Rotlichtviertel Frankfurt am MainHier analysiert die Polizei jedes Gesicht

Frankfurt am Main ist ein Freiluftlabor für automatisierte Gesichtserkennung. Die Bilder von Überwachungs-Kameras werden permanent nach bestimmten Personen durchsucht, bei Kontrollen nutzt die Polizei eine Foto-App, um Menschen zu identifizieren. Dabei bleiben hier viele lieber unerkannt: Die Videokameras zeigen auf die Eingänge von 16 Bordellen.

  • Martin Schwarzbeck
Eine Kamera vor einer Fassade an der Werbung für Bordelle hängt.
Menschen, die sich hier bewegen, müssen damit leben, dass die Polizei ihre Gesichter vermisst.

Juanita Henning steht auf der Elbestraße in Frankfurt am Main und schaut in eine Videokamera. Die hängt etwa 50 Meter von ihr entfernt und hat acht Linsen, um von allen Straßenabschnitten gleichzeitig scharfe Bilder zu liefern. „Die vermisst jetzt gerade mein Gesicht und prüft, ob ich von der Polizei gesucht werde“, sagt Henning. Biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit nennt das hessische Innenministerium die Technologie, die hier in einem Pilotprojekt getestet wird. Und wie fühlt es sich an, im Blickfeld der Kamera? „Absolut unangenehm. Du weißt ja auch nie, wozu diese Aufnahmen missbraucht werden“, sagt sie.

Juanita Henning befindet sich vor dem Büro von Doña Carmen, einer Beratungsstelle für Prostituierte. Links daneben ist eine Tabledance-Bar, rechts daneben ein Bordell. Gegenüber, auf der anderen Straßenseite, sind noch zwei weitere Bordelle. Auch ihre Eingänge liegen im Sichtbereich der Kamera. Insgesamt erfasst die Videoüberwachung des Frankfurter Bahnhofsviertels mindestens 16 Häuser, in denen Sexarbeit verrichtet wird.

Deren Türen und Fenster werden in der Videoüberwachung angeblich ausgeblendet, ansonsten wird der öffentliche Raum im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main „nahezu vollständig“ videoüberwacht, so die Polizei zu netzpolitik.org. 29 der 70 Kameras, die in Frankfurt öffentlichen Raum erfassen, stehen hier. 19 davon eignen sich für die automatisierte Gesichtserkennung.

„Ein ganz perverser Eingriff“

Henning sagt: „Videoüberwachung und automatisierte Gesichtserkennung dort, wo Sexarbeiter*innen arbeiten – das ist ein ganz perverser Eingriff in die Intimsphäre von Menschen.“ Henning ist im Vorstand von Doña Carmen, hat den Verein einst mitgegründet und ist auf ihren Wegen zu und von der Beratungsstelle regelmäßig der automatisierten Gesichtserkennung ausgesetzt. Sie hat nun gemeinsam mit Gerhard Walentowitz, ebenfalls Doña-Carmen-Vorstandsmitglied, und unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage dagegen eingereicht.

Davy Wang von der GFF sagt: „Besonders problematisch ist der Einsatz der biometrischen Videoüberwachung in sensiblen Kontexten, etwa im Umfeld sozialer Beratungsstellen. Institutionen wie Dona Carmen sind darauf angewiesen, ihren Klient*innen einen geschützten, vertraulichen und niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten.“

Henning arbeitet seit 1991 als Sozialarbeiterin hier im Viertel. Sie sagt: „Den Frauen gefällt das absolut nicht, dass sie überwacht werden. Die wollen anonym bleiben, um sich und ihre Familien vor Diskriminierung und Stigmatisierung zu schützen.“ Zudem würden durch die vielen Kameras die Umsätze sinken, weil auch die Kunden lieber unerkannt blieben.

Frankfurt ist wohl erst der Anfang

Das Frankfurter Bahnhofsviertel ist Freiluftlabor für die Echtzeit-Fernidentifizierung. Zahlreiche Bundesländer haben bereits Interesse an der Technologie angemeldet, die hier deutschlandweit – nach einem Testlauf am Berliner Bahnhof Südkreuz – erstmals offen eingesetzt wird. In einem ersten Ausweitungsschritt wurde die automatisierte Gesichtserkennung auch an Kameras angeschlossen, die Haupt- und Konstablerwache überwachen, die Enden der zentralen Frankfurter Einkaufsstraße Zeil. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat noch vor Einführung der KI-Überwachung angekündigt, dass er diese hessenweit an Kriminalitätsschwerpunkten einführen will. Und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) möchte deutsche Bahnhöfe flächendeckend mit dieser Technologie – und zudem Verhaltensscannern – ausrüsten. Frankfurt ist also höchstwahrscheinlich erst der Anfang.

