Kassenpatient*innen können beim Online-Terminvermittler Doctolib auswählen, dass sie ausschließlich freie Termine für gesetzlich Versicherte suchen. Trotz dieser Filtereinstellung zeigt die Buchungsplattform aber auch kostenpflichtige Sprechstunden und Selbstzahler-Termine von Privatpraxen an. Erst kurz vor der Terminbuchung weist Doctolib darauf hin, dass diese Privatsprechstunden kostenpflichtig sind.
Der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen dieses aus seiner Sicht irreführende Vorgehen geklagt. Das Landgericht Berlin hat nun geurteilt, dass Doctolib Nutzer*innen keine kostenpflichtigen Privattermine mehr vorschlagen darf, wenn diese nur nach Terminen für Kassenpatient*innen suchen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat.
Die Filterfunktion ist irreführend
In der Klage geht es um das Auswahlkriterium „€ gesetzlich“, das Versicherte für die Suche nach Ärzt*innen auswählen können. Doctolib erläutert diesen Filter mit dem Hinweis: „Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“.
Doch der Dienst ignoriert offenbar die eigenen Filter. Denn auch, wenn das Kritierium ausgewählt ist, erhalten Patient*innen mitunter schon in den ersten Suchergebnissen Vorschläge für Privatsprechstunden und Selbstzahler-Termine.
Dieses Vorgehen bewertet das Landesgericht Berlin in seinem Urteil als irreführend. Die Auswahlmöglichkeit wecke die falsche Erwartung bei Patient*innen, wonach sich ihre Suche auf Termine beschränke, bei denen keine zusätzlichen Kosten entstünden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Entscheidung des Landgerichts: „Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. Bei Doctolib passiere bislang das Gegenteil.
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Der Warnhinweis reicht nicht aus
Kurz vor der Buchung eines Termins bei einer bestimmten Ärzt*in, blendet Doctolib zwar einen entsprechenden Warnhinweis ein. Laut vzbv kann dieser etwa so aussehen:
„Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit.“
Nach Auffassung der Richter*innen kommt dieser Hinweis allerdings zu spät. Nutzer*innen könnten dann dazu verleitet sein, den Privattermin und die damit verbundenen finanziellen Nachteile in Kauf zu nehmen, um die Suche nicht von Neuem zu beginnen.
Doctolib hatte darauf verwiesen, dass gesetzlich Versicherte dazu berechtigt seien, die Behandlungskosten einer Privatbehandlung von ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen. Das aber ließ das Landgericht nicht gelten, da privatärztliche Honorare regelmäßig die erstattungsfähigen Gebühren der Krankenkassen übersteigen würden.
Verbraucherzentrale fordert verbindliche Mindeststandards
Grundsätzlich könnten Online-Dienste wie Doctolib „eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen ermöglichen“, schreibt der vzbv. Allerdings bestehe einer umfassenden Marktuntersuchung vom April 2025 zufolge das Problem, dass viele Dienstleister wenig nutzerfreundlich seien.
vzbv-Vorstandschefin Ramona Pop fordert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland eine eindeutige Kennzeichnung von privaten Sprechstunden und Selbstzahler-Terminen. Außerdem fordert sie den Gesetzgeber dazu auf, nutzerfreundliche Mindeststandards für Online-Terminvermittler festzulegen.
Eine solche Forderung ist nicht neu: Schon nachdem die Verbraucherschützer*innen im April vergangenen Jahres ihre Klage gegen Doctolib eingereicht hatten, wollte die Bundesregierung nach eigenen Angaben prüfen, ob es eine Regulierung der Buchungsplattformen braucht.

Das so ein Privatkonzern überhaupt notwendig ist, ist viel trauriger. Ohne Doctolib kriegste an vielen Orten gar keine Termine mehr, weil Praxen das dort auslagern…
Wenn das so wäre, würden GKV Versicherte dort kaum Termine finden und das ganze hat System das einige doch dazu verleitet werden auf eigene Rechnung Ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich würde wetten das dies zu gut auch funktioniert, in der Meinung man könne die Rechnung dann bei der GKV einreichen. Den Zahn muss man versicherte ziehen, das ist gesetzlich ausgeschlossen und Privatpatient bleibt Privatpatient auch bei Folgebehandlungen.
Gibt es denn Alternativen zu Doctolib die funktionieren?
Die Monopolstellung von Doctolib und das es dann auch noch kaum funktioniert als gesetzlich versicherte Person ist ja eigentlich das Problem.
Hatte im November das als Vorschlag getarnt an den Support geschickt und folgende Antwort erhalten:
[…]
Gerne möchten wir zu dieser Möglichkeit den Hintergrund erläutern. Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) – haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (Kassenpatient:innen) die Möglichkeit erhalten, bei Ärzt:innen eine Privatbezahlung zu wählen. Hierdurch können Kassenpatient:innen auch Privatärzt:innen bzw. eine Privatpraxis aufsuchen. Mit der Filterung wird diese Möglichkeit geboten.
Das heißt, Ihnen werden, trotz des Filters für gesetzlich versichert, auch Privatpraxen angezeigt, da diese Selbstzahler:innen akzeptieren.
Wir sind verpflichtet Ihnen, als gesetzlich versicherte Person, die Möglichkeit zu geben, diverse Behandlungen auch als Selbstzahler:in anzubieten.
Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Patient:innen und Kund:innen gute Erfahrungen mit unserem Produkt machen.
Dementsprechend werden wir Ihre Schilderung bzgl. einer weiteren Filterung weiterleiten, um diese zu berücksichtigen.
[…]
Es gibt clickdoc.de Aber die gehören zu CGM – CompuGroup Medical. Die sind aber auch in vielen Ländern aktiv, wahrscheinlich Sitz in Deutschland, nicht Frankreich wie bei doctolib – ob die jetzt Datenschutzfreundlicher sind? K.A.
Die Alternative ist ganz easy: selbst zum Arzt gehen, an der Rezeption Termin ausmachen. Wenn du nach einer Telefonnummer oder Mailadresse gefragt wirst, einfach verweigern. Oder Router kaputt usw. Kaum zu glauben, aber funzt.
Die Alternative ist so easy, dass wir sie einsetzen, um uns Patienten vom Leib zu halten. Doctolib oder Vorbeilaufen – jeder darf jetzt drei mal raten, welche Möglichkeit die Patienten wählen. Und ob für die Fußgänger, die keine Akutpatienten sind, dann noch Zeitslots übrig bleiben.
Hahahaha,
„selbst zum Arzt gehen, an der Rezeption Termin ausmachen“,
habe schon zweimal bei verschiedenen Ärzten eine Terminerinnerung von doctolib erhalten, obwohl ich erstens keine Konto bei Doctolib habe und zweitens keine Einwilligung zur Terminerinnerung unterschrieben habe.