ÜberwachungsgesamtrechnungJetzt geht’s los

Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht hat jetzt die Aufgabe, eine Überwachungsgesamtrechnung zu erstellen. Doch die Zeit ist knapp, damit die Übersicht noch gesetzliche Spuren hinterlassen kann.

Ein Taschenrechner und ein leeres Blatt Papier
Für eine Überwachungsgesamtrechnung braucht es mehr als einen Taschenrechner. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mediamodifier

Eigentlich sollte es laut Koalitionsvertrag „bis spätestens Ende 2023“ eine „unabhängige wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze und ihrer Auswirkungen auf Freiheit und Demokratie“ geben. Die Frist hat die Ampelregierung zwar verpasst, aber nun kann es endlich losgehen: Am 9. Januar erteilte das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums den Zuschlag für eine Überwachungsgesamtrechnung.

Erhalten hat ihn das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Es hat nun ein Jahr Zeit, sich eingehend mit den Sicherheitsgesetzen der Bundesrepublik zu beschäftigen – unter anderem, wie sie sich einzeln sowie insgesamt auswirken und wie sie in der Praxis gehandhabt werden. Die Arbeit soll aber nicht bloß eine Bestandsaufnahme sein, sondern bei künftigen Gesetzgebungsprozessen wirken: Unter anderem soll eine Freiheitskommission aus unabhängigen Fachleuten ihre Auswirkungen einschätzen.

Diese Freiheitskommission gibt es bisher nicht. Laut Pressemitteilung will die Bundesregierung ihre „konzeptionellen Überlegungen zur Errichtung“ dieser Gruppe fortführen, während die Arbeit des Max-Planck-Instituts läuft. Das Bundesjustizministerium hatte dafür laut Medienberichten im September 2023 bereits Eckpunkte vorgelegt, die jedoch dem Bundesinnenministerium zu weit gingen.

Die Zeit wird knapp

Bei dem Konflikt gehe es darum, ob das Gremium eine informelle Beratungsfunktion haben soll oder offiziell in den Gesetzgebungsprozess eingebunden wird. Der parlamentarische Staatssekretär Benjamin Strasser aus dem Bundesjustizministerium sagte dazu 2022: „Die vorgesehene Beratungsfunktion der ‚Freiheitskommission‘ wird jedoch nicht die Kompetenzen des Gesetzgebers im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ersetzen oder mindern.“

In der Pressemitteilung zur Auftragsvergabe sagt er: „In einem freiheitlichen Rechtstaat ist nicht nur die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Überwachungsbefugnis entscheidend. Auch in der Gesamtheit darf es kein Übermaß an Überwachung geben.“ Seine Kollegin Rita Schwarzelühr-Sutter aus dem BMI verkündet: „Die Ergebnisse werden wir bei der künftigen Sicherheitsgesetzgebung berücksichtigen.“

Dabei steht die Frage im Raum, wie viele Gesetzgebungsprozesse der aktuellen Bundesregierung das noch betreffen kann. Wenn die Überwachungsgesamtrechnung planmäßig im Januar 2025 fertig wird, bleiben der Ampel-Regierung nur noch wenige Monate bis zum Ende der Legislaturperiode. Wichtige Vorhaben im Bereich der Polizei- und Geheimdienstbefugnisse dürften dann bereits beschlossen oder – wie das Bundespolizeigesetz – auf dem Weg sein.

2 Ergänzungen

  1. Die Überwachungsgesamtrechnung wird erstmals in einer Gesamtschau die bestehenden Eingriffsbefugnisse auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin untersuchen. Sie wird damit ein wichtiges Hilfsmittel bei der künftigen Gesetzgebung im Sicherheitsbereich sein. Zugleich kann die Überwachungsgesamtrechnung auch von der Freiheitskommission, deren Errichtung ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen ist und die bei zukünftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben beratend tätig werden soll, für die Erfüllung ihrer Aufgaben genutzt werden.

    Die Bundesregierung wird parallel zur Durchführung der Überwachungsgesamtrechnung durch das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht ihre konzeptionellen Überlegungen zur Errichtung der Freiheitskommission fortführen.

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/01/evaluation-sicherheitsgesetze.html

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