Aktuell darf in Frankfurt mit der Gesichtserkennung nach Terrorist*innen gesucht werden, nach vermissten Menschen und nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Für jede Suche ist ein richterlicher Beschluss nötig. Das System läuft seit Juli 2025, seitdem wurde „eine niedrige zweistellige Anzahl an Personen“ damit gesucht. Erfolg gab es nur einmal, als eine vermisste 16-Jährige mit der Kamera-KI identifiziert wurde. Ab Juli 2026 soll eine Evaluationsphase folgen, aber es sieht bereits so aus, als solle das System auf jeden Fall verstetigt werden. Zuständig für die Gesichtserkennungstechnologie ist die Direktion 100 der Frankfurter Polizei, zu der auch das skandalumwitterte 1. Polizeirevier gehört.

Neben dem Probelauf mit der Fernidentifizierung ist Frankfurt am Main auch Experimentierfeld einer weiteren, bislang deutschlandweit einmaligen Form der automatisierten Gesichtserkennung. Polizist*innen nutzen hier seit Dezember 2025 eine App, mit der sie bei Personenkontrollen Verdächtige identifizieren, die sich nicht ausweisen wollen oder können. Die „Abfrage-App“ bietet eine mobile Schnittstelle zum Gesichtserkennungssystem des BKA. Dort wird das fotografierte Gesicht mit den Gesichtern der 5,36 Millionen Menschen verglichen, die in der polizeilichen Datenbank gespeichert sind. Gibt es einen Treffer, erscheinen Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit auf dem Smartphone-Display. Darauf folgt eine „menschliche Plausibilitätskontrolle“.

Die Kosten hält die Polizei geheim

Auf 160 Geräten wurde die App bislang installiert. Nach Abschluss der Pilotphase wolle man sie für alle Polizist*innen des Landes freischalten, so die hessische Polizei. Andere Landes-Polizeien und Bundesbehörden sollen die App dann ebenfalls einsetzen dürfen. Die Kosten für die Entwicklung der App – wie auch die Kosten für die Echtzeit-Fernidentifizierung – hält die Frankfurter Polizei geheim.

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Dimitrios Bakakis, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Frankfurter Stadtparlament, sagt: „Was hier erprobt wird, ist der Einstieg in eine Überwachungspraxis, die wir aus den USA kennen und die dort zu massiven Diskriminierungen geführt hat.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel arbeitet gerade an einer Stellungnahme zu der Gesichtserkennungs-App.

Frankfurt am Main ist die deutsche Frontstadt der automatisierten Gesichtserkennung. Hier beginnt die Zeitenwende hin zur automatisierten Erfassung und Identifikation von Menschen über physiologische Merkmale. Und das ausgerechnet in dem Bundesland, das 1970 das erste Datenschutzgesetz der Welt verabschiedete. „Pilotprojekte wie Biometrie-Apps auf Polizeihandys oder Gesichtserkennung mit Kameras sind keine harmlosen Tests an begrenzten Orten, sondern weiten Schritt für Schritt biometrische Überwachung für alle aus“, sagt Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch. „Das Ende jeder Anonymität im öffentlichen Raum ist aus unserer Sicht keine Übertreibung, sondern die logische Konsequenz, die sich aktuell andeutet.“

Bakakis von den Frankfurter Grünen fügt hinzu: „Freiheit im öffentlichen Raum bedeutet nicht nur, dass man sich physisch bewegen darf – sondern auch, dass man anonym sein kann, also nicht automatisch identifiziert und registriert wird, nur weil man irgendwo entlangläuft.“

„Wie 1984“

Im Frankfurter Bahnhofsviertel kann man also schon jetzt erleben, was an vielen Orten droht: eine ständige potenzielle De-Anonymisierung aller Personen im öffentlichen Raum. Was macht das mit den Menschen vor Ort, wenn eine Software ständig versucht, sie zu identifizieren?

