Wie weit darf des Staat gehen, wenn es darum geht, Menschen abzuschieben? Laut Aufenthaltsgesetz dürfen Ausländerbehörden in Fällen, wo Menschen keine Ausweispapiere haben, auch deren Datenträger beschlagnahmen und diese auswerten. Sie dürfen die Menschen dazu durchsuchen und auch deren Wohnung. Eine gerichtliche Genehmigung brauchen sie dafür nicht.
Auf der Suche nach vermeintlichen Hinweisen auf die Identität oder Staatsangehörigkeit bekommt die Behörde so das gesamte digitale Leben ausgehändigt: Anrufe, Browserhistorie, verschlüsselte Nachrichten, Bilder, Standortdaten, Dating-Apps. Und nach der jüngsten Gesetzesverschärfung soll das Amt die Smartphones sogar „bis zur Ausreise“ einbehalten.
Wir versuchen mit unseren Recherchen Transparenz und Öffentlichkeit zu schaffen: Wie oft passiert das? Mit welchen technischen Mitteln? Wie viele Menschen sind betroffen? Was geben Bundesländer dafür aus? Und wir stellen die Frage: Haben diese Durchsuchungen überhaupt einen Sinn?
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