Juanita Henning steht auf der Elbestraße in Frankfurt am Main und schaut in eine Videokamera. Die hängt etwa 50 Meter von ihr entfernt und hat acht Linsen, um von allen Straßenabschnitten gleichzeitig scharfe Bilder zu liefern. „Die vermisst jetzt gerade mein Gesicht und prüft, ob ich von der Polizei gesucht werde“, sagt Henning. Biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit nennt das hessische Innenministerium die Technologie, die hier in einem Pilotprojekt getestet wird. Und wie fühlt es sich an, im Blickfeld der Kamera? „Absolut unangenehm. Du weißt ja auch nie, wozu diese Aufnahmen missbraucht werden“, sagt sie.
Juanita Henning befindet sich vor dem Büro von Doña Carmen, einer Beratungsstelle für Prostituierte. Links daneben ist eine Tabledance-Bar, rechts daneben ein Bordell. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, sind noch zwei weitere Bordelle. Auch ihre Eingänge liegen im Sichtbereich der Kamera. Insgesamt erfasst die Videoüberwachung des Frankfurter Bahnhofsviertels mindestens 16 Häuser, in denen Sexarbeit verrichtet wird.
Deren Türen und Fenster werden in der Videoüberwachung angeblich ausgeblendet, ansonsten wird der öffentliche Raum im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main „nahezu vollständig“ videoüberwacht, so die Polizei zu netzpolitik.org. 29 der 70 Kameras, die in Frankfurt öffentlichen Raum erfassen, stehen hier. 19 davon eignen sich für die automatisierte Gesichtserkennung.
„Ein ganz perverser Eingriff“
Henning sagt: „Videoüberwachung und automatisierte Gesichtserkennung dort, wo Sexarbeiter*innen arbeiten – das ist ein ganz perverser Eingriff in die Intimsphäre von Menschen.“ Henning ist im Vorstand von Doña Carmen, hat den Verein einst mitgegründet und ist auf ihren Wegen zu und von der Beratungsstelle regelmäßig der automatisierten Gesichtserkennung ausgesetzt. Sie hat nun gemeinsam mit Gerhard Walentowitz, ebenfalls Doña-Carmen-Vorstandsmitglied, und unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage dagegen eingereicht.
Davy Wang von der GFF sagt: „Besonders problematisch ist der Einsatz der biometrischen Videoüberwachung in sensiblen Kontexten, etwa im Umfeld sozialer Beratungsstellen. Institutionen wie Dona Carmen sind darauf angewiesen, ihren Klient*innen einen geschützten, vertraulichen und niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten.“
Henning arbeitet seit 1991 als Sozialarbeiterin hier im Viertel. Sie sagt: „Den Frauen gefällt das absolut nicht, dass sie überwacht werden. Die wollen anonym bleiben, um sich und ihre Familien vor Diskriminierung und Stigmatisierung zu schützen.“ Zudem würden durch die vielen Kameras die Umsätze sinken, weil auch die Kunden lieber unerkannt blieben.
Frankfurt ist wohl erst der Anfang
Das Frankfurter Bahnhofsviertel ist Freiluftlabor für die Echtzeit-Fernidentifizierung. Zahlreiche Bundesländer haben bereits Interesse an der Technologie angemeldet, die hier deutschlandweit – nach einem Testlauf am Berliner Bahnhof Südkreuz – erstmals offen eingesetzt wird. In einem ersten Ausweitungsschritt wurde die automatisierte Gesichtserkennung auch an Kameras angeschlossen, die Haupt- und Konstablerwache überwachen, die Enden der zentralen Frankfurter Einkaufsstraße Zeil. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat noch vor Einführung der KI-Überwachung angekündigt, dass er diese hessenweit an Kriminalitätsschwerpunkten einführen will. Und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte deutsche Bahnhöfe flächendeckend mit dieser Technologie – und zudem Verhaltensscannern – ausrüsten. Frankfurt ist also höchstwahrscheinlich erst der Anfang.
Aktuell darf in Frankfurt mit der Gesichtserkennung nach Terrorist*innen gesucht werden, nach vermissten Menschen und nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Für jede Suche ist ein richterlicher Beschluss nötig. Das System läuft seit Juli 2025, seitdem wurde „eine niedrige zweistellige Anzahl an Personen“ damit gesucht. Erfolg gab es nur einmal, als eine vermisste 16-Jährige mit der Kamera-KI identifiziert wurde. Ab Juli 2026 soll eine Evaluationsphase folgen, aber es sieht bereits so aus, als solle das System auf jeden Fall verstetigt werden. Zuständig für die Gesichtserkennungstechnologie ist die Direktion 100 der Frankfurter Polizei, zu der auch das skandalumwitterte 1. Polizeirevier gehört.