Milan, lange Haare, zerrissene Jeans, sitzt neben zwei Bekannten auf dem Bürgersteig, an der Wand eines Bordells. Er hält eine Metallpfeife in der Hand. Milan raucht damit Crack. Was sagt er zu der Kamera, die genau auf ihn zeigt? „Die ist mir egal“, sagt er. Die Polizei interessiere sich nicht für ihn. Die Kleinstmengen, die er und seine Bekannten bestenfalls einstecken hätten, seien den Aufwand nicht wert. Und was ist mit der Gesichtserkennungs-Software, die die Bilder analysiert? „Das ist ja wie in dem Buch ‚1984’“, sagt er, eher interessiert als alarmiert.

Auch Lisa guckt frontal in eine achtlinsige Kamera. „Ganz schön gruselig“, sagt sie. Die Dreißigjährige wohnt hier im Bahnhofsviertel, die Kamera steht auf einem ihrer täglichen Wege. Lisas Alltag als Anwohnerin spielt sich zu einem guten Teil hier ab, unter Kameras. „Ich versuche das zu verdrängen, aber ein Unbehagen ist immer da“, sagt sie. Die offene Drogenszene empfindet sie hingegen als nicht bedrohlich. „Ich wohne hier ganz entspannt. Ich hatte kaum bedrohliche Situationen. Und wenn, könnten die Kameras mir nicht helfen“, sagt sie. Lisa nennt das Bahnhofsviertel „Projektionsfläche konservativer Politiker mit Ordnungsfantasien“.

„Man weiß nie, ob man gerade angestarrt wird“

Die Kamera filmt Lisas Gesicht. Die Bilder laufen in eine Videoleitstelle und werden dort von Polizist*innen gesichtet. Die können einige der Kameras auch ferngesteuert schwenken, neigen, zoomen. „Das ist eigentlich schlimm genug, dass man nie weiß, ob man gerade angestarrt wird“, sagt Lisa. Zudem werden die Bilder für 14 Tage gespeichert, sollten sie für Ermittlungen benötigt werden, auch länger.

„Und jetzt kommt der gruseligste Teil“, sagt Lisa. Sie meint: Die Software, die im Datenstrom der Kameras in Echtzeit Menschen identifiziert. Denn wenn die Polizei mit der Videoüberwachung gerade nach Menschen fahndet, scannt eine Software alle Gesichter, also auch Lisas. Das Programm leitet aus Lisas Physiognomie eine Datenkolonne ab und vergleicht diese mit den Daten des Zielgesichts. Würde Lisa tatsächlich gesucht oder wäre ihr Gesicht einem gesuchten zumindest ähnlich genug, würde auf dem Bildschirm des zuständigen „Videosachbearbeiters“ ein Screenshot erscheinen, auf dem Lisa optisch markiert ist, dazu erklänge ein akustischer Hinweis. Die Person vor dem Bildschirm müsste dann einschätzen, ob Lisa tatsächlich die gesuchte Person ist und gegebenenfalls Einsatzkräfte informieren. Die würden dann mit einer Personenbeschreibung zum Ort der Sichtung geschickt. Sind auf dem Videostream Straftaten zu sehen, wird sogar ein Foto der tatverdächtigen Person per polizeiinternem Messenger an die Dienst-Handys der Beamt*innen vor Ort gesendet.

Der Landesdatenschutzbeauftragte schrieb schon 2024, dass die Live-Gesichtserkennung einen „tiefgreifenden Grundrechtseingriff“ darstelle und nur unter „engen Voraussetzungen“ legal sei. Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Juanita Henning in ihrem Kampf gegen die KI-Überwachung unterstützt, sagt: „Die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, weil sie massenhaft auch unbeteiligte Personen erfasst.“ Die hessische Rechtsgrundlage dafür sei zu unbestimmt, die Eingriffsschwelle zu niedrig. Lösch- Transparenz- und Bachrichtigungspflichten gebe es nicht.

Gesichtsscans ermöglichen Einblicke in das Privatleben

Die digitale Kennung, die die Software aus Lisas Gesicht errechnet, ließe sich auch mit Bildern aus dem Internet vergleichen. So fänden sich möglicherweise Demo-Fotos, auf denen sie in der Masse abgebildet ist, oder peinliche Jugendsünden auf Social Media. Die Bundesregierung will derartige Datenabgleiche zeitnah möglich machen, obwohl hohe grundrechtliche Hürden dagegenstehen.

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In Frankfurt wird ein Gesichtsscan angeblich sofort verworfen, wenn er nicht zu einem Treffer führt. „Aber ob das wirklich passiert, weiß ich nicht“, sagt Lisa. „Man weiß auch nicht, ob die Bilder aus den Kameras nicht doch irgendwann mit der Palantir-Software Hessendata ausgewertet werden“, fügt sie hinzu.

