Landgericht BerlinDoctolib wegen Irreführung der Versicherten gerügt

Suchen Nutzer*innen ausschließlich nach Terminen für Kassenpatienten, zeigt ihnen Doctolib auch kostenpflichtige Privatsprechstunden an. Damit führe die Buchungsplattform Versicherte in die Irre, rügt das Landgericht Berlin. Endgültig ist die Entscheidung nicht.

Das Bild zeigt die Website von Doctolib, die mit einer Lupe vergrößert wurde.
Landgericht Berlin gibt Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Docotlib statt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Joko

Kassenpatient*innen können beim Online-Terminvermittler Doctolib auswählen, dass sie ausschließlich freie Termine für gesetzlich Versicherte suchen. Trotz dieser Filtereinstellung zeigt die Buchungsplattform aber auch kostenpflichtige Sprechstunden und Selbstzahler-Termine von Privatpraxen an. Erst kurz vor der Terminbuchung weist Doctolib darauf hin, dass diese Privatsprechstunden kostenpflichtig sind.

Der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen dieses aus seiner Sicht irreführende Vorgehen geklagt. Das Landgericht Berlin hat nun geurteilt, dass Doctolib Nutzer*innen keine kostenpflichtigen Privattermine mehr vorschlagen darf, wenn diese nur nach Terminen für Kassenpatient*innen suchen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat.

Die Filterfunktion ist irreführend

In der Klage geht es um das Auswahlkriterium „€ gesetzlich“, das Versicherte für die Suche nach Ärzt*innen auswählen können. Doctolib erläutert diesen Filter mit dem Hinweis: „Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“.

Doch der Dienst ignoriert offenbar die eigenen Filter. Denn auch, wenn das Kritierium ausgewählt ist, erhalten Patient*innen mitunter schon in den ersten Suchergebnissen Vorschläge für Privatsprechstunden und Selbstzahler-Termine.

Dieses Vorgehen bewertet das Landesgericht Berlin in seinem Urteil als irreführend. Die Auswahlmöglichkeit wecke die falsche Erwartung bei Patient*innen, wonach sich ihre Suche auf Termine beschränke, bei denen keine zusätzlichen Kosten entstünden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Entscheidung des Landgerichts: „Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. Bei Doctolib passiere bislang das Gegenteil.

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Der Warnhinweis reicht nicht aus

Kurz vor der Buchung eines Termins bei einer bestimmten Ärzt*in, blendet Doctolib zwar einen entsprechenden Warnhinweis ein. Laut vzbv kann dieser etwa so aussehen:

„Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit.“

Nach Auffassung der Richter*innen kommt dieser Hinweis allerdings zu spät. Nutzer*innen könnten dann dazu verleitet sein, den Privattermin und die damit verbundenen finanziellen Nachteile in Kauf zu nehmen, um die Suche nicht von Neuem zu beginnen.

Doctolib hatte darauf verwiesen, dass gesetzlich Versicherte dazu berechtigt seien, die Behandlungskosten einer Privatbehandlung von ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen. Das aber ließ das Landgericht nicht gelten, da privatärztliche Honorare regelmäßig die erstattungsfähigen Gebühren der Krankenkassen übersteigen würden.

Verbraucherzentrale fordert verbindliche Mindeststandards

Grundsätzlich könnten Online-Dienste wie Doctolib „eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen ermöglichen“, schreibt der vzbv. Allerdings bestehe einer umfassenden Marktuntersuchung vom April 2025 zufolge das Problem, dass viele Dienstleister wenig nutzerfreundlich seien.

vzbv-Vorstandschefin Ramona Pop fordert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland eine eindeutige Kennzeichnung von privaten Sprechstunden und Selbstzahler-Terminen. Außerdem fordert sie den Gesetzgeber dazu auf, nutzerfreundliche Mindeststandards für Online-Terminvermittler festzulegen.

Eine solche Forderung ist nicht neu: Schon nachdem die Verbraucherschützer*innen im April vergangenen Jahres ihre Klage gegen Doctolib eingereicht hatten, wollte die Bundesregierung nach eigenen Angaben prüfen, ob es eine Regulierung der Buchungsplattformen braucht.

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