Neben dem Probelauf mit der Fernidentifizierung ist Frankfurt am Main auch Experimentierfeld einer weiteren, bislang deutschlandweit einmaligen Form der automatisierten Gesichtserkennung. Polizist*innen nutzen hier seit Dezember 2025 eine App, mit der sie bei Personenkontrollen Verdächtige identifizieren, die sich nicht ausweisen wollen oder können. Die „Abfrage-App“ bietet eine mobile Schnittstelle zum Gesichtserkennungssystem des BKA. Dort wird das fotografierte Gesicht mit den Gesichtern der 5,36 Millionen Menschen verglichen, die in der polizeilichen Datenbank gespeichert sind. Gibt es einen Treffer, erscheinen Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit auf dem Smartphone-Display. Darauf folgt eine „menschliche Plausibilitätskontrolle“.
Die Kosten hält die Polizei geheim
Auf 160 Geräten wurde die App bislang installiert. Nach Abschluss der Pilotphase wolle man sie für alle Polizist*innen des Landes freischalten, so die hessische Polizei. Andere Landes-Polizeien und Bundesbehörden sollen die App dann ebenfalls einsetzen dürfen. Die Kosten für die Entwicklung der App – wie auch die Kosten für die Echtzeit-Fernidentifizierung – hält die Frankfurter Polizei geheim.
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Dimitrios Bakakis, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Frankfurter Stadtparlament, sagt: „Was hier erprobt wird, ist der Einstieg in eine Überwachungspraxis, die wir aus den USA kennen und die dort zu massiven Diskriminierungen geführt hat.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel arbeitet gerade an einer Stellungnahme zu der Gesichtserkennungs-App.
Frankfurt am Main ist die deutsche Frontstadt der automatisierten Gesichtserkennung. Hier beginnt die Zeitenwende hin zur automatisierten Erfassung und Identifikation von Menschen über physiologische Merkmale. Und das ausgerechnet in dem Bundesland, das 1970 das erste Datenschutzgesetz der Welt verabschiedete. „Pilotprojekte wie Biometrie-Apps auf Polizeihandys oder Gesichtserkennung mit Kameras sind keine harmlosen Tests an begrenzten Orten, sondern weiten Schritt für Schritt biometrische Überwachung für alle aus“, sagt Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch. „Das Ende jeder Anonymität im öffentlichen Raum ist aus unserer Sicht keine Übertreibung, sondern die logische Konsequenz, die sich aktuell andeutet.“
Bakakis von den Frankfurter Grünen fügt hinzu: „Freiheit im öffentlichen Raum bedeutet nicht nur, dass man sich physisch bewegen darf – sondern auch, dass man anonym sein kann, also nicht automatisch identifiziert und registriert wird, nur weil man irgendwo entlangläuft.“
„Wie 1984“
Im Frankfurter Bahnhofsviertel kann man also schon jetzt erleben, was an vielen Orten droht: eine ständige potenzielle De-Anonymisierung aller Personen im öffentlichen Raum. Was macht das mit den Menschen vor Ort, wenn eine Software ständig versucht, sie zu identifizieren?
Milan, lange Haare, zerrissene Jeans, sitzt neben zwei Bekannten auf dem Bürgersteig, an der Wand eines Bordells. Er hält eine Metallpfeife in der Hand. Milan raucht damit Crack. Was sagt er zu der Kamera, die genau auf ihn zeigt? „Die ist mir egal“, sagt er. Die Polizei interessiere sich nicht für ihn. Die Kleinstmengen, die er und seine Bekannten bestenfalls einstecken hätten, seien den Aufwand nicht wert. Und was ist mit der Gesichtserkennungs-Software, die die Bilder analysiert? „Das ist ja wie in dem Buch ‚1984‘“, sagt er, eher interessiert als alarmiert.
Auch Lisa guckt frontal in eine achtlinsige Kamera. „Ganz schön gruselig“, sagt sie. Die Dreißigjährige wohnt hier im Bahnhofsviertel, die Kamera steht auf einem ihrer täglichen Wege. Lisas Alltag als Anwohnerin spielt sich zu einem guten Teil hier ab, unter Kameras. „Ich versuche das zu verdrängen, aber ein Unbehagen ist immer da“, sagt sie. Die offene Drogenszene empfindet sie hingegen als nicht bedrohlich. „Ich wohne hier ganz entspannt. Ich hatte kaum bedrohliche Situationen. Und wenn, könnten die Kameras mir nicht helfen“, sagt sie. Lisa nennt das Bahnhofsviertel „Projektionsfläche konservativer Politiker mit Ordnungsfantasien“.