Eine Ecke weiter, eine Stunde später: Ein Trupp von fünf Polizist*innen stürmt im Laufschritt durch das Viertel, zielstrebig zu zwei überraschten Männern. Die werden umstellt und aufgefordert, sich auszuweisen, anschließend folgt die Leibesvisitation. Kein Ergebnis. Die Polizist*innen ziehen wieder ab. Was war das jetzt? „Anlasslose Kontrolle“, sagt ein Polizist. Aufgrund der Waffenverbotszone, die hier gilt, dürfen die Polizist*innen das.

Viele repressive Maßnahmen

Die Aktion ist eine von vielen repressiven Maßnahmen, mit denen Sicherheitsbehörden gegen Menschen im Bahnhofsviertel von Frankfurt am Main vorgehen. Die Polizei patrouilliert mit Fahrzeugen durchs Viertel, mit uniformierten Einheiten und mit Zivilfahnder*innen. Regelmäßig gibt es Groß-Razzien, dazwischen auch zahlreiche verdachtsunabhängige Kontrollen einzelner Menschen oder Gruppen. Polizist*innen können Aufenthaltsverbote für das Viertel aussprechen, die mit bis zu zwei Jahren Haft strafbewehrt sind. Am Stadtbild ändert sich dadurch nichts. Das ist, auch mit intelligenter Videoüberwachung, ganz offen von Crack geprägt.

Die Frankfurter Polizei lässt die Konsument*innen weitgehend in Ruhe, geht aber gegen Dealer vor, auch mit Hilfe der Videoüberwachung. Die Händler haben sich vermutlich deshalb außerhalb der videoüberwachten Zone eingerichtet. Dort, kurz vor dem Schild, das vor den Kameras warnt, nickt beispielsweise ein junger Mann herausfordernd Passant*innen zu. Wer seinem Blick standhält, dem wispert er „Brauchst du was?“ entgegen.

In Blickweite des mutmaßlichen Dealers, in der überwachten Zone, steht das Nika-Haus, ein selbstverwaltetes Wohnprojekt. Im Erdgeschoss residiert eine Beratungsstelle des „Förderverein Roma“. Timur Beygo leitet sie. Vor seiner Tür stehen und sitzen Menschen und konsumieren Crack. „Wir kommen im Allgemeinen sehr gut mit denen aus“, sagt er. Was ihn hingegen stört, das ist die Videoüberwachung. „Hier erscheinen etwa 15 Klienten am Tag, Roma und Sinti, meist Mütter mit Kindern, die werden dann einfach mitüberwacht. Das ist hochgradig überzogen.“ Kritik hat er auch an den Polizeieinsätzen. „Die Polizei tritt häufig sehr ruppig auf. Mein Eindruck ist zudem, dass Polizeieinsätze die Situation mitunter erst zuspitzen, obwohl vorher noch gar kein Konflikt bestand.“

„Das wird testhalber eingeführt und dann entgrenzt“

Auf einer Bierbank vor einem Kiosk im Bahnhofsviertel sitzen Walter Schmidt und Uli Breuer. Die beiden gehören zur Bürgerrechtsgruppe die Datenschützer Rhein Main. Gelegentlich bieten sie Führungen an, in denen sie die KI-gestützte Videoüberwachung des Areals zeigen und erklären. „Das wird immer alles testhalber eingeführt und dann entgrenzt“, sagt Breuer. „Jetzt haben wir noch eine relativ freie Gesellschaft, aber wenn solche Methoden in die falschen Hände geraten, dann kann das sehr schlimm werden.“ Schmidt fügt hinzu: „Ich empfinde das als Unverschämtheit, dass ich von allen möglichen Kamerabetreibern erfasst werde und wehre mich dagegen wo möglich.“

Die beiden positionieren sich auch gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen, die im Viertel möglich sind (Breuer: „Das ist Willkür!“), und gegen den hessischen Polizeigesetzpassus, der Videoüberwachung ermöglicht, wenn mutmaßlich das Sicherheitsgefühl von Bürger*innen beeinträchtigt ist (Schmidt: „Ganz üble Kiste“). „Wir können sie nicht stoppen, aber bremsen“, sagt Breuer zu den Überwachungsbestrebungen. Nachdem sich die beiden beschwert hatten, erhielten beispielsweise einige Kameras an der Alten Oper eine Abschirmung, sodass diese nur noch die zulässigen Flächen abfilmen können.

