist, bevor die neuen Befugnisse angewandt werden dürfen. “

    Ceterum censeo: Edward Snowden muss echten Whistleblowerschutz als Verfassungsverteidiger bei uns bekommen (anders wird’s nix mit der notwendigen staatlichen Transparenz). Und Marina Weisband hat Recht: „Palantir ist designt für Totalüberwachung. Es ist in seinem Grund inkompatibel mit einer Demokratie.“


    1. Anonym

      ,

      > Ceterum censeo: Edward Snowden muss echten Whistleblowerschutz als Verfassungsverteidiger bei uns bekommen (anders wird’s nix mit der notwendigen staatlichen Transparenz).

      Das grenzt ja schon an Sektentum. Habe ich etwa verpasst, dass mein früherer Held in Putin’s Russland sich jemals von Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen seiner „Gastgeber“ distanziert hat?

      Es ist ja auch nicht so, dass sich Snowden jemals ernsthaft um eine Ausreise nach Deutschland bemüht hat. Stattdessen hat er sich arrangiert mit dem Kreml-Regime.


      1. Kuchenessender

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        Snowden nach Deutschland? Witzbold.
        a) Deutschland wäre früher wohl nicht in der Lage gewesen ihn zu schützen.
        b) Jetzt wären die Vibes allmählich da, sich unabhängig zu geben, allerdings gibt es noch jede Menge Freundlichkeit, Appeasement, und Lobbygeschenke, die in Deutschland passieren. Der Ausblick ist da nicht doll, zudem bin ich nicht sicher, ob Russland ihn in der derzeitigen Lage überhaupt gehen lassen würde. Vielleicht, wenn Faktionen sich dort, verdeckt oder nicht, klarer gegeneinander stellen.

        Das ist aus meiner sicht eher Schattenboxen, bzw. Whataboutism: „Warum hat er sich nicht um eine Ausreise nach Deutschland bemüht?“


  3. Pranee

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    Ist immernoch verboten, dieses Filmen! Auch für die Polizei!

    Erst, wenn entsprechende Artikel im Grundgesetz geändert werden, und dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, dann ist es mir (eigentlich nicht) egal.


  4. Anonym

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    Wird das Gesetz überhaupt durch den Bundesrat kommen? Das Bundespolizeigesetz ist dort zustimmungspflichtig. Wir erinnern uns an die letzten zwei Versuche, beide Male ist das BPolG im Bundesrat gescheitert.


    1. Foxy Fingers

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      Aktuell sieht es so aus, als wenn wirklich alles irgendwie durchgewunken wird. Besonders wenn da irgendwas von „KI“ oder „Modernisierung“ drauf steht. Scheint der Geist der Zeit zu sein. Es geht in Richtung der Totalen Überwachung! Naja, da sind wir eigentlich schon längst angekommen und bauen und weiten nur noch so viel wie möglich aus.


  5. Anonym

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    Geil, wollt Ihr vielleicht noch meine Gedanken präventiv auswerten? Man weiss ja nie…


  6. Martin S.

    ,

    Klingt eigentlich sinnvoll wenn das so umgesetzt wird.


    1. Präzision an der Gesetzesmaschine

      ,

      Irgenddas, irgendso? Oder so ähnlich?

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