„Man weiß nie, ob man gerade angestarrt wird“
Die Kamera filmt Lisas Gesicht. Die Bilder laufen in eine Videoleitstelle und werden dort von Polizist*innen gesichtet. Die können einige der Kameras auch ferngesteuert schwenken, neigen, zoomen. „Das ist eigentlich schlimm genug, dass man nie weiß, ob man gerade angestarrt wird“, sagt Lisa. Zudem werden die Bilder für 14 Tage gespeichert, sollten sie für Ermittlungen benötigt werden, auch länger.
„Und jetzt kommt der gruseligste Teil“, sagt Lisa. Sie meint: Die Software, die im Datenstrom der Kameras in Echtzeit Menschen identifiziert. Denn wenn die Polizei mit der Videoüberwachung gerade nach Menschen fahndet, scannt eine Software alle Gesichter, also auch Lisas. Das Programm leitet aus Lisas Physiognomie eine Datenkolonne ab und vergleicht diese mit den Daten des Zielgesichts. Würde Lisa tatsächlich gesucht oder wäre ihr Gesicht einem gesuchten zumindest ähnlich genug, würde auf dem Bildschirm des zuständigen „Videosachbearbeiters“ ein Screenshot erscheinen, auf dem Lisa optisch markiert ist, dazu erklänge ein akustischer Hinweis. Die Person vor dem Bildschirm müsste dann einschätzen, ob Lisa tatsächlich die gesuchte Person ist und gegebenenfalls Einsatzkräfte informieren. Die würden dann mit einer Personenbeschreibung zum Ort der Sichtung geschickt. Sind auf dem Videostream Straftaten zu sehen, wird sogar ein Foto der tatverdächtigen Person per polizeiinternem Messenger an die Dienst-Handys der Beamt*innen vor Ort gesendet.
Der Landesdatenschutzbeauftragte schrieb schon 2024, dass die Live-Gesichtserkennung einen „tiefgreifenden Grundrechtseingriff“ darstelle und nur unter „engen Voraussetzungen“ legal sei. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Juanita Henning in ihrem Kampf gegen die KI-Überwachung unterstützt, sagt: „Die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, weil sie massenhaft auch unbeteiligte Personen erfasst.“ Die hessische Rechtsgrundlage dafür sei zu unbestimmt, die Eingriffsschwelle zu niedrig. Lösch- Transparenz- und Bachrichtigungspflichten gebe es nicht.
Gesichtsscans ermöglichen Einblicke in das Privatleben
Die digitale Kennung, die die Software aus Lisas Gesicht errechnet, ließe sich auch mit Bildern aus dem Internet vergleichen. So fänden sich möglicherweise Demo-Fotos, auf denen sie in der Masse abgebildet ist, oder peinliche Jugendsünden auf Social Media. Die Bundesregierung will derartige Datenabgleiche zeitnah möglich machen, obwohl hohe grundrechtliche Hürden dagegenstehen.
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In Frankfurt wird ein Gesichtsscan angeblich sofort verworfen, wenn er nicht zu einem Treffer führt. „Aber ob das wirklich passiert, weiß ich nicht“, sagt Lisa. „Man weiß auch nicht, ob die Bilder aus den Kameras nicht doch irgendwann mit der Palantir-Software Hessendata ausgewertet werden“, fügt sie hinzu.
Eine Ecke weiter, eine Stunde später: Ein Trupp von fünf Polizist*innen stürmt im Laufschritt durch das Viertel, zielstrebig zu zwei überraschten Männern. Die werden umstellt und aufgefordert, sich auszuweisen, anschließend folgt die Leibesvisitation. Kein Ergebnis. Die Polizist*innen ziehen wieder ab. Was war das jetzt? „Anlasslose Kontrolle“, sagt ein Polizist. Aufgrund der Waffenverbotszone, die hier gilt, dürfen die Polizist*innen das.
Viele repressive Maßnahmen
Die Aktion ist eine von vielen repressiven Maßnahmen, mit denen Sicherheitsbehörden gegen Menschen im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main vorgehen. Die Polizei patrouilliert mit Fahrzeugen durchs Viertel, mit uniformierten Einheiten und mit Zivilfahnder*innen. Regelmäßig gibt es Groß-Razzien, dazwischen auch zahlreiche verdachtsunabhängige Kontrollen einzelner Menschen oder Gruppen. Polizist*innen können Aufenthaltsverbote für das Viertel aussprechen, die mit bis zu zwei Jahren Haft strafbewehrt sind. Am Stadtbild ändert sich dadurch nichts. Das ist, auch mit intelligenter Videoüberwachung, ganz offen von Crack geprägt.
Die Frankfurter Polizei lässt die Konsument*innen weitgehend in Ruhe, geht aber gegen Dealer vor, auch mit Hilfe der Videoüberwachung. Die Händler haben sich vermutlich deshalb außerhalb der videoüberwachten Zone eingerichtet. Dort, kurz vor dem Schild, das vor den Kameras warnt, nickt beispielsweise ein junger Mann herausfordernd Passant*innen zu. Wer seinem Blick standhält, dem wispert er „Brauchst du was?“ entgegen.