Hoffnung für die beiden Datenschützer liefern die Grünen im Hessischen Landtag. Die lassen mit einem Normenkontrollantrag beim Staatsgerichtshof klären, ob die der Echtzeit-Fernidentifizierung zugrunde liegende Polizeigesetzänderung rechtens war. Eine Überprüfung der Rechtsgrundlage streben auch Juanita Henning und die GFF an. Sie haben beim Verwaltungsgericht Frankfurt beantragt, dass es die Abschnitte aus dem Polizeigesetz, die die Fernidentifizierung erlauben, dem Bundesverfassungsgericht vorlegt.

Durchkärchern

Etwa 150 Meter Luftlinie von Schmidt und Breuer auf ihrer Bierbank: Eine Frau mit löchriger Strumpfhose und rastlosen Beinen wälzt sich in einem Hauseingang. Zwei Männer hocken einander gegenüber zwischen parkenden Autos, während einer ein Glasröhrchen erhitzt. Eine Gruppe hat sich entlang einer Hauswand niedergelassen. Menschen liegen vollverhüllt in Schlafsäcken, einige reden, andere sitzen vornübergebeugt und präparieren anscheinend Drogen zwischen ihren ausgestreckten Beinen. Crackpfeifen er- und verglühen im erratischen Takt. Darüber wacht ein Kameraturm.

Auftritt Stadtpolizei Frankfurt am Main. Vier Beamt*innen sprechen die Menschen auf der Straße an und fordern sie auf, zu gehen. „Lagern und Verweilen zum Zweck des Konsums von Betäubungsmitteln“ ist hier verboten. Bis zu 100 Euro Bußgeld kann das kosten. Nach und nach lösen die Polizist*innen die Gruppe auf. Im Davonstolpern bereitet sich ein Mann, Kapuze auf dem Kopf, eine weitere Pfeife zu, hinter ihm gehen die Beamt*innen, dahinter bürstet eine Kehrmaschine der Stadtreinigung über den Bürgersteig. Als letzter in der Prozession folgt ein Mann mit einem Hochdruckreiniger. Er gibt dem Pflaster den letzten Schliff.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck
    Darja Preuss

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042


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27 Kommentare zu „Hier analysiert die Polizei jedes Gesicht“


  1. Anonym

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    schon extrem abartig welche ausmaße die überwachung in diesem land angenommen hat. und ein ende ist nicht in sicht.


  2. Anonym

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    Nur ist die beschriebene Suche nach definierten Personen eben genau keine Überwachung.

    Aber damit liesse sich ja keine Empörung erzeugen, und um die geht es anscheinend primär.


    1. Martin Schwarzbeck

      ,

      Finde ich schwierig die Logik, denn es wird ja nicht nur nach bestimmten Personen gesucht, sondern es wird jedes Gesicht gescannt.


      1. Anonym

        ,

        Die Logik ist trivial evident?

        Natürlich wird jedes Gesicht technisch erfasst und mit der Liste der gesuchten abgeglichen. Ein Abgleich ohne Erfassung ist offensichtlich nicht möglich.

        Das kann aber problemlos so realisiert werden, dass nach dem Abgleich nur bei einem hinreichend wahrscheinlichen Match eine weitere Verarbeitung und Speicherung erfolgt, und die Aufnahme und abgeleiteten Daten ansonsten sofort verworfen werden. Das ist kontrollierbar, sowohl in Implementierung wie auch Operations. So funktioniert übrigens der gesamte menschliche Wahrnehmungsprozess: wir verwerfen den Großteil der durch unsere Sensorik aufgenommen Informationen als unwichtig, bevor wir ihrer bewusst sind.

        Nur weil die Kamera und das direkt damit verbundene System eine Aufnahme anfertigen, zum Vergleich aufbereiten, und dann gegen eine Liste angeglichen wird, wird noch lange nichts überwacht im Sinne von Datensammlung.


        1. Martin Schwarzbeck

          ,

          das ist aber eine sehr enge Überwachungsdefinition.


          1. Anonym

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            Das ist mE eine realistische Überwachungsdefinition. Und vor allem würde sie die Wahrnehmung der Befragten korrigieren: niemand analysiert ihr Bild mit dem Ziel von Erkenntnisgewinn über sie, und wenn sie keine gesuchte Person sind, werden sie schlicht nicht überwacht.

            Dass eine Funktion zum Auffinden hinreichend dringend gesuchter Personen existiert, ohne dabei Daten über andere zu erzeugen, ist im Interesse der Gesellschaft.


        2. Bergsteiger

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          Kann es sein, dass hier Überwachungsfetischisten die übergriffigen Grundrechtseingriffe relativieren? Solange man selbst nicht davon betroffen ist, ist alles easy, nicht wahr?


          1. Martin Schwarzbeck

            ,

            Ich sehe da auch einen klassichen Fall von „ich habe ja nichts zu verbergen“. https://de.wikipedia.org/wiki/Nichts-zu-verbergen-Argument


          2. Anonym

            ,

            Das klingt halt nach „Datenschutz muss Täterschutz sein denn auch Du könntest als Täter gesucht werden“.

            Mit dem „keine Macht für niemand“ Ansatz sind bis jetzt alle gewaltig(sic!) gescheitert, vom Wohnprojekt über Occupy Wall Street bis Christiania.


    2. Anonym

      ,

      ich würde gerne spenden, aber nur mit BTC. bitte überlegt euch mal eine lightning wallet anzulegen, dass ist das pendant zu PayPal nur halt dezentral, open-source und Zensur-resistent


    3. Ich finde es schön, wie offen die Polizisten, die hier mitlesen, mit ihrem Bildungsmangel umgehen.


      1. Anonym

        ,

        Ich habe vermutlich mehr Zeit und Arbeit in basisdemokratischen linksorientierten Strukturen verbracht als viele hier, zT mit Infrastrukturverantwortung und einem imperativen Mandat in externen Gremien. Realitätserfahrung erdet, kann ich nur empfehlen 8)

        Ich kann in militärischen Strukturen arbeiten, das macht zB die Feuerwehr im Einsatz auch, aber Polizist war ich nie.


      2. Anonym

        ,

        Erklär’ mal den Bildungsmangel, danke.


        1. Jedi Ritter

          ,

          Es muss kein expliziter Bildungsmangel sein, aber ein Mangel an psychologischem Verständnis, wie Überwachung wirkt und dass sie sich nicht, wie „Anonym“ oben schreibt, in reiner Beobachtung (ohne weitergehender Speicherung) erschöpfen muss.
          Es reicht das Bestreben, in jedweder Person ein Gefühl stetigen Überwachtwerdens hervorzurufen. Konstituiert wird dieses zusätzlich durch die Intransparenz der Überwachungsprozesse (wer speichert was, wann, wie lange, womit und zu welchem Zweck etc.), durch Ignoranz möglicher Fehlfunktionen und deren Konsequenzen, sowie durch Idealisierung der Technologie im Allgemeinen.

          In irgendeinem der Artikel der letzten Tage ist ein weiterführender Link angegeben (ich finde ihn gerade nicht), in dem laut der Anwender schon das alleinige Vorhandensein von Überwachungstechnologie der Abschreckung dienen soll. Diese Position relativiert jedoch die oben von „Anonym“ (23. April 2026 um 14:56 Uhr) vertretene Auffassung, ein etwaiges, sofortiges Löschen nicht gesuchter Personen sei keine eigentliche Überwachung, da diese quasi nicht fortlaufend, sowie prozess- und ergebnisorientiert ablaufe.

          „Dass eine Funktion zum Auffinden hinreichend dringend gesuchter Personen existiert, ohne dabei Daten über andere zu erzeugen, ist im Interesse der Gesellschaft.“

          Selbst wenn kein Datensatz gespeichert wird, muss ein System anhand bestimmter Vergleichskriterien entscheiden, ob es sich um eine bestimmte und gesuchte Person handelt. Zudem ist die Frage zu stellen, wer die Suchkriterien festlegt, wie diese konkret aussehen und ob sie für jedermann nachvollzogen werden können. Gesetze und Paragraphen sind Änderungen unterworfen: Was heute noch als harmlose Verfehlung oder Ordnungswidrigkeit gilt, kann morgen eine Straftat sein. Dies hat bzw. hätte gravierende Konsequenzen für den Überwachungsprozess an sich, wobei angesichts des Trends zur oben erwähnten Intransparenz diese auch hierfür prospektiv unterstellt werden kann.


          1. Anonym

            ,

            Der Kommentar erklärt sehr gut warum man das eben korrekt nicht „Überwachung aller“ nennen sollte, danke.