In Blickweite des mutmaßlichen Dealers, in der überwachten Zone, steht das Nika-Haus, ein selbstverwaltetes Wohnprojekt. Im Erdgeschoss residiert eine Beratungsstelle des „Förderverein Roma“. Timur Beygo leitet sie. Vor seiner Tür stehen und sitzen Menschen und konsumieren Crack. „Wir kommen im Allgemeinen sehr gut mit denen aus“, sagt er. Was ihn hingegen stört, das ist die Videoüberwachung. „Hier erscheinen etwa 15 Klienten am Tag, Roma und Sinti, meist Mütter mit Kindern, die werden dann einfach mitüberwacht. Das ist hochgradig überzogen.“ Kritik hat er auch an den Polizeieinsätzen. „Die Polizei tritt häufig sehr ruppig auf. Mein Eindruck ist zudem, dass Polizeieinsätze die Situation mitunter erst zuspitzen, obwohl vorher noch gar kein Konflikt bestand.“
„Das wird testhalber eingeführt und dann entgrenzt“
Auf einer Bierbank vor einem Kiosk im Bahnhofsviertel sitzen Walter Schmidt und Uli Breuer. Die beiden gehören zur Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Gelegentlich bieten sie Führungen an, in denen sie die KI-gestützte Videoüberwachung des Areals zeigen und erklären. „Das wird immer alles testhalber eingeführt und dann entgrenzt“, sagt Breuer. „Jetzt haben wir noch eine relativ freie Gesellschaft, aber wenn solche Methoden in die falschen Hände geraten, dann kann das sehr schlimm werden.“ Schmidt fügt hinzu: „Ich empfinde das als Unverschämtheit, dass ich von allen möglichen Kamerabetreibern erfasst werde und wehre mich dagegen wo möglich.“
Die beiden positionieren sich auch gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen, die im Viertel möglich sind (Breuer: „Das ist Willkür!“), und gegen den hessischen Polizeigesetzpassus, der Videoüberwachung ermöglicht, wenn mutmaßlich das Sicherheitsgefühl von Bürger*innen beeinträchtigt ist (Schmidt: „Ganz üble Kiste“). „Wir können sie nicht stoppen, aber bremsen“, sagt Breuer zu den Überwachungsbestrebungen. Nachdem sich die beiden beschwert hatten, erhielten beispielsweise einige Kameras an der Alten Oper eine Abschirmung, sodass diese nur noch die zulässigen Flächen abfilmen können.
Hoffnung für die beiden Datenschützer liefern die Grünen im Hessischen Landtag. Die lassen mit einem Normenkontrollantrag beim Staatsgerichtshof klären, ob die der Echtzeit-Fernidentifizierung zugrunde liegende Polizeigesetzänderung rechtens war. Eine Überprüfung der Rechtsgrundlage streben auch Juanita Henning und die GFF an. Sie haben beim Verwaltungsgericht Frankfurt beantragt, dass es die Abschnitte aus dem Polizeigesetz, die die Fernidentifizierung erlauben, dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.
Durchkärchern
Etwa 150 Meter Luftlinie von Schmidt und Breuer auf ihrer Bierbank: Eine Frau mit löchriger Strumpfhose und rastlosen Beinen wälzt sich in einem Hauseingang. Zwei Männer hocken einander gegenüber zwischen parkenden Autos, während einer ein Glasröhrchen erhitzt. Eine Gruppe hat sich entlang einer Hauswand niedergelassen. Menschen liegen vollverhüllt in Schlafsäcken, einige reden, andere sitzen vornübergebeugt und präparieren anscheinend Drogen zwischen ihren ausgestreckten Beinen. Crackpfeifen er- und verglühen im erratischen Takt. Darüber wacht ein Kameraturm.
Auftritt Stadtpolizei Frankfurt am Main. Vier Beamt*innen sprechen die Menschen auf der Straße an und fordern sie auf, zu gehen. „Lagern und Verweilen zum Zweck des Konsums von Betäubungsmitteln“ ist hier verboten. Bis zu 100 Euro Bußgeld kann das kosten. Nach und nach lösen die Polizist*innen die Gruppe auf. Im Davonstolpern bereitet sich ein Mann, Kapuze auf dem Kopf, eine weitere Pfeife zu, hinter ihm gehen die Beamt*innen, dahinter bürstet eine Kehrmaschine der Stadtreinigung über den Bürgersteig. Als letzter in der Prozession folgt ein Mann mit einem Hochdruckreiniger. Er gibt dem Pflaster den letzten Schliff.

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