  3. stefan

    ,

    Ah, Nutten und Hurenböcke, auf denen kann man gut rumtrampeln. Die haben keine Lobby, weil niemand zugibt was mit denen zu tun haben zu wollen. Das entspricht genau dem Charaktermangel unserer Polizei: Diejenigen kloppen die sich nicht wehren können. Und wenn sich das Rumtrampeln etabliert hat, dann macht man mit den nächsten weiter. Die Nächsten werden sich kaum wehren können, weil sie ja bisher schon das Maul gehalten haben. Und der Rest wird’s auch halten, weil sie Angst haben sonst selbst die nächsten zu sein.


  4. Anonym

    ,

    Hat der Autor die beschriebenen Situationen alle an einem Tag persönlich vor Ort beobachtet? Oder handelt es sich teils auch um übliche aber fiktive Situationen? Da hätte ich mir mehr Klarheit beim lesen gewünscht.


    1. Martin Schwarzbeck

      ,

      Die Situationen sind mir alle an dem einen Tag begegnet. Ich war von 8 bis 16 Uhr da, ich tippe stark, nachts ists da noch viel wilder.


  5. Was ist das denn fürn Bullshit, angefangen damit dass es auch Stricher gibt im Bahnhofsviertel und nicht immer nur Frauen Frauen Frauen, gerade im Bahnhofsviertel sind das eben auch Männer, und auch wieder der Hass auf die Polizei, der hier performt wird, ich weiss es nicht, schon mal mit Polizisten in Brennpunkten gesprochen?


    1. Martin Schwarzbeck

      ,

      Ich hatte gerade erst ein Gespräch mit einem Frankfurter Polizisten, der sich zwar beispielsweise über die Arbeitserleichterung durch die App freut, aber gleichzeitig auch große Sorgen hat, wo das mit dem Ausbau der Überwachungstools noch hinführen soll. Wir lagen da in der Einschätzung gar nicht sehr weit voneinander entfernt.


  6. Anonym

    ,

    „erhielten beispielsweise einige Kameras an der Alten Oper eine Abschirmung, sodass diese nur noch die zulässigen Flächen abfilmen können.“
    Kann irgendjemand ein Foto davon verlinken? So was bräuchte es viel viel häufiger bei Videoüberwachung. Ich habe so was aber noch nie gesehen.


    1. Martin Schwarzbeck

      ,

      Die Datenschützer Schmidt und Breuer lassen folgendes ausrichten:

      „beigefügt zwei Fotos, die beispielhaft eine der Dome-Kameras an der Fassade der Alten Oper vor und nach unserer Beschwerde zeigen.
      https://netzpolitik.org/wp-upload/2026/04/alte-oper-01-alt-IMG_5120-scaled.jpg
      https://netzpolitik.org/wp-upload/2026/04/alte-oper-01-neu-IMG_3237-scaled.jpg

      In einem Beitrag auf unserer Homepage
      https://ddrm.de/videouberwachung-an-der-alten-oper-beschwerde-war-erfolgreich-rechtswidrige-uberwachung-des-offentlichen-raums-wurde-beendet/
      haben wir die Stellungnahme des Hess. Datenschutzbeauftragten dazu veröffentlicht.

      Ein weiteres Beispiel erfolgreicher Beschwerden war ein Juweliergeschäft in der Frankfurter Innenstadt (Nahe Hauptwache). Auch dazu anbei zwei Fotos.
      https://netzpolitik.org/wp-upload/2026/04/juwelier-bucherer-kaiserstrt.-1-alt-IMG_5294-scaled.jpg
      https://netzpolitik.org/wp-upload/2026/04/juwelier-bucherer-kaiserstrt.-1-neu-IMG_1291-scaled.jpg

      Unsre damalige Kampagne gegen illegale Videoüberwachung fand auch Eingang in den 43. Tätigkeitsbericht des Hess. Datenschutzbeauftragten für 2014. Im Abschnitt „5.2.1.6 Videoüberwachung in Frankfurt am Main“ geht der Bericht dann auf eine Eingabe der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vom 26.05.2014 ein. Der Bericht ist hier nachlesba r:

      https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/2022–08/2014_43_tb.pdf


  7. Spaghettimonster

    ,

    Notiz am Rande: wusstet ihr, dass die Stadt Frankfurt die einzige Stadt in Deutschland ist, die ein Überfallkommando hat? Youtube-Short hier: https://www.youtube.com/shorts/vppxbggmrP8

    Abseits der verfassungsrechtlichen Bedenken: Ich bin einmal durch dieses Viertel gelaufen und danach nie wieder. Weder mit noch ohne Überwachung will ich da durch. Aber den Frankfurtern gefällts wohl (Aussage eines Frankfurters).


  8. Salamanderer

    ,

    Mittlerweile nicht mehr nur im „schmuddeligen“ Viertel, wo niemand so gerne hinschaut, sondern auch mitten in der Einkaufsstraße, mitten ins Gesicht:
    https://www.hessenschau.de/panorama/vorbild-bahnhofsviertel-mehr-videoueberwachung-auf-frankfurter-zeil-v1,ueberwachung-frankfurt-kameras-100.html


  9. Zu weiter oben: Anonym
    24. April 2026

    „Der Kommentar erklärt sehr gut warum man das eben korrekt nicht „Überwachung aller“ nennen sollte, danke.“

    Riecht stark nach Troll oder der bewährten Taktik, als letzter irgendetwas Gegenläufiges ohne jegliche Argumentation daherzuschreiben, nur um den vorherigen Beitrag madig zu machen. Netzpolitik sollte solchen völlig nichtssagenden Quark löschen.


    1. Anonym

      ,

      Der kommentierte Kommentar hebt auf die angenommene, aber real nicht realisierte, Überwachung aller und deren Auswirkungen ab. Offensichtlich lassen sich die Auswirkungen durch Klarheit über die Maßnahmen verhindern, und dazu zählt eben, nicht-Überwachung nicht Überwachung zu nennen.

      Nix Troll.


  10. Jedi Ritter

    ,

    Klarstellend zu den letzten Beiträgen:

    Wenn die Initiatoren und Anwender solcher Technologien der Ansicht sind, alleine deren Vorhandensein diene der Abschreckung, impliziert das eine psychologische Wechselwirkung der Technologie mit Personen, selbst wenn die Betroffenen (das sind in diesem Fall alle und nicht nur potentielle Straftäter oder gesuchte Personen) sich nichts zuschulden kommen lassen (haben).

    Eine solche Wechselwirkung kann ein Gefühl des stetigen Beobachtetwerdens mit nachfolgendem Vermeidungsverhalten erzeugen. Konkret kann sich das im Nichtaufsuchen entsprechender Orte, Angst, sich zu versammeln, zu demonstrieren, u. v. m. äußern.

    Zudem ist den erfassten Personen i. d. R. nicht bekannt, wer wen warum mit welchen Mitteln und zu welchem Zweck erfasst (Intransparenz der Methode). Dies betrifft auch Hintergrundprozesse wie eine mögliche Speicherung, sei es zum Vergleichen oder zum Training künstlicher Intelligenz.

    Dass bei letzterem die Einwilligung entsprechender Personen (das sind hier ebenfalls alle, die von den Geräten erfasst werden) vorausgesetzt wird bzw. die Bürger faktisch durch ihr eigenes Handeln verpflichtet werden (sie können sich, wenn sie die entsprechende Gegend besuchen müssen, nicht einer Aufnahme entziehen und sind damit ihrer Handlungsfähigkeit bezüglich des “Sich-Entziehen-Könnens und ‑Wollens” beraubt, vgl. Art. 2 GG), verletzt in jedem Fall das Recht auf informelle Selbstbestimmung, zumal es sich hier um öffentliches, und nicht privates Gelände mit konkret zu schützenden Rechtsgütern (wie z. B. im Fall von Wertbeständen einer Bank etc.) handelt.

    Der Begriff “Überwachung” umfasst deshalb nicht nur die direkte Verfolgung einer einzelnen Person oder einen definierten Personenkreis, sondern alle Anwendungen von Technologien, die bei Menschen zum oben genannten Vermeidungsverhalten führen können, selbst wenn sie nicht direkt und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt X zum gesuchten Personenkreis gehören.

    Bei der Begriffsdefinition ist auch von Bedeutung, dass solche Technologien immer weniger isoliert angewendet werden, sondern jederzeit mit anderen wie z. B. Funkzellenabfrage, allgemeinen Datenabgleichen, Vorratsdatenspeicherung usw. kombiniert werden können, so dass letzendlich ein immer engmaschigeres Netz entsteht, das zunehmend erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft und die allgemeine Handlungsfreiheit des Einzelnen erlangt und diese beschränkt, zumal die Politik in den Polizeigesetzen und der StPO den Begriff des (schweren) Straftatbestandes immer mehr verwässert und die Einsatzschwellen weiter senkt.

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